Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation 12.400 Pa. Iv. Freigabe der Investitionen in erneuerbare Energien ohne Bestrafung der Grossverbraucher (UREK-N) Der Vorentwurf sieht vor, die Förderung der Ökostromproduktion mit der kostendeckenden Einspeisevergütung zu verstärken, allerdings ohne die stromintensiven Unternehmen zusätzlich zu belasten. Beantragt sind eine Erhöhung des Zuschlags auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze auf bis zu 1.5 Rp./kWh und eine (Teil-)Rückerstattung an die Unternehmen mit Elektrizitätskosten von mindestens 5 % der Bruttowertschöpfung.

Vernehmlassungsfrist: 16. November 2012 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Sekretariat der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates, Bundeshaus, 3003 Bern , Telefon 031 322 97 68, Fax 031 322 98 72 www.parlament.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

16. Oktober 2012

2012-2457

Bundeskanzlei

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