Bundesbeschluss über die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und Kosovo über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

Entwurf

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die im Bericht vom 11. Januar 20122 zur Aussenwirtschaftspolitik 2011 enthaltene Botschaft, beschliesst: Art. 1 Das Abkommen vom 27. Oktober 20113 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Kosovo über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen wird genehmigt.

1

2

Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

1 2 3

SR 101 BBl 2012 827 SR ...; BBl 2012 1083

2011-2336

1081

Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und Kosovo über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen. BB

1082