Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 12205 Widersprechende Deutsche Telekom AG, Friedrich-Ebert-Allee 140, D-53113 Bonn, internationale Registrierung Nr. 973 089 «Life is for sharing» gegen Widerspruchsgegnerin TURKCELL ILETISIM HIZMETLERI ANONIM SIRKETI, Turkcell Plaza Mesrutiyet cad. No. 153, TR-Istanbul, internationale Registrierung Nr. 1 091 008 «Life is More» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 9. August 2012 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 12205 wird gutgeheissen.

3.

Der internationalen Registrierung Nr. 1 091 008 «Life is More» wird der Schutz in der Schweiz definitiv verweigert (vgl. Déclaration de refus définitif total selon la règle 18ter 3).

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Entschädigung von 1800 Franken (inkl. Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich und der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

9. August 2012

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

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2012-2017