Eidgenössische Volksinitiative «Für ein gesundes Klima» Bedingter Rückzug

Mit Erklärung vom 28. März 2012 gibt das Initiativkomitee der Bundeskanzlei davon Kenntnis, dass die eidgenössische Volksinitiative vom 29. Februar 2008 «Für ein gesundes Klima» (BBl 2008 2579) vom Initiativkomitee mit der nötigen Mehrheit bedingt zurückgezogen worden ist.

14 der 16 ursprünglichen Mitglieder des Initiativkomitees haben fristgerecht die rechtsverbindliche bedingte Rückzugserklärung unterzeichnet.

Gemäss den durch die Änderung vom 25. September 2009 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte eingefügten neuen Artikeln 73a, 75a Absatz 2 und 90a (AS 2010 271) ist diese bedingte Rückzugserklärung wirksam geworden, weil die Referendumsfrist gegen das Bundesgesetz vom 23. Dezember 2011 über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Gesetz) als indirekter Gegenvorschlag der Initiative am 13. April 2012 unbenützt abgelaufen ist (vgl. BBl 2012 113). Der Bundesrat wird von der Durchführung einer Abstimmung von Volk und Ständen über die Volksinitiative «Für ein gesundes Klima» daher Umgang nehmen.

18. Mai 2012

5640

Bundeskanzlei

2012-1262