Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für die Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur der SBB für die Jahre 2013­2016

Entwurf

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 8 Absatz 4 des Bundesgesetzes vom 20. März 19981 über die Schweizerischen Bundesbahnen (SBBG), nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 2. März 20122, beschliesst: Art. 1 Für die Abgeltung der geplanten ungedeckten Kosten und die Finanzierung der Investitionen im Infrastrukturbereich der Aktiengesellschaft Schweizerische Bundesbahnen (SBB) wird für den Zeitraum 2013­2016 ein Zahlungsrahmen von 6624 Millionen Franken bewilligt.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

1 2

SR 742.31 BBl 2012 4015

2011-2245

4117

Zahlungsrahmen für die Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur der SBB für die Jahre 2013­2016. BB

4118