Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 10652 Widersprechende Müller Ltd. & Co. KG, Albstrasse 92, DE-89081 Ulm, internationale Registrierung Nr. 762 258 «M Müller» (fig.) gegen Widerspruchsgegnerin Molkerei Alois Müller GmbH & Co. KG, Zollerstrasse 7, DE-86850 FischachAretsried, internationale Registrierung Nr. 1 000 437 «müller» (fig.).

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 21. Juni 2012 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 10652 wird für die Klassen 3, 6, 9, 11, 14, 16, 18, 20, 21, 24, 25, 28, 34, 43 zufolge Gegenstandslosigkeit als erledigt abgeschrieben.

3.

Der Widerspruch Nr. 10652 wird für die Klassen 29, 30 und 32 gutgeheissen.

4.

Der internationalen Registrierung Nr. 1 000 437 «müller» (fig.) wird der Schutz in der Schweiz definitiv verweigert [sog. Déclaration de refus total ­ règle 18ter.3) du règlement d'exécution commun (sur motifs relatifs)].

5.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt beim Institut.

6.

Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

7.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

21. Juni 2012

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

7170

2012-1634