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Bekanntmachung.

heranlaßt durch eingekommene Anfragen über die Berechtigung zur Beanspruchung der in voriger Kummer dieses Blattes (Seite 225) erwähnten Medaille machen wir hiemit. nach den Artikeln 5 und 8 des von S. M. dem König von Jtauen unterm 4. März d. J. in Bezug auf die Medaille erlassenen Dekrets, folgendes bekannt.

Auf die .Medaille haben alle Militärs , so wie die Beamten und Angestellten bei der Kriegsverwaltung der Land- und Seemacht Anspruch, denen auf ihrem

Dienst-Etat einer der Feldzüge in den Jahren 1848, 1849, 185..., 1860/61 angemerkt steht; ferner alle Diejenigen, welche, der Nationalgarde oder den Freikorps angehörend, sür die Nationalsache gekämpft haben.

Die zur Unlerstüzung des Anspruchrechtes auf die Medaille vorzuweisenden Dokumente bestehen im Dienst-Etat vder im Abschiede. Diejenigen , welche diese Rapiere nicht mehr vorweisen kennen. dürfen gleichgeltende Zeugnisse einreichen, über deren Gültigkeit jedoch die für die Medaille niedergesezte kommission zu entscheiden hat.

Bern, den 9. Mai 1865.

Die schweiz. Bundeskanzlei.

Publikation.

Mik Rücksicht auf den Umstand, daß sämmtliche Pulververkaufs-Patente mit Ende Juli d i e s e s J a h r e s ablanfen , und eine General-Revision derselben stattfinden soll, werden die bisherigen Inhaber, welche ihr Patent erneuern lassen wollen, eingeladen, ihre Anmeldung bis zum 31. Mai nächsthin der Verwaltung desjenigen Bezirks von der ste bisher das Pulver bezogen haben , einzureichen.

Personen, welche sich allenfalls um ein neues Datent zu bewerben gedenken, wird hiermit angezeigt, daß sie ihrem an ihre resp. Kantonsregierung zu stellenden Begehren beizulegen haben .

2.^ 1. Bescheinigung der Ortsbehorde , daß das zur Aufbewahrung des Pulvers bestimmte Loeal trocken. gegen die Sonne gelegen, und überhaupt keinen dem Pulver nachtheiligen .Einflüssen ausgesetzt sei.

2. Beseheinigung der Ortsbehorde über guten Leumund und Zahlungsfähigkeit.

Jm SpeelelIen gelten für die Pulververkäufer unter Anderm folgende ^or^

schriften .

1. Die zur Aufbewahrung des Pulvers bestimmten Loeale müssen trocken, gegen die Sonne gelegen und überhaupt keinen dem Pulver nachtheiligen .Einflüssen ausgesetzt sein. (Art. .^ der Verordnung ^om 2..... Oeiober 1....^.)

2. .....m Jnnern der ^erkaufs^Loealitäten ist ......orsorge zu treffen, daß das Pulver unter besonderm ..Verschluß, getrennt von andern paaren, aufbewahrt wird.

Jn keinem .^alle darf dasse.be in der .^ähe feuchter Stoffe, wie Salz, Seife.

Oele u..-dgl. gehalten werden.

.^. Schiebladen, Schachteln und andere Gefäße, in denen Pulver aufbewahrt wird , sind von ^eit zu ^eit an der Sonne oder an einem warmen Ofen zu trocknen.

Papierhülsen, Pakete ^e^ bestimmt zur Verpackung oder zum ^erkaufe des Pulvers find vor il^.rem Gebrauch in vollständig trockenen Zustand zu setzen.

4. Beim Aufbewahren und Auswägen des Pulvers ist darauf zu achten , daß nicht verschiedene Sorten durcheinander gemischt werden. Ueberhaupt soll in der Behandlung des Pulvers nicht nur die großte Vorsicht, sondern auch Ordnung und Peinlichkeit herrschen, damit nich.^ Sta^b ^r andere fremde.

Stoffe, we.cher Art fie irgend seien, mit demselben vermengt werden konnen.

5. Die Patentinhaber find gehalten^ für den ihnen zu eröffnenden .Kredit eine dem Ermessen des Magazinverwalters anheimzufallende Bürgschaft zu leisten.

^. Jede Pulverlieferung ist binnen .^0 Tagen , vom Tage der Versendung an gerechnet, zu bezahlen. Wird diese ^rist nichi eingehalten, so ist der Patent..

Jnhaber verpflichtet . der .^erwal.^ung für i^eden ......onai Verspätung ^.^ ^ Zins zu vergüten.

7. Bestellungen von Pulver ^nier .^ 5.^ von einer und derselben Sorte (^um.^ mer) werden nicht berücksichtigt. Ausnahme hievon ist gestattet , wenn der Verkäufer wenigstens 1^ .^ von seder Sorte be^im Magazin selbst in Empfang nimmt , in diesem ^alle muß jedoch das Pulver baar bezahlt werden , und die .Verwaltung leistet für derartige Bezüge keine .^rachtvergütung.

8. Gegen Verkäufer, die diesen Forschriften zuwiderhandeln , oder die sonst be.^ züglich der Aufbewahrung und der Au.^wägung des Pulvers zu klagen An.^ laß geben , wird der ^ .^1 der vorgenannten Verordnung in Anwendung gebracht.

Bern, den 28. April 18.^5.

Der Vorsteher des eidg. ^inanzdepartements .

.

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^a.^e.t-.^ene.l.

284 Anzeige.

Laut einer Mitteilung vom ..^eneralkomite der internationalen I and w i r t h s c h a f t l i c h e n . A u s s t e l l u n g in ^oln an den schweizerischen .Abgeordneten be.

stehen die den Theilnehmern früher in Aussicht gestellten Transport und Zoll^.

erlelchterungen nunmehr u. A. in .folgendem ^ Sämmttiche schweizerischen Eisenbahnen, so wie die Pfälzer^ und hessische Lud^

wigsbahngesellschast haben freien ^üklransport und die Direktion de^ Cl^nin de

ter de I^^ und der rheinischen ..^isenbahngesellschaft eine .^rachtermäßigung von 50 ^ bewilliget. ^on den Zollbehörden hingegen sind dem Generalkomite alle thunlichen Zugeständnisse gemacht und namentlich die Zuficherung erhellt worden, die unverkauft bleibenden Ausstellungsgegenstände dürfen zollfrei wieder ausgeführt werden.

Bern, den 27. April 18l.5.

Der Porsteher vom eidg. Departement des Jnnern .

.^r.

.^.

.Dnl^s.

Ausschreibung.

Die schweizerische Postverwaltung erosfnet hiemit freie Konkurrenz zur Liefe^ rung von 210 Stüek Regenmänteln aus ..^..outchou^Stosf , in .^ragenform mit Kapuze, ohne Aermel.

Der zu verwendende Stoff solI aus solidem .Gewebe bestehen und die ..^igen.

schaft besitzen, selbst bei l^oher Temperatur nicht zu kleben. Das .^leidungsstüek soll in genügender Weite angefertigt sein , so daß auch Pakete un.^er demselben ge^ tragen werden konnen.

Eingaben sind in BegIeit von fertigen Musterstüken nebst Preisangaben ver^ siegelt und mit der Aufschrift ,^ingabe für Lieferung von ^aoutchoue^änteIn^ bi.^ 15. ^ai nächsthin an da^ unterzeichnete Departement einzusenden.

B e r n , im Mai 1.^5.

Das schweizerische Postdepartement.

.^a^.

285 ^.^s.^rei.^^.

Die schwelgerische Postverwaltung bedarf zur Anfertigung von Blousen für Postboten .^400 .^llen rohe Leinwand, ans .^anfgarn verfügt und ^on 10^ Zentimeter Breite.

Eingaben find in Begleit von Muster^oupons von mindestens 2 .^llen verfie^

gelt und mit der Aufschrift^ ^ingabe für Leinwandlieferung ^ bi.^ 15. Mai nächst^ hin an das unterzeichnete Departement einzusenden.

Bern, im Mai 18.^.5.

Das schweizerische ^osldepartement.

^ae^.

Bekanntmachung betreffend

da.... Inkrafttreten der schweizerisch - französischen Verträge und Uebereinkünfte.

Die unterzeichnete Kanzlei bringt hlemit im ^amen des schweiz. Bundesrathes .^ur öffentlichen .^enntniß, daß, nach einer Mittheilung des schweizerischen Ministers in ^ a r i s vom 10. dies, die am .^0. ^uni vorigen Jahres zwischen der Schweiz ^nd Frankreich abgeschlossenen ^ertrage und Uebereinkünfte ^^ am 1.Jnli nächst^ ^ ü n f ^ i g , gleichzeitig mit den sranzvfisch^preußischen Verträgen vom 2. August 18.^, ^n .^rast und Vollziehung treten werden.

Bern, den 17. April 18^5.

Die schweiz. Bnn.^eskanzIei.

^.) Die erwähnten Verträge nnd Uebereinl.ünfte finden sich im ^III. Bande der eidg. .^esezsammlung, von Seite 215 bis 379.

Separatabzüge davon kennen bei der BundeskanzIei ^ ^r. 1. 50 be.

zogen werden.

2.^ ^...n.^chreibnng non erledigten Stellen.

^Dle Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schristl i eh und port..^ f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen iu.. Falle sein., serner wird von ihnen gefordert daß fie ihren Tausnamen . und außer dem Wohnorte auch den .Heimatort deutlich angeben.^ 1) Fahrpostfakt.^r (Paktragex in Bern.

Jahresbesoldung Fr. .^0.

meldung bis zum 2.... Mai 18.^. bei der ^rei.^p...stdlrektion Bern.

2) .^ommls auf dem .^.auptpostbüreau L u z e r n .

An^.

Jahresbesoldung Fr. 1^00.

Anmeldung bi.^ zum 29. Mai 18.^5 bei der .^reispostdlrektion ^uzern.

1) ..^stkommi... in S... Hatten.

^ahresbesal^

dung Fr. 1040.

2) .l. ...st ko m mis in ^..ppersweit (St. Gallen).

Jahresbesoldung Fr. 1000.

.^) P o s t k o m m i s u. ..l... eIegraphist in Glarus.

.^ahresbesoldung Fr. 900 aus der .^ostkafse und Fr. ...^0 nebst provision aus der Telegraphenkasse.

Anmeldung bis zum

20. April 18...^

bei der .^reispostdire^ tion St. fallen.

4^ C o m m i s auf dem .^auptpostbüreau in G e n f .

Jahresbesoldung Fr. 1.^80. Anmeldung bi.^ zum 22. Mai 18^ bei der ^rei.^postdirektion Genf.

5) .^onl.roleur des Postkreises G e n f . Jahresbesoldung Fr. 2^00.

dung bis zum I.^. Mai 18^ bei der .^reispostdirektion Genf.

Anmel^

0) Einnehmer der .....ebenzollstatte ^ r a s s i er (Waad^. JahresbesoIdung Fr. 900. Anmeldung bis zum 21. .l.^ai 18.^5 bei der ^olldirektion in .^au^ sanne.

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1865

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2

Volume Volume Heft

21

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

09.05.1865

Date Data Seite

282-286

Page Pagina Ref. No

10 004 753

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