N Bundesgesetz Entwurf über Beiträge an gemeinsame Projekte von Bund und Kantonen zur Steuerung des Bildungsraums Schweiz Verlängerung vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 22. Februar 20121, beschliesst: I Das Bundesgesetz vom 5. Oktober 20072 über Beiträge an gemeinsame Projekte von Bund und Kantonen zur Steuerung des Bildungsraumes Schweiz wird wie folgt geändert: Art. 4 Abs. 4 (neu) 4

Die Geltungsdauer dieses Gesetzes wird bis zum 31. Dezember 2016 verlängert.

II 1

Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2

Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

1 2

BBl 2012 3099 SR 410.1

2011-2418

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Beiträge an gemeinsame Projekte von Bund und Kantonen zur Steuerung des Bildungsraums Schweiz. BG

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