444 gewöhnliche Seife 14 Rp. weniger als früher. Für die ordinare Leipzigerseife tritt dagegen eine Erhohnng von 10 R...... ein, für einen Rentner Seife von Fr. 35. Ein so m.mmex Zuschlag kann aber kaum in Betracht kommen gegenüber dem Werthe von Fr. 35.

Jm Fernern scheint es der Kommission unstatthaft, jetzt schon, vor der bevorstehenden Zollrevision, einzelne Zollsätze zu andern, die möglicherweise später wieder Modifikationen erleiden dürsten. Es wäre diess ein unzeitiges Vorgreisen, für das kein triftiger Grund vorliegt.

Die Minderheit Jhrer Kommission beantragt Jhnen demnach, Tit., Zustimmung zum Antrage des Bundesrathes, beziehungsweise Abweisung der Betition.

Bern, den 11. Juli 1865.

Samens der Minderheit der Kommission : Scherz.

Note. Zur Minderheit der kommission gehexten die Herren S c h e r z und Chaney.

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zur Prüfung der Botschaft und der Anträge des Bundesrathes über den internationalen Telegraphenvertrag

von Paris

berufenen nationalräthlichen Kommission.

(Vom 20. Juli 1865.)

Tit. l Es ist eine allgemein anerkannte Thatsache, dass unsere eidg. Adminiftration sich für die Entwicklung des Telegraphenwesens ein grosses Verdienst erworben hat. Jn richtiger Würdigung der Forderungen der

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445 Zeit und mit gehorigem Verständniss der Jnteressen des Landes und seiner Verkehrsverbindungen mit andern Staaten hat sie gewusst, mit richtigem Takte und vieler Energie nieht nur im Jnnern des Landes ein befriedig gendes telegraphisches Re^ ^n erstellen, sondern auch durch geeignete Vertrag.^abschlüsse mit benachbarten Staatsregierungen demselben einen grossern

Werth und Rachhalt zu verleihen. Während die Räthe stets das orga^.

nisatorische Beschick und die administrative Ausdauer, mit welcher dieser Verwaltungsweg gefördert wurde , anzuerkennen das Vergnügen hatten, konnten sie in gleicher Weise das Bestreben nur billigen, durch interna^ tionale Verträge den allgemeinen telegraphischen Verkehr zu erleichtern.

Diese Theilnahme, die den einschlägigen Vertragsverhandlungen aus den Jahren 1863 und 1864 gewidmet wurde, konnte den Bundesrath nur ermuntern, die Erzielung eines allgemeinen internationalen Telegraphenvertrages mit allen Krästen anzustreben , und wir dürfen uns mit ihm freuen, dass es seinen Bemühungen und der eisrigen und tüchtigen Unterstüt^ung seiner Abgeordneten, der Herren Minister Dr. Kern in Baris und Direktor E u r c h o d in Bern, gelungen ist, einen solchen Vertragsabschluß zu erwirken und zur Vorlage zn bringen.

Mit diesen , unsere mit der Auffassung des Ständerathes überein^ stimmende Aussassungsweise näher bezeichnenden einleitenden Bemerkungen könnten wix eigentlich unsern Berieht schließen und uns daraus beschränken, Jhnen den Beitritt zu dem Jhnen vorgelegten Beschlussesantrage zu empfehlen. Die Geschäftsordnung erfordert es aber. dass wir unfern Antrag etwas näher begründen , daher Sie uns hiesür weuigstens einige Augenblicke gestatten wollen.

Es handelt sieh, wie Sie der Botschaft entnehmen wollen, um eine Vollmachtsertheiluug ^ur Ratifikation von Verträgen, die vorliegen , und zur Eingehung von solchen, die noch nicht vorliegen, wohl aber projektirt sind. Wenn nun auch das diesssallsige Begehren als ein weitgehendes, in letzterer Hinsicht selbst als ein etwas aussergewöhnliches erscheinen mag, so gestaltet sieh doch die Frage, oder die Ausgabe der Versammlung in^ soferne als eine ziemlich einfache, als die Grundlage dieser neuern Ver^ träge eine gegebene und anerkannte ist, und sie mehr nur als eine verbesserte und vermehrte Auflage der altern Verkommnisse erscheinen, vor^

aussichtlich auch allsällige Modistkationen je naeh den Verhältnissen der

einzelnen Staaten sieh nicht erheblieh von ^em ursprünglichen prinzipiellen Boden entfernen werden.

An dem vorliegenden Hauptvertrage haben sich ^wa...zig europäische Staaten betheiligt; ausser dem Kirchenstaate und Mecklenburg.^Schwerin alle, die eigene Telegraphen^Verwaltungen haben. Der Beitritt auch

derjenigen, die bisher zurückblieben , England inbegrisfen , welches ^ie

Telegraphie der Brivatindustrie überlassen, wird in Aussicht gestellt und kann fast nicht ausbleiben. Wenn nun viele Regierungen zusammenstehen und sich vertragen wollen , bei internationalen Verhandlungen zumal , so

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müssen die allseitigen Verhältnisse in Betracht gezogen und gegenseitige Rücksichten beachtet werden. Bei der Brüfung solcher Vertragsabschlüsse kann daher offenbar nnr in Frage kommen , ob ohne eigene besondere Beeinträchtignng im Allgemeinen Vortheile erzielt, ob namentlich die allgemeinen Verkehrsinteressen beordert worden seien, und ob diese Vortheile allsällige speeielle ....achtheile auswiegen.

Stellen wir uns ans diesen Standpunkt, fassen wir zunächst den Hauptvertrag, der am 17. Mai abhin in Baris abgeschlossen wnrde, ins Ange, und vergegenwärtigen wir es uns, dass bei solchen Verträgen wesentlich die Totalität massgebend sein und von untergeordneten Dingen Umgang genommen werden muss, so vermögen wir in der That einen Einsprachegrnnd nicht nur nicht wahrzunehmen , sondern konnen uns der Einigung, die ans diesem Wege erzielt worden ist, nur srenen, ste sonach nur anerkennend würdigen.

Ohne der Vortheile, die in der bundesräthlichen Botschaft genauer hervorgehoben sind, hier im Besondern zu gedenken, glauben wir doch vermerken zu sollen, dass sie mehr volkswirthschastlicher als fiskalischer Natnr sind, unfers Erachtens aber gerade darin ein nicht hoch genug anzuschlagender Grnndzug dieses Hanptvertrages liegt. Daneben erachten wir den Vorbehalt als besonders wertvoll, nach welchem benachbarte Staaten uuter sich in Bezug auf die Ermässigung von Ta^en und über die Ausstellung von Tarifen oder die Regulirung von Dienstverhältnissen, welche die Gesammtheit der Staaten nicht berühren, sich jederzeit beliebig frei vereinbaren konneu, weil dadnreh eine sreiere und zweckmässige Entwickelung dieses für das Verkehrsleben so wichtigen Verwaltungszweiges gesichert wird.

Freilich darf hiebei nicht verschwiegen werden, dass gegenüber diesen

volkswirthsehastli.hen Urtheilen erhebliche finanzielle Einbussen in Aussieht

stehen, einmal in ^olge der ^überhaupt eintretenden Ta^ermässiguug und dann durch die Einführung der einheitliehen Tar^e nach Ländern mit Ausgebung des bisherigen sogenannten Zonensr^stems und durch die daraus resultirende Verminderung unseres Transites. Wenn aneh angenommen wird, dass die Jahreseiunahme unserer Administration dadurch um 30,000 bis 50,000 Franken verkürzt werden dürste, so finden wir dennoch., ganz abgesehen von der anderweitig zu verhosfeuden Ausgleichung, den Absehluss der allgemeinen Vortheile wegen sür vorwiegend günstig und empsehlenswerth, um so mehr, als bei unsern Verhältnissen gan^ offenbar nicht bloss das finanzielle Ergebniss eines solchen in Betracht gezogen werden darf, sondern in weit hoherm Grade der allgemeine Ruthen, so wie der die individuellen Jnteressen ...es Verkehrs sordernde Charakter des Vertrages gewürdigt werden muss, und dass glücklicherweise unsere Finanzlage uns diese weitere Aus..

fassung gestattet. Vor diesem ^nudamente müssen einzelne mehr untere geordnete Jnkouvenienzen weichen, welche man allerdings, wie es auch der Bundesrath anerkennt, lieber wegwünschen mochte, die man aber mit in

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den Kauf nehmen muss, wenn man überhaupt mit der Erstrebung eines Dolchen ^ieles einverstanden ist und die Ueberzeugung haben kann, dass für dasselbe nicht etwa nur wir, sondern alle bis auf einen gewissen Grad Opfer bringen, welche die Hauptsache wollen uud in derselben das wesent..

liehste Gewicht finden.

Darum nehmen wir keinen Anstand, den Beitritt zu dem am 17. Mai abgeschlossenen Hauptvertrage als wünschenswert^ zu erklären. Wir gelangen zu diesem Resultate serner auch in Bezug aus die mit demselben vorgelegten, mit einzelnen Grenzstaaten behufs genauerer Ausführung de^ erstern abgeschlossenen Speeialverträge.

Nachdem der Abschluss des vorerwähnteu Hauptvertrages erfolgt war, war es fast selbstverständlich, dass die früher bestandenen Verträge in Frage kamen, und es ergab sich bald, dass sie wesentlichen Modistkationen unter^ stellt werden mussten. Dieses voraussehend,^ ertheilte der Bundesrath unsern Abgeordneten für Baris gleichzeitig hieraus abzielende Austräge, die Sie der Botschaft entnommen haben werden. Es gelang denselben ..^war. eine Fests.^uug der Gruud^üge der später diessfalls auszuwechselnden Erklärungen zu erzielen, nicht aber, bestimmte Verkommnisse zu vereinbaren.

Raeh Massgabe der getroffenen Verabredungen. wurden solche indessen bald nachher zuwege^ebracht, und zwar sehr bald und ohue besondere Sehwierigkeiteu mit Oesterreich, und nach einiger Zeit und längern und mühsamen Unterhandlungen auch mit dem Königreich Jtalien.

Der Vertrag, der am 22. April 18.^5 zu Bern mit dem ofterreichi^ sehen Abgeordneten abgeschlossen werden konnte, involvirt eine Erweiterung der altern liberalen Konventionsbestimmungen und reg.ilirt die gegenseitige Anwendung des neuen Hanptvertrages in einer Weise, die durchaus befriedigend ist. Wenn auch vorteilhaftere Tar- und Trausitbestimmunge..

nicht unerwünscht wären, so lässt sich annehmen, dass das, was der Gege..^ wart ^.. erreichen nicht moglich wurde , von der nahen Zukunft erzielbar sein werde, um so mehr, als die k. k. ofterreiehische Admiuiftralion gerade aus diesem Gebiete von jeher sehr anerkennend war und sich geneigt ze^te, die Anwendung der herwärtigen Brinzipien zu fordern. Wir stellen uns daher ans unsern ursprüugli.^eu Standpunkt und finden , dass , weil die Vortheile, wenn aueh bescheidenen Umsanges, vorwiegen und weder ein Rückschritt, noch eine erhebliche Abweichung von den von jeher festgehal^ teuen Grundlagen wahrnehmbar ist, ein Eiusprachegrund nicht besteht,

daher eine Vollmaehtse..tl.^ilu..g gerechtfertigt ist.

Der Vertrag mit Jtalien, zuerst in Baris entworfen, dann in ^lo^ renz verworfen, machte eine Abordnung dahin nothig, welcher dann eine Verständigung gelang. Dieselbe beruht, wie die Botschast uäher auseiu..

anderse^t, allerdings auf gegeuseitigen Konzessionen ; doch lässt sich ni^t verkennen, dass die von uns Jtalien gegenüber eingegangenen vorteilhafter oder umfangreicher sind. Der Buudesrath erklärt es daraus, dass die

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italienische Regierung, wie sie es offen ausgesprochen habe, dermalen sich genothigt sehe , die fiskalische Rückficht überall vorw.egen zu lassen, und hofft auf vollkommenen Ersal^ in der Zeit, in welker es diese... Regierm.g möglieh werde, andere Gesichtspunkte mit in Betracht zu ziehen.

Der Vertrag selbst ergibt sich indessen für uns als ein Bedürsniss Bei solchen Abschlüssen find Konzessionen unerlässlich. zudem wiegen anch diessfalls, alles gehörig abgewogen, die Vortheile por und hemmen die.

Bestimmungen auch dieser Uebereinknnft die Vollziehung der allgemeinen Verträge nicht nur nicht, sondern fördern dieselben ebenfalls, daher wir, indem wir im Uebrigen in Bezng auf das Detail ans die Botschaft des Bundesrathes verweisen, keinen Anstand nehmen, Jhnen die Er-

theilung der auch diessfalls gewünschten Ratifikations^Ermächtigung zu empfehlen.

Aehnliche Vertragsabschlüsse werden noch projeetirt mit der päpstlichen Regierung, mit Frankreich , mit den süddeutschen Staaten und vielleicht mit noch andern Regierungen. Wie indessen ihr Zweck derselbe ist, und in der Erzielung einer bessern und für uns vorteilhaftere Ausführung des ersterwähnten Hauptvertrages besteht, so wird auch ihr Jnhalt ein wesentlich übereinstimmender sein. Der Bundesrath stellt dieses in seiner Botschaft in bestimmte Ausficht und behält sich nur vor, aus die etwas abweichenden Verhältnisse der einzelnen Kontrahenten gebührende Rück^ sichten nehmen zu können. Wir halten daher dafür, dass die hiesür gewünschte Vollmacht füglich ertheilt werden kann, und beantragen demnach

dieselbe, im Hinblicke sowohl auf die Sachlage, als aus die Vorgänge,

und in der Beglaubigung, dass aus diesem Wege ein befriedigendes Endergebniss am ehesten und schnellsten ermöglicht werden kann.

Wie unser Bericht, so beruht daher auch unser Schlussantrag auf einer vertrauensvollen Grundlage. Jndem wir dabei auf Jhre Znstimm.u.g zählen, beantragen wir Jhnen, in Uebereinstimmung mit der ^chlnss^ nahme des Ständerathes, die Annahme des bundesräthlichen Beschlussesentwurfes.

Hochachtungsvoll.

Bern, den 20. Juli 1865.

Die Mitglieder der nationalräthlichen Kommission : ^. L. ^nl^er^er, Berichterstatter.

.^l. .^e ^onrteu.

.^os. .Bucher.

^. Bernaseom.

.^. .oou Buren.

^ote. Die Ratifikation erfolgte vom Ständerath ...m l8.. nnd vom ^.a..

tlonalrath am 20. ^i.

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Bericht der zur Prüfung der Botschaft und der Anträge des Bundesrathes über den internationalen Telegraphenvertrag von Paris berufenen nationalräthlichen Kommission.

(Vom 20. Juli 1865.)

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31.08.1865

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