Leistungsvereinbarung 2013­2016

vom 16. Mai 2012

zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Bund) als Auftraggeberin und der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG), Giacomettistrasse 1, 3000 Bern 31 als Auftragnehmerin betreffend das publizistische Angebot für das Ausland nach Artikel 28 des Bundesgesetzes vom 24. März 2006 über Radio und Fernsehen (RTVG; SR 784.40), Artikel 35 der Radio- und Fernsehverordnung vom 9. März 2007 (RTVV; SR 784.401), Artikel 14 der Konzession SRG vom 28. November 2007 (BBl 2011 7969) sowie nach dem Subventionsgesetz vom 5. Oktober 1990 (SuG; SR 616.1)

2012-0811

5995

Leistungsvereinbarung Prämisse Die vorliegende Leistungsvereinbarung bestimmt im Sinne von Artikel 28 Absatz 1 RTVG den Umfang des publizistischen Angebots der SRG für das Ausland, die entsprechenden Kosten, die Beitragsleistungen des Bundes sowie die Reportingaufgaben der SRG.

1

Ziele

1.1

Allgemein

Die SRG erbringt ein publizistisches Angebot für das Ausland, das insbesondere beiträgt zur Förderung: ­

der engeren Verbindung zwischen den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern und der Schweiz;

­

der Präsenz der Schweiz und des Verständnisses für deren Anliegen im Ausland.

1.2

Umfang des Angebots

Das Angebot besteht aus einer Zusammenarbeit mit den internationalen TV-Veranstaltern TV5MONDE und 3Sat sowie einem eigenen Internet-Angebot (Swissinfo).

Die SRG prüft die Möglichkeit, Sendungen von Radiotelevisione svizzera (RSI) einem italienischsprachigen Publikum international zugänglich zu machen.

2

Anforderungen an die Inhalte

Für die publizistischen Inhalte von Swissinfo und die von der SRG an TV5MONDE und 3Sat gelieferten Sendungen gelten die Artikel 4 und 5 RTVG sowie Artikel 3 der Konzession SRG sinngemäss. Die SRG erbringt ihre Leistungen durch einen hohen Anteil an Eigenproduktionen.

3

Zusammenarbeit mit TV5MONDE

3.1

Inhalte

Die SRG sorgt dafür, dass in den verschiedenen Programmangeboten von TV5MONDE Sendungen aus verschiedenen Bereichen, insbesondere Nachrichtenund Informationensendungen mit Bezug zur Schweiz, verbreitet werden; sie trägt zudem dazu bei, dass die schweizerische Sichtweise wichtiger internationaler Ereignisse und Entwicklungen einem internationalen Publikum nähergebracht wird.

5996

3.2

Qualität

Die SRG erbringt diese Leistungen mit qualitativ hochstehenden Beiträgen, welche die Schweiz in ihrer politischen, sozio-kulturellen, wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Vielfalt darstellen.

3.3

Quantität

Unter Vorbehalt zwingender Erfordernisse der Programmierung und unter Vorbehalt der Urheberrechte wird mit den schweizerischen Sendungen im Jahresdurchschnitt ein Anteil von neun Prozent der Sendezeit von TV5MONDE angestrebt. Die Eigenproduktionen von TV5MONDE sowie Eigenwerbung und Werbung werden nicht mit berechnet.

3.4

Information

Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) und die SRG informieren sich wechselseitig, mit geeigneten Mitteln und so rasch wie möglich vor und nach den Sitzungen der Ministerkonferenz, der Organe oder der Arbeitsgruppen von TV5MONDE.

Der Bund stimmt sich mit der SRG vor wichtigen Beschlüssen mit finanziellen Konsequenzen ab und sucht eine Möglichkeit für einen finanziellen Ausgleich, wenn die SRG dies nicht aus dem dafür vorgesehenen Betrag aus den Empfangsgebühren finanzieren kann.

3.5

Finanzierung

Die SRG nimmt die finanziellen Verpflichtungen des Bundes gegenüber TV5MONDE nach der Charte TV51 vom 19. September 2005, geändert am 9. November 2007 in Luzern und am 27. November 2008 in Vancouver, wahr.

3.6

Kosten

Die jährlichen Akontobeiträge des Bundes richten sich nach dem Budget von TV5MONDE und den budgetierten Leistungen der SRG. Der definitive Beitrag des Bundes wird auf der Basis der Jahresrechnung berechnet.

Die von der SRG an TV5MONDE in Euro auszurichtenden Beträge sind zum Wechselkurs von 1.25 CHF/Euro einberechnet und werden entsprechend dem effektiven Wechselkurs abgerechnet.

1

Der Text der Charta von TV5 Monde ist nur in französischer Sprache unter folgender Internetadresse abrufbar: www.bakom.admin.ch > Das BAKOM > Internationale Aktivitäten > Internationale Organisationen > TV5

5997

Für die Berechnung der Beiträge des Bundes gelten die folgenden Kostendächer:

Kosten CHF

3.7

2013

2014

2015

2016

12 400 000

13 300 000

13 900 000

14 200 000

Reporting

Die SRG reicht dem BAKOM jeweils bis spätestens Ende Januar das Budget für das laufende Jahr und den entsprechenden Finanzplan ein.

Sie reicht dem BAKOM jeweils bis spätestens Ende Mai die Rechnung des Vorjahres (inklusive Kommentierung der Abweichungen vom Budget) ein sowie einen Bericht mit Informationen über: ­

die Erreichung der Ziele nach den Ziffern 1 und 3.1­3.3;

­

die wichtigen Entscheide der Organe von TV5MONDE; und

­

die Entwicklung von TV5MONDE.

4

Zusammenarbeit mit 3Sat

4.1

Inhalte

Die SRG sorgt dafür, dass im Programm von 3Sat auch Nachrichten und Informationen mit Bezug zur Schweiz verbreitet werden; sie trägt zudem dazu bei, dass die schweizerische Sichtweise wichtiger internationaler Ereignisse und Entwicklungen einem internationalen Publikum nähergebracht wird.

4.2

Qualität

Die SRG erbringt diese Leistungen mit qualitativ hochstehenden Beiträgen, welche die Schweiz in ihrer politischen, sozio-kulturellen, wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Vielfalt darstellen.

4.3

Quantität

Unter Vorbehalt zwingender Erfordernisse der Programmierungen und unter Vorbehalt der Urheberrechte sollen die schweizerischen Sendungen im Jahresdurchschnitt zehn Prozent der Sendezeit von 3Sat erreichen.

4.4

Information

Die SRG informiert das BAKOM mit geeigneten Mitteln und so rasch wie möglich über anstehende und erfolgte Entscheide, die das Gemeinschaftsprogramm 3Sat betreffen.

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4.5

Kosten

Die jährlichen Akontobeiträge des Bundes richten sich nach den von der SRG für 3Sat budgetierten Leistungen. Der definitive Beitrag des Bundes wird auf der Basis der Jahresrechnung berechnet.

Für die Berechnung der Beiträge des Bundes gelten die folgenden Kostendächer:

Kosten CHF

4.6

2013

2014

2015

2016

7 800 000

7 900 000

8 000 000

8 100 000

Reporting

Die SRG reicht dem BAKOM jeweils bis spätestens Ende Januar das Budget für das laufende Jahr und den entsprechenden Finanzplan ein.

Sie reicht dem BAKOM jeweils bis spätestens Ende Mai die Rechnung des Vorjahres ein (inklusive Kommentierung der Abweichungen vom Budget) sowie einen Bericht mit Informationen über: ­

die Erreichung der Ziele nach den Ziffern 1 und 4.1­4.3;

­

die wichtigen Entscheide der Organe von 3Sat; und

­

die Entwicklung von 3Sat.

4.7

Entwicklung 3Sat

Die SRG und das BAKOM beobachten die programmstrategische Entwicklung und Bedeutung von 3Sat innerhalb der Trägerschaft. Bei Änderungen, welche die Ziele nach den Ziffern 1 und 4.1­4.3 betreffen, wird das Engagement der Schweiz neu geprüft.

5

Swissinfo

5.1

Angebot

Swissinfo erstellt ein mehrsprachiges, multimediales Internetangebot.

Die Beiträge werden in den Sprachen Englisch, Deutsch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Portugiesisch, Russisch, Arabisch, Chinesisch und Japanisch angeboten.

Grundsätzlich werden allen Sprachgruppen vergleichbare Inhalte angeboten. Die thematischen Schwerpunkte können jedoch aufgrund des unterschiedlichen Informationsbedarfs variieren.

Das Angebot umfasst von Swissinfo produzierte Hintergrundberichte aus den Bereichen Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Gesellschaft und nach Möglichkeit auch Beiträge, die von SRF, RTS, RSI und RTR übernommen und angepasst werden. Es ist komplementär zu den Multimedia-Aktivitäten dieser SRG-Unterneh-

5999

menseinheiten und umfasst folgende Formate: Textbeiträge, Bild-, Audio- und Video-Files sowie Grafiken und Animationen.

5.2

Inhalte

Die Inhalte werden aus einer spezifisch schweizerischen Gesamtsicht erarbeitet und vermitteln schweizerische Standpunkte zu internationalen Ereignissen und Entwicklungen.

Das Angebot von Swissinfo widerspiegelt auch die Sicht des Auslands auf die Schweiz und auf deren Standpunkte.

5.3

Zielpublikum

Swissinfo richtet sich in erster Linie an ein internationales, an der Schweiz interessiertes Publikum.

Swissinfo richtet sich auch an die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer und ermöglicht ihnen eine freie Meinungsbildung im Hinblick auf die Ausübung ihrer politischen Rechte in der Schweiz (Abstimmungs- und Wahldossiers).

Swissinfo berücksichtigt das sich verändernde Nutzungsverhalten und die Nutzungszeiten der Zielgruppen.

5.4

Qualität

Swissinfo setzt thematische Schwerpunkte und bietet qualitativ hochstehende Beiträge, welche die Schweiz in ihrer politischen, sozio-kulturellen, wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Vielfalt umfassend darstellen.

5.5

Quantität

Swissinfo berichtet täglich in allen zehn Sprachen über mindestens ein Thema; dieses wird in bis zu drei Formaten aufbereitet.

5.6

Sinnesbehinderte

Das Angebot von Swissinfo wird in einer für sinnesbehinderte Menschen geeigneten Weise aufbereitet.

6000

5.7

Reporting

Swissinfo reicht dem BAKOM jeweils bis spätestens Ende Januar das Budget für das laufende Jahr und den entsprechenden Finanzplan ein.

Swissinfo reicht dem BAKOM jeweils bis spätestens Ende Mai die Rechnung des Vorjahres (inklusive Bilanz, Erfolgsrechnung, Revisionsbericht, Kommentierung der Abweichungen vom Budget) ein sowie einen Jahresbericht mit Informationen über: ­

die Angebots- und Marktentwicklung;

­

das Qualitätsmanagement (inklusive Berichte des Publikumsrats und der Ombudsstelle);

­

die Nutzungsstatistiken im Jahresvergleich nach Sprachen und Regionen;

­

die Nutzung der Abstimmungsdossiers;

­

den Einsatz und die Nutzung von Social Media;

­

Einschätzungen zur Sicht des Auslands auf die Schweiz;

­

die Aufbereitung der Inhalte für Sinnesbehinderte.

5.8

Kosten

Die jährlichen Akontobeiträge des Bunds richten sich nach den Budgets von Swissinfo. Der definitive Beitrag des Bunds wird auf der Basis der Jahresrechnung berechnet.

Für die Berechnung der Beiträge des Bunds gelten die folgenden Kostendächer:

Kosten CHF

2013

2014

2015

2016

17 000 000

17 200 000

17 500 000

17 800 000

6

Finanzierungsgrundsätze

6.1

Höhe der Beiträge

Der Bund beteiligt sich mit 50 Prozent an den effektiven Kosten2, die der SRG aufgrund der vorliegenden Leistungsvereinbarung entstehen. Diese Verpflichtung steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung der entsprechenden Bundesbudgets durch das Parlament.

Für die Dauer der Leistungsvereinbarung sind folgende Beiträge des Bundes vorgesehen, wobei das jeweilige Jahrestotal als Kostendach zu verstehen ist. In den genannten Beträgen ist eine Teuerung von 1,5 Prozent einberechnet. Die von der SRG an TV5MONDE in Euro auszurichtenden Beträge sind zum Wechselkurs von 1.25 CHF/Euro einberechnet und werden entsprechend dem effektiven Wechselkurs abgerechnet.

2

Nach Art. 14 Abs. 1 SuG

6001

2013

2014

2015

2016

Total

Swissinfo

8 500 000

8 600 000

8 750 000

8 900 000

34 750 000

TV5MONDE

6 200 000

6 650 000

6 950 000

7 100 000

26 900 000

3Sat

3 900 000

3 950 000

4 000 000

4 050 000

15 900 000

18 600 000

19 200 000

19 700 000

20 050 000

77 550 000

Total (Kostendach)

Überschüsse aus dem Vorjahr werden mit laufenden Beitragsverpflichtungen im vierten Quartal verrechnet.

6.2

Vierteljährliche Zahlungen

Der vereinbarte jährliche Beitrag des Bundes wird der SRG in vier Tranchen (Februar, Mai, August, November) entrichtet. Die SRG stellt dem BAKOM jeweils Rechnung mit Zahlungsfrist von 30 Tagen.

In Rechnung gestellt wird jeweils ein Viertel des Jahresbeitrags nach Ziffer 6.1. Der Kostenbeitrag an TV5MONDE wird zum effektiven EURIBOR-Tageskurs angerechnet. In der Abrechnung für das vierte Quartal werden allfällige Überschüsse aus dem Vorjahr verrechnet. Der Rechnung ist eine Bank-Belastungsanzeige der geleisteten Beiträge zugunsten von TV5MONDE mit Angabe des entsprechenden Wechselkurses beizulegen.

7

Inkrafttreten, Dauer und Anpassungen

7.1

Dauer

Die vorliegende Leistungsvereinbarung ersetzt jene vom 4. Juli 2007 über das publizistische Angebot der SRG für das Ausland für die Jahre 2007­2011, die durch den Nachtrag vom 30. Juni 2011 für das Jahr 2012 verlängert worden ist.

Die vorliegende Leistungsvereinbarung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2016.

6002

7.2

Anpassungen

Die vorliegende Leistungsvereinbarung kann bei Änderung der tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen zur Wahrung des öffentlichen Interesses angepasst werden.

Bern, 16. Mai 2012

Für die Eidgenossenschaft: Eveline Widmer-Schlumpf Die Bundespräsidentin

Corina Casanova Die Bundeskanzlerin

Für die SRG: Raymond Loretan Präsident SRG SSR

Roger de Weck Generaldirektor

6003

6004