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Bericht der

nationalrathlichen Kommission betreffend die Regulirung der grenze zwischen (Graubünden und dem Beltlin.

(Vom 28. September 1864.)

Tit. l Die Herstellung unserer Grenzen ist auf dem Wege . zu ihrer abschliesslichen Bereinigung um einen weitern Schritt vorgerükt. Rach den Verträgen vom 20. Oktober 1854 mit dem Grossherzogthum B a d e n , vom 14. September 185..) mit O e s t e r r e i e h , vom 5. Oktober 1861 mit dem Konigreich J t a l i e n , und vom 8. Dezember 1862, bezüglieh des Dappenthales , mit F r a n k r e i c h , hat die Seh.veiz noch zweifelhafte und bestrittene Grenzen: 1) im Danton G r a u b ü n d e n gegen Österreich, bei F i n s t e r m ü n z . 2) ebendaselbst gegen die italien.sche Brovinz V e l t l i n , und 3) im Kanton T e s s i n gegen die ehemalige sardonische Brovinz Domodossola, bei Eravairola ausgangs des EampoThales, und bel braveggia am ...lnsgang des .......nsernone-Thales.

Wir beeilen uns , darauf hinzuweisen, dass nach den uns vorliegenden Akten die den Beziehungen der Eidgenossenschaft zum .Ausland vorstehenden Behorden es nicht an Bemühungen und Sehritten haben fehlen lassen , um möglichst bald eine befriedigende Erledigung aller noch bestehenden Anstände herbeizuführen. ..Streitige Grenzen sind gar oft eine .Quelle von gegenseitigen Reklamationen, von Konflikten zwichen den .Bewohnern der benachbarten Gemeinden , und geben Anlass zu diplon.atischem Dazwischentreten , welches die freundnachbarlieheu Beziehungen beeinträchtigt, sa nicht selten ernstlich trübt. Die S.hweiz war von jeher darauf bedacht, mit allen Rachbarstaaten iu freundschaftlichen Beziehungen zu leben , und wir zollen den vom Bundesrath und seiuen Abgeordneten entwikelten Bemühungen , die mit den betreffenden Staaten auge-

.

l.)4 knüpften Unterhandlungen zu gu.em Ende zu

Beifall.

führen ,

unsern vollsten

Die Verhandlungen mit Oesterxeieh, betreffend die Grenze des Kantons Graubünde.. bei Finftermün.. , sind seit 185..) abgebrochen; die Schweiz konnte ihre durch eine alt^.. Grenzmarke klar dargethanen Rechte nicht den angeblichen militärischen Jnteressen Oesterreiehs, bezüglich seiner Gebirgsfest..ng Hochsi..st..r...ü..^, opfern.

Ein Gleiches war der ^all mit den ini Jahr l 863 mit den Abgeordneten Jtaliens angeknüpften Unterhandlungen zur Hebung der Anstände betreffend die Gre.^e ^wisehen den. Danton Tessin und der italienischen Provinz Domodossola.

Die Unterhandlungen verrannen resultatlos, und die vorher bestandenen Streitpunkte blieben unansgetra^en. Ju eine nähere Prüfung d i e s e r Streitfragen treten wir hier nicht ein, allein wir tonnen nicht umhin. Jhre Aufmerksamst aus eine bei den Akten befindliche einläßliche Arbeit, nämlich einen Beriet der Abgeordneten des Bundesrathes, der Herren Delarageaz un^ Balta^iui, zu lenken.

Die in diesem Berichte enthaltene historische und juristische Darlegung musste uns überzeugen , dass die von den italienischen Abgeordneten vorgeschlagene Abfindnng, wonach die .Schweiz die Alp Eravairola und alle il,.re Ansprüche ans dieses Gebiet an Jtalien abzutreten hätte , mit ^en unbestreitbaren Rechten der ^ehweiz und mit ihren berechtigten Jnterefsen, in Bezug auf die Lage des streitigen Gebietes und seine topographische Gestaltung, sieh nicht vereinbaren lasse.

Gegenüber der bedauerlichen Resnttatiosigkeit dieser Unterhandlungen ist zu wünschen, es mochten günstigere Umstände eine Wiederaufnahme derselben und eine vortheilhastere als ^ie von Jtalien vorgeschlagene Losung ermogiiehen. W.mu die noch unausgetragenen .Streitfragen be^ treffend Eravairola und braveggia erledigt werden konnten , so wäre die absehliessliehe Bereinigung der schweizerischen Grenzen gegenüber deni Kbnigreieh Jtalien eine erfreulich vollendete Thatsaehe.

Dem Jahre 1863 war es vorbehalten, die Bereinignng aller bis^ herigen Anstände zwischen deni Kanton Graubünden und Oesterreich, und später aueh zwischen Graubiinden und Jtalien mit sich zu bringen.

Die italienischen und schweizerischen .Abgeordneten haben nach Befi.^tignn^ der Oertliehkeiten und Erörterung der verschiedenen Streitpunkte sieh über den

Abs.^hluss der Uebereinkunft vom 27. August 1.^63 geeinigt, welche von

den Vertretern der beiden vertragsehliessenden Theile zu Piattamala, bei Tirano, Provine Sondrio, unterzeichnet wurde.

Jndess erhoben sieh Anstände uber die Auslegung des Art. 4 dieser Uebereiukunft, betreffend das Lei-Thal , . und ^s führten dieselben , naeh gegenseitigen Mittheilungen und Besprechungen , zu neuen Konferenzen der Abgeordneten beider ^.aateu, und sodann --- nach einer zweiten Lo-

^

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kalbefichtignng ^-- zu dem Einverständnis.. dnrch einen Nachtrag zur Haupt^ Übereinkunft vom 27. August I863, den Sinn und die Tragweite der Bestimmungen der leztexn näher festzustellen. Diese nachträgliehe und erläuternde Uebereinkunst wurde am 22. August 1864 zu An.^er, Kantons Granbünden, unterzeichnet.

Diese Uebereinkünste sind uns, sammt allen Vorakten vom Bundesxath, begleitet mit seiner Botschaft vom 24. .^ptember 1864, ^.gestellt worden. Das Resultat der vom Bundesrath vorgenommenen Brüfn..g ist ein Beschlußentwurf , wornach derselbe zur. Genehmigung der besagten Uebereiul^üufte un Ramen der Eidgenossenschaft und ^.. de..., behufs ihre.e Vollziehung weiter erforderlichen Verfügungen, ermächtigt werden sollte.

Es ist vorerst einleuchtend, dass

hier

die Vorfrage der Kompe-

tenz nicht in Betracht fällt , und wir halten es daher für überflüssig,

die verlangte Ratifikation vom formellen Standpunkte aus ius Auge ^u fassen. Es Bandelt sich vielmehr lediglich darum , ob die vorliegenden Uebereinkünfte innerhalb der Grenzen des Erreichbaren -^ die Rechte und die Jnteressen der Schweiz gewahrt haben , eine Frage , die nach unser.n Dafürhalten bejahend beantwortet werden muss , wobei wir in der erfreulichen .Lage sind, für diese unsere Ansicht die Autorität der bundesräthlichen Abgeordneten, des Bundesrathes selbst und der Regierung des Kantons Granbüuden anrufen z.. konnen.

Die Schweizerischen Abgeordneten, unser Kollege Herr D e l a r a g e a ^ und Herr Ständerath p l a n t a , haben dem Bundesrath unterm 7,.^l0 Rovember 1863 ihren diessälligen Bericht eingereicht. Rach Darleguug aller V^asen der Unterhandlungen nnd naeh gründlicher Erorterung der historischen und juristischen Seite der ^rage resümiren dieselben ihre An-

sicht dahin :

,,Wir wissen nicht, zu welchem Ausgang unsere Arbeit führen wird.

,,Wird die ^u Viatlamala ^Tirauo^ unterm 27. August l 863 unterzeich,,uete Uebereinknnft von den Oberbehorden des .^onigreiehs Jtalien und ^dex schweizerischen Eidgenossenschaft genehmigt werden ^ Es ist dies .,fehwer zu sagen. Jhre Kommissarien wollen hierüber keinen Wunsch ,,äussern , indem sie zu sehr der hohen Einsicht der Behorden der beiden .Staaten vertrauen, und den allseitigen Erwägungen nicht vorgreifen wol,,len , welche ihr Urtheil bestimmen werden. R..r die Bemerkung sei uns ..erlaubt, dass stch die Kommissarien eine moglichst genaue Orientirung ange,,legeu sein liefen, so weit dies in deu. ihnen kurz zugemessenen Zeitraum ^zwischen ihrer Ernennung und dem Zeitpunkte moglieh war, wo sie sich ,,über Fragen anzusprechen hatten, über die man sich schon seit Langem ,,hin- und herstritt, Fragen verwikelter A r t , welche Augesi^ts der daran ,,si.h knüpfenden widersprechenden Jnteressen nnd bei der Wichtigkeit, die ihnen ,,s.hon darum, weil es sich um Staatsgrenzen handelt, inne wohnt, nicht ,,geringe Schwierigkeiten darboten.

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^

,,Bei der Losung dieser Frage liessen sich Jhre Kommissaren durch ,.die g e w ö h n l i c h e n R e c h t s g r u n d s ä z e leiten, indem es ihnen ui.ht um ^Erwerbung von Gebietsparzellen oder eines kleinern , nicht klar begrün,,deten Zuwachses, sondern darum zu thun war, dass Jedem das Sei,,nige zukomme.

,,Die Verhandlungen mit Jtalien (sagt die bundesräthliehe Botschaft),

,,von beiden Seiten mit aller Loyalität gepflogen , haben in Folge mass,,voller und verständiger Transaktion ^u einem Ergebnisse geführt, durch ,,welehes langwierige und zum Theil sehr bedenkliche Grenzanstände den ^erwünschten und sü.. beide Theile annehmbaren Abschluß fiudeu sollen.^ Die Regierung des Kantons Graubünden . der die mit Jtalien ab.^chlossenen Uebereinkünfte vom Bundesrath zur Vernehmlassung mitgetheilt worden, erklärt mit Schreiben vom 1^. September 1864 . dass sie keinerlei Ausstellungen daran zu machen sinde und dafür halte, dass diese schon seit langer ^eit obwaltenden Anstände hiedureh ^u einer für beide Theile befriedigenden Losung gelangen werden.

Die Uebereiuknnst von Tirano oder Viattamala sasst die erledigten Streitsragen in süns Artikel.

1. ^t.reitl^e ^ren^e auf ^er .^ohe .^ ^^lii.^ell.

Hier verstanden sich unsere Kommissarien zur Ausrechthaltnng des .^.atns qno. Die Grenze laust demnach über den Gipfelpunkt der Gebirgsl^ohe , wo die österreichische Regierung einen Grenzstein hatte sezen lassen, nebst einem Bfal^ mit einem .Anschlag des J^.halts, dass diefer Vunkt als Grenze Aschen den beiden Staaten diene. Die Ansprüche der Gemeinde ^pll.^e.., dass die Grenze ihres Gebietes ungefähr u.n 600 ^uss gegen Jtalieu hinausgerükt werde , konnten ni.^ht durchgesezt werden.

indem ihre Beweisgründe - das Vorhandensein einer alten Mauer und

der Besiz einer m.^ige.. Gebietsstreke als Weide - uieht hinlänglich er-

schienen , so dass si.^ unsere Kommissarien die natürliche Grenze gefallen lassen und in so weit ^deu ^geordneten Jtaliens ein Zugestäudniss machen mussten.

.^. ^treiti^e ^el^e Bischen der ^emein^e ^illa (italienisch^ und ^aftase^lta (im Ber^eller Thal,.

Der Geist des Entgegenkommens , der unsere Kommissarien bei d.eseu Unterhandlungen stetsfort beseelte, hat stel.. auch b^i Austragung dieser ^pe^ialfrage uiel^t verleugnet. Die Gemeinde Eastasegna und einige dahin gehörige Gru..deigenthümer besten .Liegenschaften, welche westlich des Lover...^luss..s, am rechten User der Maira gelegen sind. Diese Bodenstreken sind durch Kreuze begrenzt, welche aus verhältnissmässig weit auseinander gelegenen Felsen etngehauen sind. Die Gemeinde Eastasegna

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war der Meinung , dass diese Kreuze die Grenze zwischen ihrem Gebiete und demjenigen der italienischen Gemeinde Villa bezeichnen , während die lester.. und mit ihr die lombardischen Behörden diese Ansprüche stetssort znrül.wi^sen und ihnen entgegenhielten , dass die Grenze zwischen den beiden Staaten vom Lovero-Flusse , d. h. von seiner Einmündung in die Maira an bis zu seiner Quelle auf dem Gallesonne-Berg, gebildet werde.

Die Erledigung dieses, erst seit 1803 .^atiren^en Auslandes ersolgte auf Grund des Bestes von Rechten hoher Gerichtsbarkeit, wie ste von Jtalien ausgeübt wurden, sowie mit Rüksicht auf die Ortsgestaltnng, wel^e bei

Abgang verbriester Titel stets vorzugsweise in Anschlag fällt.

^. ^treiti^e ^re.tze auf ...em ^..eldio.

Es wurde behauptet, die Jngenieure, welche l 824 oder 1825 die Arbeiten des Baues der Stelvio-Strasse leiteten, seien zur Herstellung einer Biegung am Ausgang der Strasse (bevor diese die Bergspize ...rreieht) in einen Felsen vorgedrungen , welcher dem Kanton Graubünden an.^ugehoren scheint. Da diese Frage für .^ie S^w...iz von sehr geringfügigem Belang ist, so glaubten unsere Kommissarien, sich einer Vereinbarung nicht entgegenstellen zu sollen, welehe diesen Streitpunkt durch die Erklär rung regelt, dass die italienische Strasse auf dem Stelvio keinen andern .als italienischen Boden in Anspruch nimmt.

4. Streitfrage beglich ^es Lei..Thale^.

Wir beschränken uns aus die Hinweisung, dass die Redaktion dieses Artikels ungenau und unvollständig befunden wurde. Sie war ohne die, von den schweizerischen .Abgeordneten verlangte vorgängige Besichtigung des Tl.ales und Kenntnissnah^e vom Stande der Oertlichkeiten ansgestellt .vorden. .^luf die Erklärung des Bundesrathes zuhanden der italienischen Regierung, dass er zur Ratifikation der am 2^. .August 1863 zu Tirano abgeschlossenen Uebereinkunst bereit sei, j e d o c h mit A u s -

sehluss D e s j e n i g e n , was auf das Lei-Thal Bezug hat, einigte man sich beiderseits dahin : die Kommissarieu der beiden .Staaten sollten sieh an Ort unl^ Stelle versügen , um sieh über die Ausführung ^er Grenzsteinsezung zu verständigen.

Diese Terraiubesichtignng fan.^ dann wirklieh statt und erwies sich als das beste Mittel, jeden Anstand über die A..sleg..ng des vorbesagten .^lrt. 4 zu heben. So entstand also die am 22. August l 864 zu Andeer unterzeichnete erläuternde Ueberei..^ kunst, wel.l^e im Jnteresse beider Regierungen und in saehgemässer und besriedigender Weise alles Streitige beseitigt.

^. beanstandete ^relt^e bei Tirano im ^u^la^er^T^al.

. ^ür Losung dieser, in zweifacher Hinsieht, ^. h. vom militärischen wie ol.onomischen Gesichtspunkte aus, sehr wichtigen Frage galt als mass-

gebend eine authentische Urkunde, deren Gült.g.^it und ReehtsbeständigBundesbl^t. Jahrg. X^II. Bd. llI.

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keit von den kompetenten Behörden zu verschiedenen Malen anerkannt worden war. Ernste Streitigkeiten hatten sich fortwährend zwischen den gemeinden Vuschlav und Tirano erhoben, nnd es war daher zur definitiver Beseitigung derselben vom graubündnerischen Landrath einem unparteiischen , ans 13 Schiedsrichtern bestehenden Gerichte die erforderliehe

......ollmacht ertheilt worden; dieses Gericht fällte sodann am 2. Juni 1526

sein Urtheil in Saeheu; alle Streitpunkte wurden damit endgültig entschieden nnd die territoriale Grenzlinie klar gezogen nnd festgestellt. Tro...

der unverrükbaren Autorität dieses Rechtstltels verlangten die italienischen Kommissarien, gestü^ auf .^lane und Urkunden, eine Gebietsentschädigung und beantragten eine Grenze, bei welcher der Schweiz eine Ausdehnung ...on ungefähr 6500 schweizerischen Morgen Landes mit Weinbergen, Wiesen, Feldern, Waldungen und Alpen, auf denen ^das ganze Jahr .hindurch eine Bevölkerung von mehr als 200 Seelen sich aushält, entrissen würde. Der kräftige und ausdauernde Widerstand der schweizerischen Abgeordneten gegen diese, durch den Spruch vom 2. Juni l 526 verwirkten Ansprüche veranlasse die italienischen Kommissarien, ihre Forderungen bis aus eine Geringfügigkeit zn rednziren. Sie begnügte^ sieh damit , für Jtalien die Ruinen eines von Ludwig dem Mohren, Herzog von Mailand, erbauten Schlosses zu beanspruchen, worin die Soldaten der Viseonti in Garnison gelegen hatten. Aus diese Ruinen und den Boden, den sie einschliessen , wurbe von Seite der Schweiz zu Gunsten Jtaliens verziehtet.

Raehdem einmal dieser Bunkt, der alle andern in der Schwebe hielt, geregelt war, fanden sich alle Streitfragen betreffend die Bereinigung der Grenzen zwischen dem Kauton Graubünden nnd Jtalien definitiv erledigt.

Unsere Ansicht über diese Uebereinkünste resümirt sich also dahin, dass dieselben auf eine, beiden Staaten Ansagende Weise Streitfragen und Anstände erledigen, welche nur zu lang schon fortbestanden. Man machte sieh gegenseitig Zugeständnisse, und die Mitglieder der internationalen .kommission betätigten einen Geist des Entgegenkommens, der sich während ihrer ganzen Mission treu blieb.

Mochte eben diese versohnliche Gesinnung bald auch die Losung der noch sehwebenden Fragen herbeiführen^ Wir haben die Ehre, Jhnen einmüthig zu beantragen, den bundesräthlichen Besehlussentwurs vom 24. dies zu genehmigen.

Bern, .^eu 28 September 1864.

Der Berichterstatter der Kommission : ^) ^^^^

.^.

^e.^im.

.^ Die kommission bestand aus den Herren Pedr.^zzini. ^iggeIer, ....^uiIlere^ .^r..tton^ Dähler.

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Bericht der nationalräthlichen Kommission betreffend die Regulirung der Grenze zwischen (Graubünden und dem Veltlin. (Vom 28. September 1864.)

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29.07.1865

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