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Kreisschreiben ^ des

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Bundesrathe.... an sämmtliche Kantonsregierungen, betreffend die internationale Aufstellung zu Paris im Jahr 1867.

(Vom 14. August 1865.)

Tit. l Von der kaiserlichen Ausstellungskommisston in Varis ist uns das allgemeine Reglement sur die aus das Jahr 1867 veranstaltete internationale

Ausstellung für Kunst-, Judustrie - und landwirthschastliche Brodukte mitgetheilt worden. Wir haben einen Auszug der für die schweizerischen Aussteller wichtigsten Bestimmungen veranstaltet, den wir Jhnen in einer grossern Anzahl von Exemplaren zuhanden der Ansstellungslustigen Jhres Kantons mittheilen.

Wie wir Jhnen früher schon angedeutet, ers.heint es uns wünschbar, dass bei dieser grossten aller internationalen Ausstellungen die Schweiz gehorig repräsentirt werde. Aus diesem Grunde haben wir uns veranlasst gesunden, in erster Linie Zollsreiheit für die an die Ausstellung bestimmten schweizerischen Ausstellungsgegenstände zu bewilligen, in zweiter Linie eine besondere eidg. Kommission von 13 Mitgliedern unter dem Vorsize des Ehess vom Departement des Jnnern zu ernennen , welche alle wichtigern sachbe..üglichen Fragen vorzubereiten hat.

Diese Kommission kann jedoch ihre Funktionen nur dann gehor.g erfüllen , wenn ihr kantonale Komite zur Seite stehen , welche in ihrem kleinern Kreise einerseits zur The.lnahme au der Ausstellung ermuntern, andererseits aber auch insbesondere dafür Sorge tragen, dass tüchtigere Arbeiter mit der reichen Sammlung von Produkten, welche eine solche Ausstellung in allen Gebieten der Arbeit auszeigen wird, gehorig bekannt

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gemacht und besähigt werden , die erworbenen .Kenntnisse der vaterlän..^ schen Arbeit wieder zu gut kommen zu lassen.

Den kantonalen konnte würden insbesondere folgende Ausgaben znsallen : 1. Jn steter Verbindung mit der eidg. Kommission im Umfang ihres Kantons die Massregeln betreffend die Organisation der Ausstellung zur allgemeinen Kenntniss zu bringen ; die Formulare des Verlangend der ^ulassnng , so wie etwaige andere Dokumente gehörig zu vertheilen und so weit nothig wieder in Empfang zu nehmen. Die Komite sind speziell daraus aufmerksam zu machen, dass alle Anmeldungen zur Ausstellung bis zum 31. Januar 1866 erfolgen sollten. Der Bundesrath wird nicht ermangeln , beförderlich eine grossie Anzahl von Formularen für die Anmeldung Jhnen mitzntheilen.

2. Die vorzüglichen Künstler, Landwirthe und Jndustriellen, dere.n Theilnahme an der. Ausstellung im Jnterefse der Sache besonders wünschenswerth erschiene, dazu aufzumuntern.

3. Die etwaige Beschaffung von Fonds durch Betheiligung von Behorden und Brivaten behufs Erleichterung des Besuchs der Ausstellung für tüchtige Werksührer, Arbeiter, Handwerker und Landwirthe.

Weitere Aufgaben würden den Kantonalkomite noch in der Folge zur Kenntniss gebracht werden.

Tit., aus Obigem mögen Sie ersehen, dass es mit Rüksicht aus di^ kurze Frist, welche für die Anmeldungen gegeben ist, wünschbar erscheint, dass solche Konnte mit möglichster Beförderung gebildet werden. Wir ersnchen Sie, von Jhren diessälligen Schlussnahmen uns mit gefäl.lig...r Beförderung Kenntniss geben zu wollen , worauf wir unser Departement des Jnnern anweisen werden, sieh mit dem betreffenden Komite in direkten Verkehr zu se^en.

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Kreisschreiben des Bundesrathes an sämmtliche Kantonsregierungen, betreffend die internationale Aufstellung zu Paris im Jahr 1867. (Vom 14. August 1865.)

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Bundesblatt

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Foglio federale

Jahr

1865

Année Anno Band

3

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37

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

17.08.1865

Date Data Seite

295-296

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10 004 848

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