Botschaft zur Staatsrechnung 2011 vom 28. März 2012
Die Botschaft zur Staatsrechnung 2011 wurde vom Bundesrat am 28. März 2012 genehmigt.
Die folgenden Beschlussentwürfe wurden gutgeheissen:
Bundesbeschluss I über die Eidgenössische Staatsrechnung für das Jahr 2011;
Bundesbeschluss II über die Rechnung des Fonds für die Eisenbahngrossprojekte für das Jahr 2011;
Bundesbeschluss III über die Rechnung des Infrastrukturfonds für das Jahr 2011;
Bundesbeschluss IV über die Rechnung 2011 des Bereichs der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Bereich);
Bundesbeschluss V über die Rechnung 2011 der Eidgenössischen Alkoholverwaltung.
Die Botschaft zur Staatsrechnung 2011 wird im Bundesblatt nur durch Verweis veröffentlicht1.
Der Text kann eingesehen werden im Internet unter: www.efv.admin.ch und bezogen werden beim Bundesamt für Bauten und Logistik, Verkauf Bundespublikationen, Telefon 031 325 50 50.
1. Mai 2012
1
Bundeskanzlei
In Anwendung von Artikel 19 der Publikationsverordnung (SR 170.512.1) wird die Botschaft zur Staatsrechnung nach Artikel 13 Absatz 3 des Publikationsgesetzes (SR 170.512) nur mit Titel und Bezugsquelle im Bundesblatt veröffentlicht.
2012-0888
4647
Botschaft zur Staatsrechnung 2011
4648