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Botschaft de...

Bundesrathes an die h. Bundesversammlung, betreffend die Vornahme und periodische Wiederkehr einer schweizerischen

Viehzählung.

(Vom 1. Juli 1865.)

Tit. l Als im Jahr 186l die spanische Regierung Aussehluss über die schweizerischen Einrichtungen in ....... ezug aus die Statistik des Viehstande...

wünschte, richtete unser statistisches Bureau, indem es die gewünschten Erkundigungen einzoa., zugleich die Frage an die Kantone, ob sie vielleicht geneigt wären , in Zukunft Viehzählungen nach einem einheitliche Formular und in einem von allen Kantonen festzuhaltenden gleichen Zeitpunkte vorzunehmen.

Die eingehenden Antworten geigten eine ausserordentlich g ü u s t i g e Stimmung für die Vornahme gemeinsamer Viehzählungen. Rur zwei Kantone erklärten sich dagegen ; von den übrigen wunsehte ein grosser Theil, dass die Angelegenheit recht besorderlich an die Hand genommen werden mochte. Aneh jene 2 Kantone beharrten durchaus nicht aus ihren ablehnenden Bescheiden; sie erklärten sieh im Gegentheil vollkommen einverstanden , wenn man ihnen nur nicht allzu komplizirte Erhebungen zumutheu wolle.

Gegenwärtig gibt

es noch 4 Kantone (Zug,

Basel -Landschaft,

Appeseli A. Rh. und J. Rh.), welche über ihren Viehstand keine

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neueren Angaben besizen als diejenigen, welche 1842 der von der Tagsaznng eingesäten Handelsei.pertenkommission mitgetheilt worden stnd. Die übrigen Kantone haben zwar neuere Zählungen, allein die Resultate derselben dürfen weder mit den Angaben für die genannten 4 Kantone, noch für sich zusammengestellt werden ; denn die Ausnahmen liegen in der Zeitfolge zu weit auseinander. Basele-Stadt zählte zum legten Male 1856, St. fallen 1857, Bern^ und Tssin 1859, Luzern, Ridwalden

und Solothurn 1860, Zürich 1861, Thnrgau 186....., Schw.^1864. -

Uri (Bezirk), Obwalden, Glarus, Freiburg, Schasshausen, Aargau, Waadt, Willis, Reuenburg und Genf zählen zwar alljährlich, aber in ganz verschiedenen Zeitpunkten, so dass die Ergebnisse wiederum sür die vergleichende Zusammenstellung unbrauchbar sind , denn die Grosse des Viehstandes schwankt beinahe eben so sehr nach den verschiedenen Jahreszeiten, wie naeh einzelnen, nicht allzu weit auseinander liegenden Jahren.

Es ist nach dem Angeführten rein unmöglich, sich ein richtiges Bild von der Bedeutung der Viehzucht, sei es sür die ganze Schweiz, sei es für den einen Kanton im Vergleich zu einem andern zu machen. Es i.st aber nicht zu bezweifeln, dass die Viehzucht einen der wichtigsten Erwerbszweige der Schweiz bildet ; sür manche höher gelegenen Gegenden, in denen weder Getreide noch Wein gebaut werden kann, und keine Jndustrie sich augesiedelt hat, ist sie sogar der aussehliessliehe. Mit Recht wetteisern private, Vereine und Behörden darin, auch diesen Zweig unseres Volkseinkommens zu heben. Leider aber liegen bis jezt nur ganz vereinzelte Nachrichten über den Betrieb und die Resnltate der Vie^ucht vor. Wenn wir auch noch keineswegs so weit gehen und eine umfassende Statistik der Viehzucht, eiue genaue Rechnungsführung über dieselbe verlangen können, so müssen wir doch eine schweizerische Viehzählung sehr herbeiwünschen ; denn sie wird eine gute Grundlage sür alle übrigen Erhebungen

über Viehzucht bilden, die man allfällig später noch daran knüpfen mag.

Die Thatsache , dass alle Kantone bei gemeinsamen , vom Bunde veranstalteten Viehzählungen nur gewinnen können , liegt allzu klar vor, als dass sieh irgeud ein Kanton dieser Einsieht verschliessen konnte oder würde. Jn landwirthsehastliehen Gegenden liegt bei uns wie überall ein sehr grosser Theil des beweglichen Vermögens im Viehbesiz, und es muss uns, auch abgeseheu von allem Uebrigen , interessiren, die Grosse dieses Vermögens , dessen nähere Bestandtheile, und die Art und Weise, in welcher eiue Mehrung oder Minderung desselben stattfindet, kennen zu lernen.

Von den vielen Schlüssen, die^ aus den Resultaten einer Viehzählung . gezogen werden können, wollen wir nnr einige erwähnen. .^ssenbar ist eine stätige Zuuahme des Viehstandes, besonders der Rindviehgattung, als ein sehr gutes Zeichen anzusehen , als ein Zeichen, dass die FutterProduktion sich mehrt und bessert, dass Weideboden in Wiesland verwandelt worden ist u. s. w. -- Die Schafzucht tritt, wenigstens so weit sie

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nicht auf Fleischproduktion abzielt, in der Regel ^..rük, je mehr die Bevolkerung wächst, und sieh das Bedürfnis. geltend macht, den Bode.^ intensiver zu bewirtschaften. Aus den Ergebnissen einer Viehzählung wird zu ersehen sein , welche Bedeutung derselben gegenwärtig in der Schweiz noch zukommt, in welchen Kantonen dieselbe hauptsächlich zu Hause ist, u. s. w. - Wo das Jungvieh besonders stark repräsentirt ist , wird offenbar das grosste Gewicht auf die Rachzucht gelegt , mehr als auf die Gewinnung von Milch und Milchprodukten oder auf die Maftung von Kälbern. - Häufiges Vorkommen von Ziegen wird , wo nieht Ausnahmsverhältnisse vorliegen, wie in den Gebirgsgegenden, in der Regel auf eine weit vorgeschrittene Güterpareellirung schliessen lassen u.

f.

f.

E... ist für die Rindviehzueht von höchster Wichtigkeit, dass im Verhältniss zur Zahl der vorhandenen Kühe eine genugende Anzahl von Zuehtstieren vorhanden sei. Herr V o g e l - S a l u z z i , schweizerischer Abgeordneter bei der Viehausftellung in Baris im Jahr 1855, hebt in seinem Berichte hervor, dass gerade in der Schweiz dieses Verhältniss ein ungünstiges sei, und nimmt keinen Anstand , dies als den grossten Uebelstand in der schweizerischen Rindvieh^ucht zu erklären. Alsdann fügt er bei: D e r er st e S c h r i t t (^ur Hebung dieses Uebelstandes) w ä r e e i n e g e n a u e V i e h z ä h l u n g i n d e n K a n t o n e n u n d d i e darauf basirte Bestimmung der Zahl von Stieren, welche gehalten werdeu sollen, .^rämirung der schonsten Stüke und allsällige Unterstüzung solcher .Landwirthe, die sich verpflichten würden, einen Stier ans eigenen Mitteln zn halten. - Es gibt immer noch Kantone, die stch bisher an diese Mahnung nieht gekehrt haben; es scheint einer schweizerischen Viehzählung vorbehalten zu sein, die allgemeine Aufmerksamkeit der Behorden und Vereine besonders auch auf diesen Bunkt zu lenken.

Durch den Abschluß eiuer Reihe von Handelsverträgen, welche hauptsächlich anch den Brodukteu uuserer Milchwirthschast einen bedeutend grössern Markt eröffnen, ift die .Schweiz gewissermaßen an einem Wendepunkt angelangt. Es steht zu erwarten, dass die Milchwirthschaft eine noch erheblieh grossere Ausdehnung nimmt, weil der Absaz ihrer Brodukte ohne Beisel eiu lohnender sein wird. Unter diesen Umständen ist es von .grosstem Jnteresse, den je^gen Znstand der Dinge zu .konstatiren, ehe Veränderungen in grosserm Massstabe Blaz gewissen haben. Wir werden nach einer zweiten Viehzählung in 1..) Jahren alsdann beurteilen können, welchen Einfluss die Handelsverträge in dieser Richtung gehabt haben.

Es sei uns erlaubt, auch darauf hinzuweisen, dass es für den Bundes^ rath jedesmal sehr bemühend ist, wenn fremde Gesandtschasten Angaben über den schweizerischen Viehstand verlangen, und er antworten muss, daß wir einer genauen Keuutuiss dieses Theils nnsers nationalen Besizthums entbehren. Roch empfindlicher freilich macht sich der Mangel von der-

106 artigen statistischen Angaben bei den Unterhandlungen über Handelstträge geltend. Wenn kein berechtigtes Jnteresse verlezt werden soll, so kann jeweilen kaum Material genug für die Benrtheilung der ökonomischen Anstände des Landes vorliegen.

Muss nach alledem die Vornahme einer schweizerischen .......iehzahl.mg ^ls sehr wüusehbar erseheinen, so kann es sich nur fragen, in w e l ch e r ...^ e i s e eine solche auszuführen wäre, w a n n , w i e o s t , und wie.

^s mit der K o st e n s r a g e zu halten sei. ^..iese Fragen wollen wir nach einander erörtern.

Es wurde nicht unterlassen, die Wünsche der Kantone auch darüber ^u vernehmen, was sur ein V e r s a h r e n sie bei einer allsälligen seh.veiArischen Viehzahlung beobachtet wissen mochten. .......... wenige Kantone haben sich indess in dieser Begehung positiv geäussert. Als bemerkenswerth notiren wir jedoch das Verlangen eines Kantons, dass bei der Viehzählung ebensalls das System der Hauslisten Anwendung finden

mochte, ähnlich wie bei der le^teu Volkszählung. Es ist ganz unläugbar,

und durch die Ersahrungen anderer Länder vollständig bestätigt, dass sieh das System der Hausliften auch für Viehzählungen empfiehlt. Wir ab.^ strahire.. indess davon. namentlich auch wegen der nicht unbedeutenden Mehrkosten der Ausnahme. Obschon ungerne, verziehten wir sogar daraus, die Aufnahme so zu veranstalten. dass in dem Formular jedem Viehbesi^er eine besondere Zeile gewidmet werde , um seinen Viehstand zu verzeichnen. Es würde dies allerdings den doppelten Gewinn einer genauern, und ungleich einer in Bezug ans ein wesentliches Moment, d i e V e r t h e i l u n g d e s V i e h b e s i z e s , vervollständigten Aufnahme gewähren. Allein wir hoffen, dass die abfällige Ungenauigkeit, die sich namentlich in Beziehung aus das Kleinvieh (Schafe, ........ehweine und Ziegen) geltend maehen dürste, nicht allzu erheblieh sein werde, und die Erhebung der Verkeilung des Viehbesizes kann bei einer folgenden Zählung nachgeholt werden. Eine ^rste gemeinsame ^ähluug muss natürlich fo viel als immer moglieh erleichtert werden.

Wir würden uns daher, wenn die h. Bundesversammlung mit unserm Vorsehlage übereinstimmt^ begnügen, zu verlangen, dass jede Gemeinde einfach den ..^otalbestand des Viehs , klassifizirt nach folgenden wenigen Rubriken angebe : A. B s e r d e g a t t u u g . 1. Hengste .^on zwei und u.ehr Jahren.

2. Hengste uuter ^wei Jahren. 3. Stuten, träehtige und säugende.

.4. Stuten und Wallachen von vier und mehr Jahren. 5. Stuten und Wallachen uurer vier Jahren. .^. Esel, Maulthiere und Maulesel.

B. R i u d v i e h ^ a t t u u g . l. Zuehtstiere (Bullen). 2. Kühe.

3. Zugochsen. 4. Mastochsen.

^. Kälber (unter ^ Jahr).

5. Jungvieh (über ^ Jahr

alt).

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C. Schweine gattung. Totalzahl.

D. Schafe. Total.

E. Z i e g e n . Total.

Rüksi.htlich der bei der Bserdegattung angeführten Unterscheidungen bemerken wir einfach , dass dies die von der sog. Vserdekommission des

eidg. Militärdepartements verlangten sind.

Das Verfahren bei der Aufnahme würden wir ganz dem freien Belieben der Kantone überlassen ; wenn nur eine eigentliche und genaue Zählung stattfindet, so kann es ziemlich gleichgültig sein, in welcher Weise und durch welche Agenten sie ausgeführt wird.

Gleichzeitig mit der Ausführung der Viehzählung würde der Bundesrath sich au die Kantone wenden und dieselben ausragen : 1) welche Reglement... und Vorkehren ^off. Ausstell. Breise u. dgl.^ in denselben bestehen , um die Verbesserung der Hausthierraeen (Bferde, Hornvieh, Schafe u. dgl.) zu befördern ; 2^ seit wann dieselben in Krast bestehen ; 3) welche Ablagen sie dem Staate veranlassen .

4) welche erwähnenswerthen Ersolge dieselben haben ; 5) welche entsprechenden Aufmunterungen von Gemeinden und Korper..

schasteu, von allgemeinen oder Ortsgesellschaften ,. von Brivaten, Eigentümern oder Landwirthen ausgehen ; 6) ob Verfieheruugskassen, allgemeine oder lokale, bestehen, und besahenden Falls a. sür welche Hauslhiergatlungen; h. mit welchen maßgebenden Regeln; c. mit welchen Geldmitteln oder Beiträgen.

Schwierig, ja ^erade^u unmöglich ist es, einen Z e i t p u n k t für die Zählung ^u finden, welcher allen Kantonen gleich angenehm wäre. Die Ansichten find in dieser Beziehung verschieden und die thatsächlichen Einriehtnngen nieht weniger; denn Bern, Uri .^Be^irk), Schw^z, Obwalden, Solothurn, ^ehafshausen, Thurgau, Waadt, Wallis und Gens zählen im ^ r ü h j a h r , meist im Monat April; Glarus im Monat A u g u s t ,

St. Galleu ^ählte 1857 im S e p t e m b e r . Zürich, Luzern, Ridwalden,

^reiburg , Granbünden , Aargau und Reuen burg halten sich an die W i n t er .... o u a t e (Rovember ---Januar).

Für ganz ungeeignet halteu wir, in Uebereiustimmung mit fast allen Kantonsregieruugeu und den landwirthschastlicheu Autoritäten , die an^ fragt worden sind, die Sommer- und Her.^eit ; deun im Sommer befindet sich außerordentlich viel b.oss zur ^önnnerung eingeführtes Vieh in der Schweiz, und die Zahlung auf den Alpen wäre ohnehin mit Schwierigkeiten verbunden; im Herbst aber ist wegen der vielen Märkte die Bewegung ^im Viehftande eine aufserordentlieh grosse, und die Zählung konnte unmöglich ein richtiges Resultat ergeben. Man kann nun in der Wahl des Zeltpunktes schwanken zwischen den Winter- und Frühlingsmouaten, denn es lassen sich in der That für beide mehrfache Gründe

^

108 anbringen. Wenn wir aus die ^eit von E n d e N o v e m b e r abstellen, so geschieht dies, weil es gerade pon besonderem Jntexesse ist. zu wissen, wie viel Vieh in der Schweiz gewintert werden kann. Was das Som.nerungsvieh betrifst, so geben die Einsuhr- und Aussuhrtabellen darüber ziemlich ausreichende Rachweise.

Jn Beziehung aus die V e r i o d e der Wiederholung für die Viehzählungen haben wir Folgendes anzuführen : Es ist eine erwiesene Thatfache, dass statistische Erhebungen nicht allzuoft wiederkehren dürsen, wenn fie mit Genauigkeit gemacht werden sollen. So dars auch die Beriode für die Viehzählung nicht zu kurz sein. Die Vorschläge der Kantone lauten in dieser Beziehung wiederum verschieden. Während die einen jedes Jahr zu zählen wünschen, glauben die andern , dass eine 10jährige Periode, wie bei der Volkszählung, vollständig genüge.

Offenbar kann man von verschiedenen Gesichtspunkten ausgehen.

Hätten die eidg. Zählungen an die Stelle der kantonalen zu treten , so müsste man in der ......hat alle J.^.hre zählen, um den Spezialzweken ^Versicherung, Bestossung der Alpen u. f. w.) zu genügen, um deretwillen die Zählungen in manchen Kantonen vorgenommen werden.

Rach unserer Ansieht kann es sich aber nicht darum haudeln. Die schweizerischen Viehzählungen sollen bloss von Zeit zu Zeit ein richtiges Bild von dem Viel^stande unsers Landes geben. Wenn einzelne Kantone ihre mit der schweizerischen Zählnng in Beziehung aus die Zeit ungesähr zusammenfallenden Zahlungen ausgeben, so wird dies allerdings als sehr natürlich erseheinen; aber zwischen den eidg. ^ählungen mogen die Kantone Viehzählungen veranstalten, je na^.h Bedürsniss, so viele sie wollen, wie es ihnen auch freisteht, jeweilen bei e^.ner schweizerischen Viehzählung die vorgeschlageue Minimalzahl der Rubriken nach eigenem Belieben zu vermehren. Für den angegebenen allgemeinen Zwek nun wird eine Viehzählung von 10 zu 10 Jahren genügen müssen. Es wäre allerdings gut, wenn solche Zählungen etwas ofter veranstaltet werden konnten ; die ^usälligkeiten, von welchen die Resultate einzelner Zählungen abhängig sind, würden dann in den Durchschnittszahlen, die man aus ^wei, von einander nicht allzusehr entfernten Zahlungen berechnen konnte, zurüktreten. Allein es

ist zu bedenken, dass die Volkszählungen auch nur alle 10 Jahre statt-

finden, und da würde es sieh doeh osfeubar ziemlich sond.^ar annehmen, wenn man die schweizerischen Vieh^ähluugen oster veranstalten wollte als die Volkszählungen. Man kann nun einige Gründe anführen , welche

dafür sprechen würden, die Viehzählungen mit den Volkszählungen zu verbinden , ähnlich wie dies in verschiedenen Staaten Deutsehlands der

Fall ist. Es ist auch in der That moglich, dass dadureh eine etwelche Kostenersparniss zu erzielen wäre. Allein wir zweifeln daran, ob dieselbe erheblieh wäre . und wenn man nicht überhaupt die Volkszählung zu einer grossen allgemeinen Erhebung erweitern will, wie anderwärts, so thut man besser, die Viehzählung von derselben zu trennen. Es sprechen da^

10..)

für auch praktische Gründe. Unser statistisches Bureau ist nicht aus so grossem Fusse errichtet, verfügt nicht über so ausgedehnte Hilfsmittel, dass es gleichzeitig und, wie sehr zu wünschen, in k ü r z e st e r F r i st zwei grosse Erhebungen verarbeiten und publiziren konnte. Dagegen wird eine schnelle Ausbeutung des Materials eben dadurch ermöglicht, dass man die Viehzählung in die Mitte zwischen je zwei eidgenossische Volkszählungen.

fallen lässt, wie wir es vorschlagen.

Der K o st e n p u n k t wäre unsers Erachtens in gleicher Weise zu erledigen, wie bei der Vornahme von schweizerischen Volkszählungen, d. h. der Bnnd würde die allgemeinen Kosten tragen, die besondern fielen aus die Kantone. Unter den allgemeinen Kosten verstehen wir die Ansgaben sür Saz. Druk und Bapier der den sämmtlichen Kantonen mitzutheilenden Formulare, ferner die Kosten der Zusammenstellung und des Drukes. .^eztere, d. h. sowohl die Kosten für die Zusammenstellung, als den Druk würden aus den ordentlichen Jahreskredit des statistischen Bureaus genommen werden , dagegen müssen wir sür den Druk der Erhebuugssormulare einen Spezialkredit beantragen, da der Jahreskredit des statistischen Büreaus dafür nicht ausreichen würde. Jn ähnlicher

Weise wurde bei der Volkszählung im Jahr 1860 vorgegangen; Sie haben damals nach dem einlässlich begründeten Antrage des Bundesrathes (Bundesblatt 1860 L, 298) für die allgemeinen Kosten einen Kredit

von Fr. 24,000 votirt. Die Kosten der vorgeschlagenen Viehzählung stellen sich nun freilieh viel niedriger. Vor Allem aus fallen die Hauslisten weg , und es sind also nur zu liefern die formulare für die Gemeinden , Bezirke und Kantone. Wir veranschlagen Saz , Druk und Bapier für dieselben in deutscher, sranzosis^er, italienischer und romanischer Sprache, indem wir ans jede Gemeinde 2 formulare, auf jeden Bezirk und Kauton je 3 Formulare rechnen, und auch die Versendungskosten einbegreifen, zu Fr. 2500.

Jndem wir Jhnen die Genehmigung dieses Kredites und des mitfolgenden Gesezesentwurss empfehlen , erneuern wir Jhnen , Tit. , die Versicherung unserer vollkommensten Hochachtung.

Bern, den 1. Juli 1865.

Jm Ramen des schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident: Schenk.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft :

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^esezentwurs betreffend

die Vornahme und periodische Wiederkehr einer sch.ve^erifchen Vie^hlung.

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht des Berichts und Antrags des Bundesrathes vom 1. Juli 1865, b e schl i esst : Art. 1 . Es soll im laufenden Jahre, und künftighin je nach zehn Jahren, eine allgemeine schweizerische Viehzählung stattfinden.

Art. 2. Der Bundesrath stellt das Schema fest, nach welchem die Zählung vorgenommen werden soll; ebenso bestimmt er das Rahere über den Zeitpunkt der Zählung.

Art. 3. Die Kosten^ der allgemeinen Anordnungen werden vom Bunde, diejenigen der speziellen Ausführung der Zählung von den Kantonen getragen.

Art. 4. Der Bundesrath l..at dieses Gese^ unter Mitwirkung der Kantone zu vollziehen.

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Botschaft des Bundesrathes an die h. Bundesversammlung, betreffend die Vornahme und periodische Wiederkehr einer schweizerischen Viehzählung. (Vom 1. Juli 1865.)

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13.07.1865

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