Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für die Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur der SBB für die Jahre 20132016
Entwurf
vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 8 Absatz 4 des Bundesgesetzes vom 20. März 19981 über die Schweizerischen Bundesbahnen (SBBG), nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 2. März 20122, beschliesst: Art. 1 Für die Abgeltung der geplanten ungedeckten Kosten und die Finanzierung der Investitionen im Infrastrukturbereich der Aktiengesellschaft Schweizerische Bundesbahnen (SBB) wird für den Zeitraum 20132016 ein Zahlungsrahmen von 6624 Millionen Franken bewilligt.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
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SR 742.31 BBl 2012 4015
2011-2245
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Zahlungsrahmen für die Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur der SBB für die Jahre 20132016. BB
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