12.010 Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 2011 und Botschaften zu Wirtschaftsvereinbarungen sowie Bericht über zolltarifarische Massnahmen im Jahr 2011 vom 11. Januar 2012

Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gestützt auf Artikel 10 des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982 über aussenwirtschaftliche Massnahmen («Aussenwirtschaftsgesetz», SR 946.201) erstatten wir Ihnen Bericht über die Aussenwirtschaftspolitik 2011. Wir beantragen Ihnen, von diesem Bericht samt seinen Beilagen (Ziff. 10.1.1­10.1.3) Kenntnis zu nehmen (Art. 10 Abs. 1 des Aussenwirtschaftsgesetzes).

Gleichzeitig unterbreiten wir Ihnen, gestützt auf Artikel 10 Absatz 3 des Aussenwirtschaftsgesetzes, vier Botschaften sowie Entwürfe von Bundesbeschlüssen über die Genehmigung von sieben internationalen Wirtschaftsvereinbarungen. Wir beantragen Ihnen, die folgenden sieben Vereinbarungen zu genehmigen: ­

das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Montenegro sowie das Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und Montenegro (Ziff. 10.2.1 samt Anhängen);

­

die Investitionsschutzabkommen mit Trinidad und Tobago sowie mit Kosovo (Ziff. 10.2.2);

­

das Abkommen über Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Tadschikistan (Ziff. 10.2.3);

­

die Beschlüsse Nr. 137 und 138 zur Änderung des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (Ziff. 10.2.4).

Zudem unterbreiten wir Ihnen den Bericht und den Entwurf des Bundesbeschlusses über die Genehmigung zolltarifarischer Massnahmen (Ziff. 10.3), in Anwendung von Artikel 10 Absatz 4 des Aussenwirtschaftsgesetzes sowie gestützt auf Artikel 13 Absätze 1 und 2 des Zolltarifgesetzes vom 9. Oktober 1986 (SR 632.10), auf Artikel 6a des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 1974 über die Ein- und Ausfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten (SR 632.111.72) und auf Artikel 4 Absatz 2 des Zollpräferenzengesetzes vom 9. Oktober 1981 (SR 632.91). Wir beantragen Ihnen, die zolltarifarischen Massnahmen zu genehmigen.

2011-1680

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Weiter unterbreiten wir Ihnen die Botschaft und den Entwurf des Bundesbeschlusses über die Genehmigung der Änderungen der WTO-Verpflichtungsliste LIX-Schweiz­Liechtenstein im Bereich der Informationstechnologieprodukte (Ziff. 10.4), gestützt auf Artikel 10 Absatz 3 des Aussenwirtschaftsgesetzes und Artikel 7b Absatz 2 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 1997 (SR 172.010; vgl. auch Art. 9a des Zolltarifgesetzes). Wir beantragen Ihnen, die Änderungen der Liste zu genehmigen.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Nationalratspräsident, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

11. Januar 2012

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Eveline Widmer-Schlumpf Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

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Gesamtübersicht Zielsetzung des Bundesrates für das Jahr 2011 Der Bundesrat hatte auch in seinen Zielen für das Berichtsjahr das Augenmerk auf ein breit abgestütztes Wirtschaftswachstum gerichtet (vgl. Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 2010, «Ausblick auf das kommende Jahr»). Als notwendige Voraussetzung dazu erachtete er eine Verstärkung des Wettbewerbs im Binnenmarkt und eine Verbesserung der aussenwirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Auch legte er Wert auf die Konsolidierung der Beziehungen zur EU.

Besonders intensiv waren im Berichtsjahr die auf Marktöffnung gerichteten aussenwirtschaftlichen Aktivitäten. Die Verhandlungen über die EFTA-Freihandelsabkommen mit Hong Kong und Montenegro wurden abgeschlossen, während jene mit Indien vorangetrieben wurden. Die Verhandlungen mit Bosnien und Herzegowina werden voraussichtlich im ersten Quartal 2012 abgeschlossen werden. Verhandlungen mit grossen Ländern wie China (im bilateralen Rahmen), Russland (zusammen mit Belarus und Kasachstan) und Indonesien wurden aufgenommen, und weitere (Vietnam, zentralamerikanische Staaten) werden 2012 beginnen. Damit sollen in einem schwierigen internationalen Umfeld die Bedingungen für die schweizerische Exportwirtschaft mittelfristig verbessert werden. In der WTO erwies es sich hingegen trotz intensiven Bemühungen der Schweiz erneut als unmöglich, die DohaVerhandlungen abzuschliessen. Der Bundesrat beschloss weiter, zur nachhaltigen Sicherung des bilateralen Weges die Beziehungen mit der EU mittels eines gesamtheitlichen und koordinierten Ansatzes weiter zu verfolgen, welcher auch die Diskussionen der offenen institutionellen Fragen mit einschliesst.

Über diese und weitere für die schweizerische Aussenwirtschaftspolitik bedeutende Geschäfte gibt der vorliegende Bericht detailliert Auskunft.

Der Bundesrat wird in seinem jährlichen Geschäftsbericht umfassend über den Stand der Arbeiten in Bezug auf seine Ziele für 2011 berichten. Bezüglich der Aussenwirtschaftspolitik kann im Sinne eines vorläufigen Befundes festgestellt werden, dass die Ziele für das Berichtsjahr vor allem in Bezug auf die Freihandelsabkommen erreicht wurden, während bezüglich anderer Themen (zum Beispiel eines möglichen Abschlusses der Doha-Runde und der Weiterführung der Verhandlungen mit der EU) auch im 2012 vermehrte Anstrengungen notwendig sein werden.

Das wirtschaftliche Umfeld im Berichtsjahr Im ersten Semester des Berichtsjahres entwickelte sich die Schweizer Wirtschaft weiterhin günstig. Das zweite Halbjahr wurde aber immer stärker durch eine neuerliche Eintrübung der Wirtschaftsaussichten geprägt.

Verglichen mit dem entsprechenden Quartal des Vorjahres lag das Bruttoinlandprodukt im 3. Quartal um 1,3 Prozent höher, dies nach Wachstumsraten von ­1,6 Prozent und +2,7 Prozent in den beiden Vorjahren (jeweils 3. Quartal zu

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3. Quartal). Die Rezession, in welche die Wirtschaft weltweit im 4. Quartal 2008 eintrat und die im Fall der Schweiz begrenzt blieb, wurde ab der zweiten Hälfte 2009 zunehmend von einem erfreulichen Aufschwung abgelöst. Wenn die Erholung sich im Berichtsjahr nur noch mit beschränkter Dynamik fortsetzte (nach +0,6 % zum Vorquartal im 1. Quartal resultierten noch +0,4 % und +0,2% in den beiden Folgequartalen), ist dies in erster Linie auf den starken Schweizerfranken und seine Wirkungen auf die aussenorientierten Sektoren der schweizerischen Wirtschaft zurückzuführen.

Positive Impulse auf das gesamtwirtschaftliche Wachstum gingen zuletzt nur noch vom privaten und öffentlichen Konsum sowie von den Bauinvestitionen aus, mithin von der Binnenwirtschaft. Demgegenüber wirkten sich rückläufige Exporte und Ausrüstungsinvestitionen negativ auf die BIP-Entwicklung aus. Die Wertschöpfung in der Industrie schrumpfte im 3. Quartal erstmals deutlich.

Der Franken kannte gemessen am Euro seit Mitte 2007 eine Aufwertungstendenz.

Diese verkraftete die Schweizer Wirtschaft in einer ersten Phase gut, auch weil sich im Rückblick zunehmend zeigt, dass die Aufwertung zunächst die Korrektur einer unterbewerteten Währung bedeutete. Spätestens im Verlauf des Jahres 2010 schlug die Situation aber in eine Überbewertung um. Die Aufwertung erreichte im Juli/August 2011 ein derart bedrohliches Ausmass, dass sich die Schweizerische Nationalbank nach weiteren monetären Lockerungsschritten zur Bekanntgabe einer Untergrenze des Wertes des Euro von 1.20 CHF/ genötigt sah. Auch mit diesem Kurs bleibt der Franken aber sehr hoch bewertet und erschwert das Exportgeschäft in hohem Mass.

Der primäre Grund für den starken Franken liegt in der angespannten Situation rund um die öffentlichen Haushalte in der Eurozone und über den Kreis dieser Staaten hinaus sowie in der damit verbundenen Nervosität an den internationalen Finanzmärkten. Die nun von diesen imperativ geforderten Massnahmen zur raschen Korrektur zu hoch ausfallender Budgetdefizite belasten die gesamtwirtschaftliche Nachfrage, selbst wenn sie zur Wiederherstellung des Vertrauens in einer Reihe von Staaten unabdingbar sind.

Umso grösseres Gewicht für die Schweiz hat in diesem schwierigen weltwirtschaftlichen Umfeld, dass sie ihre Exportleistung in den letzten Jahren in zunehmendem
Mass auf Märkte ausserhalb der EU und der USA ausrichten konnte, wozu die Aussenwirtschaftspolitik mit einer Reihe von neuen bilateralen Abkommen günstige Voraussetzungen schuf. Viele dieser Märkte kennen auch im gegenwärtigen schwierigen weltwirtschaftlichen Umfeld noch eine ansprechende Wachstumsdynamik und haben zum Teil gleichfalls Währungen, die sich ab 2009 gegenüber den Leitwährungen Dollar und Euro aufgewertet haben.

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Der Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 2011 Schwerpunktkapitel (vgl. Ziff. 1) Das Schwerpunktkapitel ist dem Thema «Die Aussenwirtschaftsstrategie im Zeichen der Finanz-, Wirtschafts- und Schuldenkrise» gewidmet. Nachdem der Bundesrat 2004 die Elemente seiner Aussenwirtschaftsstrategie dargelegt hat, zeigt das Kapitel ­ ausgehend von einer Darstellung der sich stellenden Herausforderungen ­ auf, wo er in den kommenden Jahren die Akzente setzen will. Dabei visiert der Bundesrat einerseits konkrete Massnahmen, um die wirtschaftliche Stellung der Schweiz in der Welt zu stärken, und andererseits Schritte, um den Marktzugang und die Wettbewerbsfähigkeit in den Güter-, Dienstleistungs- und Faktormärkten zu verbessern.

Zum Zwecke der Stärkung der wirtschaftlichen Stellung will der Bundesrat das internationale Regelwerk für die Aussenwirtschaft verbessern, die Schweiz noch intensiver in formelle und informelle internationale Foren einbinden, den bilateralen Weg mit der EU weiterführen und dynamisieren sowie das Vertragsnetz mit Staaten ausserhalb der EU ausbauen. Zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit sieht er neben Massnahmen im Güter- und Dienstleistungsbereich auch solche zum Schutz des geistigen Eigentums, im öffentlichen Beschaffungswesen, bei Kapitalverkehr und Investitionen sowie bei der Arbeitskräftemobilität vor. Als Fazit wird festgestellt, dass das internationale Umfeld für die Schweiz schwieriger geworden ist und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft ebenfalls durch innere Reformen und autonome Liberalisierungsmassnahmen verbessert werden muss. Dies ist auch Voraussetzung für eine weitere Verbesserung des Zugangs zu ausländischen Märkten.

Die multilaterale Wirtschaftszusammenarbeit (vgl. Ziff. 2) Weder eine Intensivierung der Verhandlungen noch der Plan, die Doha-Runde in zwei Etappen abzuschliessen, brachten das erhoffte Resultat: An der WTO-Ministertagung im Dezember konnte kein Verhandlungsdossier abgeschlossen werden.

(Ziff. 2.1). Im Mittelpunkt stand stattdessen die Unterzeichnung des Beitrittsprotokolls durch Russland. Ausserhalb der Doha-Runde gingen die Beitrittsverhandlungen mit insgesamt 26 Kandidaten weiter, die Handelspolitiken von vierzehn Mitgliedern wurden einer Prüfung unterzogen, und im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren wurden wichtige Entscheidungen
gefällt. Das nach Ausbruch der Finanzkrise beschlossene Verfahren zur Überwachung der von den Mitgliedern ergriffenen Handelsmassnahmen ist zu einem festen Bestandteil der WTO-Arbeiten geworden. Das verantwortliche Organ musste feststellen, dass die Anzahl restriktiver Massnahmen der WTO-Mitglieder und Beitrittskandidaten zugenommen hat und die Aufhebung früherer Massnahmen zu langsam erfolgt.

Die OECD (Ziff. 2.2) feierte im Berichtsjahr ihr 50-jähriges Jubiläum. Sie intensivierte ihre Zusammenarbeit mit den wichtigsten aufstrebenden Schwellenländern, während der Aufnahmeprozess von Russland nach wie vor langsam voranschreitet.

Mit der Innovations- und «grünen Wachstumsstrategie» sowie einer «skills strategy» will die Organisation einen Beitrag zum weltweiten Wachstum leisten. Neben der Lancierung der Erarbeitung einer ganzheitlichen Entwicklungsstrategie waren auch die Aktualisierung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen

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Gegenstand von Beschlüssen des Ministerrats. Hervorzuheben sind ferner mehrere «peer reviews» in den Bereichen Steuerfragen, Arbeitsmarktintegration von Migranten und deren Kinder, Gesundheitssystem sowie Wirtschaftspolitik, denen sich die Schweiz unterzog.

Die Arbeiten der UNCTAD (Ziff. 2.3) waren auf die Vorbereitung der dreizehnten Ministerkonferenz im April 2012 in Doha ausgerichtet. Die Schweiz schloss mit dem «UN Inter-Agency Cluster on Trade and Productive Capacities» der UNCTAD ein Rahmenabkommen ab, um den Partnerländern der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit aufeinander abgestimmte handelsbezogene Dienstleistungen zur Verfügung stellen zu können. In der UNIDO (Ziff. 2.4) engagierte sich die Schweiz weiterhin in globalen und landesbezogenen Programmen mit dem Schwerpunkt einer ressourcenschonenden und sauberen Produktion.

Die Internationale Arbeitsorganisation IAO (Ziff. 2.5) verabschiedete ein Übereinkommen und eine Empfehlung betreffend menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte. Die Schweiz wurde für die Periode bis 2014 als stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats gewählt. Sie wird sich intensiv für die Stärkung des Normensystems der IAO und die Verbesserung der Kohärenz der Wirtschafts- und Sozialpolitiken einsetzen.

Die Arbeiten der G20 (Ziff. 2.6) standen im Berichtsjahr unter französischer Präsidentschaft, die mit sieben breitgelagerten Prioritäten ein ambitiöses Arbeitsprogramm vorschlug. Die Schweiz nutzte weiterhin alle sich bietenden Möglichkeiten, sich der G20 anzunähern und ihre wirtschaftlichen und finanziellen Interessen in deren Arbeiten einzubringen. Sie nahm an Vorbereitungstreffen der G20 teil und wirkte aktiv in internationalen Organisationen mit, die von der G20 mit Umsetzungsarbeiten betraut wurden. Von besonderer Bedeutung war die Ernennung von Philipp Hildebrand zum Vize-Präsidenten des Financial Stability Board.

Europäische Wirtschaftsintegration (vgl. Ziff. 3) Die Entwicklungen in der EU waren im Berichtsjahr stark von der staatlichen Schuldenkrise und der damit verbundenen Währungskrise geprägt, was sich auch auf die Schweiz auswirkte. Dennoch blieben die schweizerischen Handelsbeziehungen mit dem europäischen Binnenmarkt im Vergleich zum Vorjahr praktisch konstant und machen nach wie vor den überwiegenden Anteil des schweizerischen Aussenhandels
aus. Ein wichtiger Grund dafür ist das gute Funktionieren der bestehenden Abkommen (insbesondere der Freihandelsabkommen von 1972 sowie der Bilateralen I und II). Demgegenüber stiessen die Verhandlungen bzw. exploratorischen Gespräche in weiteren Bereichen (v.a. Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit, Produktesicherheit und öffentliche Gesundheit, Elektrizität und Chemikaliensicherheit/REACH) vor allem wegen ungeklärter institutioneller Fragen weiterhin auf Hindernisse. Fortschritte konnten in einigen Kooperationsdossiers erzielt werden (Emissionshandel, Zusammenarbeit der Wettbewerbsbehörden, Zusammenarbeit mit der europäischen Verteidigungsagentur). Der Bundesrat beschloss im Januar, für die Weiterentwicklung der Beziehungen mit der EU einen gesamtheitlichen und koordinierten Ansatz zu verfolgen, mit dem Ziel einer nachhaltigen Sicherung des bilateralen Weges. Um die bestehenden Hindernisse zu überwinden, beschloss er

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ferner, die offenen institutionellen Fragen mit der EU vertieft zu diskutieren. Die Souveränität der beiden Vertragsparteien sowie die gut funktionierenden Institutionen sollen dabei gewahrt bleiben. Programmgemäss weiter laufen die Arbeiten zur Umsetzung des schweizerischen Erweiterungsbeitrags an neue EU-Mitgliedstaaten zum Abbau der wirtschaftlichen und sozialen Disparitäten.

Freihandelsabkommen mit Partnern ausserhalb der EU und der EFTA (vgl. Ziff. 4) Mit den im Berichtsjahr in Kraft getretenen Freihandelsabkommen mit Kolumbien und Peru erhöht sich die Zahl der bestehenden Abkommen auf 24. Die Freihandelsabkommen mit Hong Kong und mit Montenegro konnten unterzeichnet werden, während die Verhandlungen mit Indien und Bosnien und Herzegowina weit fortgeschritten sind. Die Schweiz hat bilaterale Verhandlungen mit China aufgenommen und im Rahmen der EFTA Verhandlungen mit weiteren gewichtigen Partnern in Angriff genommen (Zollunion Russland­Belarus­Kasachstan, Indonesien). Die EFTA-Minister beschlossen an ihrer Herbsttagung im November, dasselbe im kommenden Jahr mit den Staaten Zentralamerikas zu tun. Auch die vietnamesische Regierung gab grünes Licht zur Verhandlungsaufnahme auf der Basis der im Berichtsjahr beendigten Machbarkeitsstudie. Die Schweiz legt auch grossen Wert auf die Vertiefung der bestehenden Abkommen, zum Beispiel im Dienstleistungsbereich (Ziff. 5.3) und in Bezug auf die Anpassung der Landwirtschaftsbestimmungen an neuere Praktiken (Ziff. 5.1).

Horizontale Politiken (vgl. Ziff. 5) Entwicklungen in Bereichen der horizontalen Politiken (Ziff. 5.1­5.8) haben Auswirkungen auf die gesamte schweizerische Aussenwirtschaftspolitik und zahlreiche Wirtschaftsabkommen. Dazu zählten im Berichtsjahr die Unterzeichnung und Ratifikation des Übereinkommens über Paneuropa­Mittelmeer-Ursprungsregeln (Ziff. 5.1), die ersten Erfahrungen mit der Anwendung des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse, mit welchem das Cassis-de-Dijon-Prinzip eingeführt wurde (Ziff. 5.2), die Verabschiedung der aktualisierten Leitsätze für multinationale Unternehmen durch den OECD-Ministerrat (Ziff. 5.4), die weit fortgeschrittenen Verhandlungen für ein Kooperationsabkommen mit der EU im Bereich Wettbewerb (Ziff. 5.6) und der Abschluss der Revision des plurilateralen WTOÜbereinkommens über das öffentliche
Beschaffungswesen (Ziff. 5.7) sowie die Inkraftsetzung des bilateralen Abkommens zwischen der Schweiz und Russland über den Schutz der geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen (Ziff. 5.8.1).

Die Entwicklungen im Bereich Energie und Umwelt (Ziff. 5.5) waren geprägt durch die alle zwei Jahre stattfindende Ministerkonferenz der Internationalen Energieagentur und die siebzehnte Vertragsparteienkonferenz der Klimarahmenkonvention in Durban. Erstere stand aufgrund der Ereignisse in Japan, Libyen und im Golf von Mexiko im Zeichen der Energieversorgungssicherheit und der internationalen Zusammenarbeit zur Schaffung einer zukunftsfähigen Energiepolitik. An der Klimakonferenz in Durban beschlossen die Vertragsstaaten der UNO-Klimarahmenkonvention die Erarbeitung eines neuen, weltweiten Klimaregimes bis 2015. Im Gegenzug dazu erklärten sich die EU, die Schweiz sowie einige weitere Staaten

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bereit, erneut Verpflichtungen zur Emissionsreduktion unter dem Kyoto-Protokoll einzugehen.

Wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit (vgl. Ziff. 6) Die Schweiz beteiligt sich an der internationalen wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit weiterhin mittels bilateraler Unterstützungsmassnahmen und durch Beiträge an multilaterale Entwicklungsorganisationen. Von besonderer Bedeutung war im Berichtsjahr die Annahme von drei Botschaften durch das Parlament. Sie betrafen erstens die Aufstockung und Verlängerung des Rahmenkredits für die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS), zweitens die Kapitalerhöhungen der multilateralen Entwicklungsbanken und drittens die Finanzierung der Erhöhung der öffentlichen Entwicklungshilfe bis 2015 auf 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens. Entsprechend der Strategie des Bundesrates verstärkte die Schweiz ihre Entwicklungszusammenarbeit in den sieben Schwerpunktländern (Ägypten, Ghana, Indonesien, Kolumbien, Peru, Südafrika und Vietnam), erarbeitete aber angesichts der politischen Umwälzungen in Nordafrika auch eine Strategie für diese Region. Weitergeführt wurde die Umsetzung der Massnahmen zugunsten der Länder Osteuropas und der GUS und die Verpflichtung von Beiträgen an die erweiterte EU. Die Verpflichtungsperiode für letztere läuft Mitte 2012 aus. Multilateral stand vor allem die Umsetzung der beschlossenen Kapitalerhöhungen der regionalen Entwicklungsbanken im Vordergrund, an welche die Schweiz ihren Beitrag leistet. Die vom SECO und der DEZA gemeinsam verfasste neue Botschaft 2013­2016 umfasst erstmals alle Rahmenkredite für die Entwicklungszusammenarbeit und die Transitionshilfe (einschliesslich der humanitären Hilfe). Eingeleitet wird die Botschaft durch eine neue Strategie für die internationale Entwicklungszusammenarbeit. Das Parlament wird 2012 über diese Botschaft beraten.

Bilaterale Wirtschaftsbeziehungen (vgl. Ziff. 7) Angesichts weltweiter politischer und wirtschaftlicher Unsicherheiten war die Pflege der bilateralen Beziehungen im Berichtsjahr von besonderer Bedeutung. Der Bundesrat führte die Umsetzung der Länderstrategien für aufstrebende Märkte (Brasilien, Russland, Indien, China [BRIC], die GCC-Staaten, Indonesien, Mexiko, Südafrika und Türkei) fort, ohne die traditionellen Partner in Europa
und anderen Regionen zu vernachlässigen. Diesem Ziel dienten Besuche des Vorstehers des EVD, unter anderem in Brasilien, Chile, Deutschland, Indien, Russland und Ungarn, aber auch seine Kontakte anlässlich internationaler Anlässe wie dem WEF in Davos.

Ergänzend dazu fanden auch im Berichtsjahr Besuche des Staatssekretärs des SECO und von dessen Nachfolgerin in mehreren Ländern statt. Besondere Ereignisse bildeten die Staatsbesuche der indischen Präsidentin sowie des kuwaitischen Premierministers in der Schweiz, die beide mit einer grossen Delegation aus der Privatwirtschaft anreisten. Von Bedeutung für die Weiterentwicklung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen sind Tagungen von Gemischten Kommissionen, die im Rahmen von bilateralen Wirtschaftsabkommen eingesetzt werden. Dieses Jahr fanden wiederum mehrere Treffen statt, unter anderem mit Aserbeidschan, Kasachstan, Mexiko und Russland. Auch gegenüber den USA spielen die bilaterale Wirt-

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schaftskommission sowie das Kooperationsforum Schweiz­USA eine wichtige Rolle in der Behandlung von bilateralen Wirtschaftsfragen.

Exportkontroll- und Embargomassnahmen (vgl. Ziff. 8) Anlass zu Diskussionen bot der Vorschlag der USA, Indien als Mitglied der vier internationalen Exportkontrollregime vorzuschlagen. Die Schweiz begrüsst grundsätzlich eine Mitgliedschaft Indiens, will diese aber von klaren politischen Zusagen dieses Landes bezüglich der Nichtweiterverbreitung von Nuklearwaffen und eines Testverbots für solche Waffen abhängig machen. Im Inland beschloss der Bundesrat zur Verstärkung der Exportkontrollen die Meldepflicht den strengeren Bestimmungen des Güterkontrollgesetzes zu unterstellen, womit das Strafmass für Umgehungen erhöht wird. Im Gefolge der verschärften Embargomassnahmen der UNO und der EU passte auch die Schweiz die entsprechenden Bestimmungen an, vor allem gegenüber Iran und Libyen (unter dem Gaddafi-Regime) sowie Syrien und Belarus.

Die übrigen, auf Beschlüssen der UNO und EU beruhenden Sanktionsverordnungen wurden weitergeführt.

Standortförderung (vgl. Ziff. 9) Die Frankenstärke war im Berichtsjahr auch eine grosse Herausforderung in der Exportförderung, bei der Exportrisikoversicherung und insbesondere im Tourismus.

Die Dienste von Osec waren bei der Exportförderung vor allem von Seiten der KMU vermehrt gefragt. Eine zunehmende Nachfrage verzeichnete auch die Schweizerische Exportrisikoversicherung SERV. Vor allem die im Jahr 2009 eingeführten neuen Produkte, die Bondgarantie und die Fabrikationskreditversicherung, trugen dazu bei. Basierend auf einer externen Evaluation genehmigte der Bundesrat die neuen strategischen Ziele der SERV bis 2014. Die Standortpromotion wird nach einem Entscheid des Parlaments im Berichtsjahr in der nächsten Legislaturperiode institutionell und finanziell praktisch unverändert weitergeführt.

Schwieriger präsentierte sich die Situation im Bereich des Tourismus. Vor allem wegen geringerer Nachfrage von Gästen aus Europa ging die Zahl der Logiernächte im Berichtsjahr zurück. Die wachsende Zahl von Besuchern aus dem asiatischen Raum vermochte diese Einbusse nicht zu kompensieren. Zur Abfederung der negativen Auswirkungen der Frankenstärke hat das Parlament die Mittel für das touristische Landesmarketing von Schweiz Tourismus für die Jahre
2011­2013 um 24 Millionen Schweizerfranken erhöht und das Bundesdarlehen an die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit vorsorglich und befristet um 100 Millionen aufgestockt. Vor allem in der Welttourismusorganisation UNWTO und im Tourismuskomitee der OECD werden zukunftsweisende Arbeiten geleistet, an denen sich die Schweiz beteiligt. Sie liefern wertvolle Erkenntnisse für die Weiterentwicklung der schweizerischen Tourismuspolitik. Den Schwerpunkt bilden Projekte zur Förderung eines verantwortungsvollen, nachhaltigen und global zugänglichen Tourismus (UNWTO) und Green Innovation in Tourism und Tourism Trends and Policies (OECD).

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Ausblick auf das kommende Jahr Angesichts der sich verschlechternden Wachstumsprognosen im Inland und im Ausland wird der Bundesrat 2012 der Wirtschaftspolitik erneut grosse Aufmerksamkeit schenken. Im Bereich der Aussenwirtschaftspolitik wird er darauf achten, dass die Marktzugangsmöglichkeiten auf der Basis bestehender Abkommen genutzt und wo möglich ausgebaut werden. Er wird sich auch dafür einsetzen, dass protektionistische Tendenzen und Massnahmen bekämpft werden. Darüber hinaus wird er die Verhandlungen weiterer Freihandels- und Investitionsschutzabkommen fortsetzen.

2012 wird der Abschluss der Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen der EFTA mit Indien sowie mit Bosnien und Herzegowina angestrebt. Die Verhandlungen der EFTA mit den Mitgliedern der Zollunion Russland­Belarus­Kasachstan sowie zwischen der Schweiz und China werden fortgeführt, während solche mit den zentralamerikanischen Staaten und mit Vietnam im EFTA-Rahmen aufgenommen werden. Auch mit Malaysia wird eine Verhandlungseröffnung angestrebt. Mit den Mercosur-Staaten werden die exploratorischen Kontakte weitergeführt. Die Abkommen mit Chile, Mexiko und Singapur sollen aktualisiert werden, während mit Jordanien über die Aufnahme eines Dienstleistungskapitels verhandelt wird. Auch werden die laufenden Verhandlungen über Investitionsschutzabkommen mit Georgien, Indonesien, Malaysia und Russland weitergeführt.

Komplementär werden auch die bilateralen Wirtschaftsmissionen des Departementvorstehers des EVD und der Staatssekretärin des SECO darauf ausgerichtet sein, den Marktzugang für schweizerische Exporteure auf Drittmärkten zu erleichtern und Diskriminierungen zu verhindern. China steht als Destination für eine gemischte Wirtschaftsdelegation bereits fest. Weiter wird sich das SECO mit der Normalisierung der Wirtschaftsbeziehungen mit Italien befassen.

Aufgrund von Wahlen und Führungswechseln in mehreren Mitgliedländern ist es in der WTO fraglich, ob sich 2012 grosse Verhandlungsfortschritte erzielen lassen.

Trotzdem sind die WTO-Mitglieder gefordert, neue Wege zu suchen, um weiter Liberalisierungen im Rahmen der WTO zu ermöglichen. Dabei dürfte die Berücksichtigung der Interessen der weniger entwickelten Staaten eine wesentliche Rolle spielen, wie dies von den Staats- und Regierungschefs der G20-Länder am Gipfel von Cannes
im November 2011 angemerkt wurde.

Wichtige Arbeiten warten auch im Rahmen weiterer multilateraler Wirtschaftsgremien. Die Ergebnisse der OECD-Projekte Green Innovation in Tourism sowie Tourism Trends and Policies werden voraussichtlich Ende 2012 vorliegen und wertvolle Beiträge zur Weiterentwicklung der Schweizer Tourismuspolitik liefern.

Zudem sollen die Erkenntnisse aus der Mitarbeit in der UNWTO und im Tourismuskomitee der OECD ab 2012 regelmässig mittels Newsletter in die Schweizer Tourismuswirtschaft hineingetragen werden. In der IAO wird nach dem Rücktritt von Juan Somavia ein neuer Generaldirektor gewählt werden. Aus Schweizer Sicht sind die Debatten zur Reform der Arbeitsmethoden der Internationalen Arbeitskonferenz und die Fortsetzung der Diskussion zur Kohärenz des politischen Systems im Hinblick auf die bessere Wahrung der sozialen Dimension der Globalisierung von Bedeutung. Interessant wird zudem die Diskussion in der IAO über eine Empfehlung

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zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Etablierung von Sockeln des Sozialen Schutzes sein, da dieses Thema auch im grösseren UNO-Kontext auf steigende Beachtung stösst. In der G20 wird mit Mexiko ein neuer Staat den Vorsitz übernehmen.

Gestützt auf den Grundsatzentscheid des Bundesrates, die Beziehungen Schweiz­EU im Rahmen eines gesamtheitlichen und koordinierten Ansatzes weiter zu entwickeln, sollen alle geplanten oder laufenden Verhandlungen 2012 soweit möglich aufgenommen beziehungsweise weitergeführt werden. Die bestehenden Abkommen mit der EU werden weitergeführt und konsolidiert. So sind Anpassungen der Anhänge des Freizügigkeitsabkommens in den Bereichen Soziale Sicherheit und Diplomanerkennung oder die Aufdatierung von Anhängen des Agrarabkommens vorgesehen.

Im kommenden Jahr wird die neue Botschaft über die internationale Entwicklungszusammenarbeit 2013­2016 im Parlament beraten werden. Auch die Umsetzung der Botschaft wird bereits vorbereitet, zum Beispiel mit der Überarbeitung der Länderstrategien für die Prioritätsländer. Ferner werden die Aktivitäten in Nordafrika in eine neue Phase treten, nachdem Ende 2011 die Programmbüros in Kairo und Tunis eröffnet wurden.

Die Exportförderung, die Exportrisikoversicherung sowie die Standortpromotion des Bundes werden weiterhin darauf abzielen, die wirtschaftliche Tätigkeit von Unternehmen im Ausland zu erleichtern und die Ansiedlung ausländischer Investitionen in der Schweiz zu fördern. Die Frankenstärke wird dabei eine besondere Herausforderung darstellen. Mit den vom Parlament im Rahmen der Botschaft «Standortförderung 2012­2015» zusätzlich bewilligten Mitteln wird Osec die Erschliessung von Absatzmärkten auch ausserhalb des Euro- und Dollarraumes vorantreiben.

Ein wichtiges Ereignis wird 2012 auch der Rio+20 Gipfel in Brasilien sein, die vierte UNO-Nachhaltigkeits-Konferenz seit 1972. Unter dem Titel «Nachhaltige Entwicklung» wird die Staatengemeinschaft über die drängenden Probleme im Bereich Umwelt, Ressourcen und Klima diskutieren.

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Inhaltsverzeichnis Gesamtübersicht

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Abkürzungsverzeichnis

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1 Die Aussenwirtschaftsstrategie im Zeichen der Finanz-, Wirtschafts- und Schuldenkrise 1.1 Schweizer Aussenwirtschaft: Standortbestimmung 1.1.1 Das aktuelle Umfeld für Schweizer Unternehmen 1.1.2 Sektorielle Politiken prägen die Schweizer Aussenwirtschaft mit 1.1.3 Die Aussenwirtschaftsstrategie und ihre Umsetzung 1.1.4 Herausforderungen für die Schweiz 1.2 Die Ausrichtung der Aussenwirtschaftsstrategie 1.2.1 Stärkung der wirtschaftlichen Stellung der Schweiz in der Welt 1.2.2 Stärkung des Marktzugangs und der Wettbewerbsfähigkeit in den Güter-, Dienstleistungs- und Faktormärkten 1.3 Fazit 2 WTO und weitere multilaterale Wirtschaftszusammenarbeit 2.1 Welthandelsorganisation (WTO) 2.1.1 Achte WTO-Ministerkonferenz 2.1.2 Doha-Runde 2.1.3 Umsetzung der bestehenden WTO-Abkommen 2.2 Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) 2.2.1 OECD-Ministerratstagung 2.2.2 Sektorielle Ministerkonferenz 2.2.3 OECD Peer Reviews der Schweiz 2.3 Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (UNCTAD) 2.4 Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung (UNIDO) 2.5 Internationale Arbeitsorganisation (IAO) 2.6 Die Gruppe der 20 (G20) 2.6.1 Strukturelle Entwicklung der G20: Vom Notfall zur Konsolidierung 2.6.2 Die französische Präsidentschaft der G20: eine breite Agenda 2.6.3 Die schweizerische Strategie angesichts der Führungsrolle der G20 3 Europäische Wirtschaftsintegration EU/EFTA 3.1 Entwicklungen in der EU 3.2 Aktualisierung und Weiterentwicklung der bestehenden Abkommen CH­EU 3.3 Laufende Verhandlungen 3.3.1 Marktzugangsdossiers 3.3.2 Kooperationsdossiers 3.3.3 Steuerdossiers 3.3.4 Institutionelle Fragen 838

844 844 844 846 846 847 849 849 854 863 864 864 864 865 865 867 868 868 868 870 871 872 873 874 874 875 876 876 877 879 880 881 882 883

3.4 Beitrag an die erweiterte EU 3.5 Europäische Freihandelsassoziation (EFTA) 4 Freihandelsabkommen mit Drittstaaten ausserhalb von EU und EFTA 4.1 Freihandelsbeziehungen der EFTA-Staaten zu Partnern im Raum Europa­Mittelmeer 4.2 Freihandelsbeziehungen der EFTA-Staaten zu Partnern ausserhalb des Raumes Europa­Mittelmeer 4.3 Bilaterale Freihandelsbeziehungen der Schweiz 4.3.1 Freihandels- und wirtschaftliches Partnerschaftsabkommen Schweiz­Japan 4.3.2 Freihandelsabkommen Schweiz­China

883 883 884 887 888 889 889 889

5 Horizontale Politiken 5.1 Warenverkehr Industrie/Landwirtschaft 5.2 Technische Handelshemmnisse 5.3 Dienstleistungen 5.4 Investitionen und multinationale Unternehmen 5.5 Energie und Umwelt 5.6 Wettbewerbsrecht 5.7 Öffentliches Beschaffungswesen 5.8 Schutz des geistigen Eigentums 5.8.1 Schutz des geistigen Eigentums in Freihandelsabkommen 5.8.2 Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) 5.8.3 WTO/TRIPS und Doha-Runde 5.8.4 Andere internationale Organisationen 5.8.5 Bilateraler Dialog über geistiges Eigentum mit wichtigen Handelspartnern 5.8.6 Abkommen zur Bekämpfung von Fälschung und Piraterie (ACTA)

890 890 892 894 895 897 899 900 901 901 902 902 903

6 Wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit 6.1 Bilaterale Unterstützungsmassnahmen 6.1.1 Unterstützungsmassnahmen zugunsten von Entwicklungsländern 6.1.1.1 Makroökonomische Unterstützung 6.1.1.2 Handelsrelevante Entwicklungszusammenarbeit 6.1.1.3 Investitionsförderung 6.1.1.4 Infrastrukturfinanzierung 6.1.2 Unterstützungsmassnahmen zugunsten von Ländern Osteuropas und der Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS) 6.1.2.1 Infrastrukturfinanzierung 6.1.2.2 Makroökonomische Unterstützung 6.1.2.3 Investitionsförderung und handelsrelevante Zusammenarbeit 6.1.3 Erweiterungsbeitrag 6.2 Multilaterale Entwicklungsorganisationen 6.2.1 Weltbankgruppe 6.2.2 Regionale Entwicklungsbanken 6.2.2.1 Afrikanische Entwicklungsbank (AfDB)

904 905 905 905 906 907 907

903 903

908 908 909 909 910 910 910 911 911 839

6.2.2.2 Asiatische Entwicklungsbank (AsDB) 6.2.2.3 Interamerikanische Entwicklungsbank (IDB) 6.2.2.4 Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) 6.2.2.5 Entwicklungsbank des Europarates (CEB)

912 912 912 913

7 Bilaterale Wirtschaftsbeziehungen 7.1 Westeuropa und Südosteuropa 7.2 Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) 7.3 USA und Kanada 7.4 Lateinamerika 7.5 Asien und Ozeanien 7.6 Mittlerer Osten und Afrika 7.6.1 Mittlerer Osten und Nordafrika (MENA) 7.6.2 Sub-Sahara Afrika

913 914 915 915 916 917 918 918 919

8 Exportkontroll- und Embargomassnahmen 8.1 Massnahmen zur Nichtweiterverbreitung von Gütern zur Herstellung von Massenvernichtungswaffen und deren Trägersystemen sowie von konventionellen Waffen 8.1.1 Politische Entwicklungen international und national 8.1.2 Kontrolle von bewilligungs- oder meldepflichtigen Gütern 8.1.3 Eckdaten zu Ausfuhren im Rahmen des Güterkontrollgesetzes 8.2 Embargomassnahmen 8.2.1 Embargomassnahmen der UNO 8.2.2 Embargomassnahmen der EU 8.3 Massnahmen gegen Konfliktdiamanten

920

9 Standortförderung 9.1 Exportförderung und Exportrisikoversicherung 9.1.1 Exportförderung 9.1.2 Schweizerische Exportrisikoversicherung (SERV) 9.1.3 Exportfinanzierung (OECD) 9.1.4 Umschuldungen (Pariser Klub) 9.2 Standortpromotion 9.3 Tourismus 9.3.1 Internationale Zusammenarbeit 9.3.2 UNWTO 9.3.3 OECD 9.3.4 Zusammenarbeit mit ECPAT

926 926 926 927 928 929 929 930 931 931 932 932

840

920 920 921 922 923 923 925 925

10 Beilagen 10.1 Beilagen 10.1.1­10.1.3 10.1.1 Finanzielles Engagement der Schweiz 2011 gegenüber den multilateralen Entwicklungsbanken 10.1.2 Bewilligungen für Versandkontrollen im Auftrag ausländischer Staaten 10.1.3 OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen 10.2 Beilagen 10.2.1­10.2.4 10.2.1

10.2.2

10.2.3

933 933 934 936 938 954

Botschaft zur Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Montenegro sowie des Landwirtschaftsabkommens zwischen der Schweiz und Montenegro 955 Bundesbeschluss über die Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Montenegro sowie des Landwirtschaftsabkommens zwischen der Schweiz und Montenegro (Entwurf) 977 Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Montenegro 979 Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Montenegro 1005 Botschaft zur Genehmigung der Abkommen über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen mit Trinidad und Tobago und Kosovo 1063 Bundesbeschluss über die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und Trinidad und Tobago über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen (Entwurf) 1071 Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Trinidad und Tobago über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen 1073 Bundesbeschluss über die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und Kosovo über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen (Entwurf) 1081 Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Kosovo über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen 1083 Botschaft zur Genehmigung des Abkommens über Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Tadschikistan 1093 Bundesbeschluss über die Genehmigung des Abkommens über Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Tadschikistan (Entwurf) 1099

841

10.2.4

10.3 Beilage 10.3

10.4 Beilage 10.4

842

Abkommen über Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Tadschikistan Botschaft zur Genehmigung der Änderungen des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) Bundesbeschluss über die Genehmigung der Änderungen des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) (Entwurf) Resolution Nr. 137 ­ Änderung des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, um der Bank die Geschäftstätigkeit in Ländern des südlichen und östlichen Mittelmeerraums zu ermöglichen Resolution Nr. 138 ­ Änderung des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, um die Verwendung von Sonderfonds in Empfängerländern und potenziellen Empfängerländern zu gestatten

1101 1111

1121

1123

1125 1127

Bericht über die zolltarifarischen Massnahmen im Jahr 2011 Bundesbeschluss über die Genehmigung zolltarifarischer Massnahmen (Entwurf)

1129 1141 1143

Botschaft zur Genehmigung der Änderungen der Liste LIX-Schweiz­Liechtenstein im Bereich der Informationstechnologieprodukte Bundesbeschluss über die Genehmigung der Änderungen der Liste LIX-Schweiz­Liechtenstein im Bereich Informationstechnologieprodukte (Entwurf)

1145 1151

Abkürzungsverzeichnis BIP

Bruttoinlandprodukt

EFTA

European Free Trade Association Europäische Freihandelsassoziation

EWR

Europäischer Wirtschaftsraum

FHA

Freihandelsabkommen

G20

Gruppe der Zwanzig Argentinien, Australien, Brasilien, China, Deutschland, EU, Frankreich, Grossbritannien, Indien, Indonesien, Italien, Japan, Kanada, Mexiko, Republik Korea, Russland, Saudi Arabien, Südafrika, Türkei, USA.

GATS

General Agreement on Trade in Services Allgemeines Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen

GCC

Gulf Cooperation Council Golfkooperationsrat (Bahrein, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate)

GPA

Agreement on Government Procurement Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen

GUS

Gemeinschaft Unabhängiger Staaten

IAO

Internationale Arbeitsorganisation

ISA

Investitionsschutzabkommen

IWF

Internationaler Währungsfonds

KMU

Kleine und mittlere Unternehmen

OECD

Organisation for Economic Cooperation and Development Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Osec

Osec Business Network Switzerland

UNCTAD

United Nations Conference on Trade and Development Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung

UNIDO

United Nations Industrial Development Organization Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung

UNO

United Nations Organization Organisation der Vereinten Nationen

UNWTO

United Nations World Tourism Organization

WTO

World Trade Organization Welthandelsorganisation

Welttourismusorganisation der Vereinten Nationen

843

Bericht 1

Die Aussenwirtschaftsstrategie im Zeichen der Finanz-, Wirtschafts- und Schuldenkrise In seiner Aussenwirtschaftsstrategie aus dem Jahr 2004 wies der Bundesrat bereits auf die zunehmende Bedeutung von Dienstleistungen und Investitionen, die geografische Verschiebung vom transatlantischen zum transpazifischen und zum Süd-Süd-Handel, die steigende Zahl von Freihandelsabkommen (FHA) aufgrund stockender WTO-Verhandlungen sowie die innenpolitischen Widerstände gegen tiefgreifende Reformen bei der Liberalisierung des Binnenmarkts hin.

Die Entwicklung nach 2004 war insbesondere durch die 2008 ausgebrochene und noch nicht ausgestandene Finanz-, Wirtschafts- und Schuldenkrise gekennzeichnet. Diese veränderte die Welt nicht grundsätzlich, verstärkte aber sich abzeichnende Tendenzen. Rezessionen vor allem in den Industrieländern, die stark zunehmende Verschuldung in den USA und gewissen EU-Mitgliedstaaten waren von einer stärker als erwarteten Verschiebung der Handelsströme hin zu den aufstrebenden Schwellenländern begleitet. Obwohl sich der Rückgriff auf Handelsprotektionismus verglichen mit den 1930er-Jahren in Grenzen hielt, nahmen als Folge der Krise die protektionistischen Tendenzen weltweit zu.

Trotzdem hat sich der Welthandel nach seinem Einbruch zu Beginn der Krise schneller erholt als zunächst erwartet. Die steigende Importnachfrage aus Entwicklungsländern hat massgeblich dazu beigetragen. Gleichzeitig kamen aber die multilateralen Verhandlungen der Doha-Runde zu einem Stillstand. Dies wiederum gab dem Abschluss von FHA Auftrieb. Seit 2010 erfuhr der Schweizerfranken als Folge der zunehmenden Verschuldung der öffentlichen Haushalte vor allem in der Eurozone sowie der damit verbundenen Nervosität an den internationalen Finanzmärkten eine überproportionale Aufwertung. Die Schweizerische Nationalbank, der Bundesrat und das Parlament haben auf diese Herausforderungen mit gezielten Massnahmen reagiert. Auch die Diversifizierung und Ausweitung des Aussenhandels soll zur Überwindung der Schwierigkeiten aufgrund der Frankenstärke beitragen. Eine Abschottung der Schweizer Wirtschaft ist nicht im Interesse der Schweiz. Im Folgenden legt der Bundesrat dar, wie er seine Aussenwirtschaftsstrategie gestalten will, wobei die grundlegende Ausrichtung der Strategie von 2004 gültig bleibt.

1.1

Schweizer Aussenwirtschaft: Standortbestimmung

1.1.1

Das aktuelle Umfeld für Schweizer Unternehmen

Die Schweizer Wirtschaft hat sich rasch von der Rezession nach Ausbruch der Finanz- und Wirtschaftskrise von 2008 und 2009 erholt. Eine geringe Teuerung, niedrige Zinssätze und gesunde Staatsfinanzen sowie die in den letzten Jahren von den Unternehmen durchgeführten Rationalisierungen und vor allem der anziehende

844

Welthandel schufen die Voraussetzungen sowohl für eine starke Binnennachfrage als auch für eine Erholung der Exportwirtschaft.

Mit dem Ausbruch der Schuldenkrisen im Jahr 2010 in Ländern der Eurozone veränderte sich die Ausgangslage für die Schweizer Wirtschaft aber erneut. Die Furcht eines Übergreifens der Schuldenkrise Griechenlands auf weitere allenfalls auch grosse EU-Länder führte weltweit zu einer Flucht in sichere Werte, wie Gold, Immobilien, den Schweizerfranken und ­ in geringerem Umfang ­ die Währungen Japans, Australiens, Neuseelands und gewisser Schwellenländer. Im Zuge dieser Entwicklung erfuhr der Schweizerfranken im Vergleich zu den realwirtschaftlichen Gegebenheiten eine starke Überbewertung. Hinzu kommt, dass sich die Schweizer Wirtschaft seit der zweiten Hälfte des Jahres 2011 einer markanten Abkühlung der weltwirtschaftlichen Nachfrage stellen muss. Mit der Industrie, dem Tourismus und dem Finanzsektor stehen dabei drei für die Schweizer Wirtschaft wichtige Wirtschaftssektoren besonders unter Druck.

Im Rahmen ihres Mandats hat die Schweizerische Nationalbank im Spätsommer 2011 Massnahmen gegen die Frankenstärke ergriffen, indem sie die Liquidität auf dem Schweizerfranken-Geldmarkt erhöhte und einen Euro-Mindestkurs von 1.20 Schweizerfranken festlegte. Das Parlament hat ebenfalls im Herbst 2011 ein Paket mit Massnahmen zur Abfederung der Frankenstärke in der Höhe von 870 Millionen Schweizerfranken beschlossen.

Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Schweizer Wirtschaft auf Dauer mit einem tendenziell starken Franken wird leben müssen. Die Schweiz kann solchen Tendenzen nur begegnen, wenn sie ihre Stärken wie finanzpolitische Stabilität, ausgezeichnetes Bildungssystem, Forschung und Technologie auf Weltklasseniveau, niedrige Steuerbelastungen sowie gute Rahmenbedingungen für die Unternehmen langfristig erhalten kann. Als offene Volkswirtschaft muss sie ihren Unternehmen zudem den Zugang zu den Weltmärkten gewährleisten.

Das Ziel muss es bleiben, den Werk- und Denkplatz Schweiz zu fördern und die Vollbeschäftigung für alle Bildungsstufen anzustreben, um so den Mittelstand zu stärken und den gesellschaftlichen Zusammenhalt sicherzustellen.

Die Umsetzung der Aussenwirtschaftsstrategie trägt ihren Teil zur Festigung der Position der Schweizer Wirtschaft und des Standorts Schweiz
im internationalen Wettbewerb bei. Sie zielt darauf ab, die Unternehmen zu unterstützen, internationale Marktanteile zu halten und wenn möglich neue dazuzugewinnen. Gleichzeitig will sie günstige Rahmenbedingungen schaffen, um den Konsumenten ein breiteres, preisgünstigeres Angebot zu sichern. Das bilaterale Verhältnis, welches die Schweiz mit der EU unterhält, stellt einen essentiellen Bestandteil der Aussenwirtschaftspolitik und der Strategie zu deren Umsetzung dar.

Eine offene Wirtschaft ist aber auch externen Schocks ausgesetzt, wie die FinanzWirtschafts- und Schuldenkrise und die starke Aufwertung des Schweizerfrankens gezeigt haben. Die Aussenwirtschaftspolitik muss deshalb auch zur geografischen Diversifizierung der Absatzmärkte beitragen, um die Resistenz der Schweizer Wirtschaft gegen externe Schocks zu erhöhen.

845

1.1.2

Sektorielle Politiken prägen die Schweizer Aussenwirtschaft mit

Die Aussenwirtschaftspolitik kann nicht isoliert betrachtet und umgesetzt werden.

Zahlreiche Politiken sind mit ihr verzahnt. Als Beispiele seien erwähnt: die Währungspolitik, die Politik im Bereich der öffentlichen Haushalte, die Finanzmarktregulierung, die Wettbewerbspolitik, die Energiepolitik, die Bildungspolitik, die Standortförderungspolitik, die Agrarpolitik, die nationalen und internationalen Umwelt- und Sozialpolitiken, die Migrationspolitik sowie die Verkehrspolitik. Trotz der grossen Bedeutung all dieser Politikbereiche für die Aussenwirtschaft beschränkt sich das Schwerpunktkapitel auf die Aussenwirtschaftspolitik im engeren Sinn.

1.1.3

Die Aussenwirtschaftsstrategie und ihre Umsetzung

Der Bundesrat richtet seine Aussenwirtschaftsstrategie, wie sie im Jahr 2004 definiert und in den Jahren 2008 und 2009 durch die Aspekte «Natürliche Ressourcen in der Aussenwirtschaftsstrategie» beziehungsweise «Nachhaltigkeit in der Aussenwirtschaftspolitik» ergänzt wurde, dreidimensional aus: ­

Marktzugang im Ausland und internationales Regelwerk;

­

Binnenmarktpolitik in der Schweiz;

­

Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung in Partnerländern.

Seit 2004 suchte die Schweiz die Verbesserung des Zugangs zu ausländischen Märkten vor allem im Rahmen der WTO-Doha-Runde sowie über den Abschluss von FHA. Es gelang allerdings bisher nicht, die Doha-Verhandlungen zu einem Abschluss zu bringen. Hingegen hat sich die Schweiz vor dem Hintergrund der Finanz- und Wirtschaftskrise von 2008 und 2009 in der WTO erfolgreich für die Schaffung eines Überwachungsmechanismus von neuen handelsbeschränkenden Massnahmen eingesetzt. Seit 2004 schloss die Schweiz weitere FHA ab (mit Japan, Korea, Kanada, der Südafrikanischen Zollunion [SACU], dem Golf-Kooperationsrat, Ägypten, Kolumbien, Peru, Albanien, Serbien, der Ukraine, Hong Kong und Montenegro). Verhandlungen wurden mit Algerien, Bosnien und Herzegowina, China, Indien, Indonesien, Thailand und der Zollunion Russland­Belarus­ Kasachstan aufgenommen (vgl. Ziff. 4). Durch die Exportförderungsinstrumente (Osec, Exportrisikoversicherung SERV) erhalten die Unternehmen flankierend Unterstützung bei der Erschliessung dieser neuen Märkte (vgl. Ziff. 9.1).

Zur Binnenmarktpolitik in der Schweiz hielt die Aussenwirtschaftsstrategie 2004 fest, dass die Schweiz noch nicht im vollen Mass von der internationalen Arbeitsteilung profitiere, da im Vergleich zu anderen Ländern verschiedene Sektoren (z.B.

Landwirtschaft und Gesundheitswesen) in erheblichem Mass vom internationalen Wettbewerb abgeschottet seien und eine unterdurchschnittliche Produktivität aufwiesen. Diesbezüglich wurde eine Öffnung gegenüber der Konkurrenz aus dem Ausland zur Senkung des hohen Kostenniveaus sowie interne Reformen angestrebt, ein Prozess, der mit den Wachstumspolitischen Agenden 2004­2007 und 2008­2011 verfolgt wurde. Aus aussenwirtschaftlicher Sicht sind an internen Reformen insbesondere die Revision des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1995 über technische Handelshemmnisse (THG; SR 946.51) ­ unter anderem mit der Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips ­ sowie die Bestätigung des Freizügigkeitsabkommens mit 846

der EU (SR 0.142.112.681) und die Ausdehnung dieses Abkommens auf neue EU-Mitgliedstaaten hervorzuheben. Auch in der Landwirtschaft wurden seit den 1990er-Jahren Reformschritte eingeleitet (unter anderem weitgehende Entkoppelung der Direktzahlungen von der Produktion; eine gewisse Marktöffnung vor allem im Verhältnis zur EU).

Im Rahmen des Beitrags zur wirtschaftlichen Entwicklung in Partnerländern strebt der Bundesrat prioritär einen besseren Einbezug der Entwicklungsländer in die Weltwirtschaft und die Förderung ihres nachhaltigen Wirtschaftswachstums an. Mit der Förderung des Handels und des Privatsektors, der Stärkung der Wirtschafts- und Finanzpolitik, dem Ausbau städtischer Infrastruktur und Versorgung, sowie Massnahmen zur Schonung von Klima und Umwelt und zur Ernährungssicherheit soll zur dauerhaften Verminderung von Armut und Disparitäten und zur effizienten Ressourcennutzung in den Partnerländern beigetragen werden. Die wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit fokussiert auf fortgeschrittenere Entwicklungsländer, die sich zu einem ernsthaften und leistungsfähigen Reformprozess verpflichten. Ein Beispiel für die Vertiefung und Umsetzung der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit seit 2004 ist die im Jahre 2005 an der WTO-Ministerkonferenz in Hong Kong lancierte Aid for Trade Initiative, in deren Rahmen die Schweiz ihr Engagement zur Förderung eines nachhaltigen Handels ausgebaut hat. Weiter wurden bei der Schuldenbewirtschaftung sowie bei der Modernisierung der Steuersysteme in Partnerländern neue Akzente gesetzt.

1.1.4

Herausforderungen für die Schweiz

Interne Herausforderungen Die grösste Herausforderung auf nationaler Ebene besteht darin, die Reform- und Öffnungsbereitschaft zu stärken und entsprechende Massnahmen umzusetzen.

Gewisse Massnahmen im Rahmen der Wachstumspolitik 2008­2011 konnten nicht nach den Vorstellungen des Bundesrates umgesetzt werden. So wird zum Beispiel gemäss der vom Parlament beschlossenen Totalrevision der Postgesetzgebung ein Monopolbereich für den bisherigen staatlichen Anbieter erhalten bleiben. Bei der Reform der Mehrwertsteuer kommt es nicht zur Einführung eines Einheitssatzes und den damit verbundenen administrativen Vereinfachungen. Bei beschlossenen Massnahmen (Cassis-de-Dijon-Prinzip, Abschaffung der Exportsubventionen in der Landwirtschaft, Personenfreizügigkeit) gibt es Bestrebungen, diese zumindest teilweise rückgängig zu machen. Aus Sicht des Bundesrates bleiben alle diese Reformprojekte jedoch für die Belebung der Schweizer Wirtschaft von Bedeutung.

Eine verstärkte Ausrichtung der landwirtschaftlichen Produktion auf international marktfähige Produkte ist eine Voraussetzung, um mittel- und langfristig eine produzierende Landwirtschaft erhalten zu können (vgl. Ziff. 1.2.2. Landwirtschaft).

Weiter ist es dem Bundesrat wichtig, die Kosten in der Schweiz zu senken, da sich dies nicht nur direkt auf Konsumenten und Unternehmen, sondern indirekt über das allgemeine Preis- und Lohnniveau auch auf die generelle Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Schweiz auswirkt. Im Gesundheitswesen legt nicht nur das Prämienwachstum Kostensenkungen nahe, sondern auch die sich abzeichnende Öffnung der Gesundheitsmärkte in der EU. Die Kompetenzverteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden erschwert es teilweise, den hohen Kosten wirkungsvoll begegnen zu 847

können (z.B. Planungs- und Baurecht). Die föderalistische Struktur der Schweiz stellt auch hohe Herausforderungen an eine erfolgreiche Positionierung der Schweiz im internationalen Standortwettbewerb. Zwar zählt die Schweiz zu den attraktivsten Unternehmensstandorten. International wird der Wettbewerb zwischen Standorten jedoch zunehmend härter geführt. Entsprechend steigen auch die Anforderungen an Bund und Kantone (sowie Städte/Gemeinden), welche den Unternehmensstandort Schweiz im Ausland bewerben und bei der Ansiedlung von Unternehmen eine Schlüsselrolle spielen.

Weitere Herausforderungen sind die Umsetzung der klimapolitischen Ziele mit vertretbaren Kosten, verknüpft mit einer Steigerung der Ressourceneffizienz, sowie der Ausbau der Infrastruktur und die Anbindung der Schweiz an die internationalen Transportsysteme. Schliesslich hat der demografische Wandel zur Folge, dass in der Schweiz heute mehr Arbeitskräfte aus dem Erwerbsleben austreten, als junge Qualifizierte in den Arbeitsmarkt einsteigen. In den kommenden Jahren muss die Schweiz mit einem schwächeren Wachstum der inländischen Bevölkerung im Erwerbsalter rechnen (vgl. Ziff. 1.2.2. Arbeitskräftemobilität).

Externe Herausforderungen Durch zunehmend grenzüberschreitende Wertschöpfungs- und Lieferketten werden immer mehr Unternehmen in die internationale Arbeitsteilung der globalen Produktions- und Dienstleistungsprozesse eingebunden. Im Unterschied zur zunehmenden Integration von Güter-, Dienstleistungs- und Kapitalmärkten regulieren die einzelnen Staaten die Wirtschaft jedoch weiterhin bezogen auf ihre Staatsgebiete.

Externe Schocks, denen sich ein einzelnes Land nicht entziehen kann, stellen eine zunehmende Herausforderung dar. Die äusserst starke Aufwertung des Schweizerfrankens seit 2010 zeigt die Verwundbarkeit der Schweizer Wirtschaft. Die Finanzund Wirtschaftskrise von 2008 und 2009 bewirkte ihrerseits global eine Verstärkung der handels- und finanzpolitischen protektionistischen Tendenzen.

Mit der zunehmenden Verknappung von natürlichen Ressourcen, bedingt durch die weltweite Bevölkerungszunahme und das sich verändernde Konsumverhalten, wird in Zukunft die Ressourcenfrage gegenüber heute noch an Bedeutung gewinnen. Die Ressourcenproblematik wird akzentuiert durch Klimaveränderungen, die Übernutzung von nichterneuerbaren
Ressourcen und Ökosystemen, die Endlichkeit der Reserven der fossilen Energieträger und durch die zunehmende Einsicht in die zur Zeit noch fehlende Kostenwahrheit bei der Atomenergie. Die Schweiz als rohstoffarmes Land ist auch hier besonders gefordert.

In den Industrieländern mit zunehmenden Finanzproblemen geht die steigende Staatsverschuldung mit dem Alterungsprozess der Bevölkerung und dem sich daraus ergebenden grossen Reformbedarf in Bezug auf die Finanzierung der Sozialwerke einher. Zur Überbrückung der Finanzierungslücken werden neue Einnahmequellen gesucht, was unter anderem das Ringen um mehr Steuersubstrat ­ intern aber auch gegenüber anderen Ländern ­ zusätzlich anheizt. Die Schweiz, als ein Land mit ausgeglichenem Staatshaushalt, einem grossen Leistungsbilanzüberschuss und relativ tiefer Staatsverschuldung gerät auch in dieser Hinsicht immer stärker unter Druck.

Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten in den Industrieländern, vor allem seit der letzten Finanz- und Wirtschaftskrise, treffen auf ein selbstbewusstes Auftreten insbesondere der grösseren Schwellenländer. Diese positionieren sich vermehrt als Aus848

landinvestoren, während ein Teil der Entwicklungsländer sich als alternative Investitionsstandorte etablieren. Verschiedene dieser Länder werden das Gefälle zu den Industrieländern verringern können, während das Süd-Süd-Gefälle zunehmen dürfte.

Die Aushandlung liberaler Handelsregeln im multilateralen Welthandelssystem wird künftig noch schwieriger werden. Seitens der Schwellenländer wird zunehmend die Forderung nach einer Öffnung der Dienstleistungserbringung durch natürliche Personen sowie der Agrarmärkte erhoben.

In der multipolaren Weltordnung verlieren die USA und die EU an Einfluss, ohne dass die aufstrebenden Schwellenländer bisher genügend Bereitschaft zeigen, Führerschaft für das Erzielen multilateraler Lösungen zu übernehmen. Die WTO-DohaRunde, aber auch die internationalen Klima-Verhandlungen, kommen aufgrund dieser Ausgangslage gegenwärtig nicht voran. Die globale Gouvernanz ist nicht gefestigt. Fehlende internationale Führerschaft geht auch mit einer fehlenden Bereitschaft zur Finanzierung globaler öffentlicher Güter einher (z.B. für Umwelt, Klimaschutz, stabile Finanzmärkte, Gesundheit). Gleichzeitig verlieren die einzelnen Staaten an Einflussmöglichkeiten.

Die ausgeprägt aussenwirtschaftsabhängige Schweiz ist auf möglichst hindernisfreie und vorhersehbare Rahmenbedingungen mit ihren wichtigen Handelspartnern angewiesen. Im Vordergrund steht die EU. Bedeutend ist aber auch unser Verhältnis zu den USA und den Schwellenländern. Die Verbesserung des Marktzugangs in die EU wird seitens derselben von institutionellen und steuerrechtlichen Fragen abhängig gemacht. Die heute auf hohen Grenzschutz ausgerichtete schweizerische Agrarpolitik erschwert eine Annäherung an die USA, Brasilien und andere starke Exporteure landwirtschaftlicher Güter.

1.2

Die Ausrichtung der Aussenwirtschaftsstrategie

1.2.1

Stärkung der wirtschaftlichen Stellung der Schweiz in der Welt

Der Bundesrat verfolgt die Stärkung der wirtschaftlichen Stellung der Schweiz in der Welt auf vier Schienen, nämlich durch die Stärkung des internationalen Regelwerks für die Aussenwirtschaft, die Einbindung der Schweiz in die wichtigsten internationalen Foren, die Dynamisierung des bilateralen Wegs mit der EU, der Haupthandelspartnerin der Schweiz, sowie den Ausbau des bilateralen Vertragsnetzes mit Staaten ausserhalb der EU.

Stärkung des internationalen Regelwerkes für die Aussenwirtschaft Ein starkes internationales Regelwerk für die Aussenwirtschaft setzt eine starke WTO und ein multilaterales Handelssystem voraus, das Synergien mit anderen internationalen Organisationen für eine nachhaltige Weltwirtschaft nutzen kann. Im Schwerpunktkapitel des Berichts zur Aussenwirtschaftspolitik 2009 (BBl 2010 479) hat der Bundesrat unter anderem das Ziel hervorgehoben, die Kohärenz zwischen den Aktivitäten internationaler Organisationen mit Fokus oder Schnittstellen zur Wirtschafts- und Handelspolitik, wie WTO, multilaterale Umweltabkommen (MEA), IAO, IWF und Weltbank sowie OECD zu stärken.

Die WTO als rechtliches und institutionelles Fundament des multilateralen Handelssystems ist die einzige internationale Organisation, welche die grenzüberschreiten849

den Handelsbeziehungen auf globaler Ebene regelt. Da zwei Drittel aller Länder unter sich keine bilateralen Handelsabkommen haben, ihre Firmen innerhalb von Lieferketten aber direkt oder indirekt miteinander verbunden sind, bleiben das WTO-Regelwerk und die WTO als Forum für multilaterale Marktzugangsverhandlungen unerlässlich. Dies gilt besonders für die Schweiz und zahlreiche andere mittelgrosse Handelspartner. Für viele Entwicklungsländer, welche zuwenig attraktive Partner für FHA sind, bildet die aktuelle Doha-Verhandlungsrunde das einzige Verhandlungsgefäss für eine Verbesserung des Marktzugangs. Diese Länder wären klare Verlierer eines Scheiterns der Doha-Runde. Trotz der gegenwärtigen Schwierigkeiten der Doha-Runde ist es deshalb wichtig, dass die bisher erzielten Verhandlungsfortschritte bewahrt werden. Im Besonderen gilt dies für die Verhandlungen über Regeln zur Handelserleichterung. Aus Sicht der Schweiz ist es wünschenswert, dass die Regeln der WTO für möglichst alle Länder gelten und die WTO-Mitgliedschaft deshalb auf weitere Länder ausgedehnt wird (vgl. Ziff. 2.1).

Im Umweltbereich gibt es über 200 MEA. Diese behandeln globale Themen (z.B.

Klima, Biodiversität), welche viele Politikbereiche, insbesondere auch die Wirtschaft, direkt betreffen. Im Sozialbereich geniesst die IAO dank der tripartiten Zusammensetzung der Mitgliedschaft (Regierungen, Arbeitgeber-, Arbeitnehmerorganisationen) eine hohe Legitimität. Sie, wie auch die MEA, verfügen im Vergleich zur WTO nur über beschränkte Mechanismen zur Durchsetzung ihres Regelwerks.

Die Schweiz engagiert sich auf globaler Ebene für internationale Lösungen der grenzüberschreitenden Umweltprobleme und für die Kohärenz von Handel und Umwelt (ohne eine Hierarchie zwischen dem Umwelt- und dem Handelssystem festzulegen). In der IAO setzt sich die Schweiz insbesondere für Abkommen ein, die eine möglichst grosse Reichweite haben1 sowie für eine Stärkung des Regelungssystems (vgl. Ziff. 2.5). Sie versucht, sodann ihr Engagement zugunsten der nachhaltigen Entwicklung in ihren FHA zu verankern.

Weitere, die Wirtschaft direkt oder indirekt betreffende Standards und Prinzipien, werden auch im Rahmen des UNO-Systems in verschiedenen Bereichen (Entwicklung, Umwelt, beschränkt auch im makroökonomischen Bereich etc.) ausgehandelt.

Freiwillige Richtlinien
(voluntary guidelines) haben dabei an Bedeutung gewonnen.

So beispielsweise die Voluntary Guidelines on the Right to Food der Food and Agriculture Organization (FAO). Sodann werden, mit Unterstützung der Schweiz, auch Richtlinien für Unternehmen in den Gebieten der Arbeits- und Menschenrechte, der Nachhaltigkeit und der Korruptionsbekämpfung erarbeitet.

Zur Sicherstellung der globalen Wirtschafts- und Finanzstabilität leisten der IWF und die Weltbankgruppe einen wichtigen Beitrag. Der IWF überprüft die Finanzund Währungspolitik und die Umsetzung internationaler Standards der Mitgliedsländer. Er erarbeitet Analysen, leistet Beratung und kann finanzielle Soforthilfen an krisenbefallene Länder gewähren. Die Weltbank ihrerseits ist die grösste multilaterale Entwicklungshilfeagentur der Welt. Die Weltbank legt mit einer langfristigen Entwicklungsperspektive ihr Augenmerk auf wirtschaftliche, soziale und ökologische Herausforderungen für Entwicklungsländer. Sie arbeitet eng mit der Afrikanischen, Asiatischen und Interamerikanischen Entwicklungsbank, der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung sowie weiteren multilateralen Institutionen an der Lösung struktureller Probleme in Entwicklungsländern und an Massnahmen 1

850

Sowohl in Bezug auf die Anzahl betroffener Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch in Bezug auf die Ratifizierbarkeit durch eine relevante Anzahl von Mitgliedstaaten.

zur Armuts- und Krisenbekämpfung (Umwelt-, Energie und Ernährungskrisen; vgl.

Ziff. 6).

Für die Schweiz ebenfalls wichtig ist die Mitgliedschaft in der OECD. Die Bedeutung dieser Organisation liegt unter anderem in der Bereitstellung eines Forums, in welchem nicht nur entwickelte Länder, sondern auch Entwicklungs- und insbesondere Schwellenländer am wirtschafts- und entwicklungspolitischen Dialog assoziiert sind. Die Schweiz verfolgt die analytische und normative Tätigkeit der OECD insbesondere in den Bereichen Krisenfolgen auf dem Arbeitsmarkt, Verhinderung von Protektionismus im Investitions- und Finanzbereich, Festlegung und Einhaltung der Regeln für gleichlange Spiesse im Bereich des Informationsaustausches in Steuerangelegenheiten, Verstärkung der Wettbewerbs- und Innovationfähigkeit für ein nachhaltiges Wachstum (vgl. Ziff. 2.2). Sie achtet dabei darauf, dass die Empfehlungen der OECD auch die Entwicklungsbestrebungen der Entwicklungs- und Schwellenländer berücksichtigen.

Der Bundesrat will: ­

dass möglichst alle Staaten Mitglied der WTO werden, sofern sie bereit sind, die mit dem Beitritt verbundenen Verpflichtungen zu übernehmen;

­

die Stärkung der WTO, damit diese wieder ein effizientes Forum für weitere Marktliberalisierungen wird, die Regeln zur Bekämpfung von protektionistischen Massnahmen gestärkt und den heutigen Bedürfnissen angepasst werden (z.B. in Bezug auf Investitionen, Wettbewerb und das Verhältnis zwischen Handels- und Umweltrecht) und es eine engere Zusammenarbeit zwischen der WTO und der IAO gibt;

­

dass die WTO-Mitglieder ihren Verpflichtungen bei der Umsetzung nationaler Massnahmen in transparenter Weise nachkommen; dies bedingt, dass auch die Schweiz innerstaatliches Recht wie bis anhin in Übereinstimmung mit den WTO-Verpflichtungen erlässt und umsetzt.

Einbinden der Schweiz in formelle und informelle internationale Foren Das relative Gewicht der Schweiz in internationalen Organisationen nimmt mit der Bedeutungszunahme der Schwellen- und zahlreicher Entwicklungsländer ab. Der Bundesrat verstärkt deshalb die Bemühungen, die Schweiz in die Entscheidstrukturen der wichtigsten Gremien einzubinden oder zu assoziieren. Die Schweiz kann sich mit der Mitgliedschaft in internationalen Organisationen allein nicht zufriedengeben. Es ist wichtig, dass sie sich auch in den Führungsgremien einbringen kann.

So muss sie auch in Zukunft in den Leitungsgremien des IWF und der Weltbank sowie der regionalen Entwicklungsbanken angemessen vertreten sein und auch in der WTO nicht nur in formellen Verhandlungen, sondern auch in kleineren informellen Gruppen Einsitz nehmen und mitentscheiden können.

Gleichzeitig gilt es, für den Einsitz in wichtige Foren zu kämpfen, in denen die Schweiz noch nicht vertreten ist. Oftmals ist es der Schweiz aus geografischen oder politischen Gründen nicht möglich, in solchen Foren als Vollmitglied teilzunehmen (z.B. G20 oder APEC). Dies schliesst aber eine Annäherung nicht aus.

Die G20 zählt zu den wichtigsten Foren der internationalen Wirtschaftszusammenarbeit. Sie hat in den Diskussionen zur Erreichung globaler ökonomischer und finanzpolitischer Stabilität eine Führungsrolle übernommen. Die Schweiz ist bestrebt, über enge bilaterale Beziehungen zu den G20-Mitgliedern ihre wirtschaft851

lichen und finanziellen Interessen bei der Regulierung des Finanzsektors, der Fiskalität, der Korruptionsbekämpfung, der internationalen Entwicklungszusammenarbeit, bei Welthandels- und Beschäftigungsfragen einzubringen (vgl. Ziff. 2.6). Sie stellt in den internationalen Organisationen, die von der G20 Aufträge erhalten, sicher, dass die Transparenz über die Mandatserteilung, über geleistete Analysen und über die Budgetauswirkungen gewährleistet ist und strebt mittels aktiver Mitarbeit in diesen Organisationen ebenfalls eine indirekte Einflussnahme auf die G20 an.

Der Bundesrat beabsichtigt, die Schweiz auch in interregionale formelle oder informelle Dialogforen einzubringen, zum Beispiel in das Asien-Europa-Treffen (ASEM), das eine wachsende Mitgliederzahl aufweist (neben der EU und den ASEAN-Staaten auch Australien, Neuseeland und Russland).

Der Bundesrat will: ­

dass die Schweiz international als solidarische, lösungsorientierte und kohärent auftretende Partnerin wahrgenommen wird, deren Einsitznahme in die Gouvernanzstrukturen der internationalen Gemeinschaft einen klaren Mehrwert bringt.

Aufrechterhaltung und Dynamisierung des bilateralen Weges mit der EU Die Konsolidierung und der Ausbau der Handelsbeziehungen mit der EU, unserem mit Abstand wichtigsten Handelspartner (60 % der Schweizer Exporte gehen in die EU und 80 % der Importe kommen aus der EU) ist für die Schweiz und ihre Wirtschaft von grösster Bedeutung. Der EU-Binnenmarkt mag durch die immer noch anhaltende Euro-Krise an wirtschaftlicher Dynamik vorübergehend etwas einbüssen.

Viele Teile dieses Wirtschaftsraums gehören aber nach wie vor zu den wettbewerbsfähigsten der Welt.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der bilaterale Weg weiterhin das beste Mittel ist, um die Schweizer Interessen im Verhältnis mit der EU zu wahren. Sowohl die Schweiz als auch die EU profitieren vom bilateralen Vertragswerk. Es ist dem Bundesrat ein Anliegen, dass die gegenwärtig laufenden sowie die geplanten Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU betreffend Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit, Produktsicherheit und öffentliche Gesundheit (FHAL&GesA), betreffend Marktzugang für chemische Produkte (REACH) sowie betreffend Energie im Rahmen des am 26. Januar 2011 vom Bundesrat beschlossenen gesamtheitlichen und koordinierten Ansatzes innert nützlicher Frist abgeschlossen werden.

Zudem sollen die weit fortgeschrittenen Verhandlungen über eine engere Zusammenarbeit der Wettbewerbsbehörden schnellstmöglich zu Ende geführt werden.

Dem Ziel, Marktzugangshürden zu beseitigen und gleich lange Wettbewerbsspiesse für Schweizer Unternehmen zu erlangen, dienen auch die Verhandlungen über eine Verknüpfung der Emissionshandelssysteme (ETS) der Schweiz und der EU. Gleiches gilt für die Verhandlungen betreffend die Teilnahme der Schweiz am europäischen Satellitennavigationssystem (GNSS/Galileo) und am diskriminierungsfreien Zugang zum GNSS-Beschaffungsmarkt für Güter und Dienstleistungen.

Damit die Abkommen mit der EU weiterhin gut funktionieren können, erscheint die Vertiefung bestimmter institutioneller Aspekte als angezeigt. Diese Aspekte, welche die Auslegung der Abkommen, die Überwachung ihrer Umsetzung, ihre Anpassung an den sich weiterentwickelnden EU-Rechtsbestand sowie die Streitbeilegung betreffen, sind gegenwärtig Gegenstand von Abklärungen und intensiven Diskussionen. Ziel ist es, Lösungen zu finden, welche dem guten Funktionieren der verfas852

sungsmässigen Institutionen und Verfahren sowie der Souveränität der Vertragsparteien angemessen Rechnung tragen (vgl. Ziff. 3).

Der Bundesrat will: ­

die Politik des bilateralen Weges gegenüber der EU fortsetzen;

­

die offenen Fragen auf der Grundlage eines gesamtheitlichen und koordinierten Ansatzes lösen, der auch eine Vertiefung der institutionellen Aspekte einschliesst;

­

sektorielle Marktzugangsabkommen (z.B. FHAL&GesA, Energie, REACH) und Kooperationsabkommen (z.B. Kooperation der Wettbewerbsbehörden, Galileo, ETS) abschliessen.

Ausbau des bilateralen Vertragsnetzes mit Staaten ausserhalb der EU Der Bundesrat ist sich der positiven Auswirkungen bewusst, welche der Abschluss von internationalen Wirtschaftsabkommen jeder Art auf die bilateralen Handelsflüsse und Direktinvestitionen hat. Die Aussenwirtschaftsstrategie sieht deshalb vor, dass die Schweiz mit Ländern, mit denen sie noch kein Doppelbesteuerungs-, Investitionsschutz- oder FHA abgeschlossen hat, solche Abkommen abschliesst.

Der Bundesrat baut insbesondere das bestehende FHA-Vertragsnetz aus. Den schweizerischen Wirtschaftsakteuren soll gegenüber ihren wichtigsten Konkurrenten ein möglichst stabiler, hindernis- und diskriminierungsfreier Zugang zu ausländischen Märkten verschafft werden. Prioritär sind Abkommen mit China, Indien, Russland, Brasilien, Indonesien und Südafrika. Während die Schweiz mit Südafrika im Rahmen des Abkommens mit der Südafrikanischen Zollunion (SACU)2 bereits über ein FHA verfügt, befinden sich solche mit China, Indien, Russland (im Verbund mit dessen Zollunionspartnern Belarus und Kasachstan) und Indonesien in Aushandlung. Der Bundesrat will diese Verhandlungen möglichst rasch erfolgreich abschliessen. Auch mit Ländern wie Thailand, Vietnam, Malaysia, Algerien und den Philippinen sowie mit den zentralamerikanischen Staaten (Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama) ist die Aushandlung von FHA vorgesehen. Zudem soll der Abschluss von FHA mit Brasilien und den anderen MercosurStaaten (Argentinien, Uruguay und Paraguay) sowie mit Australien geprüft werden.

Dabei spielt allerdings die Schaffung agrarpolitischer Voraussetzungen eine wichtige Rolle. Mit den USA wird die Stärkung der Wirtschaftsbeziehungen im Rahmen des bestehenden Kooperationsforums für Handel und Investitionen angestrebt.

Schliesslich sind die bestehenden FHA (einschliesslich der zugehörigen bilateralen Agrarabkommen) laufend zu aktualisieren und nach Bedarf auszubauen (vgl.

Ziff. 4).

Zusätzlich zu den FHA sucht die Schweiz, ihr Vertragsnetz der Investitionsschutzund der Doppelbesteuerungsabkommen zu vervollständigen und wo nötig und möglich bestehende Abkommen zu revidieren (vgl. Ziff. 1.2.2. Kapitalverkehr und Investitionen).

Wichtig bleibt ferner, das enge Kontaktnetz des Bundesrates im Ausland zu pflegen, damit die Schweiz auch auf Regierungsebene international ihre Interessen optimal wahrnehmen kann.

2

Südafrika, Botswana, Lesotho, Namibia und Swasiland.

853

Der Bundesrat will: ­

mit China, Indien, Indonesien, Algerien und den Mitgliedern der Zollunion Russland­Belarus­Kasachstan die laufenden FHA-Verhandlungen möglichst bald erfolgreich abschliessen;

­

das FHA-Netz in Asien (Thailand, Vietnam, Malaysia, Philippinen) und in Zentralamerika (Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama) enger knüpfen;

­

agrarpolitische Voraussetzungen schaffen, die den Abschluss von FHA auch mit Handelspartnern mit starkem Agrarsektor ermöglichen;

­

nach Bedarf bestehende FHA aktualisieren und erweitern;

­

die bilateralen Beziehungen zu den wichtigsten Wirtschaftspartnern der Schweiz formell und informell pflegen.

1.2.2

Stärkung des Marktzugangs und der Wettbewerbsfähigkeit in den Güter-, Dienstleistungs- und Faktormärkten

Um im Weltmarkt bestehen zu können, sind die Wirtschaftsakteure auf offene Märkte und eine starke Wettbewerbsfähigkeit angewiesen. Diese weist eine preisliche und eine nicht-preisliche (z.B. Funktionalität, Qualität und Präsentation) Komponente auf. Nicht-preisliche kann ungenügende preisliche Wettbewerbsfähigkeit kompensieren. In der Exportindustrie stehen Erträgen in Euro oder US-Dollar, welche im Jahr 2011 um rund 20 Prozent an Wert eingebüsst haben, Kosten gegenüber, welche in der Regel in Schweizerfranken anfallen. Das bedeutet eine erhebliche Verschlechterung der preislichen Wettbewerbsfähigkeit. Die Stärke des Schweizerfrankens erzwingt sowohl Kostensenkungen als auch verstärkte Innovation. Von der Frankenstärke stark betroffen sind nicht nur die Exporteure selber, sondern auch die Zulieferer. Mit den vom Parlament im Herbst 2011 beschlossenen Massnahmen zur Bekämpfung der nachteiligen Auswirkungen der Frankenstärke soll auf beiden Ebenen angesetzt werden: Einkaufsvorteile aufgrund der starken Währung müssen vermehrt die Endkunden erreichen, um die Kosten von Vorleistungen und der Lebenshaltung zu senken. Gleichzeitig soll die Exportfähigkeit von Werkplatz und Tourismus durch eine zusätzliche Förderung der Bildung, Forschung und Innovation gestärkt werden.

Weiter misst der Bundesrat der Minderung administrativer Hürden grosse Bedeutung bei. Gemeinsam mit den Kantonen forciert der Bund den Abbau von Bürokratie durch vereinfachte Bewilligungs-, Antrags- und Meldeverfahren unter anderem im Rahmen seiner E-Government-Strategie, welche zum Ziel hat, die Verwaltungstätigkeit mit Hilfe der EDV bürgernah und kostengünstig zu gestalten.

Ferner unterstützt der Bundesrat die exportierende Industrie im Rahmen seiner ordentlichen Exportförderung (Osec, Schweizerische Exportrisikoversicherung SERV). Eine aktuelle Forderung aus Kreisen der Exportwirtschaft zielt auf eine Senkung der 50-Prozent-Regel der SERV, wonach in der Regel nur Lieferungen mit einem schweizerischen Wertschöpfungsanteil von mindestens 50 Prozent versicherbar sind. Eine Anpassung dieser Vorgabe setzte eine Gesetzesrevision voraus, welche im Verlauf der Legislaturperiode 2011­2015 geprüft werden kann.

854

Zur Stärkung des Wettbewerbs begrüsst der Bundesrat die mit der Kartellgesetzrevision verbundene Absicht, horizontale Preis-, Mengen-, und Gebietsabreden sowie die vertikale Preisbindung und Gebietsabschottungen zu verbieten, ausser den Unternehmen gelinge der Nachweis, dass die Effizienzvorteile überwiegen. Weiter setzt der Bundesrat schliesslich auf die Fortsetzung der Wachstumspolitik. In den kommenden Jahren verfolgt er dabei die folgenden Ziele: Erhöhung der Finanzstabilität unter Wahrung der Attraktivität des Finanzplatzes, Eindämmung des Prämienzuwachses und Nutzung der Exportpotenziale im Gesundheitswesen, Sicherung einer zuverlässigen, finanzierbaren und preiswerten Infrastruktur, Steigerung der Ressourceneffizienz und Umsetzung der klimapolitischen Ziele mit vertretbaren Kosten, Entwicklung von Mechanismen zur nachhaltigen Finanzierung der Sozialwerke. Diese Ziele werden ergänzt durch die Stärkung des internationalen Marktzugangs und der Wettbewerbsfähigkeit in den Güter- (Agrar- und Industriegüter), Dienstleistungs- und Faktormärkten. Von besonderer aussenwirtschaftlicher Relevanz sind der Schutz des geistigen Eigentums und das öffentliche Beschaffungswesen.

Agrargüter Die Schweizer Landwirtschaft produziert hauptsächlich für den Inlandmarkt sowie als Zulieferer für die Nahrungsmittelindustrie und das Gastgewerbe. Eine wichtige Ausnahme bildet der Käse, bei welchem ein Drittel der Produktion exportiert wird.

Offensive Agrarinteressen gegenüber dem Ausland hat die Schweiz ferner bei verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten und Fleischzubereitungen. Sie hat zudem ein Interesse an klaren Regeln im nichttarifären Bereich zur Bekämpfung der missbräuchlichen Anwendung von sanitären und phytosanitären Massnahmen in den Exportmärkten.

Seit Beginn der 1990er Jahre ist die Schweizer Landwirtschaft auf einem ökologisch ausgerichteten Reformpfad. Ökonomisch ist die Landwirtschaft stark von Transferzahlungen und vom hohen Grenzschutz abhängig. Die Schweiz sieht sich jedoch auf multilateraler und bilateraler Ebene zunehmend der Forderung potenter Agrarexporteure nach verstärkter Marktöffnung ausgesetzt. Der Grenzschutz, einer der höchsten der Welt, wird sich längerfristig nicht auf der heutigen Höhe aufrechterhalten lassen.

Diese Tatsache und die Bestrebungen zur Bekämpfung der Hochpreisinsel Schweiz
bedingen verstärkte Reformanstrengungen, welche auch notwendig sind, um in der Schweiz mittel- und langfristig eine überlebensfähige produzierende Landwirtschaft zu erhalten. Im Verhältnis zur EU wird im Rahmen der Verhandlungen zum FHAL&GesA (vgl. Ziff. 1.2.1) der vollständige gegenseitige Marktzugang für Agrarprodukte und Lebensmittel angestrebt. Ziel ist, neben den tarifären auch die nicht-tarifären Handelshemmnisse abzubauen und so der produzierenden Schweizer Landwirtschaft neue zukunftsträchtige Märkte zu sichern. Mit Übergangsfristen soll der Schweizer Landwirtschaft die nötige Zeit für die Anpassung ihrer Wettbewerbsfähigkeit eingeräumt werden. Zur Erleichterung der damit verbundenen Anpassungen und zur Abfederung des Strukturwandels sieht der Bundesrat zeitlich befristete Begleitmassnahmen vor.

Der Abschluss der FHAL&GesA-Verhandlungen ist auch für die Nahrungsmittelindustrie von grosser Bedeutung, da sich die Rohstoffpreisdifferenzen zwischen der Schweiz und dem Ausland ohne FHAL&GesA kaum in genügendem Mass verringern würden. Es ist gleichzeitig nicht davon auszugehen, dass der Preisausgleichsmechanismus beim Export von verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten ohne weite855

res wie bisher weitergeführt werden kann. Dies unter anderem deshalb nicht, weil der Abschluss der WTO-Doha-Runde ein Verbot der Ausfuhrsubventionen beinhalten wird und diese bei einem Scheitern der Doha-Runde anfechtbar würden. Mit der Perspektive eines Marktzugangsabkommens im Landwirtschafts- und Lebensmittelbereich mit der EU, welches die landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukte einschliessen würde, könnte die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Verarbeitungsindustrie nachhaltig gesichert werden. In jedem Fall setzt die Aufrechterhaltung der Attraktivität des Standorts Schweiz und der Wettbewerbsfähigkeit der Nahrungsmittelindustrie agrarpolitische Rahmenbedingungen voraus, welche es erlauben, auch Schweizer Agrarrohstoffe zu konkurrenzfähigen Konditionen zu beschaffen. Diese Zielsetzung wird auch mit der «Swissness»-Vorlage (vgl. Abschnitt «Geistiges Eigentum») angestrebt.

Der Abschluss von FHA wird durch das heute beschränkte Potenzial für Konzessionen im Agrarbereich zunehmend erschwert. Um auch künftig Freihandelsverhandlungen erfolgreich abschliessen zu können, wird es notwendig sein, dass bei den Marktzugangsverpflichtungen mit den Verhandlungspartnern ein Interessenausgleich innerhalb der einzelnen Sektoren und über alle Sektoren gefunden werden kann. Trotzdem darf es nicht etwa darum gehen, dass die Schweiz ausländische Konzessionen einzig mit eigenen Agrarverpflichtungen erkauft. Die Schweiz bedarf allerdings eines grösseren Handlungsspielraums im Agrarbereich, will sie mit Agrarexporteuren FHA abschliessen. Dies macht entsprechende Reformen der Schweizer Agrarpolitik erforderlich, was wiederum bei der Erarbeitung der künftigen Agrarpolitiken berücksichtigt werden muss. Die Schweizer Landwirtschaft ist mittelfristig in die Lage zu versetzen, auch ohne den heutigen hohen Grenzschutz den inländischen Markt mit qualitativ hochstehenden Produkten zu konkurrenzfähigen Preisen zu versorgen und auf den ausländischen Märkten ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.

Der Bundesrat will: ­

keine Rückschritte in Bezug auf beschlossene Reformmassnahmen (z.B.

Aushandlung FHA im Agrar- und Lebensmittelbereich mit der EU, Cassisde-Dijon-Prinzip gemäss THG);

­

bei der Ausgestaltung der schweizerischen Landwirtschaftspolitik verstärkt die Steigerung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und die Anpassung an aussenwirtschaftspolitische Herausforderungen berücksichtigen (z.B. in Bezug auf FHA und im Bereich der Agrarrohstoffe für die Verarbeitungsindustrie).

Industriegüter Bei Industriegütern kennt die Schweiz kaum Grenzschutz, weshalb sie weitgehend dem internationalen Wettbewerb ausgesetzt sind.

Ein zentrales Anliegen der Industrie ist ein möglichst diskriminierungsfreier Zugang zum EU-Markt. Die Schweiz passt deshalb die technischen Anforderungen für Industriegüter weitgehend an jene der EU an. Das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (SR 0.946.526.81) erleichtert den Marktzugang für Schweizer Industrieprodukte in die EU, falls für deren Vermarktung Prüfzertifikate vorausgesetzt werden. Zur weiteren Liberalisierung des Marktzuganges mit der EU verhandelt der Bundesrat ein Energieabkommen und strebt ein Abkommen zu REACH an (vgl. Ziff. 1.2.1).

856

Auch andere Kosten im grenzüberschreitenden Warenverkehr sind zu senken. Zu diesem Zweck strebt der Bundesrat im Rahmen der «Umsetzung der E-GovernmentStrategie» eine Vertiefung der Zusammenarbeit im Zollbereich in Form einer direkten Interaktion zwischen den Import- und Export-Zollabfertigungssystemen der Schweiz und der EU-Mitgliedstaaten an. Sodann wird in der Schweiz geprüft, ob Kleinsendungen vereinfacht verzollt und die Mehrwertsteuerfreigrenze erhöht werden sollte.

In den Wachstumsmärkten China, Indien und Brasilien ist der Grenzschutz für Industrieprodukte noch hoch, weshalb der Bundesrat den Abschluss von FHA mit diesen Ländern anstrebt (vgl. Ziff. 1.2.1). Die Schweiz kann im Hinblick auf den Abbau von Zöllen auf Industriegütern offensiv auftreten. Mit manchen Verhandlungspartnern setzt ein Interessenausgleich aber auch zunehmend Liberalisierungen im Agrarhandel voraus (vgl. Ziff. 1.2.2 Landwirtschaft).

Wichtig für den Handel und an Bedeutung weiter zunehmend ist der Schutz der Schweizer Wirtschaft vor missbräuchlicher Anwendung von nichttarifären Handelshemmnissen, unter anderem Importlizenzen, aufwändige Zoll- und Zertifizierungsverfahren sowie die fehlende Abstützung von technischen Vorschriften auf internationale Normen. Ein weiteres Problem für die Schweizer Industrie stellen zunehmende Exportrestriktionen rohstoffexportierender Länder dar. Diese haben nicht nur einen Einfluss auf den Preis, sondern auch auf die Bezugsmöglichkeiten.

Der Bundesrat will: ­

die Kosten im grenzüberschreitenden Warenverkehr senken unter anderem durch die Vertiefung der Zusammenarbeit mit der EU im Zollbereich;

­

dass die OECD und die WTO verbindliche Regeln zur Disziplinierung von Exportrestriktionen für Rohstoffe erarbeiten.

Dienstleistungen Rund 70 Prozent des schweizerischen BIP werden heute im Dienstleistungssektor erarbeitet. Dazu tragen der Handel, die Finanzdienstleistungen (insbesondere Banken und Versicherungen), die unternehmensbezogenen Dienstleistungen und die öffentliche Verwaltung je etwas mehr als 10 Prozent bei. Personen- und haushaltsbezogene Dienstleistungen (vom Coiffeur bis zum kulturellen Angebot), das Gesundheits- und Sozialwesen und der Bereich Verkehr und Kommunikation machen je mehr als 6 Prozent des BIP aus. Von Bedeutung sind ebenfalls Erziehung und Unterricht sowie das Gastgewerbe.

Aus Binnensicht ist der Infrastrukturbereich zentral. Die grenzüberschreitende Öffnung bei den Infrastrukturen begann in der Schweiz zunächst bei der Telekommunikation, sodann im Land- und Luftverkehr. Bei verschiedenen Infrastruktursektoren besteht nach wie vor ein unausgeschöpftes Liberalisierungspotenzial (z.B.

Strommarktliberalisierung bis zum Endkunden, verbleibendes Postmonopol).

Im Verhältnis zur EU werden verschiedene Aspekte der Dienstleistungserbringung in sektoriellen Abkommen geregelt (private Schadensversicherungen, audiovisuelle Dienstleistungen, Luft- und Landverkehr, öffentliche Beschaffung, Dienstleistungserbringung im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens). Abgesehen davon gelten zwischen den EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz wie gegenüber allen anderen WTO-Mitgliedern die multilateralen Verpflichtungen des GATS. Verhandlungen über ein umfassendes Dienstleistungsabkommen zwischen der EU und der Schweiz 857

wurden im Juli 2002 aufgenommen und im darauf folgenden Jahr in gegenseitigem Einvernehmen sistiert. Obwohl ein Dienstleistungsabkommen die Rechtssicherheit erhöhen, neue Exportmärkte in der EU erschliessen und den Wettbewerb stärken würde, kam der Bundesrat im Februar 2010 nach erneuter Prüfung des Vorhabens zum Schluss, aufgrund der Komplexität der mit dem Dienstleistungsbereich verbundenen Fragen von einer Wiederaufnahme der Verhandlungen weiterhin abzusehen.

Besondere Beachtung verdient die Entwicklung in der EU, die Finanzmärkte stärker zu regulieren und gleichzeitig detaillierte Kriterien für den Marktzugang für gewisse Anbieter von Finanzdienstleistungen aus Drittstaaten festzulegen. Aus schweizerischer Sicht gilt es zu prüfen, inwiefern eine Verbesserung des Marktzutritts auf der Grundlage dieser neuen Bestimmungen angestrebt werden sollte.

Durch die Aushandlung neuer und die Vertiefung bestehender FHA sucht der Bundesrat den Marktzugang zu verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz im Dienstleistungshandel parallel zur WTO zu stärken (vgl. Ziff. 1.2.1). Für den Bundesrat sind dabei folgende Dienstleistungssektoren prioritär: Finanzdienstleistungen, Logistik- und Transportdienstleistungen, Tourismusdienstleistungen, unternehmensbezogene Dienstleistungen und Vertriebsdienstleistungen. Der Bundesrat setzt sich zudem für den vorübergehenden Aufenthalt von Fachexperten im Maschinenbau (Installateure/Reparaturpersonal) und den grenzüberschreitenden Transfer von Führungskräften und Spezialisten innerhalb multinationaler Unternehmen ein.

Weiter strebt er Regeln für die transparente und nichtdiskriminierende Ausgestaltung nationaler Dienstleistungsregulierungen an (z.B. Qualifikationsanforderungen, Ausübungsbewilligungen, Qualitätsvorschriften).

In den Verhandlungen über FHA fordern vor allem Schwellenländer präferenzielle Konzessionen in Bezug auf die Dienstleistungserbringung ihrer Staatsangehörigen in der Schweiz. Die Schweiz räumt diese Möglichkeit für gut- und hochqualifizierte Personen namentlich beim Kader- und Spezialistentransfer bereits heute ein. Weitergehende Forderungen betreffen Rechtsansprüche zum Beispiel zur vorübergehenden Zulassung von weniger qualifiziertem Personal zur Dienstleistungserbringung oder von Arbeitskräftekategorien ausserhalb des Dienstleistungssektors. Um
in Zukunft FHA mit neuen Partnern abschliessen zu können, werden die sektorspezifischen präferenziellen Forderungen der Vertragspartner zu prüfen sein, etwa für den zeitlich befristeten Aufenthalt von Dienstleistungserbringern eng definierter Kategorien.

Der Bundesrat will: ­

das Potenzial für Marktöffnungsmassnahmen in Dienstleistungssektoren ausloten, in denen der Liberalisierungsgrad hinter jenem der EU zurückliegt;

­

regelmässig prüfen, ob die Voraussetzungen gegeben sind für eine Wiederaufnahme von Verhandlungen mit der EU über ein umfassendes Dienstleistungsabkommen oder für ein Abkommen in Teilbereichen der Dienstleistungserbringung;

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den Marktzugang für Schweizer Firmen im Dienstleistungsbereich verbessern, mit einem Schwergewicht auf Finanzdienstleistungen, Logistik- und Transportdienstleistungen, Tourismusdienstleistungen, unternehmensbezogene Dienstleistungen und Vertriebsdienstleistungen;

858

­

die Forderungen prüfen, die die Verhandlungspartner im Rahmen von FHAVerhandlungen in Bezug auf die Dienstleistungserbringung durch natürliche Personen einbringen.

Geistiges Eigentum Aus Sicht der Aussenwirtschaft stehen Patentrecht, Testdatenschutz für pharmazeutische und agrochemische Produkte, Schutz von geografischen Herkunftsangaben sowie die Durchsetzung der geistigen Eigentumsrechte im Vordergrund. Ein besonderes Anliegen des Bundesrates ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Produkte und Dienstleistungen der «Marke Schweiz» für Produkte und Dienstleistungen im Inund Ausland zu sichern.

Im Rahmen der Revision des Markenschutzgesetzes und der Schaffung eines neuen Wappenschutzgesetzes (sog. Swissness-Vorlage) werden präzisere Regeln im Markenschutzgesetz vorgeschlagen und es werden die Voraussetzungen definiert, unter welchen ein Produkt oder eine Dienstleistung als «schweizerisch» bezeichnet werden darf. Zudem sollen unter bestimmten Voraussetzungen geografische Marken ins Markenregister und nichtlandwirtschaftliche geografische Angaben (z.B. «Genève» für Uhren oder «St. Gallen» für Stickereien) in ein neues, separates Register eingetragen werden können. Beide Massnahmen sollen es Unternehmen erlauben, einen offiziellen Schutztitel zu erhalten, was die künftige Erlangung und Durchsetzung des Schutzes insbesondere auch in Drittländern erleichtern wird.

In den EU-Ländern besteht ein gut ausgebauter Rechtsschutz für geografische Angaben. Zu dessen Absicherung hat die Schweiz mit der EU ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben unterzeichnet (vgl. Ziff. 3.2). Auch ausserhalb der EU schliesst die Schweiz bilaterale Abkommen über den Schutz geografischer Herkunftsangaben und Ursprungsbezeichnungen ab, wie zum Beispiel mit Russland (vgl. Ziff. 5.8).

Der Bundesrat will den Schutz des geistigen Eigentums desweitern durch Bestimmungen in FHA sichern und stärken. Prioritäre Zielgruppe sind die Schwellenländer.

Da gewisse dieser Verhandlungspartner allerdings Vorbehalte haben, im Rahmen von FHA Bestimmungen über den Schutz des geistigen Eigentums auszuhandeln, ist in den Verhandlungen auch ein vertieftes Eingehen auf die jeweiligen Anliegen und Interessen angezeigt und ist der jeweilige Entwicklungsstand der Partnerländer zu berücksichtigen.

Parallel zur Aushandlung von Schutzabkommen, unterstützt die Schweiz Partnerländer der Entwicklungszusammenarbeit beim Aufbau von
Patentämtern und anderen Behörden im Bereich des geistigen Eigentums sowie beim Ausbau des Rechtsschutzes von geografischen Herkunftsangaben und des Schutzes von traditionellem Wissen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass ein ungenügender Schutz des geistigen Eigentums in Entwicklungsländern deren Innovationskraft sowie den Transfer von modernen Technologien behindern kann.

Der Bundesrat will: ­

die Swissness-Vorlage umsetzen;

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in FHA und in separaten Abkommen angemessene und effektive Standards zum Schutz geistiger Eigentumsrechte verankern;

859

­

Partnerländer beim Aufbau und bei der Stärkung von Behörden und Rechtssystemen zum Schutze des geistigen Eigentums unterstützen.

Öffentliches Beschaffungswesen Die Liberalisierung des öffentlichen Beschaffungswesens stärkt den Wettbewerb bei der Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand und optimiert das Preis-Leistungsverhältnis beim Einkauf von Gütern, Dienstleistungen und Baudienstleistungen. Der Bundesrat ist bestrebt, den Marktzugang zu öffentlichen Beschaffungen im Ausland für schweizerische Anbieter zu verbessern.

Im Rahmen der WTO arbeitet die Schweiz auf die Erweiterung, Vereinfachung und Straffung des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA; SR 0.632.231.422) hin, namentlich in Bezug auf die Korruptionsbekämpfung, die Verbesserung des Marktzuganges und den Abbau von Ausnahmeregelungen, welche den Zugang für ausländische Anbieter einschränken. Sie setzt sich auch für die Ausdehnung der GPA-Mitgliedschaft insbesondere auf China und Indien sowie Australien, Brasilien, Mexiko, Neuseeland und die Türkei ein (vgl. Ziff. 5.7).

Neben den Verhandlungen in der WTO wird auch im Rahmen der FHA versucht, den Marktzugang im öffentlichen Beschaffungswesen zu verbessern.

Die ursprünglich im Wachstumspaket 2008­2011 des Bundesrates angestrebte Vereinheitlichung des schweizerischen Beschaffungsrechtes, soweit es durch das GPA und das bilaterale Beschaffungsabkommen Schweiz­EU (vgl. Ziff. 3.2) und die FHA abgedeckt wird, konnte nicht erreicht werden. Dieses Ziel bleibt für den Bundesrat aber aus Gründen der Transparenz und aus verfahrenstechnischen Überlegungen weiterhin bestehen. Bei der Umsetzung des revidierten GPA wird eine stärkere Harmonisierung der Gesetze über das öffentliche Beschaffungswesen bei Bund und Kantonen angestrebt. Bereits heute wird die Zusammenarbeit mit den Kantonen zum Ausbau der gemeinsamen elektronischen Beschaffungsplattform «simap.ch» vorangetrieben.

Im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit wird dem öffentlichen Beschaffungswesen eine grosse Bedeutung beigemessen. Im Rahmen der Weltbankgruppe setzt sich die Schweiz für die Anwendung von transparenten öffentlichen Beschaffungsregeln und deren effektiven und effizienten Umsetzung in Entwicklungsländern ein. Bei den von der Schweiz geförderten Infrastrukturprojekten in Partnerländern ist der Aufbau von Kapazitäten im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens Teil der Infrastrukturentwicklung.

Der Bundesrat will: ­

die Harmonisierung des schweizerischen Beschaffungsrechts vorantreiben;

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dass möglichst viele Staaten Mitglied des GPA der WTO werden;

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bei der Aushandlung von FHA Bestimmungen über das öffentliche Beschaffungswesen auf der Grundlage des revidierten GPA vereinbaren.

860

Kapitalverkehr und Investitionen Die Schweiz ist in besonderem Mass auf international offene Finanzmärkte angewiesen. Schweizer Unternehmen tätigen im Ausland bedeutende Direktinvestitionen (Bestand Ende 2010: 909 Mrd. USD)3. Die Schweiz ist damit der weltweit sechstgrösste Kapitalexporteur. Gleichzeitig ist die Schweiz ein wichtiger Standort für Kapitalanlagen aus dem Ausland (Bestand 2010: 539 Mrd. USD). Allerdings bestehen auch in der Schweiz in bestimmten Sektoren Marktzutrittsrestriktionen für ausländische Investoren (z.B. Telekom, Post, Elektrizität). Die Schweiz liegt in Bezug auf Investitionsbeschränkungen im Mittelfeld der OECD-Staaten4.

Der Grossteil der ausländischen Direktinvestitionen in der Schweiz stammt aus den EU-Staaten (84 % des Kapitalbestandes per Ende 2009), und umgekehrt befindet sich ein beachtlicher Teil der Schweizer Direktinvestitionen im EU-Raum (44 % des Kapitalbestandes per Ende 2009)5. Da die Schweiz mit der EU über kein Investitions- beziehungsweise Kapitalverkehrsabkommen verfügt, bilden im Verhältnis zur EU die OECD-Regeln sowie für den Dienstleistungssektor das GATS der WTO den rechtlichen Rahmen für grenzüberschreitende Investitionen.

Die OECD misst der Liberalisierung des grenzüberschreitenden Kapitalverkehrs und der Nichtdiskriminierung ausländischer Investitionen grosse Bedeutung bei, weshalb sie plurilaterale Instrumente erarbeitet hat, welche für die OECD-Staaten das Regelwerk über internationale Investitionen bilden. Die OECD überwacht neue staatliche Massnahmen ihrer Mitglieder mit negativen Auswirkungen auf die Investitionsfreiheit. Sie spielt damit für die Schweiz eine zentrale Rolle zur Bekämpfung des Investitionsprotektionismus.

Die bestehenden pluri- oder multilateralen Instrumente (OECD-Kodizes, GATS) sind weder geografisch noch sektoriell umfassend. Die Schweiz versucht deshalb mit dem Abschluss von Investitionsschutzabkommen (ISA) geografische und sektorielle Lücken zu schliessen sowie bestehende Abkommen aufzudatieren. Der Bundesrat prüft zudem die Möglichkeit, in künftige ISA Nachhaltigkeitsbestimmungen aufzunehmen, um die Kohärenz mit anderen internationalen Zielsetzungen (Umwelt, Entwicklung, Arbeitsstandards etc.) sicherzustellen.

Mit Inkrafttreten des Lissabonner Vertrags (1. Dezember 2009) ist in der EU die Zuständigkeit für ISA teilweise
von den EU-Mitgliedstaaten auf die EU übergegangen. Für die Schweiz könnte die Kompetenzübertragung zur Folge haben, dass die bestehenden ISA mit zehn EU-Mitgliedstaaten6, welche vor ihrem EU-Beitritt abgeschlossen wurden, überprüft und allenfalls neu verhandelt werden müssen.

Dabei stünde für die Schweiz die Sicherung des bestehenden Investitionsschutzniveaus im Vordergrund. Künftig könnte sich die Frage nach der Opportunität eines ISA unter Umständen nicht mit einzelnen Mitgliedstaaten, sondern mit der EU stellen (vgl. Ziff. 5.4).

Die Schweiz sowie alle EU-Staaten sind zudem Mitglieder des Energiechartavertrags, der einen umfassenden Schutz für Investitionen im Energiebereich gewährt.

3 4 5 6

UNCTAD, World Investment Report 2011.

OECD, FDI Restrictiveness Index 2010.

Schweizerische Nationalbank, Direktinvestitionen 2009.

Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn.

861

Neben pluri- und multilateralen Initiativen unterstützt die Schweiz auch länderspezifische Massnahmen im Rahmen der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit.

Die den Privatsektor unterstützenden Programme zielen darauf ab, das generelle Investitionsklima in den Partnerländern zu verbessern.

Der Bundesrat will: ­

das ISA-Netz vervollständigen und aufdatieren;

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den Marktzugang für Schweizer Investitionen im Ausland im Rahmen von FHA verbessern;

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in der OECD dem Investitionsprotektionismus dezidiert entgegentreten;

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dass Partnerländer gute Rahmenbedingungen für Kapitalverkehr und Investitionen bieten und sie in diesen Bemühungen weiterhin unterstützen.

Arbeitskräftemobilität Die Schweizer Unternehmen sind auf eine genügende Zahl gut ausgebildeter Arbeitskräfte angewiesen. Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement hat deshalb eine Strategie zur Behebung des Fachkräftemangels in Auftrag gegeben. In diesem Zusammenhang kommt auch der Bereitschaft zum lebenslangen Lernen und zur Mobilität der Arbeitskräfte grosse Bedeutung zu.

Darüber hinaus ist der Schweizer Arbeitsmarkt aber in hohem Mass auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen: 27 Prozent der Arbeitskräfte in der Schweiz stammen aus dem Ausland. Die Politik bezüglich der Arbeitskräftemobilität fusst gegenüber dem Ausland vor allem auf der Personenfreizügigkeit mit den EU- und den EFTAStaaten sowie auf einer beschränkten Zulassung von hochqualifizierten Personen aus Staaten ausserhalb der EU und der EFTA. In den letzten Jahren hat vor allem der Anteil der Arbeitskräfte aus dem EU- und EFTA-Raum stark zugenommen und dies insbesondere zur Besetzung von akademischen und technischen Schlüssel- und Kaderstellen. Personenfreizügigkeit heisst dabei nicht nur Einwanderung von Arbeitskräften in die Schweiz, sondern auch freier Personenverkehr für Schweizer Arbeitnehmende in Europa und Rechtssicherheit für 400 000 in der EU lebende Schweizer Bürgerinnen und Bürger. Die Arbeitskräftemobilität und besonders die Personenfreizügigkeit Schweiz­EU haben in den vergangenen Jahren dazu beigetragen, dass der Fachkräftemangel in der Schweiz reduziert werden konnte. Die Personenfreizügigkeit leistet somit einen bedeutenden Beitrag zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz. Falls dieses Abkommen (und mit ihm auch die anderen sechs Abkommen der Bilateralen I; vgl. Ziff. 3.2) wegfiele, würde die damit verbundene Isolation gegenüber unserem wichtigsten Wirtschaftspartner und die Beschränkung der Arbeitskräftemobilität Wohlstand und Arbeitsplätze in der Schweiz entscheidend gefährden. Eine geordnete Weiterführung dieses Abkommens und die sukzessive und kontrollierte Ausdehnung auf neue EU-Mitgliedstaaten (2013 ist der Beitritt Kroatiens zu erwarten) sind deshalb im zentralen wirtschaftlichen Interesse der Schweiz.

Über die Anwendung des Abkommens tauscht sich die Schweiz regelmässig mit der EU und ihren Mitgliedstaaten (v.a. Nachbarstaaten) aus. Im Mittelpunkt der Diskussion stehen die Umsetzung der
flankierenden Massnahmen sowie die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und der Anerkennung von Diplomen. Mit den flankierenden Massnahmen sollen negative Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf Löhne und Arbeitsbedingungen in der Schweiz vermieden werden, indem das in 862

unserem Land geltende Lohn- und Arbeitsniveau geschützt und Missbräuche bekämpft werden. Die Massnahmen schützen sowohl Schweizer Erwerbstätige als auch vom Ausland in die Schweiz entsandte Arbeitnehmende.

Für die Rekrutierung von qualifizierten Arbeitskräften hat sich das duale Zulassungssystem (Vorrang für Personen aus dem EU- und EFTA-Raum) bewährt. Die Nachfrage nach qualifizierten Fachkräften aus Nicht-EU- und Nicht-EFTA-Staaten kann durch die kontrollierte Rekrutierung aus Drittstaaten abgedeckt werden. Das Vorliegen eines gesamtwirtschaftlichen Interesses ist hierbei Voraussetzung.

Aufgrund des steigenden internationalen Wettbewerbs bei der Rekrutierung hochqualifizierter Personen muss die Standortattraktivität des Arbeitsplatzes Schweiz hochgehalten werden. Die Zulassungspolitik und -praxis gegenüber hochqualifizierten Fachspezialisten und Führungskräften aus Drittstaaten ist daher periodisch unter Einbezug von wirtschaftlichen und migrationspolitischen Faktoren zu überprüfen.

Der Bundesrat will: ­

den Werk- und Denkplatz Schweiz stärken;

­

das Freizügigkeitsabkommen mit der EU ohne Neuverhandlungen weiterführen und sukzessive und kontrolliert auf neue EU-Mitgliedstaaten ausdehnen;

­

die Wirksamkeit der flankierenden Massnahmen sicherstellen.

1.3

Fazit

Mit der Umsetzung seiner aussenwirtschaftspolitischen Strategie öffnet der Bundesrat im Ausland Märkte für Exporteure und Investoren und fördert den Wettbewerb auf den inländischen Güter-, Dienstleistungs- und Faktormärkten. Dadurch werden die Produktivität und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen gesteigert und können Kosten gesenkt werden. Nur mit einer solchen Öffnungspolitik kann ein Land mit einem kleinen Binnenmarkt wie die Schweiz Standort für wertschöpfungsstarke, arbeitsplatzschaffende Unternehmen sein und bleiben. Weiter fördert die Aussenwirtschaftspolitik stabile und einklagbare Regeln für die internationale Wirtschaftstätigkeit sowie die Einbindung von Entwicklungsund Transitionsländern in die Weltwirtschaft.

Der Abschluss multi- und bilateraler Handelsabkommen ist schwieriger geworden.

Im Gegensatz zur zunehmenden weltweiten Integration von Produktion und Dienstleistungserbringung sowie zu den zunehmenden Interdependenzen nimmt in vielen Ländern die Tendenz zur Abschottung zu. Die Möglichkeiten der Schweiz, auf internationale wirtschaftspolitische Entscheide Einfluss zu nehmen, schwinden.

Die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft muss deshalb insbesondere auch durch innere Reformen und autonome Liberalisierungsmassnahmen erhalten und verbessert werden, das heisst durch Massnahmen, die zu Kostensenkungen und Produktivitätssteigerungen im Inland beitragen (Wachstumspolitik, Wettbewerbspolitik, Landwirtschaftspolitik, Bildungspolitik usw.). Solche Massnahmen sind zudem Voraussetzung für eine weitere Verbesserung des Zugangs zu ausländischen Märkten.

863

2

WTO und weitere multilaterale Wirtschaftszusammenarbeit

2.1

Welthandelsorganisation (WTO)

In Genf fand vom 15.­17. Dezember die achte ordentliche WTO-Ministerkonferenz statt. Höhepunkt war die Unterzeichnung des Beitrittprotokolls durch Russland. In der Doha-Runde waren keine Fortschritte zu verzeichnen, obwohl die Verhandlungen im ersten Quartal intensiviert wurden. Die WTO-Tätigkeiten ausserhalb der Doha-Runde konzentrierten sich auf die Umsetzung der WTOAbkommen, die Beitrittsverhandlungen, die Länderexamen und auf Streitbeilegungsverfahren.

2.1.1

Achte WTO-Ministerkonferenz

In Genf fand vom 15.­17. Dezember die achte ordentliche WTO-Ministerkonferenz statt. Höhepunkt war die Unterzeichnung des Beitrittprotokolls durch Russland.

Anlässlich der Ministerkonferenz bekräftigten die Minister die Bedeutung der WTO im Kampf gegen die zunehmenden protektionistischen Tendenzen und die Notwendigkeit, das multilaterale Welthandelssystem weiter zu entwickeln, damit es den künftigen Herausforderungen gewachsen ist. Bezüglich den Doha-Verhandlungen waren sich die Minister einig, dass kurzfristig ein Abschluss kaum möglich ist, die bisher erreichten Fortschritte aber zu bewahren sind. Zudem verlängerten die Minister zwei Moratorien: weiterhin dürfen keine Zölle und ähnliche Abgaben auf elektronischen Übermittlungen erhoben und die sogenannte non-violation complaintsKlausel im Kontext des Übereinkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte am geistigen Eigentum (TRIPS) nicht angewendet werden.7 Weitere Entscheide betreffen Besserstellungen der ärmsten Entwicklungsländer bei WTO-Beitrittsverhandlungen sowie Dienstleistungskonzessionen (Möglichkeit von Vorzugsbedingungen für ärmste Entwicklungsländer, welche nicht nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung an alle Mitgliedsländer weitergegeben werden müssen). Ferner haben die Minister in Bezug auf die WTO-Überprüfungsmechanismen drei Entscheide getroffen: Erstens wird die zweijährliche Berichterstattung des WTOGeneraldirektors über Handelsmassnahmen, die es seit 2008 gibt, definitiv als WTO-Aufgabe verankert; zweitens werden die Prozeduren für die Überprüfung der Handelspolitiken der WTO-Mitglieder revidiert und drittens ist vorgesehen, dass das Organ zur Überprüfung der Handelspolitiken bis zur neunten WTO-Ministerkonferenz eine fünfte Revision der Funktionsweise des Handelsüberprüfungsmechanismus in Angriff nimmt.

7

864

Durch die Nichtanwendung von Bestimmungen zu non-violation complaints werden keine Klagen zugelassen, die keine direkte Verletzung einer WTO-Regel zum Gegenstand haben, sondern auf Massnahmen abzielen, die einem WTO-Mitglied zustehende Rechte und Handelsvorteile de facto verwehren.

2.1.2

Doha-Runde

Das erste Quartal sah eine Intensivierung der Doha-Verhandlungen. Es zeigte sich jedoch, dass vor allem die Positionen der grossen WTO-Mitglieder noch weit auseinanderliegen. WTO-Generaldirektor Pascal Lamy präsentierte am 21. April den Verhandlungsstand in allen Doha-Dossiers. Diese Gesamtschau machte deutlich, dass es seit 2008 nur wenig Fortschritte gegeben hat.

Im Sommer scheiterte der Plan, den Abschluss der Doha-Runde in zwei Etappen zu erreichen. In der ersten Etappe hätte ein beschränktes Paket bis zur WTOMinisterkonferenz im Dezember finalisiert werden sollen. Es kam somit an der Ministerkonferenz in keinem Doha-Dossier zu einem Abschluss. Die Ministerkonferenz bot jedoch die Gelegenheit eines Gedankenaustauschs über das weitere Vorgehen in den Doha-Verhandlungen. Eine Stossrichtung, die nun weiterverfolgt wird, ist die Etappierung der Verhandlungsabschlüsse, das heisst bei abschlussreifen Dossiers wird nicht zugewartet bis alle Verhandlungsthemen der Doha-Runde abschlussbereit sind. Aufgrund von Wahlen und Führungswechseln in mehreren Mitgliedländern ist es jedoch fraglich, ob sich 2012 grosse Verhandlungsfortschritte erzielen lassen.

2.1.3

Umsetzung der bestehenden WTO-Abkommen

Die bestehenden WTO-Abkommen enthalten die Grundregeln des Welthandels.

Deren Einhaltung wird durch eine regelmässige Überprüfung der Handelspolitiken der WTO-Mitglieder und durch das WTO-Streitschlichtungsverfahren sichergestellt.

Beitrittsverhandlungen Die WTO zählt gegenwärtig 153 Mitglieder. Im Laufe des Berichtsjahres sind der Organisation keine neuen Mitglieder beigetreten. Die Beitrittsverhandlungen Montenegros, Russlands, Samoas und Vanuatus konnten in der Berichtsperiode mit der Unterzeichnung der Beitrittsprotokolle abgeschlossen werden. Diese Staaten werden nach erfolgter Ratifikation ihrer jeweiligen Beitrittsprotokolle der WTO als Vollmitglieder beitreten. Ausserdem befinden sich momentan 26 Staaten in Beitrittsverhandlungen (u.a. Algerien, Aserbaidschan, Belarus, Bosnien und Herzegowina, Kasachstan, Serbien, Tadschikistan und Usbekistan).

Streitbeilegungsverfahren In der Berichtsperiode war die Schweiz weder als Partei noch als Drittpartei direkt in Streitbeilegungsverfahren involviert. Das Streitbeilegungsverfahren der WTO wurde von anderen WTO-Mitgliedern hingegen rege genutzt. Die Arbeitslast der Rekursinstanz, Appellate Body (AB), wuchs in der Berichtsperiode dermassen an, dass die Streitparteien bereits regelmässig ersucht werden müssen, die vorgeschriebene 90-Tagefrist, innerhalb welcher der AB seinen Bericht zu verfassen hat, zu verlängern.

Es wurden namentlich die folgenden Berichte der Streitbeilegungsorgane durch den Dispute Settlement Body (DSB) angenommen und somit rechtskräftig: ­

Australia ­ Measures Affecting the Importation of Apples from New Zealand (DS367) am 21. Januar, wonach verschiedene pflanzenschutzrechtliche Massnahmen, welchen aus Neuseeland nach Australien importierte Äpfel 865

unterworfen sind, sich nicht auf eine angemessene Risikobewertung stützen und teilweise handelseinschränkender als notwendig sind; ­

United States ­ Definitive Anti-Dumping and Countervailing Duties on Certain Products from China (DS379) am 25. März, wonach es verboten ist, dieselbe Subvention zweimal durch einen Antidumpingzoll und einen Ausgleichszoll zu sanktionieren (double remedies);

­

European Communities ­ Definitive Anti-Dumping Measures on Certain Iron or Steel Fasteners from China (DS397) am 28. Juli, mit dem Verbot, bei Antidumpinguntersuchungen gegenüber Ländern ohne Marktwirtschaftsstatus automatisch einen Antidumpingzoll für das Land anstatt für einzelne Anbieter festzusetzen;

­

European Communities and Certain Member States ­ Measures Affecting Trade in Large Civil Aircraft (DS316) am 1. Juni mit der Schlussfolgerung, dass gewisse Massnahmen der EU sowie einzelner Mitgliedstaaten zugunsten von Airbus verbotene oder anfechtbare Subventionen darstellen und die Wettbewerbsfähigkeit von Boeing beeinträchtigen;

­

United States ­ Measures Affecting Imports of Certain Passenger Vehicle and Light Truck Tyres from China (DS399) am 5. Oktober mit der Schlussfolgerung, dass die USA aufgrund des massiv erhöhten Imports gewisser Fahrzeuge und Reifen berechtigt war, die Zölle auf diesen Produkten anzuheben.

Die folgenden Streitfälle sind hängig: Betreffend China ­ Measures Related to the Exportation of Various Raw Materials (DS394, 395, 398), bei dem das Panel am 5. Juli zum Schluss kam, dass China zu Unrecht die Ausfuhr gewisser Rohstoffe verteuert hatte, wurde beim AB Rekurs eingelegt. Dies trifft ebenfalls auf Philippines ­ Taxes on Distilled Spirits (DS396, 403) zu, in welchem das Panel am 15. August festhielt, dass die Philippinen durch unterschiedliche Besteuerung inund ausländischer Ware gegen das Nichtdiskriminierungsverbot verstossen hatte.

Offen ist, ob beim AB betreffend United States ­ Measures Affecting the Production and Sale of Clove Cigarettes (DS406) vom 2. September Rekurs eingelegt wird, wonach der Import von Nelkenzigaretten in den USA nicht verboten werden darf, während gleichzeitig die inländische Produktion und Konsumation von Mentholzigaretten erlaubt bleibt. Dasselbe gilt für United States ­ Measures Concerning the Importation, Marketing and Sale of Tuna and Tuna Products (DS381), bei welchem das Panel am 15. September entschied, dass die von den USA bei mexikanischem Thunfisch angewandten dolphin-safe labeling standards handelsbeschränkender sind als nötig, um Delphine zu schützen.

Überprüfung der Handelspolitiken Im Berichtsjahr wurden im Rahmen der WTO die Handelspolitiken von vierzehn Mitgliedern (darunter Australien, EU, Indien, Japan und Kanada) überprüft.

Dieser Prüfmechanismus (Trade Policy Review Mechanism) zielt darauf ab, die Handelspolitiken einzelner Mitglieder zu beleuchten, indem er die Möglichkeit gibt, im Rahmen eines offenen und kritischen Dialogs Fragen zu stellen. Damit wird das multilaterale System der WTO gestärkt. In diesem Rahmen betrafen die kritischen Fragen der Schweiz an die EU namentlich Antidumping und nichttarifarische Massnahmen. Die Ergebnisse dieser Überprüfungen werden veröffentlicht, womit politischer Druck auf die entsprechenden WTO-Mitglieder ausgeübt wird, nötige 866

Reformen einzuleiten. Zum Abschluss des Verfahrens werden an das überprüfte Mitglied Empfehlungen gerichtet. Diese Empfehlungen sind allerdings im Gegensatz zu anderen Instrumenten der WTO nicht rechtsverbindlich und können daher auch nicht den Streitbeilegungsorganen der WTO zur Überprüfung unterbreitet werden. Im Jahr 2012 werden unter anderem die nationalen Handelspolitiken von China, Norwegen, Saudi Arabien, Singapur, der Republik Korea, der Türkei und den USA überprüft werden.

Die Schweiz setzte sich für die Weiterführung der Überwachung der von den WTOMitgliedern ergriffenen Handelsmassnahmen, die im Zusammenhang mit der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008 iniziert wurde, ein. Damit soll zum einen eine gewisse Transparenz gewährleistet werden, zum anderen geht es darum, die Mitgliedstaaten von protektionistischen Massnahmen abzuhalten. Das Organ zur Überprüfung der Handelspolitiken, welches für diese Überwachung zuständig ist, veröffentlichte während der Berichtsperiode zwei Berichte. Diesen zufolge hat die Anzahl restriktiver Massnahmen, die durch WTO-Mitglieder sowie Beitrittskandidaten (wie Russland) angewendet wurden, weiter zugenommen und die Aufhebung früherer restriktiver Massnahmen erfolgt nach wie vor zu langsam. Die meisten dieser Massnahmen betrafen erhöhte Importzölle, nicht-automatische Einfuhrlizenzen sowie neue Exportrestriktionen. Namentlich der Gebrauch von Exportbeschränkungen mittels Ausfuhrzöllen, -verboten oder -kontingenten (v.a. auf Lebensmittel und Rohstoffe) hat weiter zugenommen. Auch die Anzahl von handelspolitischen Korrekturmassnahmen (Antidumping, Ausgleichs- und Schutzmassnahmen) bleibt relativ hoch. Das Verfahren zur Überwachung der von den WTO-Mitgliedern ergriffenen Handelsmassnahmen ist ein integraler Bestandteil der WTO-Arbeiten geworden.

2.2

Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)

Die OECD feierte ihr 50-jähriges Bestehen. Unter dem Titel «Better policies for better lives» bekräftigte die Organisation ihre Gründungsziele. Vor diesem Hintergrund lancierten die Minister die «grüne Wachstumsstrategie» und gaben die Erarbeitung einer ganzheitlichen Entwicklungsstrategie in Auftrag. Zudem hiessen sie die Aktualisierung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen gut. Das Jubiläum wurde in der Schweiz zum Anlass einer Konferenz an der Universität Friburg genommen.

Die OECD organisierte zudem eine sektorielle Ministerkonferenz über Sozialpolitik. Das Global Forum über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke verfasste den Phase 1 Peer Review-Bericht zur Schweiz. Weiter nahm die OECD die Peer Review der Schweizer Wirtschaftspolitik vor.

867

2.2.1

OECD-Ministerratstagung

Die OECD-Ministertagung fand am 25./26. Mai unter der Präsidentschaft der amerikanischen Staatssekretärin Hillary Clinton und der Vize-Präsidentschaft Deutschlands in Paris statt. Die Schweiz war durch Bundesrat Johann N. SchneiderAmmann vertreten. Im Zentrum stand der 50. Geburtstag der OECD. Diese hat sich seit ihrer Gründung gewandelt und ist ein globales Politiknetzwerk mit 34 Mitgliedern geworden.

Thematisiert wurden ebenfalls die zur Zeit laufenden Beitrittsverhandlungen mit Russland. Dessen Beitritt zur Arbeitsgruppe der OECD zur Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Wirtschaftsverkehr im Frühjahr war ein wichtiger Schritt. Trotzdem wird aufgrund zahlreicher fehlender Voraussetzungen ein Beitritt Russlands nicht vor 2013 erwartet. Die OECD führte auch ihre intensivierte Zusammenarbeit mit fünf aufstrebenden Schwellenländern (Brasilien, China, Indien, Indonesien und Südafrika) weiter.

Angesichts der aktuellen Wirtschaftskrise müssen neue Quellen des Wachstums gefunden werden. Die Minister lieferten dazu konkrete Politikempfehlungen mit der Innovations- und der «grünen Wachstumsstrategie». Letztere hat zum Ziel, den Ländern einen klaren Rahmen zu geben, wie sie einerseits Wirtschaftswachstum und Entwicklung erreichen und gleichzeitig kostspielige Umweltschäden, Klimawandel und ineffizienten Gebrauch natürlicher Ressourcen vermeiden können. Als dritte Säule wird die OECD nächstes Jahr eine skills strategy vorlegen. Diese wird die Frage behandeln, welche Kombination von Aus- und Weiterbildungspolitik eine optimale Beschäftigung ermöglicht. Schliesslich gaben die Minister die Erarbeitung einer ganzheitlichen Entwicklungsstrategie in Auftrag. Sie wird in den kommenden Jahren in der OECD eine hohe Priorität einnehmen. Diese horizontale Strategie geht weit über Entwicklungszusammenarbeit hinaus und wird die Arbeit zahlreicher OECD-Komitees beeinflussen. Zudem aktualisierte der Ministerrat die OECDLeitsätze für multinationale Unternehmen (vgl. Ziff. 5.4).

2.2.2

Sektorielle Ministerkonferenz

Bundesrat Didier Burkhalter präsidierte die schweizerische Delegation an der Ministerkonferenz zum Thema Sozialpolitik vom 2./3. Mai, die unter dem Titel «Für eine gerechtere Zukunft: die Rolle der Sozialpolitik» stand. Die Minister diskutierten die zunehmende soziale Ungleichheit innerhalb ihrer Länder angesichts einer angespannten Wirtschaftslage und knappen Budgets. Die Schweiz ist im internationalen Vergleich (z.B. Ungleichheit, Arbeitslosigkeit) von der Krise relativ verschont geblieben und stellte bei der Konferenz ihr Drei-Säulen-System der Altersvorsorge (AHV, Pensionskasse, 3. Säule) vor.

2.2.3

OECD Peer Reviews der Schweiz

Das Globale Forum über Transparenz und Informationsaustausch in Steuerfragen (Global Forum) verabschiedete am 1. Juni den Phase 1 Peer Review-Bericht der Schweiz. Das Global Forum attestierte der Schweiz einen «bedeutenden Wandel» bei der Amtshilfe. Damit hat die Schweiz die erste Phase der Überprüfung der 868

bestehenden Gesetzesbestimmungen zur Amtshilfe bestanden. Der Bericht enthielt dennoch zwei nicht erfüllte Elemente: Erstens kann die Identität von Inhaberaktionären nicht in allen Fällen festgestellt werden. Zweitens erfüllte die Schweiz das Kriterium des wirksamen Informationsaustausches noch nicht, weil die gestellten Anforderungen zur Identifizierung von betroffenen Steuerpflichtigen und Informationsinhabern (im Normalfall eine Bank) zu restriktiv sind. Für die Schweiz ist die zweite Phase zur Überprüfung der Umsetzung der bestehenden Gesetzesbestimmungen für Ende 2012 vorgesehen, sofern bis dann eine bedeutende Anzahl Abkommen mit einem Informationsaustausch nach internationalem Standard genehmigt wurde.

Zudem muss die Schweiz gemäss dem Prüfungsverfahren innerhalb von sechs Monaten nach Verabschiedung des Berichts einen Statusbericht über die geplanten Massnahmen vorlegen.

Die Studie vom November zur Arbeitsmarktintegration von Migranten und deren Kinder in der Schweiz stellte die Schweiz als Land mit einem grossen Ausländeranteil dar, welches gleichzeitig einen hohen Integrationsgrad auf dem Arbeitsmarkt erreicht. Die grösste Schwierigkeit der Studie lag darin, die Vielfalt der föderalen Lösungsansätze aufzuzeigen. Die OECD empfiehlt der Schweiz eine höhere Sichtbarmachung der Integrationspolitik auf Bundesebene, die Umsetzung von Integrationsmassnahmen in allen Kantonen (minimale Standards) sowie Verbesserungen in der Ausrichtung der Massnahmen auf Personen mit Desintegrationsrisiken, namentlich Jugendliche der zweiten Generation, Personen der humanitären Migration sowie gut qualifizierte Personen, welche ihre Potenziale zu wenig einbringen können.

Im Bericht über das Schweizer Gesundheitssystem vom 17. Oktober stellten die OECD und die Weltgesundheitsorganisation (WHO) fest, dass das schweizerische System zu den besten der Welt gehört. Anpassungen sind jedoch notwendig, um den Kostensteigerungen und der Zunahme chronischer Krankheiten entgegenzutreten.

Die Lebenserwartung in der Schweiz ist unter den höchsten weltweit, und die hohe Patientenzufriedenheit unterstreicht die gute Leistung des Schweizer Gesundheitssystems. Die Kosten dafür sind jedoch beträchtlich. Die Schweiz gab 2009 11,4 Prozent ihres BIP für die Gesundheit aus ­ ein Anteil, der deutlich über dem OECD-Mittel von 9,6
Prozent liegt.

Am 25. Oktober fand im Länderprüfungsausschuss (Economic and Development Review Committee) die peer review der Schweizer Wirtschaftspolitik statt. Der Ausschuss feierte im Berichtsjahr sein 50-jähriges Bestehen. Im Oktober 1961 war die Schweiz das erste Land, dessen Wirtschaftspolitik die OECD examinierte. Seitdem fanden 42 weitere Länderexamen statt. Im Teil zur allgemeinen Wirtschaftsentwicklung äusserte die OECD Befürchtungen über eine sich bildende Immobilienblase. Weiter widmete sich der Bericht dem Steuersystem, der Finanzmarktregulierung und der Reduktion von Treibhausgasemissionen. Die OECD ortete folgenden Handlungsbedarf: Die Steuern auf Einkommen sind im Vergleich zu den Konsum- und Dienstleistungssteuern relativ hoch. Des weitern fördert der Steuerabzug von Schuldzinsen die Haushaltsverschuldung, was makroökonomische Ungleichgewichte verschärfen könnte. Wie in früheren Berichten wird das Systemrisiko, das von den beiden Schweizer Grossbanken ausgeht, als gross erachtet. Um die Treibhausgasemissionen zu reduzieren, müssen in allen Sektoren zusätzliche Anstrengungen unternommen werden. Insbesondere der Transportsektor, welcher den grössten Emissionsanteil verursacht, ist gefordert.

869

2.3

Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (UNCTAD)

Im Zentrum der Aktivitäten der UNCTAD standen die Vorbereitungen für die 2012 stattfindende dreizehnte UNCTAD-Ministerkonferenz sowie Diskussionen über die Auswirkungen der internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise, des Klimawandels und der Preisvolatilität der Rohstoffmärkte auf die Entwicklungsländer. Im Rahmen der technischen Zusammenarbeit festigte die Schweiz eine strategische Partnerschaft mit dem von der UNCTAD koordinierten UN InterAgency Cluster on Trade and Productive Capacities. Daneben unterstützte sie weiterhin Programme und Arbeiten der UNCTAD in den Bereichen Wettbewerb, Konsumentenschutz, Biodiversität und Investitionen.

Die UNCTAD mit Sitz in Genf hat zum Ziel, die Entwicklungsländer über eine Stärkung des Handels in die Weltwirtschaft zu integrieren. Sie ist innerhalb des UNO-Systems hauptverantwortlich für die umfassende Behandlung von Fragen auf dem Gebiet Handel und Entwicklung.

Im April 2012 wird in Doha, Katar, die dreizehnte UNCTAD Ministerkonferenz, das höchste Entscheidungsgremium der Organisation, stattfinden. Der intergouvernementale Vorbereitungsprozess hat im Berichtsjahr mit der Festlegung der Konferenzschwerpunkte begonnen. Ansonsten prägten weiterhin die unstabile finanz- und wirtschaftspolitische Situation und deren Auswirkungen auf die Entwicklungsländer die Debatten. Am zweiten globalen Rohstoffforum im Januar in Genf stand die Preisvolatilität der Rohstoffmärkte im Zentrum der Diskussionen. Ferner befasste sich die UNCTAD im Hinblick auf die 2012 stattfindende Rio+20 Konferenz verstärkt mit den handelsrelevanten Aspekten des Klimawandels.

Die Schweiz bleibt ein wichtiger Partner der UNCTAD im Bereich der technischen Unterstützung. Im Berichtsjahr unterzeichnete die Schweiz anlässlich der vierten Konferenz der UNO über die am wenigsten entwickelten Länder in Istanbul ein Rahmenabkommen mit dem von der UNCTAD koordinierten UN Inter-Agency Cluster on Trade and Productive Capacities. Ziel der Zusammenarbeit ist es, Partnerländern der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit aufeinander abgestimmte Dienstleistungen im Handelsbereich zur Verfügung zu stellen. Ein erstes Länderprogramm wurde im Berichtsjahr in Laos gestartet, ein zweites Programm für Tansania ist in Vorbereitung.

Weitere von der Schweiz unterstützte Programme sind insbesondere das Debt Management
and Financial Analysis System (DMFAS)-Programm zur Schuldenbewirtschaftung, Competencia en America Latina (COMPAL) zur Stärkung der Wettbewerbspolitik und des Konsumentenschutzes in Lateinamerika und das globale BioTrade Facilitation Programme (BTFP) zur Förderung des Handels mit Biodiversitätsprodukten und -dienstleistungen. Im Investitionsbereich beteiligt sich die Schweiz an Arbeiten, die Entwicklungs- und Transitionsländer befähigen sollen, Investitionsschutzabkommen auszuhandeln und die in solchen Abkommen vorgesehenen Streitbeilegungsverfahren mit privaten Investoren korrekt durchzuführen.

870

2.4

Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung (UNIDO)

Mit der UNIDO vereinbarte die Schweiz ein globales Partnerschaftsprogramm sowie Landesprogramme in der Ukraine und in Indonesien zur Förderung einer ressourcenschonenden und sauberen Güterproduktion. Anlässlich der Generalkonferenz setzte sich die Schweiz für eine Fortsetzung der institutionellen Reform der Organisation ein, welche bisher gute Erfolge zeigte.

Die UNIDO mit Sitz in Wien hat die Förderung der nachhaltigen industriellen Entwicklung in Entwicklungs- und Transitionsländern zum Ziel. Die Schweiz gehört zu den wichtigsten Geberländern der UNIDO. Die Zusammenarbeit konzentriert sich insbesondere auf die Förderung von ressourceneffizienten Produktionsweisen in der Industrie sowie die Stärkung von Normierungs- und Standardisierungsbehörden.

Bei der Einführung von umwelteffizienten und sozial nachhaltigen Produktionsmethoden in Entwicklungs- und Transitionsländern unterstützte die Schweiz den Aufbau von sogenannten Cleaner Production Centers in den Schwerpunktländern der Schweiz. Im Berichtsjahr nahmen zwei neue Zentren in der Ukraine und in Indonesien ihre Arbeit auf. Zudem wurde nach intensiver Vorarbeit ein neues, auch von anderen Geberländern genutztes Finanzierungsgefäss Resource Efficient and Cleaner Production-Programm lanciert. Darunter sollen die Cleaner Production Centers gemeinsam Themen angehen und Wissen austauschen, unter anderem über Energieeffizienz und Abfallnutzung, nachhaltigen Umgang mit Chemikalien oder spezialisierte Finanzierungslinien für Umweltinvestitionen.

Bei der Unterstützung von Programmen zur Stärkung der Kapazitäten von Entwicklungsländern im Hinblick auf die Schaffung von Standardisierungsbehörden, Industrienormen und Konformitätsnachweisen wurde in Indonesien ein innovatives Programm zur Einführung einer nachhaltigen Wertschöpfungskette im Fischereibereich initiiert. Dieses basiert auf der Verarbeitung von Fischen, die gemäss den Richtlinien des Marine Stewardship Council artgerecht gefischt wurden. Damit soll ein Beitrag zur nachhaltigeren Nutzung der indonesischen Fischbestände geleistet werden.

Anlässlich der alle zwei Jahre stattfindenden Generalkonferenz wurden im Hinblick auf die 2012 stattfindende Rio+20 Konferenz vor allem das Thema Green Economy und die Rolle der UNIDO bei der Förderung einer Green Industry in ihren Mitgliedstaaten debattiert. Anlässlich dieser Generalkonferenz setzte sich auch die Schweiz für eine Fortsetzung der institutionellen Reform der UNIDO ein, welche bisher gute Erfolge zeigte.

871

2.5

Internationale Arbeitsorganisation (IAO)

Die Internationale Arbeitskonferenz hat an ihrer 100. Session ein Übereinkommen über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte angenommen und damit einen wichtigen Meilenstein zum Schutz dieser besonders schutzbedürftigen Kategorie von Arbeitnehmenden gesetzt.

Die Schweiz wurde bis 2014 als stellvertretendes Mitglied in den Verwaltungsrat der IAO gewählt und wird diesen Status nutzen, um sich verstärkt für ihre Ziele zu engagieren. Im Zentrum stehen dabei die Stärkung des Normensystems der Organisation sowie die Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen der IAO und anderen relevanten internationalen Organisationen.

An der 100. Session der Internationalen Arbeitskonferenz (IAK) im Juni stand die Verabschiedung eines Übereinkommens über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte und einer Empfehlung zum gleichen Thema im Zentrum der Aufmerksamkeit. Das Übereinkommen sieht vor, dass Hausangestellte über die gleichen grundlegenden Rechte bei der Arbeit haben wie andere Arbeitnehmende: vernünftige Arbeitszeiten, mindestens 24 aufeinanderfolgende Stunden wöchentliche Ruhezeit, eine Begrenzung des Lohnanteils, der in Sachleistungen ausgezahlt werden darf, klare Informationen über die Anstellungsbedingungen sowie die Respektierung der grundlegenden Rechte und Prinzipien bei der Arbeit. Das Übereinkommen formuliert ebenfalls spezielle Massnahmen zum Schutz von Hausangestellten, die aufgrund der besonderen Umstände, unter denen sie ihre Arbeit verrichten, besonderen Risiken ausgesetzt sein können. Die Schweiz beteiligte sich aktiv an den Verhandlungen und nahm das Übereinkommen in der Schlussabstimmung an. Da das Übereinkommen sehr detaillierte und zum Teil weitgehende Bestimmungen enthält, muss es einer vertieften Analyse unterzogen werden, bevor über eine eventuelle Ratifikation durch die Schweiz befunden werden kann. Diese Analyse wird im Rahmen des Berichts des Bundesrates zu den während dieser Session der IAK angenommenen Instrumenten vorgenommen werden.

Während sich die erste wiederkehrende Diskussion im Rahmen der Folgemassnahmen zur Erklärung von 2008 über soziale Gerechtigkeit für eine faire Globalisierung, die 2010 stattgefunden hat, 2010 dem Thema Beschäftigung gewidmet hatte, konzentrierte sich die Diskussion im Berichtsjahr auf die soziale Sicherheit. Dabei fand ein Austausch über die Bedeutung
der sozialen Sicherheit für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung, geeignete Politiken zu ihrer Ausdehnung auf einen möglichst grossen Teil der Bevölkerung, die Herausforderungen bei der Finanzierung von Systemen der sozialen Sicherheit sowie der diesbezüglichen Rolle der IAO statt. Auf der Grundlage dieser Diskussion einigte sich die tripartite Mitgliedschaft darauf, an der nächsten Session der IAK 2012 eine Empfehlung auszuarbeiten, welche den Staaten eine Orientierungshilfe bei der Etablierung eines Sockels des sozialen Schutzes bieten soll.

Die Schweiz präsentierte der IAK einen Resolutionsentwurf für einerseits mehr Kohärenz zwischen Wirtschafts- und Sozialpolitiken in den Mitgliedsstaaten. Andererseits hätte die IAO verbindliche Aufträge zu einem verstärkten Engagement zur entsprechenden Unterstützung der Staaten und zu einer intensivierten Zusammenarbeit mit anderen relevanten internationalen Organisationen erhalten. Da eine 872

Verabschiedung der Resolution während der 100. Session der IAK nicht möglich war, wurde die Kohärenzfrage im Rahmen des Verwaltungsrats der IAO ab November weiter diskutiert.

Die IAK wählte im Berichtsjahr die Mitglieder des Verwaltungsrats der IAO für die Periode bis 2014. Die Schweiz wurde als stellvertretendes Mitglied gewählt. Sie wird diese Mitgliedschaft dazu nutzen, sich stark in die von ihr mitinitiierte Diskussion über die Kohärenz der Wirtschafts- und Sozialpolitiken einzubringen. Ein weiterer Schwerpunkt wird das Engagement für eine Stärkung des Normensystems der IAO sein. Darüber hinaus soll das Engagement zur Unterstützung von IAOProjekten der technischen Zusammenarbeit weitergeführt werden (vgl. Ziff. 6.1.1.2).

Seit November tagt der Verwaltungsrat der IAO in einer neuen Struktur, welche dieses Gremium effektiver und effizienter machen soll: Der Mechanismus zur Erstellung der Agenda wurde verbessert und die Struktur angepasst, um die Transparenz von Diskussionen und Entscheidfindung zu verbessern. Ein weiteres Anliegen der Reform besteht darin, die Unterstützung der tripartiten Mitgliedschaft durch das Internationale Arbeitsamt, das Büro der IAO, zu verstärken. Unter der neuen Struktur finden sämtliche Beratungen im Plenum statt, was es insbesondere kleineren Delegationen erlauben soll, alle wichtigen Diskussionen zu verfolgen. Die Schweiz hat sich stark für diese Reform engagiert und wird sich weiterhin für ihre konsequente Umsetzung einsetzen.

2.6

Die Gruppe der 20 (G20)

Mit der Schaffung der «Group of 20» (G20)8 anlässlich des Gipfeltreffens der Staatschefs in Washington 2008 sollte die Basis für eine neue weltwirtschaftliche Führung gelegt werden. Trotz mangelnder Repräsentativität und fehlender rechtlicher Grundlage erhebt die Gruppe den Anspruch, das «wichtigste Forum für internationale wirtschaftliche Zusammenarbeit» zu sein. Nach den ersten, dringlichen Entscheiden in der damaligen Krisensituation hat die G20 zu einer strukturierteren Arbeitsweise gefunden. Die Schweiz ist nicht Mitglied, verteidigt aber weiterhin aktiv ihre wirtschaftlichen und finanziellen Interessen gegenüber der G20 und trägt zur Lösung internationaler Probleme bei.

Am Gipfeltreffen in Cannes vom 3./4. November bestätigten die Staats- und Regierungschefs unter französischer Präsidentschaft ihre Zusammenarbeit, um das Wirtschaftswachstum wieder anzukurbeln, Arbeitsplätze zu schaffen und die Finanzstabilität zu gewährleisten. Die G20 wird im 2012 von Mexiko und im 2013 von Russland präsidiert werden.

8

Die G20 umfasst aktuell 19 Staaten (Argentinien, Australien, China, Brasilien, Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, Indien, Indonesien, Italien, Japan, Kanada, Mexiko, Republik Korea, Russland, Saudi-Arabien, Südafrika, die Türkei und die USA) sowie EU, die mit der jeweiligen Ratspräsidentschaft und der Europäischen Zentralbank vertreten ist.

Seit Beginn nehmen auch der IWF und die Weltbank teil. Spezialisierte internationale Organisationen (OECD, ILO, WTO) sowie die UNO werden jeweils ad hoc eingeladen.

873

2.6.1

Strukturelle Entwicklung der G20: Vom Notfall zur Konsolidierung

Nach der erfolgreichen Krisenbewältigung der Jahre 2008/09 mit gezielten wirtschaftspolitischen Massnahmen folgte in der G20 eine Suche nach strukturierten Lösungen. Um aber einen ­ auch nur minimalen ­ Konsens in diesen Fragen zu erreichen, müssen die Anstrengungen verdoppelt werden. Die G20 ist zwar das zentrale Forum der Weltwirtschaftspolitik. Dennoch fehlt es ihr an Legitimität in Form einer rechtlichen Grundlage. Dieser Umstand wird dadurch verstärkt, dass einige geografische Regionen untervertreten sind (Afrika, Naher und Mittlerer Osten); auch die Schweiz als wichtiger internationaler Finanzplatz gehört nicht zu den Mitgliedern. Die G20 hält diesen Einwänden ihr wirtschaftliches und demografisches Gewicht entgegen (85 % des Welt-BIP, zwei Drittel der Weltbevölkerung und 80 % des Welthandels). Zudem betreibt sie eine aktive Öffnungspolitik gegenüber den Nicht-Mitgliedern, wovon die Schweiz während dem Berichtsjahr profitiert hat.

2.6.2

Die französische Präsidentschaft der G20: eine breite Agenda

Präsident Nicolas Sarkozy hat im Januar die sieben Prioritäten der französischen Präsidentschaft der G20 vorgestellt: Reform des internationalen Währungssystems, Stärkung der Finanzregulierung, Bekämpfung der Volatilität der Rohstoffpreise, Entwicklung, Beschäftigung, Korruptionsbekämpfung und Regierungsführung. Die breite Agenda unter der französischen Präsidentschaft symbolisiert den Anspruch Frankreichs auf eine Führungsrolle in der internationalen Gemeinschaft. Es scheint hingegen, dass die anderen Mitgliedsländer eher eine engere thematische Ausrichtung und die Konzentration auf eine begrenzte Anzahl Themen anstreben.

Das Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der G20 unter französischer Präsidentschaft fand am 3./4. November in Cannes statt. Frankreich lud auch die Vereinigten Arabischen Emirate (Vorsitzland des Golfkooperationsrats [GCC]), Spanien, Äthiopien (präsidiert das Orientierungskomitee der Neuen Partnerschaft für Afrikas Entwicklung [NEPAD]), Singapur (als Vertreter der Global Governance Group [3G]) sowie Äquatorialguinea (präsidiert die Afrikanische Union) ein. Dem Gipfel in Cannes waren verschiedene sektorielle Ministertreffen (Finanzen, Landwirtschaft, Energie und Beschäftigung), Konferenzen mit hochrangigen Vertretern sowie das Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der G8 vom 16./17. Juni in Nizza vorausgegangen. Die G20 traf in Cannes im Gegensatz zum Gipfeltreffen des Vorjahres in Seoul keine weitreichenden Entscheidungen. Dennoch gab sie Orientierungshilfen zu bestimmten Themen. Der Gipfel fand im schwierigen Kontext der dringenden Suche nach glaubwürdigen Lösungen zur Verschuldungskrise der Eurozone statt.

Für die Schweiz von besonderer Relevanz war einerseits die Ernennung von Philipp Hildebrand zum Vize-Präsident des FSB, andererseits die Nennung der elf Staaten (darunter die Schweiz) in der Schlussmitteilung, welche ungenügende Fortschritte im Kampf gegen den Steuerbetrug und die Steuerflucht erzielt haben. Diese Nennung zeigt die konstante Stigmatisierung des Steuerdossiers durch die G20, besonders durch Frankreich. Diese Kritiken gegen die Schweiz sind unbegründet, da die im Rahmen 874

des Examen des Global Forums geäusserten Vorbehalte im Begriff sind, auf dem parlamentarischen Weg geregelt zu werden. Die Länder der G20 beschlossen zudem, die multilaterale Konvention betreffend der Steueramtshilfe zu unterzeichnen. Die Schweiz unterzeichnete sie nicht, weil sie über den OECD-Standard hinausgeht, indem sie den Informationsaustausch verpflichtender macht.

2.6.3

Die schweizerische Strategie angesichts der Führungsrolle der G20

Aufgrund des zunehmenden Einflusses der G20 und einiger ihrer Entscheide hatte die Schweiz diplomatische Annäherungsschritte gegenüber ihren Mitgliedsländern unternommen, um die Legitimität ihrer Teilnahme aufgrund der Wichtigkeit ihres Finanzplatzes geltend zu machen. Es hatte sich jedoch herausgestellt, dass die G20 keine neuen Mitglieder aufnehmen will, um nicht an Effizienz und Flexibilität einzubüssen. Von der Bedeutung einer Annäherung an die G20 überzeugt, hatte sich die Schweiz organisiert, um ihre wirtschaftlichen und finanziellen Interessen in entscheidenden Bereichen wahren zu können sowie Vorschläge zur Lösung der globalen Wirtschaftskrise einzubringen.

Konkret äusserte sich die Schweiz im Berichtsjahr zu den sieben Prioritäten der französischen Präsidentschaft, mit dem Ziel, Frankreich wie auch den anderen G20Mitglied- und Nichtmitgliedstaaten die schweizerischen Positionen mitzuteilen. Die Schweiz wirkte bereits an den vorbereitenden Treffen der G20 mit. Hochrangige Vertreter des EFD und der SNB waren an einem Seminar über die Reform des internationalen Währungssystems im März in China zugegen. Bundesrat Johann N.

Schneider-Ammann nahm im Mai in Paris an der Konferenz zur Beschäftigung und Kohärenz zwischen den internationalen Organisationen teil, während Bundesrätin Doris Leuthard am Seminar zur nuklearen Sicherheit im Juni in Paris präsent war.

Auch ausserhalb der G20-Vorbereitungstreffen leistete die Schweiz einen proaktiven Beitrag zu den von der Gruppe behandelten Themen. So organisierte die SNB im Mai in Zusammenarbeit mit dem IWF ein hochrangiges Treffen zur Reform des internationalen Währungssystems in Zürich. Die Schweiz bewies damit ihr Interesse an den von der Gruppe aufgegriffenen Themen sowie ihre Fähigkeit, die Diskussionen mit wertvollen Beiträgen zu bereichern.

Zu den Hauptanliegen der Schweiz gehören auch die ordnungspolitischen Beziehungen zwischen der G20 und den internationalen Organisationen. Die Schweiz arbeitet zusammen mit anderen Nichtmitgliedstaaten aktiv an der Verbesserung der Transparenz und des Informationsflusses zwischen den internationalen Organisationen, welche ein Mandat der G20 erhalten haben, und den Nichtmitgliedstaaten. Auch die Global Governance Group (3G)9 engagiert sich im Rahmen der UNO für verstärkte Transparenz.

9

Die 3G umfasst 27 UNO-Mitgliedsländer, u.a. auch die Schweiz. Ihr Ziel ist die stärkere Beteiligung der UNO in den Entscheidungsprozessen der G20.

875

3

Europäische Wirtschaftsintegration EU/EFTA Wichtige wirtschafts- und finanzpolitische Entwicklungen in der EU beeinflussten auch im Berichtsjahr die Beziehungen der Schweiz mit unserem bedeutendsten Wirtschaftspartner.

Neben der Aktualisierung und Weiterführung des bestehenden Vertragswerkes mit der EU misst der Bundesrat der Weiterentwicklung und dem Ausbau des bilateralen Weges grosse Bedeutung bei. Am 26. Januar beschloss der Bundesrat, für die Regelung der Beziehungen mit der EU einen gesamtheitlichen und koordinierten Ansatz zu verfolgen. In diesem Rahmen sollen auch die offenen institutionellen Fragen diskutiert werden.

3.1

Entwicklungen in der EU

Die Entwicklungen in der EU standen auch im Berichtsjahr ganz im Zeichen der staatlichen Schuldenkrise ­ und damit eng verbunden ­ der Krise der Währungsunion. Im März wurde beschlossen, den zunächst für eine befristete Zeit vorgesehenen Rettungsschirm für vorübergehende Liquiditätshilfen (European Financial Stability Facility) ab Sommer 2013 in einen permanenten Mechanismus umzuwandeln. Im April musste Portugal unter den Rettungsschirm gestellt werden, nachdem 2010 sowohl Griechenland als auch Irland mit Hilfspaketen unterstützt worden waren. Im Sommer wurde offenkundig, dass Griechenland ein zweites Hilfspaket benötigen wird. Auch trat immer deutlicher zu Tage, wie stark der Finanzsektor aufgrund seiner Beteiligung an zahlreichen zusehends bonitätsschwachen Obligationen der hochverschuldeten Euro-Staaten durch die Schuldenkrise in Mitleidenschaft gezogen wird.

Im Oktober und Dezember versuchte die EU in einer Reihe von weiteren Gipfeltreffen, die Krise mittels eines umfassenden Ansatzes in den Griff zu bekommen. Im Kern geht es dabei um einen geordneten, freiwilligen Verzicht auf einen Teil der Griechenland betreffenden Forderungen seitens privater Gläubiger, um eine Rekapitalisierung der von diesem Schuldenschnitt betroffenen Banken sowie um eine Stärkung des Rettungsschirms, um die Ansteckungsgefahr der Krise einzudämmen.

Parallel zu diesen Massnahmen arbeitete die EU weiter an einer Verbesserung der wirtschaftlichen governance, um längerfristig mittels besserer Haushaltsdisziplin und struktureller Reformen die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und in Zukunft ähnliche Krisen zu vermeiden. Die Durchsetzbarkeit der Haushaltsdisziplin soll in einem separaten Fiskalpakt ausserhalb des Vertrags von Lissabon auch im Primärrecht verankert werden. Zumindest Grossbritannien wird von einer Teilnahme an diesem neuen Regelwerk absehen.

Unabhängig von diesen Entwicklungen bleibt die EU weiterhin in allen von ihr abgedeckten Kompetenzbereichen der zentrale Regulator in Europa. Die für den EUBinnenmarkt beschlossenen Regeln in Bezug auf die vier Grundfreiheiten wirken sich auch auf die Schweiz aus.

876

3.2

Aktualisierung und Weiterentwicklung der bestehenden Abkommen CH­EU

Die EU mit ihren 27 Mitgliedstaaten bzw. der EWR (EU plus die drei EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen) ist weiterhin der wichtigste Import- und Exportpartner der Schweiz. Im Jahr 2010 wickelte die Schweiz 79,4 Prozent ihrer Warenimporte und 58,9 Prozent ihrer Warenexporte mit dieser Region ab. Die EU- beziehungsweise die EWR-Staaten nehmen auch als Partner im internationalen Dienstleistungsverkehr und bei den Direktinvestitionen eine dominierende Stellung ein.

Die bestehenden bilateralen Abkommen mit der EU, namentlich das FHA von 1972 (SR 0.632.401), die sieben sektoriellen Abkommen («Bilaterale I»10) von 1999 und die neun sektoriellen Abkommen («Bilaterale II»11) von 2004 sind von zentraler Bedeutung für die Schweizer Aussenwirtschaftspolitik. Der Bundesrat misst daher der Weiterführung und Aktualisierung der bestehenden Abkommen eine grosse Bedeutung bei.

Das FHA von 1972 funktioniert insgesamt gut. Dies stellte der Gemischte Ausschuss des FHA anlässlich seines Treffens vom 7. Dezember in Brüssel fest. Dennoch kritisierte die Schweiz im Rahmen dieses Treffens verschiedene neue Massnahmen der EU und ihrer Mitgliedstaaten, welche den Handel beeinträchtigen. Dies betrifft insbesondere mehrere italienische Erlasse, wonach mit Schweizer Unternehmen handelnde italienische Unternehmen den italienischen Steuerbehörden zusätzliche Informationen und Belege liefern müssen (decreto incentivi), Subventionszahlungen die im Rahmen der Benutzung von Solarpanels gegenüber Schweizer Produkten diskriminierend sind und nach Italien exportierte metallische Vorprodukte einer radiometrischen Kontrolle unterliegen.

Die Umsetzung des Abkommens über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen, ein zentrales Element für den Abbau der technischen Handelshemmnisse für Industrieprodukte, funktioniert gut. Die Aufnahmen neuer Produktsektoren (z.B. Sprengstoffe für zivile Zwecke) sind in Arbeit (vgl. Ziff. 5.2).

Das Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung der geschützten Ursprungsbezeichnungen (GUB) und der geschützten geografischen Angaben (GGA) wurde am 17. Mai in Brüssel unterzeichnet und ist am 1. Dezember als neuer Anhang 12 des Agrarabkommens in Kraft getreten. Darin verpflichten sich die Schweiz und die EU, die im Abkommen aufgelisteten geschützten Bezeichnungen gegenseitig anzuerkennen und
gegen jegliche Anmassung, Nachahmung oder unberechtigter Anspielung zu schützen. Der Gemischte Agrarausschuss hielt anlässlich seiner Sitzung am 19. Oktober in Bern fest, dass die Aktualisierung der bestehenden Anhänge (vgl.

untenstehende Tabelle) im 2012 weiter vorangetrieben wird.

10

11

Abkommen über die Personenfreizügigkeit (SR 0.142.112.681), Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (SR 0.172.052.68), Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (SR 0.946.526.81), Agrarabkommen (SR 0.916.026.81), Luftverkehrsabkommen (SR 0.748.127.192.68), Landverkehrsabkommen (SR 0.740.72), Forschungsabkommen (SR 0.420.513.1).

Abkommen über die Assoziierung an Schengen/Dublin (SR 0.362.31), Zinsbesteuerungsabkommen (SR 0.641.926.81), Betrugsbekämpfungsabkommen (SR 0.351.926.81), Abkommen über landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse (SR 0.632.401.23), Umweltabkommen (SR 0.814.092.681), Statistikabkommen (SR 0.431.026.81), Abkommen über die Beteiligung am Programm MEDIA 2007 (SR 0.784.405.226.8), Bildungsabkommen (SR 0.402.268.1), Ruhegehälter (SR 0.672.926.81).

877

Die Schweiz und die EU trafen sich am 21. Oktober in Brüssel zur Sitzung des Gemischten Ausschusses zum Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen.

Im Rahmen dieses Treffens wurde die Anpassung der Anhänge beschlossen. Damit soll für schweizerische Anbieter Transparenz bezüglich der dem Abkommen unterstellten Vergabestellen in den zwölf neuen EU-Mitgliedsländern gewährleistet werden.

Am 14. Juni fand in Brüssel das Treffen des Gemischten Ausschusses des Freizügigkeitsabkommens statt. Dabei wurden die Erfahrungen mit der Anwendung des Abkommens erörtert, das aus Schweizer Sicht grundsätzlich gut funktioniert. Einen Schwerpunkt der Gespräche bildete die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung, deren Umsetzung beidseitig als anspruchsvoll erachtet wird. Zu dieser Frage führten die Schweiz und die EU ihre Gespräche am 26. Oktober weiter. Bereits am 4. Mai hatte der Bundesrat beschlossen, den Zugang für Bürger aus Bulgarien und Rumänien zum Schweizer Arbeitsmarkt gemäss der im Protokoll II eingeräumten Möglichkeit beschränkt zu behalten. Bürger aus den Ländern der EU-8 kommen seit dem 1. Mai in den Genuss der vollen Freizügigkeit.

Im Verlaufe des Berichtsjahres einigten sich die Vertragsparteien auf den Beschlusstext des Gemischten Ausschusses, welcher zu einem späteren Zeitpunkt unterzeichnet wird, zur Aktualisierung des Abkommens über Zollerleichterungen und Zollsicherheit. Dieser Beschluss sieht die Anpassung des Abkommens an die jüngsten Weiterentwicklungen des relevanten EU-Rechtsbestandes vor. Der Gemischte Ausschuss traf sich am 17. November. Die Parteien führten die Diskussionen über die Ausgestaltung einer Informatiklösung zur Übermittlung der Zollsicherheitsdaten weiter.

Das Abkommen über die wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit wurde im Hinblick auf die Vollbeteiligung der Schweiz an den sieben Forschungsrahmenprogrammen (FRP 7) bereits zweimal erneuert. Der Gemischte Ausschuss des Abkommens fand am 5. Mai in Brüssel statt. Da die FRP 7 Ende des Berichtsjahres respektive 2013 auslaufen, stand die Erneuerung des Forschungsrahmenabkommens zuoberst auf der Agenda. Diskutiert wurde ebenfalls eine Assoziierung der Schweiz an das Verlängerungsprogramm von Euratom in den Jahren 2012 und 2013.

Weitere ausgewählte Ereignisse in Bezug auf bilaterale Abkommen sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst.

Abkommen

Ereignisse im Berichtsjahr

Protokoll Nr. 2 zum FHA (Handel mit landwirtsch.

Verarbeitungsprodukten) (SR 0.632.401.2)

Mit Beschluss 1/2011 des Gemischten Ausschusses zum FHA Schweiz­EG wurden die Referenzpreise für die dem Preisausgleichsmechanismus gemäss Protokoll Nr. 2 unterstehenden Produkte per 1. Februar angepasst.

Luftverkehr (SR 0.748.127.192.68)

Unterzeichnung der Beschlüsse 1/2011 (4. Juli) und 2/2011 (25. November).

Aufnahme der Verhandlungen zur Ausweitung des Luftverkehrsabkommens auf die Kabotage am 25. November.

878

Abkommen

Ereignisse im Berichtsjahr

Landverkehr (SR 0.740.72)

Unterzeichnung des Beschlusses 1/2011 am 10. Juni zur Gewährung eines LSVA-Rabatts für mit Partikelfiltern ausgerüstete Euro II und III-Lastwagen.

Gegenseitige Anerkennung Unterzeichnung des Beschlusses 1/2011 von Konformitätsbewertungen zur Aufnahme eines Kapitels über Seilbahnen (SR 0.946.526.81) am 20. Dezember.

Landwirtschaft (SR 0.916.026.81)

Unterzeichnung der Beschlüsse 1/2011 (31. März) und 2/2011 (25. September) über die Aktualisierung der Anhänge 3 (Zugeständnisse im Agrarbereich) und 9 (engere Zusammenarbeit der Schweiz und der EU bezüglich Drittlandimporten im Biobereich).

Öffentliches Beschaffungswesen (SR 0.172.052.68)

Unterzeichnung des Beschlusses 1/2011 am 21. Oktober zur Anpassung einzelner Anhänge.

Personenfreizügigkeit (SR 0.142.112.681)

Unterzeichnung des Beschlusses 1/2011 am 18. Januar zur Genehmigung der verbindlichen bulgarischen und rumänischen Sprachfassungen.

Unterzeichnung des Beschlusses 2/2011 am 30. September zur Anpassung von Anhang III des Abkommens (Diplomanerkennung).

Schengen (SR 0.362.31) Dublin (SR 0.142.392.68)

Inkrafttreten der Bestimmungen zur Umsetzung der EU-Rückführungsrichtline in der Schweiz am 1. Januar.

Inkrafttreten des administrativen Abkommens zur Teilnahme der Schweiz an der Grenzagentur FRONTEX am 15. Januar.

Inkrafttreten des Abkommens zwischen den EFTA-Staaten und der EU über die Modalitäten zur Teilnahme am Aussengrenzenfonds am 1. April.

3.3

Laufende Verhandlungen

Die Konsolidierung, Sicherung und Weiterentwicklung des bilateralen Wegs steht im Zentrum der schweizerischen Europapolitik. Nachdem sich der Bundesrat bereits im Sommer 2010 dafür ausgesprochen hatte, beschloss er am 26. Januar, für die Regelung der Beziehungen mit der EU einen gesamtheitlichen und koordinierten Ansatz zu verfolgen. Dessen Ziel ist die nachhaltige Sicherung des bilateralen Wegs.

Bereits seit längerem sind verschiedene aktuelle Verhandlungsdossiers wegen sogenannter institutioneller Fragen blockiert. Vor diesem Hintergrund und mit dem Ziel 879

einer Konkretisierung des gesamtheitlichen und koordinierten Ansatzes beschloss der Bundesrat am 4. Mai, die offenen institutionellen Fragen mit der EU vertieft zu diskutieren (vgl. Ziff. 3.3.4). Der Bundesrat führte seine Diskussion über die Europapolitik am 31. August und am 26. Oktober weiter.

3.3.1

Marktzugangsdossiers

Energieabkommen Die Elektrizitätsverhandlungen mit der EU laufen seit Ende 2007. Die Schweiz beabsichtigt, mit einem Abkommen ihre bedeutende Rolle im grenzüberschreitenden Elektrizitätshandel in Europa abzusichern. Dazu gehört neben der Ausgestaltung der Engpassverfahren an den Grenzen sowie der Entschädigungsregelung für Transitdienstleistungen auch die Möglichkeit einer Mitsprache in den neuen EU-Gremien der Regulatoren (ACER) und der Übertragungsnetzbetreiber (ENTSO-E). Im Anschluss an die 2010 erfolgte Anpassung des Verhandlungsmandats an das dritte Liberalisierungspaket für den Energiebinnenmarkt der EU kam es im Januar und April zu Treffen zwischen Bundesrätin Doris Leuthard und Energiekommissar Günther Oettinger. Auf Grundlage des dabei formulierten Ziels einer Intensivierung des Verhandlungsrhythmus trafen sich die Verhandlungsleiter in der Folge mehrmals zu informellen Gesprächen. An ihrem letzten Treffen im Dezember nahmen sie Kenntnis von den bis dahin auf technischer Ebene erzielten Fortschritten.

Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit, Produktesicherheit und öffentliche Gesundheit Die Verhandlungen in den Bereichen Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit, Produktesicherheit und öffentliche Gesundheit (FHAL&GesA) scheinen aufgrund der offenen institutionellen Fragen weitgehend blockiert. Bloss vereinzelte Treffen auf technischer Ebene fanden statt. Trotz der Verlangsamung misst der Bundesrat dem angestrebten Abkommen weiterhin grosse Bedeutung bei. Mit einer umfassenden Marktöffnung entlang der gesamten land- und ernährungswirtschaftlichen Wertschöpfungskette werden die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Ernährungswirtschaft und neue Absatzmöglichkeiten für Schweizer Qualitätsprodukte anvisiert. Ein Abschluss der Verhandlungen ist insbesondere für die Nahrungsmittelindustrie von grosser Wichtigkeit, da dies den Zugang zu Rohstoffen zu wettbewerbsfähigen Konditionen langfristig sicherstellt. In den Bereichen öffentliche Gesundheit, Lebensmittelsicherheit und Produktesicherheit steht die Teilnahme an zwei Agenturen12, drei Früh- und Schnellwarnsystemen13 und am EU-Aktionsprogramm im Bereich der Gesundheit im Vordergrund. Mit einem Abkommen können Synergien mit der EU besser genutzt und der Schweizer Bevölkerung ein zusätzlicher Schutz im Gesundheitsbereich verschafft werden.

12 13

880

Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und Europäisches Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC).

Rapid Alert System for Food and Feed (RASFF), Rapid Alert System for non-food consumer products (RAPEX) und Early Warning and Response System (EWRS).

REACH Die REACH14-Verordnung der EU zielt darauf ab, ein hohes Schutzniveau für Mensch und Umwelt bei der Herstellung und Verwendung von chemischen Produkten sicherzustellen. Eine Zusammenarbeit mit der EU würde den Marktzugang für Schweizer Unternehmen garantieren, die chemische Produkte in die EU exportieren.

Hierbei kommt vor allem der Möglichkeit einer direkten Registrierung von chemischen Substanzen aus der Schweiz bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) grosse Bedeutung zu. Der bilaterale Verkehr von chemischen Produkten ist für die Schweiz wie auch für die EU von grosser Bedeutung. Rund 60 Prozent der Gesamtexporte und mehr als 80 Prozent der Importe chemischer Produkte der Schweiz gehen in die EU bzw. stammen von dort. Eine Zusammenarbeit bei REACH liegt somit im Interesse beider Parteien. Um diesen Willen zu konkretisieren, hat die Schweiz im Jahr 2010 ein Verhandlungsmandat verabschiedet. Die EU macht ein solches von einer vorgängigen Lösung der institutionellen Fragen abhängig (vgl. Ziff. 3.3.4).

3.3.2

Kooperationsdossiers

Satellitennavigation (Galileo und EGNOS) Mit Galileo wollen die EU und die Europäische Weltraumorganisation (ESA) ein ziviles Satellitennavigationssystem neuster Generation verwirklichen. EGNOS ist ein regionales Satellitennavigationssystem, das Signale von globalen Satellitenkonstellationen hinsichtlich ihrer Genauigkeit und Zuverlässigkeit verbessert. Am 6. Juni fand die vierte Verhandlungsrunde über eine vertragliche Regelung statt, mit welcher die Schweiz auch künftig umfassend in beide EU-Projekte der globalen Satellitennavigation (GNSS-Programme) einbezogen werden soll. Mit einem bilateralen Abkommen könnte das bisherige Engagement unseres Landes in den Programmen der ESA im Interesse des Technologie- und Industriestandortes, aber auch im Interesse von Schweizer Nutzern konsequent weitergeführt werden.

Emissionshandel (ETS) Vor dem Hintergrund ihrer Verpflichtungen zur Reduktion von Treibhausgasen im Rahmen des Kyoto-Protokolls hatten sowohl die Schweiz als auch die EU ein Emissionshandelssystem eingeführt. Eine Verknüpfung der Systeme würde die gegenseitige Anerkennung der Emissionsrechte ermöglichen und Schweizer Unternehmen den Zugang zum europäischen Emissionsmarkt öffnen. Nachdem auch die EU im Dezember 2010 ein Mandat verabschiedet hatte, wurden die Verhandlungen am 8. März in Brüssel formell eröffnet. Anlässlich der zweiten Verhandlungsrunde vom 20. September bekräftigten die Delegationen, dass das Abkommen sowohl die CO2Emissionen von stationären Anlagen als auch die durch den internationalen Luftverkehr verursachten Emissionen umfassen soll.

Zusammenarbeit der Wettbewerbsbehörden Nach der Verabschiedung der Verhandlungsmandate in der Schweiz und der EU für ein Kooperationsabkommen zwischen den Wettbewerbsbehörden im Jahr 2010 wurden die Verhandlungen im März formell aufgenommen. Mehrere Treffen fanden 14

Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals.

881

im Berichtsjahr statt. Im Mittelpunkt der Diskussionen stand die Frage der Modalitäten des Informationsaustausches zwischen den Behörden. Die Verhandlungen stehen kurz vor dem Abschluss (vgl. Ziff. 5.6).

Zusammenarbeit mit der europäischen Verteidigungsagentur (EVA) Die europäische Rüstungszusammenarbeit findet heute primär im Rahmen der EVA statt. Eine Zusammenarbeit mit der EVA soll der Schweiz die Teilnahme an ausgewählten Rüstungs-Projekten und-Programmen in den Bereichen Forschung, Beschaffung und Instandhaltung ermöglichen. Das Projekt wird von der exportabhängigen schweizerischen Rüstungsindustrie entsprechend unterstützt. Die Schweiz entscheidet eigenständig, an welchen Projekten und Programmen der EVA sie teilnehmen will. Die Zusammenarbeitsgrundlage ­ in Form eines Framework for Cooperation ­ wurde im Berichtsjahr ausgehandelt; die internen Genehmigungsprozesse sind auf beiden Seiten eingeleitet.

3.3.3

Steuerdossiers

Zinsbesteuerungsabkommen Seit dem 1. Juli erhebt die Schweiz im Rahmen des 2005 in Kraft getretenen Zinsbesteuerungsabkommen auf Zinserträgen von EU-Steuerpflichtigen in der Schweiz einen Steuerrückbehalt von 35 Prozent. Der an die EU-Mitgliedstaaten überwiesene Nettoertrag für das Steuerjahr 2010 betrug 324 Millionen Schweizerfranken. Alternativ zur Zinsbesteuerung in der Schweiz haben sich im letzten Jahr rund 38 000 EU-Bürger entschieden, ihre Bankbeziehung in der Schweiz ihren jeweiligen Behörden freiwillig mitzuteilen. Die seit 2008 in der EU geführten Diskussionen über eine Revision der EU-Zinsbesteuerung zur Behebung von Lücken sind nach wie vor nicht abgeschlossen. Die Schweiz wäre grundsätzlich bereit, technische Anpassungen des Abkommens vorzunehmen. Das Prinzip der anonymen Quellenbesteuerung soll dabei nicht in Frage gestellt werden. Als Ergänzung zur Zinsbesteuerung bietet die Schweiz interessierten Staaten eine Abgeltungssteuer an, die zusätzlich zu Zinserträgen weitere Kapitalerträge besteuert. Entsprechende Abkommen wurden bisher mit den EU-Mitgliedstaaten Deutschland und Grossbritannien abgeschlossen, die noch ratifiziert werden müssen. Weitere sind in Diskussion. Den automatischen Informationsaustausch lehnt die Schweiz ab.

Betrugsbekämpfungsabkommen Mit der Hinterlegung der griechischen Ratifizierungsinstrumente im Juni haben 26 der 27 EU-Mitgliedstaaten das Betrugsbekämpfungsabkommen ratifiziert. Sobald Irland als letztes EU-Mitglied diesen Schritt ebenfalls macht, wird das Abkommen aus dem Jahre 2004 zur Bekämpfung von Betrug bei indirekten Steuern und Subventionen sowie beim öffentlichen Beschaffungswesen in Kraft treten. Seit April 2009 wendet die Schweiz das Abkommen mit zwölf EU-Mitgliedstaaten, die eine entsprechende Erklärung abgegeben haben, vorzeitig an.

Kantonale Unternehmensbesteuerung Die EU-Kommission hatte 2007 in einem Entscheid behauptet, dass die kantonalen Steuerregimes der Schweiz eine nicht zulässige staatliche Beihilfe darstellen, welche den Wettbewerb im Warenfreihandel mit der EU verfälschen. In einem Dialog mit 882

der EU zeigte die Schweiz auf, dass der Vorwurf der staatlichen Beihilfen und der Wettbewerbsverfälschung nicht zutrifft. Die sogenannte Steuerkontroverse konnte damit jedoch nicht beigelegt werden. Im Sommer 2010 erhielt die EU-Kommission ein Mandat vom Rat der EU, um mit der Schweiz einen neuen Dialog über den Verhaltenskodex der EU über die Unternehmensbesteuerung aufzunehmen. Im Rahmen von exploratorischen Gesprächen strebte die Schweiz im Berichtsjahr an, gemeinsame Eckwerte für eine eventuelle Dialogaufnahme mit der EU-Kommission zu vereinbaren. Den Kodex als solchen zu übernehmen, schliesst sie jedoch aus. Der Bundesrat wird bei einem Abschluss dieser Gespräche entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen ein Dialog aufgenommen werden könnte.

3.3.4

Institutionelle Fragen

Anlässlich von Verhandlungen zu neuen bilateralen Abkommen (vgl. Ziff. 3.3) ist die EU mit dem Anliegen an die Schweiz herangetreten, die institutionellen Aspekte der bilateralen Beziehung neu zu regeln. Dies betrifft die Anpassung an den sich weiterentwickelnden relevanten EU-Rechtsbestand, die Überwachung der Umsetzung der Abkommen, ihre Auslegung sowie die Streitbeilegung. Auch aus schweizerischer Sicht kann eine ausgewogene Weiterentwicklung der institutionellen Aspekte sinnvoll sein. Nachhaltige institutionelle Lösungen helfen mit, den bilateralen Weg zu konsolidieren. Hierbei soll die Souveränität der beiden Vertragsparteien sowie das gute Funktionieren ihrer Institutionen gewahrt bleiben. Der Bundesrat hat im August 2010 eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit den institutionellen Fragen beschäftigt. Auch im Berichtsjahr waren diese Fragen Gegenstand exploratorischer Gespräche zwischen der Schweiz und der EU. Eine Lösung konnte jedoch nicht gefunden werden.

3.4

Beitrag an die erweiterte EU

Vom schweizerischen Erweiterungsbeitrag zuerst unterstützt worden sind jene zehn Länder, die 2004 der EU beigetreten sind (Mittel- und Osteuropa, Baltikum, Zypern und Malta). Die Umsetzung der Schweizer Unterstützung in der Höhe von insgesamt einer Milliarde Schweizerfranken hatte 2008 begonnen. Zum heutigen Zeitpunkt sind 95 Prozent der Projekte definitiv oder vorläufig genehmigt. Die zwei jüngsten Mitgliedsländer Rumänien und Bulgarien, die 2007 der EU beigetreten sind, werden mit zusätzlichen 257 Millionen Schweizerfranken unterstützt. Im Berichtsjahr wurden die Kooperationsprogramme offiziell lanciert. Die Anzahl genehmigter Projekte wird 2012 weiter zunehmen (vgl. Ziff. 6.1.3).

3.5

Europäische Freihandelsassoziation (EFTA)

Im Berichtsjahr traf sich der EFTA-Rat zweimal auf Ministerebene (am 21. Juni in Schaan, Liechtenstein, und am 14. November in Genf). Ausserdem fanden vier Verhandlungsrunden zur Weiterentwicklung der EFTA-Konvention (SR 0.632.31) im Agrarbereich statt (vgl. Ziff. 5.1). Die Aktivitäten der Organisation im Rahmen der Beziehungen mit Drittstaaten ausserhalb der EU werden in Ziffer 4 beschrieben.

883

Das EFTA-Mitglied Island hatte sein EU-Beitrittsgesuch im Juli 2009 eingereicht.

Eine zweite Tagung der Beitrittskonferenz Island­EU auf Ministerebene fand am 27. Juni in Brüssel statt; damit wurden substanzielle Beitrittsverhandlungen eingeleitet. Falls die EFTA Island als Mitglied verlieren würde, müssten die Auswirkungen dieser Änderung analysiert und zwischen den verbleibenden Mitgliedsstaaten diskutiert werden.

4

Freihandelsabkommen mit Drittstaaten ausserhalb von EU und EFTA Im Januar eröffneten Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann und der Handelsminister der Volksrepublik China die Verhandlungen über ein bilaterales FHA Schweiz­China. Im gleichen Monat wurden die Verhandlungen über ein FHA der EFTA mit den Mitgliedern der Zollunion Russland­Belarus­ Kasachstan aufgenommen. Im April fand die erste Runde der Verhandlungen über ein FHA EFTA­Indonesien statt. Die im März aufgenommenen Verhandlungen über ein FHA EFTA­Bosnien und Herzegowina werden voraussichtlich im ersten Quartal 2012 abgeschlossen. Das FHA der EFTA mit Hong Kong wurde an der EFTA-Ministerkonferenz im Juni in Schaan und jenes mit Montenegro an der EFTA-Ministerkonferenz im November in Genf unterzeichnet. Die EFTA-FHA mit Kolumbien und Peru sind am 1. Juli in Kraft getreten. Die Verhandlungen über ein FHA EFTA­Indien wurden fortgeführt und sind weit fortgeschritten. Die gemeinsame Machbarkeitsstudie über ein EFTA-FHA mit Vietnam wurde im Februar abgeschlossen, und mit Malaysia sowie mit zentralamerikanischen Staaten15 wurden exploratorische Gespräche aufgenommen.

FHA sollen insbesondere mit Ländern ausgehandelt werden, deren Wachstumspotenzial überdurchschnittlich ist, die dank der Grösse ihres Marktes besonders interessante Absatzaussichten eröffnen oder auf deren Märkten der Schweizer Wirtschaft auf Grund anderer FHA eine Benachteiligung droht. Derzeit stehen wichtige Handelspartner in Asien (u.a. China, Indien, Indonesien, Malaysia, Vietnam), Russland (in Zollunion mit Belarus und Kasachstan) sowie die zentralamerikanischen Staaten im Vordergrund.

Freihandelsabkommen der Schweiz ausserhalb der EU16 Gebiet

Stand Ende 2011

Europa Färöer-Inseln (SR 0.632.313.141)

15 16

884

In Kraft seit 1. März 1995; bilateral CH­Färöer

Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama.

Wo nicht anders vermerkt handelt es sich um Abkommen im Rahmen der EFTA.

Gebiet

Stand Ende 2011

Mazedonien (SR 0.632.315.201.1)

In Kraft seit 1. März 2002

Kroatien (SR 0.632.312.911)

In Kraft seit 1. September 2002

Serbien (SR 0.632.316.821)

In Kraft seit 1. Oktober 2010

Albanien (SR 0.632.311.231)

In Kraft seit 1. November 2010

Ukraine

Unterzeichnet am 24. Juni 2010

Montenegro

Unterzeichnet am 14. November 2011

2. Treffen des Gemischten Ausschusses (GA) EFTA-Mazedonien am 28. November 2008 in Genf

3. Treffen des GA EFTA­Kroatien am 4. Juni 2009 in Zagreb

Mittelmeerraum Türkei (SR 0.632.317.631)

In Kraft seit 1. April 1992

Israel (SR 0.632.314.491)

In Kraft seit 1. Juli 1993

9. Treffen des GA EFTA­Türkei am 3. Dezember 2009 in Genf

8. Treffen des GA EFTA­Israel am 23. November 2011 in Jerusalem

PLO/Palästinensische Behörde In Kraft seit 1. Juli 1999 (SR 0.632.316.251) 3. Treffen des GA EFTA­PLO/Palästinensische Behörde am 15. September 2010 in Genf Marokko (SR 0.632.315.491)

In Kraft seit 1. Dezember 1999

Jordanien (SR 0.632.314.671)

In Kraft seit 1. September 2002

Tunesien (SR 0.632.317.581)

Angewendet seit 1. Juni 2005; in Kraft seit 1. Juni 2006

5. Treffen des GA EFTA­Marokko am 5. Oktober 2010 in Rabat

3. Treffen des GA EFTA­Jordanien am 23. Februar 2011 in Amman

1. Treffen des GA EFTA­Tunesien am 28. Februar 2007 in Tunis

885

Gebiet

Stand Ende 2011

Libanon (SR 0.632.314.891)

In Kraft seit 1. Januar 2007

Ägypten (SR 0.632.313.211)

Angewendet seit 1. August 2007; in Kraft seit 1. September 2008.

1. Treffen des GA EFTA­Libanon am 8. Oktober 2009 in Beirut

1. Treffen des GA EFTA­Ägypten am 4. November 2008 in Genf Weltweit Mexiko (SR 0.632.315.631.1)

In Kraft seit 1. Juli 2001

Singapur (SR 0.632.316.891.1)

In Kraft seit 1. Januar 2003

Chile (SR 0.632.312.451)

In Kraft seit 1. Dezember 2004

Republik Korea (SR 0.632.312.811)

In Kraft seit 1. September 2006

SACU17 (SR 0.632.311.181)

In Kraft seit 1. Mai 2008

Kanada (SR 0. 632.312.32)

In Kraft seit 1. Juli 2009

Japan (SR 0. 946.294.632)

In Kraft seit 1. September 2009, bilateral CH­Japan

5. Treffen des GA EFTA­Mexiko am 7. Mai 2010 in Mexico-City

3. Treffen des GA EFTA­Singapur am 6. Juli 2010 in Singapur

3. Treffen des GA EFTA­Chile am 5. Mai 2011 in Genf

2. Treffen des GA EFTA­Republik Korea am 21. Januar 2010 in Genf

2. Treffen des GA EFTA­SACU am 1. Juli 2011 in Genf

1. Treffen des GA EFTA­Kanada am 17. November 2010 in Genf

2. Treffen des GA Schweiz­Japan am 9./10. Februar 2011 in Tokio Kolumbien (SR 0.632.312.631)

17

886

In Kraft seit 1. Juli 2011

Südafrikanische Zollunion: Südafrika, Botswana, Lesotho, Namibia und Swasiland.

Gebiet

Stand Ende 2011

Golfkooperationsrat (GCC)18

Unterzeichnet am 22. Juni 2009

Peru (SR 0.632.316.411)

In Kraft seit 1. Juli 2011

Hong Kong

Unterzeichnet am 21. Juni 2011 in Schaan

4.1

Freihandelsbeziehungen der EFTA-Staaten zu Partnern im Raum Europa­Mittelmeer

Mit Ländern in Europa und im Mittelmeerraum sind derzeit dreizehn EFTA-FHA in Kraft. Im Berichtsjahr wurden die Verhandlungen mit Montenegro abgeschlossen.

Das Abkommen wurde am 14. November anlässlich der EFTA-Ministerkonferenz in Genf unterzeichnet. Das Abkommen wird dem Parlament in der Beilage des vorliegenden Berichts unterbreitet (vgl. Ziff. 10.2.1). Mit Bosnien und Herzegowina wurden die Verhandlungen im März aufgenommen, sie stehen kurz vor dem Abschluss.

Das Abkommen EFTA­Serbien ist am 1. Juni für Norwegen und am 1. Oktober für Island in Kraft getreten, womit es nun zwischen allen Parteien Anwendung findet.

Ein erstes Treffen des Gemischten Ausschusses ist für das 2. Halbjahr 2012 vorgesehen.

Die Schweiz ratifizierte im Mai das FHA EFTA­Ukraine. Im September wurde mit der Ukraine zusätzlich ein bilaterales Memorandum of Understanding Schweiz­Ukraine über die Zusammenarbeit im Landwirtschaftsbereich unterzeichnet. Die ukrainische Ratifikation steht noch aus.

Mit Russland sowie mit den weiteren Partnern der Zollunion, Belarus und Kasachstan, wurden die Verhandlungen über ein FHA im Januar aufgenommen. Im Berichtsjahr wurden drei Verhandlungsrunden durchgeführt. Die vierte Verhandlungsrunde ist für das erste Quartal 2012 vorgesehen.

Treffen der Gemischten Ausschüsse unter den bestehenden FHA fanden im Februar mit Jordanien und im November mit Israel statt. Sie erlaubten, das gute Funktionieren der Abkommen festzustellen sowie gewisse Abkommensanpassungen und Aufdatierungen zu diskutieren (u.a. Zollklassifikationen) und an die Hand zu nehmen. Treffen von Agrarexperten fanden unter den bestehenden Abkommen mit Israel, den Palästinensischen Behörden und der Türkei statt.

Das Paneuropa­Mittelmeer-Übereinkommen über die Ursprungsregeln ist im Juni unterzeichnet worden und tritt am 1. Januar 2012 in Kraft. Sie wird die Ursprungsprotokolle in den bilateralen FHA zwischen den einzelnen Teilnehmern der Kumulationszone Europa­Mittelmeer ablösen. Die neue Ursprungskonvention sieht auch die Ausdehnung der Paneuropa­Mittelmeer-Kumulation auf die Länder des Westbalkans vor.

18

Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien und Vereinigte Arabische Emirate.

887

Für 2012 stehen Treffen der Gemischten Ausschüsse der EFTA mit Ägypten, Mazedonien und der Türkei in Aussicht.

4.2

Freihandelsbeziehungen der EFTA-Staaten zu Partnern ausserhalb des Raumes Europa­Mittelmeer

Die EFTA-Staaten verfügen ausserhalb des Raumes Europa­Mittelmeer derzeit über zehn FHA, wovon acht in Kraft sind. Unterzeichnet aber noch nicht in Kraft getreten sind die Abkommen mit den Staaten des Golfkooperationsrates (GCC) sowie mit Hong Kong.

Das FHA zwischen den EFTA-Staaten und Hong Kong wurde anlässlich der EFTAMinisterkonferenz am 21. Juni in Schaan unterzeichnet. Es umfasst den Handel mit Industrie- (einschliesslich Fisch und anderer Meeresprodukte) und verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten, den Dienstleistungshandel, die Investitionen sowie den Schutz der Rechte am geistigen Eigentum. Weiter enthält das Abkommen Bestimmungen zum Wettbewerb und zum öffentlichen Beschaffungswesen. Das FHA mit Hong Kong ist das erste EFTA-Abkommen, in welches ein Kapitel über Handel und Umwelt aufgenommen und parallel zu welchem ein Abkommen über Arbeitsstandards abgeschlossen wurde. Wie bei den anderen EFTA-FHA werden die landwirtschaftlichen Basisprodukte und die entsprechenden Zollkonzessionen in bilateralen Landwirtschaftsabkommen geregelt, die individuell zwischen den einzelnen EFTAStaaten und Hong Kong abgeschlossen wurden.

Die laufenden Verhandlungen der EFTA-Staaten mit Indien wurden im Berichtsjahr mit insgesamt vier Verhandlungsrunden fortgesetzt und sind weit fortgeschritten.

Mit Indonesien fanden im Berichtsjahr die ersten drei Verhandlungsrunden statt.

Mit Vietnam wurde im Februar eine Gemeinsame Machbarkeitsstudie über ein FHA abgeschlossen. Die Gemeinsame Studiengruppe empfiehlt die Aufnahme von Verhandlungen. Der Bundesrat verabschiedete im Mai das entsprechende Verhandlungsmandat. Die EFTA beabsichtigt, die Verhandlungen 2012 aufzunehmen.

Anlässlich der EFTA-Ministerkonferenz vom 20.­22. Juni in Schaan kamen die EFTA-Staaten überein, die Beziehungen zu den zentralamerikanischen Staaten weiter zu vertiefen, und an der EFTA-Ministerkonferenz vom 14. November in Genf wurde die Aufnahme von Verhandlungen über ein FHA mit diesen Staaten beschlossen. Es ist vorgesehen, dass der Bundesrat das entsprechende Verhandlungsmandat Anfangs 2012 verabschieden wird.

Treffen der Gemischten Ausschüsse unter den bestehenden FHA fanden im Mai mit Chile und im Juli mit der Südafrikanischen Zollunion (SACU)19 statt. Es wurden die Weiterentwicklungsmöglichkeiten der jeweiligen FHA diskutiert. Ausserdem
fand mit Chile ein Treffen der Dienstleistungsexperten statt.

Mit Malaysia fand im Juni das erste Treffen des Gemischten Ausschusses unter der EFTA-Zusammenarbeitserklärung statt. Diskutiert wurden die Möglichkeiten zur Verstärkung und Intensivierung der Wirtschaftsbeziehungen, einschliesslich der Möglichkeit, ein FHA auszuhandeln. Malaysia erarbeitet nun eine interne Mach19

888

Südafrika, Botswana, Lesotho, Namibia und Swasiland.

barkeitsstudie als Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen. Ziel ist, 2012 über eine Verhandlungseröffnung zu entscheiden.

Mit den MERCOSUR-Staaten20 fand im September das dritte Treffen des Gemischten Ausschusses unter der EFTA-Zusammenarbeitserklärung statt. Das Treffen diente insbesondere dem gegenseitigen Austausch von Informationen über die Freihandelspolitik beider Seiten sowie über die Handels- und Investitionsbeziehungen zwischen den Parteien und mit Drittländern. Der Gemischte Ausschuss entschied, die Sondierungsgespräche weiterzuführen, um die gemeinsamen Interessen im Hinblick auf eine Intensivierung des bilateralen Handels zu identifizieren.

Die Schweiz und die anderen EFTA-Staaten verfolgen das Ziel, die Machbarkeit der Errichtung von Freihandelsbeziehungen gemeinsam mit den Staaten des MERCOSUR vertieft zu prüfen.

Im Berichtsjahr wurden die Kontakte mit den Philippinen im Hinblick auf die Prüfung eines FHA fortgeführt.

Für 2012 sind insbesondere Treffen der Gemischten Ausschüsse unter den Abkommen EFTA­Kanada sowie EFTA­Republik Korea geplant.

4.3

Bilaterale Freihandelsbeziehungen der Schweiz

4.3.1

Freihandels- und wirtschaftliches Partnerschaftsabkommen Schweiz­Japan

Im Februar fand in Japan das zweite Treffen des Gemischten Ausschusses unter dem bilateralen Abkommen über Freihandel und wirtschaftliche Partnerschaft (FHWPA) zwischen der Schweiz und Japan statt. Das Treffen erlaubte, das gute Funktionieren des Abkommens festzustellen. Zudem wurden Möglichkeiten zu Abkommensanpassungen (Zigarettenausfuhren) und Aufdatierungen (Zollklassifikation) sowie gewisse sanitäre und phytosanitäre Massnahmen sowie Umsetzungsfragen im Bereich Ursprung und Zollverfahren diskutiert.

4.3.2

Freihandelsabkommen Schweiz­China

Die Verhandlungen über ein bilaterales FHA Schweiz­China waren anlässlich eines Treffens von Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann und Handelsminister Chen Deming im Januar am Rande des World Economic Forum in Davos auf politischem Niveau formell eröffnet worden.

Die erste Verhandlungsrunde zwischen der Schweiz und China fand im April statt, zwei weitere Verhandlungsrunden folgten im Juli und November. Die vierte Runde ist im ersten Quartal 2012 vorgesehen. Gemeinsames Ziel ist der Abschluss der Verhandlungen nach Möglichkeit innerhalb von insgesamt zwei Jahren.

20

Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay.

889

5

Horizontale Politiken

5.1

Warenverkehr Industrie/Landwirtschaft

Mit dem Ziel, den Marktzugang im Agrarbereich zu verbessern und eine Diskriminierung gegenüber ausländischen Konkurrenten zu verhindern, hat die Schweiz Verhandlungen zur Erweiterung verschiedener im Rahmen von FHA bestehender Vereinbarungen im Agrarbereich aufgenommen. Im Bereich der Ursprungspolitik bringt die Unterzeichnung des Paneuropa­Mittelmeer-Übereinkommens für Schweizer Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Unternehmen aus Nichtunterzeichnerstaaten.

Im Rahmen des Massnahmenpakets des Bundesrats gegen die Frankenstärke wurde das Schoggigesetzbudget um 10 Millionen Schweizerfranken erhöht.

Damit konnte das steigende Rohstoffpreishandicap der Nahrungsmittelindustrie ausgeglichen werden.

Im Bereich der Zollpolitik wird mit der Entwicklung der Instrumente des E-Governments und der Intensivierung der Zusammenarbeit mit der EU eine Erleichterung des Handelsverkehrs angestrebt.

Freihandelsabkommen Der Bundesrat verabschiedete am 10. Juni ein Mandat für Verhandlungen über die Aktualisierung und Erweiterung verschiedener im Rahmen von FHA abgeschlossenen Vereinbarungen im Agrarbereich. Ziel dieser Verhandlungen ist die Verbesserung des Marktzugangs im Agrarbereich und die Verhinderung einer möglichen Diskriminierung gegenüber wichtiger Konkurrenten, namentlich aus der EU.

Konkret sollen die EFTA-Konvention sowie die Abkommen über den Handel mit Landwirtschaftsprodukten mit Ägypten, Israel, der Palästinensischen Autonomiebehörde, der Republik Korea, den Staaten der Südafrikanischen Zollunion (SACU) und der Türkei unter Berücksichtigung der Zielsetzung der schweizerischen Landwirtschaftspolitik angepasst werden. Die entsprechenden Abkommen werden nach erfolgreichem Abschluss den eidgenössischen Räten zur Genehmigung unterbreitet.

Ursprungsregeln Am 15. Juni wurde den Vertragsparteien das Übereinkommen über Paneuropa­ Mittelmeer-Präferenzursprungregeln zur Unterzeichnung vorgelegt. Bis zum 15. Oktober hatten elf Vertragspartner, darunter die Schweiz und die EU, das Abkommen unterzeichnet. Es ermöglicht insbesondere die diagonale Kumulation zwischen den EFTA-Mitgliedstaaten, der EU und den Ländern des Westbalkans, was für einige Schweizer Unternehmen, namentlich im Textilbereich, von grosser Wichtigkeit ist. Diese hatten bisher einen Wettbewerbsnachteil gegenüber Unternehmen in der EU, die bereits von der Kumulierung profitieren konnten. Das Übereinkommen ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten.

890

Landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte Das Bundesgesetz über die Ein- und Ausfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten (sog. Schoggigesetz, SR 632.111.72) regelt den Handel mit landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten. Die beiden Ausführungsverordnungen, welche den Import und den Export dieser Produkte regeln, wurden im Berichtsjahr nach Anhörung der interessierten Kreise überarbeitet. Es handelt sich dabei um Änderungen des Rohstoffpreisausgleichs bei Eiern, Pflanzenfett, Zucker und Milchgrundstoffen sowie der Verfahren, die eine bessere Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Budgetmittel ermöglichen. Der Bundesrat genehmigte am 23. November die Revision der beiden Ausführungsverordnungen des Schoggigesetzes. Die revidierten Verordnungen werden am 1. Januar (Import) bzw. am 1. Februar 2012 (Export) in Kraft treten.

Für das Schoggigesetzbudget waren für das Berichtsjahr 70 Millionen Schweizerfranken vorgesehen. Unter anderem aufgrund der Frankenstärke ist die Rohstoffpreisdifferenz angestiegen. Zwischen Januar und Ende März konnten deshalb nur 70 Prozent und zwischen April und Ende August 90 Prozent der Rohstoffpreisdifferenz durch Ausfuhrbeiträge ausgeglichen werden. Im Massnahmenpaket zur Stützung des Werkplatzes Schweiz beschloss der Bundesrat, mit einer einmaligen Erhöhung des Schoggigesetzbudgets von 10 Millionen Schweizerfranken für 2011 der währungsbedingten Erhöhung der Rohstoffpreisdifferenzen entgegenzuwirken.

Das Massnahmenpaket wurde in der Herbstsession vom Parlament gutgeheissen.

Damit konnte zwischen September und Ende Dezember das Rohstoffpreishandicap der Nahrungsmittelindustrie wieder vollständig mit Bundesmitteln kompensiert werden (für Exporte in die EU soweit diese die im Protokoll Nr. 2 des FHA zwischen der Schweiz und der EU von 1972 vertraglich vereinbarten Preisunterschiede nicht übertroffen haben).

Die für den Preisausgleichsmechanismus des Protokolls Nr. 2 relevanten vertraglichen Referenzpreise wurden mit dem Beschluss 1/2011 des Gemischten Ausschusses des FHA von 1972 (AS 2011 1217) per 1. Februar an die damaligen Marktverhältnisse angepasst. Eine nächste Anpassung der Referenzpreise ist am 1. Februar 2012 vorgesehen.

Zollpolitik Auf nationaler Ebene ist die Schweiz weiterhin daran, die E-Government-Prinzipien auch im Bereich der Zollverfahren
umzusetzen. Dies soll den schweizerischen Unternehmen, im Speziellen den KMU, ermöglichen, alle Zollformalitäten durch eine zeitgemässe interaktive elektronische Lösung über das Internet abzuwickeln.

International setzen die Schweiz und die EU die exploratorischen Gespräche fort, um gemeinsam die Interaktionen zwischen den beiden Verzollungssystemen zu entwickeln. Dies soll im Rahmen des Projekts Globally Networked Customs des Weltzollrats verfolgt werden. Die Intensivierung der Zusammenarbeit im Zollbereich und die gemeinsame Bearbeitung der Daten, welche zur effizienten Abwicklung der Zollformalitäten auf beiden Seiten der Grenze notwendig sind, sollen vereinfachte Verzollungsverfahren ermöglichen.

891

5.2

Technische Handelshemmnisse

Am 1. Juli 2010 ist die Teilrevision des Bundesgesetzes über technische Handelshemmnisse und die zugehörige Vollzugsverordnung, deren Kern die autonome Anwendung des «Cassis-de-Dijon-Prinzips» auf bestimmte Importe der Schweiz aus dem EU/EWR-Raum bildet, in Kraft getreten. Diese Massnahme stellt eine unter anderen dar, die ebenfalls kürzlich beschlossen wurde, um den Importwettbewerb zu fördern und damit zu einem breiteren Angebot und zur Dämpfung überhöhter Preise im Inland beizutragen.

Im Hinblick auf den weiteren Abbau technischer Handelshemmnisse und einen verbesserten Zugang zu ausländischen Märkten wurden die Arbeiten zur Weiterentwicklung des Abkommens mit der EU über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen fortgesetzt.

Das SECO hat die Normensituation der Schweiz einer Bestandesaufnahme unterzogen und zuhanden der verschiedenen Akteure in diesem Bereich Vorschläge erarbeitet, die insbesondere die bestmögliche Wahrung der schweizerischen Interessen in der internationalen Normung zum Ziel haben.

Das revidierte Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse (THG) nach dem ersten Vollzugsjahr Die Teilrevision des THG (SR 946.51) ist am 1. Juli 2010 in Kraft getreten. Kern der Revision ist die autonome Anwendung des Cassis-de-Dijon-Prinzips auf bestimmte Importe aus der EU und dem EWR. Zusammen mit der Revision des THG ist eine Vollzugsverordnung (Verordnung vom 19. Mai 2010 über das Inverkehrbringen von Produkten nach ausländischen Vorschriften, VIPaV; SR 946.513.8) in Kraft getreten.

Das erste Vollzugsjahr hat gezeigt, dass der Anwendungsbereich und einzelne Bestimmungen der VIPaV präzisiert werden müssen, um den Vollzug zu optimieren.

Weiter wurde eine Übergangsbestimmung angepasst. Die revidierte VIPaV wird am 1. Januar 2012 in Kraft treten.

Gemäss der gesetzlichen Sonderregelung für den Lebensmittelbereich kommt das Cassis-de-Dijon-Prinzip nur für Lebensmittel zur Anwendung, die eine vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) in Form einer Allgemeinverfügung erteilte Bewilligung vorweisen können. Bisher gingen beim BAG 103 Bewilligungsgesuche ein, die zu 24 ausgestellten Allgemeinverfügungen führten21. Gegen fünf derselben wurde beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde geführt. Gegen zwei Nichteintretensentscheide des Bundesverwaltungsgerichts wurde beim Bundesgericht
Beschwerde eingelegt.

Die quantitativen Auswirkungen der Gesetzesrevision lassen sich nach eineinhalb Jahren nicht abschätzen, da der Markt und die Preise mit zeitlicher Verzögerung reagieren. Zudem stellt das Cassis-de-Dijon-Prinzip eine Massnahme unter anderen, kürzlich beschlossenen dar (Erleichterung für Parallelimporte im Patentrecht, weitere Angleichungen der Schweizer Lebensmittelvorschriften an jene der EU usw.), 21

892

Vgl. www.bag.admin.ch/themen/lebensmittel/10380/10383/index.html?lang=de.

welche den Importwettbewerb fördern und damit ebenfalls zu einem breiteren Angebot und zur Dämpfung überhöhter Preise im Inland beitragen sollen. Bei der Abklärung der Auswirkungen auf die Preise muss zudem der stark gestiegene Frankenkurs mitberücksichtigt werden. Es wird schwierig sein, die Auswirkungen der Revision des THG von den Auswirkungen der Frankenaufwertung analytisch zu trennen.

Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (Mutual Recognition Agreement, MRA) zwischen der Schweiz und der EG Am 23. November fand die jährliche Sitzung des Gemischten Ausschusses des MRA (SR 0.946.526.81) statt. Die Entscheidung desselben betreffend die Aufnahme eines neuen Kapitels über Seilbahnen für die Personenbeförderung und die Aktualisierung der Rechtsverweise im Anhang 1 MRA wurde am 20. Dezember unterzeichnet. Betreffend Seilbahnen werden neu Konformitätsbewertungen und -bescheinigungen von schweizerischen und EU-Konformitätsbewertungsstellen gegenseitig anerkannt. In der Schweiz hergestellte und auf ihre Konformität mit der EU-Seilbahnrichtlinie oder der Schweizer Gesetzgebung überprüfte Seilbahnen und deren Bestandteile können somit künftig ohne weitere Nachweise in die EU exportiert werden. Die Verhandlungen mit der EU-Kommission über die Aufnahme eines neuen Kapitels über Sprengstoffe für zivile Zwecke werden fortgesetzt. Während des Gemischten Ausschusses wurde die Möglichkeit der Aufnahme eines neuen Kapitels über Kosmetika diskutiert.

Länderprioritätenliste im Arzneimittel- und Medizinproduktebereich Der Leistungsauftrag 2011­2014 des Bundesrats beauftragt Swissmedic unter anderem, die internationale Zusammenarbeit im Arzneimittel- und Medizinproduktebereich, insbesondere mit der EU bzw. der Europäischen Arzneimittelagentur sowie den zuständigen Stellen zu intensivieren. Das SECO erarbeitete nach Konsultation der interessierten Industrieverbände und des Instituts für Geistiges Eigentum eine dreistufige Länderprioritätenliste und unterbreitete diese dem Institutsrat von Swissmedic als Beitrag für die Erarbeitung der strategischen Ausrichtung der internationalen Zusammenarbeit.

Die Liste beinhaltet folgende Länder: Priorität I (Brasilien, China, Indien, Russland, Türkei), Priorität II (Indonesien, Malaysia, Mexiko, Republik Korea, Taiwan), Priorität III (Chile,
Golfkooperationsrat, Israel, Philippinen, Südafrika, Thailand, Ukraine, Vietnam).

Normung: Situationsanalyse, Handlungsbedarf und Massnahmen Das SECO unterzog die Normensituation der Schweiz zusammen mit interessierten verwaltungsinternen und -externen Stellen einer Bestandsaufnahme und erarbeitete Vorschläge für die bestmögliche Wahrung der schweizerischen Interessen in der internationalen Normung. Es zeigte sich, dass die Normung in der Schweiz aufgrund der weitgehend selbständigen Mitwirkung privater Akteure einen wichtigen Beitrag zur Entlastung der Gesetzgebung leistet. Hingegen sollten die involvierten Schweizer Akteure bei Normungsaktivitäten der WTO und der EU ihre Interessen verstärkt geltend machen. Weiter ist den längerfristigen Entwicklungen vermehrt Rechnung zu tragen, wie unter anderem zunehmenden Normungsanliegen von gesellschaftspolitischer Relevanz, dem Zusammenwachsen unterschiedlicher Technologien und

893

Techniken sowie dem sich weltweit intensivierenden Normenwettbewerb. Verwaltungsintern sollen im Rahmen einer Arbeitsgruppe Normungsfragen verstärkt koordiniert werden.

5.3

Dienstleistungen

Die Schweiz konzentrierte ihre Bestrebungen im Dienstleistungssektor auf das Aushandeln neuer FHA und verstärkte die Arbeiten im Hinblick auf die Revision bestehender FHA. Sie nimmt aktiv an den Arbeiten der WTO zum Dienstleistungshandel teil.

Das zwischen den EFTA-Staaten und Hong Kong abgeschlossene FHA (vgl.

Ziff. 4.2) enthält ein Kapitel zum Dienstleistungshandel. Die horizontalen Bestimmungen des Kapitels entsprechen weitgehend dem GATS. Dies trifft insbesondere auf den Anwendungsbereich, die Definitionen sowie die Regeln bezüglich Marktzugang, Inländerbehandlung und Meistbegünstigung zu. Im Bereich der Verpflichtungen bezüglich Marktzugang und Nichtdiskriminierung ging Hong Kong weitergehende Verpflichtungen ein als im GATS. Damit gehen die Marktzugangsgarantien für die Schweizer Dienstleistungsanbieter über jene hinaus, welche Hong Kong ihren Konkurrenten gewährt. Das Abkommen verbessert im Vergleich zum GATS unter anderem auch gewisse spezifische Regeln der Finanz- und Telekommunikationsdienstleistungen.

In Bezug auf die laufenden Verhandlungen im Rahmen der EFTA mit Indien und Indonesien (vgl. Ziff. 4.2) und bilateral mit China (vgl. Ziff. 4.3.2) ist die Schweiz ebenfalls bestrebt, die Verpflichtungen hinsichtlich des Marktzugangs und der Nichtdiskriminierung zu verbessern, um die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Dienstleistungserbringer auf diesen Märkten zu optimieren.

Nebst den Verhandlungen zu neuen FHA überprüfen die Schweiz und ihre EFTAPartner regelmässig die bestehenden FHA gemäss den darin enthaltenen Revisionsbestimmungen. Betreffend Abkommen der sogenannten zweiten Generation, die bereits ein Kapitel zum Dienstleistungshandel enthalten, führt die EFTA die Aktualisierungsarbeiten mit Singapur und Mexiko fort und strebt Verbesserungen des Verpflichtungsniveaus mit Chile an (vgl. Ziff. 4.2). Zusätzlich initiierte die Schweiz Arbeiten, um einen Dienstleistungsteil im FHA zwischen den EFTA-Staaten und Jordanien auszuhandeln (vgl. Ziff. 4.1). Dieses Abkommen der sogenannten ersten Generation enthält noch keine substanziellen Bestimmungen zum Dienstleistungshandel.

Auf multilateraler Ebene beteiligt sich die Schweiz im Rahmen der WTO aktiv an den Arbeiten zum GATS. Sie trug zur Ausarbeitung von befriedigenden Modalitäten über die Vorzugsbehandlung von Dienstleistungserbringern aus den
am wenigsten entwickelten Ländern bei, welche von den Ministern an der achten Ministerkonferenz der WTO genehmigt wurden. Des Weiteren unterstützte sie die Verlängerung des Moratoriums der WTO betreffend Nichterhebung von Zöllen und ähnlichen Abgaben auf elektronischen Übermittlungen, welche an derselben Konferenz beschlossen wurde (vgl. Ziff. 2.1.1).

894

5.4

Investitionen und multinationale Unternehmen

Die Schweiz unterzeichnete im Berichtsjahr neue bilaterale Investitionsschutzabkommen mit Trinidad und Tobago sowie mit Kosovo. Im Mai verabschiedete der OECD-Ministerrat die aktualisierten OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen. Die wichtigsten Anpassungen betreffen neue Bestimmungen zum Schutz der Menschenrechte, zur Anwendung der Leitsätze auf die Zulieferkette sowie zu Organisation und Verfahren der nationalen Kontaktpunkte. Zur Überprüfung der Umsetzung des OECD-Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr wurde die Schweiz einem Länderexamen unterzogen.

Investitionen Obschon internationale Investitionen wichtige Faktoren für wirtschaftliches Wachstum und Entwicklung darstellen, fehlt in diesem Bereich ein globales völkerrechtliches Regelwerk. Bestehende pluri- oder multilaterale Instrumente (z.B. OECDKodizes, Energiechartavertrag und GATS), welche internationale Investitionen zum Gegenstand haben, sind entweder geografisch oder sektoriell nicht umfassend anwendbar. Die Schweiz versucht mit dem Abschluss von bilateralen Investitionsschutzabkommen (ISA), welche im Ausland getätigten Investitionen einen umfassenden völkerrechtlichen Schutz bieten, einen Teil dieser Lücke zu schliessen.

Daneben wird der Marktzugang für Schweizer Investitionen im Ausland nach Möglichkeit im Rahmen von FHA abgesichert.

Angesichts des bereits bestehenden umfassenden ISA-Netzes der Schweiz geht es heute darum, verbleibende Lücken zu schliessen und ältere Abkommen mit wichtigen Partnerstaaten zu aktualisieren. Auch Entwicklungsländer ergreifen die Initiative zum Abschluss eines ISA mit der Schweiz, um dadurch ihre Attraktivität als Investitionsstandort zu erhöhen. Die Schweiz wird zudem vermehrt mit Gesuchen von Partnerstaaten konfrontiert, welche bestehende ISA neu verhandeln möchten ­ oft gestützt auf negative Erfahrungen in Streitbeilegungsverfahren im Rahmen von ISA, die sie mit anderen Staaten abgeschlossen haben. Die Schweiz tritt auf derartige Gesuche ein, um die Abkommen weiterzuentwickeln und möglichen Fehlentwicklungen in der Rechtsprechung vorzubeugen. Sie ist aber nicht bereit, Abkommensänderungen zu vereinbaren, welche insgesamt zu einer Verschlechterung des Investitionsschutzes führen würden. Neu abgeschlossene ISA werden dem
Parlament im Rahmen des Berichts zur Aussenwirtschaftspolitik zur Genehmigung vorgelegt.

Entsprechend findet sich in der Beilage des vorliegenden Berichts eine Botschaft mit Antrag auf Genehmigung der neu unterzeichneten ISA mit Trinidad und Tobago sowie mit Kosovo (vgl. Ziff. 10.2.3). Im Berichtsjahr wurden zudem die laufenden Verhandlungen mit Indonesien, Georgien und Russland fortgeführt und neu Verhandlungen mit Malaysia aufgenommen.

In verschiedenen multilateralen Gremien wird zurzeit diskutiert, wie dem Aspekt der Nachhaltigkeit in internationalen Handels- und Investitionsbeziehungen besser Rechnung getragen werden könnte. Das SECO prüft gemeinsam mit anderen interessierten Bundesstellen die Möglichkeit, zusätzliche Bestimmungen in künftige ISA aufzunehmen, welche deren Kohärenz mit anderen internationalen Verpflichtungen (Umwelt, Arbeitsstandards etc.) verstärkt zum Ausdruck bringen.

895

OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen Mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen verfügt die OECD über ein umfassendes Instrument zur Förderung der verantwortungsvollen Unternehmensführung (Corporate Social Responsibility). Dabei handelt es sich um Empfehlungen der 42 Unterzeichnerstaaten22 an ihre international tätigen Unternehmen. Jeder Unterzeichnerstaat richtet einen nationalen Kontaktpunkt ein, welcher die Beachtung der Leitsätze fördert und bei welchem schriftliche Eingaben über vermutete Verstösse gegen die Leitsätze eingereicht werden können. Die 1976 verabschiedeten Leitsätze waren letztmals im Jahr 2000 umfassend revidiert worden.

Am 25. Mai verabschiedete der OECD-Ministerrat die aktualisierte Version der Leitsätze, welche dem Parlament in der Beilage zur Kenntnisnahme unterbreitet werden (vgl. Ziff. 10.1.3). Damit wurde ein intensiver Verhandlungsprozess nach wenig mehr als einem Jahr erfolgreich abgeschlossen. Der dafür zuständige OECDInvestitionsausschuss bemühte sich, den Verhandlungsprozess transparent zu gestalten und alle betroffenen Interessengruppen einzubeziehen. Auch auf nationaler Ebene fanden im Berichtsjahr ­ in Ergänzung zum Konsultationsprozess der OECD ­ drei Treffen mit den Interessengruppen statt.

Neben der Aktualisierung der bestehenden acht thematischen Kapitel ragt das neue Kapitel zu den Menschenrechten als bedeutendste inhaltliche Neuerung heraus. Mit diesem Kapitel verfolgen die Unterzeichnerstaaten das Ziel, den Unternehmen durch klare Richtlinien aufzuzeigen, wie sie negative Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf die Menschenrechte identifizieren, verhindern oder nachträglich beheben können. Da die Produktionsprozesse der multinationalen Unternehmen heute in einem weitgehend globalisierten Kontext stattfinden, wird im Kapitel zu den allgemeinen Grundsätzen zudem neu umschrieben, welche allgemeine Sorgfaltspflicht (due diligence) die Unternehmen für ihre Zulieferkette (supply chain) beachten sollen. Schliesslich waren im Rahmen der Aktualisierung die Rolle und Aufgaben der nationalen Kontaktpunkte ein weiterer zentraler Diskussionsgegenstand. Es wurde anerkannt, dass in der Praxis der 42 nationalen Kontaktpunkte erhebliche Unterschiede bei der Anwendung der Leitsätze und insbesondere der Behandlung von Eingaben bestehen. Die
Unterzeichnerstaaten arbeiteten daher detailliertere Vorgaben zu Organisation und Verfahren der nationalen Kontaktpunkte aus, um zu einer einheitlicheren Umsetzung der Leitsätze beizutragen. So werden neu beispielsweise die einzelnen Verfahrensschritte für die Behandlung von Eingaben, einschliesslich Fristen, genau umschrieben.

Die Schweiz veröffentlichte in einem ersten Schritt im Oktober detaillierte Verfahrensrichtlinien für die Bearbeitung von Eingaben. In einem zweiten Schritt werden weitere Anpassungen geprüft, um die Effektivität und Unabhängigkeit der Arbeitsweise des nationalen Kontaktpunktes zu stärken.

Korruptionsbekämpfung Das OECD-Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr von 1997 (SR 0.311.21) verpflichtet die 38 Unterzeichnerstaaten23, die Bestechung ausländischer Amtsträger nach 22 23

896

Neben den 34 OECD-Mitgliedern haben acht weitere Staaten (Ägypten, Argentinien, Brasilien, Lettland, Litauen, Marokko, Peru und Rumänien) die Leitsätze unterzeichnet.

Neben den 34 OECD-Mitgliedern haben vier weitere Staaten (Argentinien, Brasilien, Bulgarien und Südafrika) das Übereinkommen unterzeichnet.

genauen Vorgaben unter Strafe zu stellen. Alle Unterzeichnerstaaten werden in einem mehrstufigen Verfahren darauf überprüft, wie sie das Übereinkommen auf nationaler Ebene umgesetzt haben. Mit den nach strengen Kriterien durchgeführten Länderexamen wird das Ziel verfolgt, eine effektive und möglichst gleichwertige Umsetzung und Anwendung des Übereinkommens durch die einzelnen Unterzeichnerstaaten sicherzustellen.

Die Schweiz, welche letztmals im Jahr 2004 überprüft worden war, wurde im Berichtsjahr einem weiteren Länderexamen unterzogen (sog. Phase 3). Im Vordergrund dieser Überprüfungsphase stehen neben der rechtlichen Umsetzung und der Prävention insbesondere die Strafverfolgung und Sanktionierung von Auslandskorruptionsfällen. Auf der Grundlage von schriftlichen Antworten auf einen umfassenden Fragenkatalog sowie den Ergebnissen des Besuchs einer OECD-Delegation in der Schweiz arbeitete die OECD einen Bericht mit Empfehlungen aus. Dieser wurde Mitte Dezember im zuständigen OECD-Gremium beraten und anschliessend veröffentlicht.

5.5

Energie und Umwelt

Die Ministerkonferenz der Internationalen Energieagentur (IEA) stand im Berichtsjahr unter dem Titel «Unsere Energiezukunft: sicher, nachhaltig und gemeinsam». Angesichts der globalen Herausforderungen nahmen auch grosse Schwellenländer an der Konferenz teil.

Die internationale Staatengemeinschaft einigte sich im Berichtsjahr auf die Erarbeitung eines neuen weltweiten Klimaregimes. Dieses soll 2015 verabschiedet werden und 2020 in Kraft treten. Gleichzeitig stimmte die Schweiz gemeinsam mit der EU und anderen Länder einer zweiten Verpflichtungsperiode zur Emissionsreduktion unter dem Kyoto-Protokoll zu. Die Vertragsstaaten der Klimarahmenkonvention bekräftigten zudem die internationale Solidarität bei der Bereitstellung von Finanzierungsgeldern für Klimamassnahmen in Entwicklungsländern.

Die alle zwei Jahre stattfindende Ministerkonferenz der Internationalen Energieagentur (IEA), an welcher dieses Jahr Bundesrätin Doris Leuthard teilnahm, stand im Zeichen der Energieversorgungssicherheit. Nach den unterbrochenen Erdöllieferungen aus Libyen, dem verheerenden Erdbeben in Japan und der darauffolgenden Havarie des Atomkraftwerkes in Fukushima, der Ölpest im Golf von Mexiko sowie der enormen anstehenden Investitionen zur Sicherung des Weltenergiebedarfs ist die internationale Staatengemeinschaft mehr denn je gefordert, sich diesen Herausforderungen zu stellen und gemeinsam eine sichere, umweltverträgliche, wirtschaftliche und damit zukunftsfähige Energiepolitik zu betreiben. Die Bedeutung der globalen Energiezusammenarbeit zeigte sich auch am stark erweiterten Teilnehmerkreis der Konferenz: In Anerkennung ihres wachsenden Stellenwerts in der globalen Energiewirtschaft und der intensiveren Zusammenarbeit mit der IEA nahmen neben den 28 IEA-Mitgliedsstaaten, sowie den Beitrittskandidaten Chile und Estland auch die Schwellenländer Brasilien, China, Indien, Indonesien, Mexiko, Russland und Südafrika am Treffen teil.

897

Die Energieszenarien im diesjährigen World Energy Outlook der IEA wurden aufgrund der Ereignisse in Japan um ein weiteres low-nuclear-Szenario ergänzt. Die Analyse zeigt, dass der weltweit steigende Energiebedarf auch mit einem Rückgang des Anteils der Kernenergie am Gesamtenergieangebot gedeckt werden könnte. Es würden sich dadurch einerseits Chancen im Bereich der erneuerbaren Energien bieten, andererseits würde die Substitution von Kernkraft durch die fossilen Energieträger Gas und Kohle nicht nur die Importabhängigkeiten verschärfen, sondern hätte auch negative Implikationen für das Erreichen der Klimaziele.

Gemäss IEA-Prognosen wird der Energieträger Gas künftig eine stärkere Rolle spielen. Gründe sind einerseits die aufgrund klimapolitischer Überlegungen vermehrte Substitution von Kohle durch Gas, der steigende Energiebedarf der Schwellenländer, aber auch der rapide Anstieg der unkonventionellen Gasförderung (Schiefer- und Kohleflözgas), vor allem in Australien und in den USA.

Bezüglich Klimapolitik weisen die IEA-Analysen erneut auf die Bedeutung einer nachhaltigen Energiepolitik für die Begrenzung des Temperaturanstiegs auf zwei Grad Celsius bis 2030 hin. Nur wenn die internationale Staatengemeinschaft unverzüglich und mit vereinten Kräften handelt, besteht überhaupt noch eine Möglichkeit, die Klimaziele zu erreichen. Die Politik ist gefordert, nicht nur optimale Rahmenbedingungen für kohlenstoffarme Wirtschaftsstrukturen zu gewährleisten, sondern auch mittels gezielter Anreizsysteme den effizienten Umgang mit Energie zu fördern. Um diesen Bestrebungen nicht entgegen zu laufen, sind gleichzeitig Subventionen an fossile Energieträger abzuschaffen oder zumindest abzubauen.

Die Schweiz hat ein grosses Interesse am erfolgreichen Fortgang der internationalen Klimaverhandlungen und einem umfassenden Klimaabkommen. Anlässlich der 17. Vertragsparteienkonferenz der Klimarahmenkonvention in Durban, Südafrika, einigten sich die Vertragsstaaten auf die Ausarbeitung eines neuen Klimaregimes, an welchem sich Industrie- und Entwicklungsländer beteiligen. Die rechtliche Form und der Inhalt des Abkommens werden in den kommenden Jahren definiert; das neue Regime soll 2015 verabschiedet werden und 2020 in Kraft treten. Im Gegenzug verpflichtete sich eine Reihe von Ländern, einschliesslich der Schweiz und
der EU, ab 2013 zu Emissionsreduktionen in einer zweiten Verpflichtungsperiode unter dem Kyoto-Protokoll. Diese Periode wird bis 2017 oder 2020 dauern, die Höhe der Reduktionsverpflichtungen wurde noch nicht festgelegt. Die Parteien kündigten auch eine Überprüfung und Verbesserung der Mechanismen des Kyoto-Protokolls für den internationalen Treibhausgasemissionshandel an. Die Vertragsstaaten verabschiedeten zudem das Reglement eines neuen Klimafonds zur Unterstützung von Klimamassnahmen in Entwicklungsländern (Green Climate Fund). Ab 2020 sollen die Industrieländer jährlich 100 Milliarden US-Dollar für den Fonds bereitstellen.

An der Klimakonferenz in Cancun war 2010 beschlossen worden, dass die Industrieländer in der Periode 2010­2012 für die Finanzierung von Klimamassnahmen in Entwicklungsländern zusätzliche Mittel in der Höhe von 30 Milliarden US-Dollar bereitstellen sollen. Die Schweiz entschied unter Berücksichtigung des Verursacherprinzips und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, einen Anteil von 140 Millionen Schweizerfranken zu übernehmen. Diese Anschubfinanzierung der Schweiz wird über Massnahmen der Entwicklungszusammenarbeit der DEZA (63 Mio. CHF) und des SECO (62 Mio. CHF) geleistet, sowie in der Form von Beiträgen des BAFU an die Globale Umweltfazilität (GEF; 15 Mio. CHF).

898

5.6

Wettbewerbsrecht

Im Berichtsjahr einigten sich die Parteien im Rahmen der Verhandlungen über ein Kooperationsabkommen Schweiz­EU im Bereich Wettbewerb auf den wesentlichen Inhalt der Bestimmungen des Abkommensentwurfs. Die Intergovernmental Group of Experts on Competition Law and Policy der UNCTAD tagte zum elften Mal und es fanden die drei regelmässigen Sitzungen des Wettbewerbsausschusses der OECD statt.

Im März wurden die Verhandlungen über ein Kooperationsabkommen Schweiz­EU im Bereich Wettbewerb aufgenommen. Dieses Abkommen wird eine grössere Zusammenarbeit zwischen den Wettbewerbsbehörden erlauben, namentlich dank der Möglichkeit zum Austausch von vertraulichen Informationen, die als Beweismittel dienen. Das Abkommen wird zur wirksameren Bekämpfung internationaler Wettbewerbsbeschränkungen beitragen. Es wird Bestimmungen über die Notifikationen, die Konsultationen, die Verfahrenskoordination, die Berücksichtigung der Interessen des Vertragspartners bei der Umsetzung des Wettbewerbsrechts (negative comity) enthalten und die Möglichkeit vorsehen, das Eingreifen der Wettbewerbsbehörden der anderen Seite in einem bestimmten Fall anzuregen (positive comity). An den Sitzungen, die während des Berichtsjahres stattgefunden haben, einigten sich die Parteien auf den wesentlichen Inhalt der Bestimmungen des Abkommensentwurfs.

Im Rahmen der bilateralen Beziehungen mit den Wettbewerbsbehörden anderer Länder unterzeichnete die Schweiz im September mit der Ukraine ein Memorandum of Understanding. Dieses bildet die Basis für die Zusammenarbeit zwischen den Wettbewerbsbehörden der beiden Länder und ermöglicht den Austausch nicht vertraulicher Informationen über Verfahren und ähnliche Tatbestände. Im Zuge dieser Zusammenarbeit hilft die Schweizer Wettbewerbsbehörde der Ukraine insbesondere beim Aufbau eines Bonusprogramms.

Auf multilateraler Ebene organisierte die UNCTAD vom 19.­21. Juli in Genf die elfte Sitzung der Intergovernmental Group of Experts on Competition Law and Policy (IGE). Die IGE gewinnt als Forum für den Erfahrungsaustausch im Bereich Wettbewerb zwischen den OECD-Staaten und den Entwicklungsländern zunehmend an Bedeutung. Im Mittelpunkt standen Themen wie die Wirksamkeit der für die Wettbewerbskontrolle zuständigen Behörden, die Stärkung der Kapazitäten und der technischen Hilfe für junge Wettbewerbsbehörden,
die Notwendigkeit einer kohärenten Handhabung von Wettbewerbspolitik und weiteren öffentlichen Politiken sowie die während der Zusammenarbeit gesammelten Erfahrungen. Auch wurde erneut eine freiwillige peer review durchgeführt. Finanziert durch die Schweiz wurden das Wettbewerbsrecht und die Wettbewerbspolitik Serbiens analysiert.

Was die OECD anbelangt, kam das Problem der Fusionen an allen drei jährlichen Sitzungen des Wettbewerbsausschusses zur Sprache. Ebenfalls ein wichtiges Thema war die Förderung der Einhaltung des Wettbewerbsrechts und insbesondere der compliance-Programme. Anlässlich des zehnten Global Forum on Competition der OECD wurde die grenzüberschreitende Fusionskontrolle analysiert. Ausserdem lancierte der Ausschuss ein Projekt zur Erarbeitung von Empfehlungen zum öffentlichen Beschaffungswesen, welche die bestehenden Empfehlungen der OECD in diesem Bereich aus der Sicht des Wettbewerbs ergänzen sollen. Gestützt auf die 899

früheren Arbeiten des Ausschusses zum Thema geheime Absprachen im öffentlichen Beschaffungswesen wurden die genaue Abgrenzung des Anwendungsbereichs und die zur Finalisierung der Empfehlungen notwendigen Massnahmen diskutiert.

5.7

Öffentliches Beschaffungswesen

Die Verhandlungen über die Revision des plurilateralen WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) wurden am Rande der WTOMinisterkonferenz am 15. Dezember abgeschlossen. Armenien ist dem GPA beigetreten. Italien hat eine die Schweiz diskriminierende Massnahme im öffentlichen Beschaffungswesen aufgehoben, nachdem die Schweiz in Italien und bei der EU-Kommission in Brüssel auf die Einhaltung der internationalen Verpflichtungen gepocht hatte.

Die Revision des GPA wurde am 15. Dezember von den Ministern der 42 Mitgliedern, das heisst von Armenien, Aruba, Chinesisch Taipei, der EU mit ihren 27 Mitgliedstaaten, Hong Kong, Island, Israel, Japan, Kanada, Liechtenstein, Norwegen, Singapur, Südkorea, der Schweiz und den USA abgeschlossen. Nebst der Modernisierung, Vereinfachung, Klärung und Flexibilisierung des GPA von 1994 beinhalten die Schlussbestimmungen des neuen Übereinkommens ein griffiges Mandat für Folgearbeiten. Insbesondere wurde auch der Vorschlag der Schweiz, nichtdiskriminierende Regeln für die Behandlung von KMU festzulegen, in den Text aufgenommen. Damit soll für KMU ein erleicherter Zugang zu den Beschaffungsmärkten der heutigen und künftigen Mitgliedstaaten des GPA erzielt werden.

Zusätzlich werden im Rahmen eines weiteren Arbeitsprogramms die beschaffungsrelevanten Aspekte unter dem Blickwinkel der nachhaltigen Entwicklung geprüft.

Der Mehrwert der Marktzugangsverhandlungen wird im Verhältinis zum GPA von 1994 vom WTO-Sekretariat auf 80­100 Milliarden US-Dollar geschätzt.

Armenien wurde am 15. September das 42. Mitglied des GPA. Die Verhandlungen über den Beitritt Chinas werden im 2012 auf der Grundlage einer im Dezember unterbreiteten zweiten Offerte von China weitergeführt. Zudem laufen Beitrittsverhandlungen mit Jordanien und der Ukraine.

Italien hatte im Sommer 2010 beschlossen, dass Anbieter aus gewissen Ländern, darunter die Schweiz, für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen vorgängig eine Bewilligung beim italienischen Finanzministerium einholen müssten. Die Schweiz intervenierte erfolgreich in Rom und Brüssel gegen diese Massnahme, welche den internationalen Verpflichtungen Italiens aus dem GPA sowie dem bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über das öffentliche Beschaffungswesen (vgl. Ziff. 3.2) widersprachen. Die Massnahme wurde von Italien gegenüber der Schweiz im April aufgehoben.

900

5.8

Schutz des geistigen Eigentums

Der Schwerpunkt der internationalen Arbeiten zum Schutz des geistigen Eigentums verschob sich von der multilateralen Ebene tendenziell in Richtung bilaterale und plurilaterale Beziehungen. Mit dem am 1. September zwischen der Schweiz und Russland in Kraft getretenen bilateralen Abkommen über den Schutz geografischer Herkunftsangaben und Ursprungsbezeichnungen konnte beim Schutz geografischer Angaben ein Meilenstein gesetzt werden.

5.8.1

Schutz des geistigen Eigentums in Freihandelsabkommen

Die Schweiz als innovativer Wirtschaftsstandort und weltweit vernetzte Exportnation für innovative Güter und Dienstleistungen ist insbesondere auch im Ausland auf einen angemessenen Schutz der Immaterialgüterrechte und deren effektive Durchsetzung gegen Verletzungen angewiesen. Dabei spielt neben dem nationalen das internationale Immaterialgüterrecht eine zentrale Rolle. Am 1. September trat das bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und Russland über den Schutz der geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen in Kraft (SR 0.232.111.196.65). Dieses wegweisende Abkommen mit einem BRIC24Handelspartner bietet eine wichtige Rechtsgrundlage, um den Handel mit Produkten der beiden Vertragsparteien, deren Ruf oder typische Qualität auf ihre geografische Herkunft zurückgeht, zu dynamisieren und damit zur wirtschaftlichen Entwicklung beizutragen. Zum Abkommen zwischen der Schweiz und der EU zur gegenseitigen Anerkennung der geschützten Ursprungsbezeichnungen (GUB) und geografischen Angaben (GGA), das am 1. Dezember in Kraft getreten ist, wird auf Ziffer 3.2 verwiesen. Da in multilateralen Foren der WTO und der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) eine Weiterentwicklung des Immaterialgüterrechts schwieriger geworden ist (vgl. Ziff. 5.8.2 und 5.8.3), wächst die Bedeutung substanzieller Regelungen zum geistigen Eigentum in bilateralen und regionalen Abkommen. Im Berichtsjahr nahm die Schweiz Verhandlungen für ein bilaterales FHA mit China auf, das auch ein Kapitel und einen Anhang zum Schutz des geistigen Eigentums enthalten soll. Ein in FHA ausgehandelter Mehrwert gegenüber dem multilateralen Recht der WTO und WIPO besteht insbesondere in der Vereinbarung eines den angestrebten Freihandelsbeziehungen angemessenen Schutzniveaus. Der Entwicklungsstand des Partnerlandes wird dabei in den Verhandlungen berücksichtigt.

Auch die im Berichtsjahr abgeschlossenen FHA der EFTA mit Hong Kong und Montenegro enthalten substanzielle Bestimmungen in diversen Bereichen des geistigen Eigentums. Bei Montenegro konnte ein Schutzstandard auf europäischem Niveau vereinbart werden. Ein ähnliches Ergebnis wird bei den parallel zu Montenegro geführten Freihandelsverhandlungen mit Bosnien und Herzegowina erwartet, welche voraussichtlich im ersten Quartal 2012 abgeschlossen werden. Neu aufgenommen wurden Verhandlungen
mit Indonesien sowie mit der Zollunion Russland­ Belarus­Kasachstan. Mit diesen Staaten strebt die Schweiz insbesondere eine Verbesserung bei der Durchsetzung der Immaterialgüterrechte an. Im Berichtsjahr 24

Brasilien, Russland, Indien und China.

901

wurden schliesslich auch die Verhandlungen über ein FHA zwischen der EFTA und Indien weitergeführt, welche ebenfalls den Bereich geistiges Eigentum zum Gegenstand haben (vgl. Ziff. 4).

5.8.2

Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO)

Die Schweiz engagiert sich in den verschiedenen Ausschüssen der WIPO für eine Modernisierung und Harmonisierung der Immaterialgüterrechtssysteme der Mitgliedstaaten. Nachdem in den vergangenen Jahren trotz intensiver Arbeit kaum substanzielle Fortschritte erzielt werden konnten, lassen die neusten Entwicklungen insbesondere im Ständigen Ausschuss für Urheberrechte und verwandte Schutzrechte auf einen baldigen Abschluss der Verhandlungen über ein Abkommen zum Schutz von audiovisuellen Darbietungen und für einen verbesserten Zugang zu Werken für Menschen mit Behinderungen (sog. print disabilities) hoffen. Die Schweiz unterstützt diese Bestrebungen und tritt für eine faire Lösung ein. Diese soll eine in den geltenden WIPO-Verträgen zu den verwandten Schutzrechten bestehende Lücke schliessen. Die geltenden Verträge beschränken sich auf den Schutz der Rechte der ausübenden Künstler an Tonaufnahmen, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen. Im administrativen Bereich begrüsst die Schweiz die vom WIPO-Generaldirektor umgesetzten und noch laufenden Reformen und Initiativen, welche zu einer effizienteren Schutzrechteverwaltung von Patenten, Designs, Marken und geografischen Ursprungsbezeichnungen beitragen sollen. Die WIPOGeneralversammlung erneuerte zudem das Mandat des Zwischenstaatlichen Komitees, welches internationale Rechtsinstrumente für den Schutz von traditionellem Wissen, traditionellen kulturellen Ausdrucksformen und genetischen Ressourcen aushandeln soll.

5.8.3

WTO/TRIPS und Doha-Runde

Das Ergebnis der WTO-Ministerkonferenz beeinflusst auch das weitere Vorgehen in Bezug auf das Anliegen der Schweiz im Bereich des geistigen Eigentums, den besseren Schutz des TRIPS-Abkommens für geografische Angaben bei Weinen und Spirituosen auf alle anderen Produkte auszudehnen. Eine Weiterentwicklung des 1995 abgeschlossenen TRIPS25-Abkommens dürfte kurzfristig unwahrscheinlich sein. Damit wird die Bedeutung von bilateralen und plurilateralen Abkommen mit Bestimmungen zum geistigen Eigentum weiter zunehmen (vgl. Ziff. 5.8.1 und 5.8.6). Im Rat über die handelsbezogenen Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum (TRIPS-Rat) beteiligte sich die Schweiz auch im Berichtsjahr aktiv an den technischen Arbeiten.

25

902

WTO-Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum.

5.8.4

Andere internationale Organisationen

Eine zwischenstaatliche Arbeitsgruppe der Weltgesundheitsorganisation (WHO) einigte sich im Oktober auf den Vorschlag für einen neuen, zwischenstaatlichen Mechanismus, der ­ unter dem Gesichtspunkt der öffentlichen Gesundheit und unter Ausschluss der Aspekte Handel und geistiges Eigentum ­ Fragen zur Qualität, Unschädlichkeit und ungewissen Wirksamkeit von medizinischen Produkten behandelt. Dieser Vorschlag wird im Mai 2012 durch den Interims-Exekutivrat der WHO der 65. Weltgesundheitsversammlung zur Annahme unterbreitet. Ausserdem ernannte der Exekutivrat der WHO im Januar 21 Experten für die Koordination und Finanzierung von Forschung und Entwicklung in Sachen Arzneimittel für Krankheiten, welche vornehmlich arme Länder belasten. In diesem Gremium hat auch ein Schweizer Experte Einsitz genommen. Die WHO-Verhandlungen für das access and benefit-sharing bei pandemischen Grippeviren konnten im Berichtsjahr mit der Annahme eines Rahmenwerks erfolgreich abgeschlossen werden. Die Schweiz beteiligte sich ferner auch an weiteren internationalen Verhandlungen an der Schnittstelle zwischen geistigem Eigentum und nachhaltiger Entwicklung (u.a.

betreffend Biodiversitäts-Konvention, Klimarahmenkonvention der UNO und in der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation).

5.8.5

Bilateraler Dialog über geistiges Eigentum mit wichtigen Handelspartnern

Der im 2007 begründete Dialog mit China zum Schutz des geistigen Eigentums wurde im November mit dem fünften Arbeitsgruppentreffen und einem Industrietreffen unter Leitung des chinesischen Handelsministeriums in Peking weitergeführt.

Der bilaterale Dialog zum geistigen Eigentum mit Indien blieb im Berichtsjahr aufgrund der Freihandelsverhandlungen zwischen der EFTA und Indien suspendiert.

5.8.6

Abkommen zur Bekämpfung von Fälschung und Piraterie (ACTA)

Auf Einladung Japans wurde am 1. Oktober in Tokio das plurilaterale ACTAAbkommen (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) von einer ersten Gruppe von Staaten unterzeichnet. Die übrigen ACTA-Verhandlungsparteien EU, Mexiko und die Schweiz konnten das Abkommen wegen noch laufender interner Genehmigungsverfahren noch nicht unterzeichnen. Ziel des ACTA ist die Bekämpfung grossangelegter, kommerziell organisierter Fälschung und Piraterie. Zu diesem Zweck sieht das Abkommen Mindeststandards für wirkungsvolle Rechtsdurchsetzungs- und Massnahmen an der Grenze vor und fördert die internationale Zusammenarbeit unter den Vertragsstaaten.

903

6

Wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit Im Berichtsjahr hat die Schweiz insgesamt 255 Millionen Schweizerfranken für wirtschafts- und handelspolitische Massnahmen im Rahmen der Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern (195 Mio. CHF) sowie mit Ländern Osteuropas und der GUS (60 Mio. CHF) aufgewendet.

Entsprechend den Strategien, welche der Bundesrat im Juni 2009 verabschiedet hatte, verstärkte die Schweiz ihre Entwicklungszusammenarbeit in den sieben Schwerpunktländern ­ Ägypten, Ghana, Indonesien, Kolumbien, Peru, Südafrika und Vietnam. Angesichts der Umwälzungen im Zusammenhang mit dem «Arabischen Frühling» wurde eine Entwicklungsstrategie für Nordafrika erarbeitet und vom Bundesrat verabschiedet. Die Umsetzung hat bereits begonnen, namentlich mit dem Ausbau bestehender Programme in der Region und der Eröffnung von Programmbüros in Kairo und Tunis. Die Zusammenarbeit mit den Ländern Osteuropas und der GUS wurde fortgesetzt. Im Beitrag an die erweiterte EU ist der Rhythmus der Verpflichtungen nach wie vor hoch, zumal die Verpflichtungsperiode Mitte 2012 ausläuft.

Beim Engagement der Schweiz in der Privatsektorförderung stellte die Institutionalisierung des Swiss Investment Fund for Emerging Markets (SIFEM) im Berichtsjahr einen wichtigen Meilenstein dar. Die Schweiz beteiligte sich ausserdem an Diskussionen über die Modalitäten der Schaffung des «Green Climate Fund», die 2010 an der 16. Weltklimakonferenz (COP 16) in Cancun entschieden wurden.

Auf multilateraler Ebene waren die Umsetzung der Kapitalerhöhung der Interamerikanischen, der Afrikanischen und der Asiatischen Entwicklungsbank prägend sowie die Wiederauffüllung des Asiatischen Entwicklungsfonds. Hinzu kam die neue Situation in Nordafrika, wo das multilaterale Engagement insbesondere auch der Weltbank beim Aufbau neuer Strukturen von grosser Bedeutung ist.

Die erforderlichen Anpassungen erfolgten auf Ebene der Programmplanung und des Mandats für die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung.

Am 28. Februar nahm das Parlament drei vom Bundesrat 2010 verabschiedete Botschaften an: Die Botschaft über die Beteiligung der Schweiz an den Kapitalerhöhungen der multilateralen Entwicklungsbanken (einschliesslich der Wiederauffüllung der Entwicklungsfonds der Afrikanischen und der Interamerikanischen Entwicklungsbank), die Botschaft zur Verlängerung und Aufstockung des vierten Rahmenkredits zur Weiterführung der Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der GUS und die Botschaft zur Erhöhung der Mittel zur Finanzierung der öffentlichen Entwicklungshilfe auf 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens bis 2015. Die in diesen Botschaften vorgesehenen Umsetzungsmassnahmen wurden getroffen und werden im Rahmen der Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit 2013­2016 fortgesetzt, insbesondere was den Ausbau der Aktivitäten im Klimabereich betrifft.

904

Während der Vorbereitung der Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit 2013­2016 wurden die strategischen Schwerpunkte der Entwicklungszusammenarbeit und der Transitionshilfe überprüft und an den veränderten internationalen Kontext angepasst. Diese Arbeiten stützten sich unter anderem auf Evaluationen in verschiedenen Themenbereichen sowie auf die im Rahmen der aktuellen Botschaft umgesetzten Programme.26 Die vom SECO und der DEZA gemeinsam verfasste Botschaft 2013­2016 umfasst erstmals alle Rahmenkredite für die Entwicklungszusammenarbeit und die Transitionshilfe (einschliesslich der humanitären Hilfe).

Den Überbau der Rahmenkredite bildet eine neue Strategie für die internationale Zusammenarbeit. Das Parlament wird 2012 über diese Botschaft befinden.

Das SECO publiziert jedes Jahr einen Bericht mit den Ergebnissen der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit. Aufgrund der Resultate der externen Evaluationen von 2005­2010 wird die Qualität des Portfolios weiterhin als konstant und zu 77 Prozent als erfolgreich beurteilt. Im Berichtsjahr hat das SECO zudem die Ergebnisse der unabhängigen Evaluationen der Aktivitäten im Finanzsektor und für die Förderung des Privatsektors veröffentlicht.

6.1

Bilaterale Unterstützungsmassnahmen

6.1.1

Unterstützungsmassnahmen zugunsten von Entwicklungsländern

6.1.1.1

Makroökonomische Unterstützung

Die Zusammenarbeit mit den Prioritätsländern des siebten Rahmenkredits wurde weiter vertieft. Obschon sich der Aufbau von Aktivitäten in den neuen Ländern komplexer gestaltet als erwartet, wurden wichtige Erfolge verzeichnet. So wurde in Peru ein umfassendes Projekt zur Stärkung der öffentlichen Finanzverwaltung begonnen, welches künftig auch auf dezentraler Ebene erweitert werden soll. Neue thematische Akzente wurden durch die Lancierung des Fiscal Risk ManagementProgramms mit der Weltbank gesetzt. Dieses innovative Programm unterstützt die Prioritätsländer bei der Bewältigung von exogenen Schocks, insbesondere von Naturkatastrophen. Damit wird auch der makroökonomischen Dimension von Klimarisiken mehr Beachtung geschenkt.

In strategischer Hinsicht gewann das Thema Steuern und Entwicklung weiter an Bedeutung. Im Rahmen der Partnerschaft mit dem IWF wurden die beiden globalen Multi-Geber Fonds zur Stärkung der Steuerverwaltungen und zum Management von natürlichen Ressourcen vollständig operationell. Auf regionaler Ebene wurde das Afrikanische Forum der Steuerverwaltungen (ATAF) unterstützt, mit dem Ziel, den Austausch unter den Behörden und die Verbreitung von best practices zu fördern.

Ebenso nahm das regionale Zentrum des IWF zur technischen Unterstützung im südlichen Afrika seinen Betrieb auf, welches unter anderem Unterstützung in Fragen der internen Ressourcenmobilisierung bieten soll.

Die positive Entwicklungswirkung der Projekte wurde bestätigt. Eine unabhängige Evaluation attestierte dem Finanzsektorprogramm hohe Relevanz und Wirksamkeit.

Diese Ergebnisse bilden fortan die Grundlage für die Ausrichtung der Aktivitäten im 26

Die in den letzten Jahren erzielten Resultate werden in der Broschüre «Das SECO zieht Bilanz» präsentiert.

905

Finanzsektorbereich und zur Erneuerung des Portfolios von Vietnam, das im Rahmen einer Fallstudie in der Evaluation untersucht wurde.

6.1.1.2

Handelsrelevante Entwicklungszusammenarbeit

Dank der Vermittlung von Wissen im Bereich technischer Qualitätsstandards, Kennzeichnungsregeln, Design für Produkte und Exportmarketing profitierten Partnerländer besser vom sich erholenden Welthandel.

Der Zugang von Waren zu Schweizer und EU-Märkten wurde weiter verbessert, indem die Verordnung über die Ursprungsregeln für Zollpräferenzen zugunsten der Entwicklungsländer (SR 946.39) am 1. Mai vereinfacht wurde. Diese Anpassung der Ursprungsregeln an diejenigen der EU erlaubt den hindernisfreien Handel von Produkten in ganz Europa. Ergänzt werden diese Massnahmen im Bereich Marktzugang durch Leistungen des Schweizerischen Importförderungsprogramms (SIPPO), für welches ein neues Mandat mit Osec ausgearbeitet wurde. Im Zusammenhang mit der Umsetzung des im Berichtsjahr in Kraft getretenen FHA EFTA­Kolumbien wurden vielversprechende Absatzkanäle für kolumbianische Produkte auf dem europäischen und Schweizer Markt aufgezeigt. Im Rahmen des FHA EFTA­ Ukraine werden in der Ukraine Massnahmen zur Verbesserung von sanitarischen und phytosanitarischen Standards analysiert.

Für die Handelspolitik werden Themen wie geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht immer wichtiger. Entsprechend wurden Projekte für Bangladesch und Indonesien zur Stärkung des Schutzes von geistigem Eigentum lanciert. Mit Vietnam wurde im Bereich Wettbewerbsrecht und -politik eine Vertiefung der Zusammenarbeit auf regionaler Ebene vereinbart, was die Wettbewerbsfähigkeit des Landes weiter stärken wird.

Im Bereich nachwachsender Rohstoffe ­ vor allem im Kakao-Sektor ­ unterstützt die Schweiz in Indonesien Kleinbauern bei der Qualitätsverbesserung, Nachhaltigkeit in der Lieferkette sowie Zertifizierung. Dank der Förderung privater Nachhaltigkeitsstandards wird auch Kinderarbeit prioritär thematisiert. In Zusammenarbeit mit anderen Geberländern arbeitet die Schweiz an der Wirksamkeit der Nachhaltigkeitsstandards. Dem wichtigen Postulat der Arbeits- und Sozialstandards wird mit dem Sustaining Competitive and Responsible Enterprises Programm in Zusammenarbeit mit der IAO Rechnung getragen. Diesbezüglich wurde auch eine Partnerschaft mit einem Schweizer Detailhändler eingegangen. Die Schweiz unterstützt mit dem auf den Textilsektor fokussierten Better Work-Programm ferner ein weiteres Instrument der IAO in diesem Bereich. Im Berichtsjahr
standen diesbezüglich die Abklärung und der Beginn eines Engagements in Bangladesch im Vordergrund.

Bei den Massnahmen zur Linderung der Auswirkungen des Klimawandels beteiligte sich die Schweiz unter anderem an den Weltbank-Initiativen Partnership for Market Readiness und Forest Carbon Partnership Facility Carbon Fund. Im internationalen UNO-Jahr des Waldes trug die Schweiz zudem finanziell und inhaltlich zur Erarbeitung des Berichts Status of Tropical Forest Management 2011 der Internationalen Tropenholzorganisation (ITTO) bei, welcher die wichtigste Bestandsaufnahme der globalen Tropenwaldressourcen und deren Bewirtschaftung darstellt.

906

6.1.1.3

Investitionsförderung

Die Aktivitäten der Schweiz im Rahmen der Investitionsförderung sind auf die Verbesserung des Geschäftsumfelds und die KMU-Förderung ausgerichtet.

Im Berichtsjahr wurde das Engagement der Schweiz für Reformen des Geschäftsumfelds in den Partnerländern einer umfassenden, unabhängigen Evaluation unterzogen. Die Resultate sind ermutigend: Die Prüfer bescheinigen dem SECO, einer der professionellsten Geber in diesem Interventionsbereich zu sein. Vier Fünftel aller SECO-Projekte initiieren und unterstützen Reformen des Geschäftsumfelds erfolgreich. In Ägypten zum Beispiel betragen die Kosteneinsparungen dank Bürokratieabbau und verbesserter Regulierung geschätzte 226 Millionen US-Dollar jährlich.

Aufbauend auf diesen Resultaten und den gewonnenen Erfahrungen wurden in Zusammenarbeit mit der Weltbankgruppe weitere globale und regionale Programme (in Afrika, Asien und Lateinamerika) zur Verbesserung des Investitionsklimas lanciert. Dabei handelt es sich vermehrt um komplexere Reformvorhaben über den gesamten Lebenszyklus einer Unternehmung (Markteintritt, operationelle Phase und Marktaustritt). Regulatorische Reformen unterstützen auch den Klimaschutz, etwa in Kolumbien, wo energieeffiziente Bauvorschriften ähnlich dem Schweizer Minergiestandard eingeführt werden.

Ein besserer Zugang zu Finanzdienstleistungen für private Unternehmen stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und schafft Arbeitsplätze. Die Schweiz unterstützt Programme zur Entwicklung innovativer Finanzprodukte, wie Mobile Banking-Anwendungen in Afrika oder den Aufbau eines Marktes für Mikroversicherungen in Ägypten und fördert den Ausbau der Finanzinfrastruktur (z.B. Kreditbüros in Asien).

Ein wesentlicher Meilenstein wurde mit der Überführung der SIFEM (Swiss Investment Fund for Emerging Markets) in eine Aktiengesellschaft des Bundes unter privatem Recht erreicht. Damit konnte der 2010 vom Bundesrat beschlossene Prozess zur Etablierung einer durch die Eidgenossenschaft kontrollierten und kapitalisierten Entwicklungsfinanzierungsgesellschaft nach Vorbild der EU erfolgreich abgeschlossen werden. Die SIFEM AG investiert mittels Aktienbeteiligungen oder Darlehen vorwiegend in Fonds zugunsten von KMU in den Partnerländern. Dadurch verschafft sie privaten Unternehmen Zugang zu langfristiger Finanzierung und trägt zu deren nachhaltigem Wachstum bei. Die G20 hat die SIFEM kürzlich für ihre innovative KMU-Finanzierung in Entwicklungs- und Schwellenländern ausgezeichnet.

6.1.1.4

Infrastrukturfinanzierung

Eine effiziente und nachhaltige Basisinfrastruktur ist aus operationeller wie auch aus ökologischer Sicht eine zentrale Grundvoraussetzung für wirtschaftliche Fortschritte in Entwicklungsländern, vor allem in urbanen Zentren.

Um die Infrastrukturen in den Partnerländern zu verbessern, unterstützt die Schweiz Projekte mit Multiplikationspotenzial auf drei Ebenen: i) Bereitstellung von Anlagen für effizientere Wasserversorgungs-, Abwasserreinigungs- und Energieversorgungssysteme, ii) technische Unterstützung für öffentliche Versorgungsbetriebe zur Verbesserung ihrer Managementkompetenzen und iii) politischer Dialog für die Anpas-

907

sung der Sektorpolitik und Verbesserung der gesetzlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen für die öffentlichen Versorgungsgesellschaften.

Die Erwartungen der Bevölkerung an die Infrastruktur sind gross, vor allem bezüglich Wasserversorgung und Abwasserreinigung. Es ist wichtig, die Unterstützung für die nordafrikanischen Länder in Folge des «arabischen Frühlings» rasch zu verstärken. Die Finanzmittel sollen aufgestockt und die Vorbereitung für die Umsetzung von entsprechenden Projekten in Tunesien und Ägypten beschleunigt werden.

Mehr Effizienz bedeutet weniger Umweltschäden und weniger Schadstoffemissionen. Infrastrukturprojekte leisten somit auch einen wichtigen Beitrag zur Verlangsamung des Klimawandels. Da die Städte für viele Emissionen verantwortlich sind, wurde die Unterstützung eines Projekts zur Emissionsreduktion in indonesischen Städten mit der deutschen Kreditanstalt für Wiederaufbau beschlossen. Ferner ist entscheidend, dass die Wasserressourcen angesichts der Klimaveränderungen vorausschauend und gezielt verwaltet werden. Die Schweiz unterstützt die kolumbianische Hydro-Meteorologische Anstalt IDEAM, welche die Privatwirtschaft mit wertvollen Messwerten und Voraussagen versorgen kann.

6.1.2

Unterstützungsmassnahmen zugunsten von Ländern Osteuropas und der Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS)

6.1.2.1

Infrastrukturfinanzierung

Die Länder Osteuropas und der GUS stehen vor grossen strukturellen Herausforderungen mit einem hohen Energiebedarf für die Wirtschaft, einer überwiegend ineffizienten Nutzung natürlicher Ressourcen und der daraus resultierenden Umweltbelastung. Das betrifft besonders urbane Zentren und benachteiligte Regionen was gleichzeitig ihre wirtschaftliche Entwicklung bremst. Die wirtschaftliche und ökologische Nachhaltigkeit der Infrastruktur ist ebenfalls kaum gegeben, nachdem jahrzehntelang zu wenig investiert wurde und die entsprechenden Kosten unterschätzt wurden. Deshalb bildet die Infrastrukturfinanzierung das Kernstück der wirtschaftlichen Zusammenarbeit der Schweiz in dieser Region. Partnerländer werden bei der Finanzierung effizienter Infrastrukturlösungen, Stärkung der Managementkompetenzen in öffentlichen Versorgungsgesellschaften, Anpassung der Sektorpolitik sowie Verbesserung von gesetzlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen unterstützt.

Eine unabhängige Studie über die Schweizer Infrastrukturprojekte im Energiesektor der letzten achtzehn Jahre zeigte auf, dass ein kontinuierliches und langfristiges Engagement wichtig ist. Heute konzentriert sich die Unterstützung auf Pilotprojekte mit Potenzial für eine bessere Energieeffizienz und den Ausbau erneuerbarer Energien, die später auf breiter Basis umgesetzt werden sollen. In Serbien wurde ein Projekt zur Gewinnung von Wärme zum Heizen öffentlicher Gebäude und zur Erzeugung von Strom aus Biomasse (Stroh) bewilligt. Der Energieverbrauch einer Stadt ist bei der Städteentwicklung gebührend zu berücksichtigen. So unterstützt die Schweiz die ukrainische Stadt Vinnytsia bei der Umsetzung des Konzepts «Energiestadt» und der Teilerneuerung des Fernwärmesystems, um dessen Effizienz zu steigern und den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen. Dies wirkt sich auch

908

positiv auf das Klima aus, da die Länder Osteuropas noch vor allem Kohle und Öl zur Energieproduktion verwenden.

Die Umweltverschmutzung durch Abwasser stellt die Region vor grosse Probleme.

Die Bevölkerung wird mitunter aus durch Abwasser verunreinigten Gewässern versorgt, was ein bedeutendes Gesundheitsrisiko darstellt. Die Abwasserreinigung wird bei den öffentlichen Investitionen häufig mit geringer Priorität behandelt.

Daher ist Unterstützung durch die Schweiz willkommen. Mazedonien gilt als Paradebeispiel für ein langfristiges Engagement der Schweiz in diesem Bereich. Neben einer weiteren Kläranlage in Gevgelija wurde im Berichtsjahr die Erstellung eines Richtplans für das Management der Wasserressourcen im Einzugsgebiet des Bregalnica-Flusses finanziert.

6.1.2.2

Makroökonomische Unterstützung

In den Prioritätsländern Osteuropas und Zentralasiens wurden wichtige neue Projekte lanciert. Der Fokus der neuen Interventionen liegt auf der weiteren Stärkung des Finanzsektors in Aserbaidschan, Unterstützung für die Reformen des öffentlichen Rechnungswesen in Tadschikistan und Teilnahme an einem Programm mehrerer Geberländer zur Stärkung der öffentlichen Finanzen in Kirgisistan. Auch die Umsetzung der Projekte im Rahmen des bilateralen Finanzierungsprogramms für technische Hilfe des IWF begann erfolgreich.

Auf regionaler Ebene kam trotz langer Vorbereitung das regionale Zentrum des IWF zur technischen Unterstützung in Zentralasien nicht zustande. Hingegen wurden die Aktivitäten im Rahmen des PEM-PAL Netzwerks (Public Expenditure Management Peer Assisted Learning) weiter vorangetrieben und mit gezielter technischer Hilfe über das SAFE (Strengthening Accountability and the Fiduciary Environment) Programm ergänzt. Die Tagung des Steuerungsausschusses im Juli in Bern bestätigte, dass dieses Programm weiterhin eine grosse Innovationskraft entfaltet.

6.1.2.3

Investitionsförderung und handelsrelevante Zusammenarbeit

Die Investitionsförderung in Osteuropa fokussierte im Berichtsjahr auf die Umsetzung von Massnahmen zur Stärkung des Bankensektors in Folge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise. Mittels Ausbildung und basierend auf einem international anerkannten Zertifizierungsprogramm wurde ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung des Risikomanagements von lokalen Finanzintermediären geleistet. In Zusammenarbeit mit der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) wurde sodann eine Fazilität zur Vergabe von Darlehen in Lokalwährungen lanciert, um die Währungsrisiken im Kreditgeschäft von Geschäftsbanken zu reduzieren und die Stabilität des Finanzsektors zu erhöhen. Daneben werden Anstrengungen unternommen, um die in der Ukraine erprobten Finanzierungsmechanismen zur Förderung der Energieeffizienz auch in anderen Ländern einzuführen, vornehmlich in Zentralasien. In Serbien schliesslich wurde erstmals eine Zusammenarbeit mit zwei spezialisierten lokalen Institutionen vereinbart, um das Geschäftsumfeld auf kommunaler Ebene weiter zu verbessern.

909

Die Schweiz unterstützte weiterhin Transitionsländer in ihrem Beitrittsprozess zur WTO (Serbien und Tadschikistan). Die Vermittlung von Wissen und technischer Expertise in WTO-Angelegenheiten hat Tadschikistan erlaubt, seinen Beitrittsprozess substanziell zu beschleunigen. Der Beitritt Serbiens zur WTO steht unmittelbar bevor, sobald die letzten Unklarheiten mit einzelnen WTO-Mitgliedsländern bereinigt sind.

Die Unterstützung der Schweiz im Textil- und Bekleidungsbereich in Kirgisistan und Tadschikistan erlaubte eine Stärkung dieses Sektors. Die Exporte steigen und die Märkte sind zunehmend diversifiziert. Normen und Institutionen für Standards, Qualität und Akkreditierung in diesem Sektor wurden ebenfalls verstärkt.

6.1.3

Erweiterungsbeitrag

Mit dem Erweiterungsbeitrag beteiligt sich die Schweiz am Abbau der wirtschaftlichen und sozialen Disparitäten innerhalb der erweiterten EU (vgl. Ziff. 3.4). Die Umsetzung des Beitrags in den zehn Ländern, welche 2004 der EU beigetreten sind, verläuft planmässig. Bis Mitte Oktober genehmigte die Schweiz 79 Projekte provisorisch (für 335 Mio. CHF) und 130 definitiv (für 600 Mio. CHF). Von den für Projekte vorgesehenen 950 Millionen Schweizerfranken sind somit insgesamt rund 98 Prozent definitiv oder provisorisch verpflichtet. Aufgrund der mit den zehn Partnerländern vereinbarten Planung sollten die Mittel des Erweiterungsbeitrags wie vorgesehen bis Mitte 2012 verpflichtet werden können. Die Auszahlungen für Projekte belaufen sich auf 120,4 Millionen Schweizerfranken. Die ersten grossen Ausschreibungen für die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen wurden Ende des Berichtsjahres lanciert.

Seit 2009 unterstützt die Schweiz auch die 2007 der EU beigetretenen Länder Rumänien und Bulgarien. Im März fand in den beiden Ländern ein Informationsanlass zum Erweiterungsbeitrag statt, welcher gleichzeitig den offiziellen Beginn der Programme markierte. Bis Mitte Oktober genehmigte die Schweiz drei Projekte provisorisch (für 29 Mio. CHF) und neunzehn definitiv (für 101 Mio. CHF). Von den für Projekte in diesen beiden Ländern vorgesehenen 244 Millionen Schweizerfranken sind somit insgesamt knapp 53 Prozent definitiv oder provisorisch verpflichtet. Die Auszahlungen beliefen sich auf rund eine Million Schweizerfranken.

6.2

Multilaterale Entwicklungsorganisationen

6.2.1

Weltbankgruppe27

Die Weltbank unterstützt ihre Mitglieder weiterhin massgeblich bei der Bewältigung der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise. Nach den Kapitalerhöhungen der internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD), der Internationalen Finanzgesellschaft (IFC) und der abgeschlossenen Wiederauffüllung des Entwicklungsfonds (IDA-16) war im Berichtsjahr die Antwort der Weltbankgruppe auf die Umwälzungen in Nordafrika von besonderer Wichtigkeit. Die Strategien zur Förde27

910

Vgl. Ziff. 10.1.1 «Finanzielles Engagement der Schweiz 2011 gegenüber den multilateralen Entwicklungsbanken».

rung des Aufbaus demokratischer Strukturen sowie zur Stärkung des Privatsektors standen dabei im Vordergrund. Die Weltbankgruppe wird sich vor allem in den Bereichen guter Regierungsführung, Stärkung sozialer Dienstleistungen und öffentliche Finanzen, Privatsektorentwicklung und Umgang mit Umweltrisiken engagieren. Die Weltbank wird sich aktiv bei der Koordination der bilateralen und multilateralen Akteure in diesen Sektoren engagieren.

Eine umfassende Analyse nahm die Weltbank im Berichtsjahr bezüglich des Themas Geschlechtergleichstellung vor. Die Ergebnisse der Analyse sowie deren strategische und operative Implikationen wurden im «Weltentwicklungsbericht 2012» publiziert. Von der Weltbankgruppe finanzierte Projekte sollen beispielsweise Frauen und Mädchen einen verbesserten Zugang zur Basisinfrastruktur ermöglichen und die Einbindung von Frauen in die Wirtschaft stärken.

Weitere thematische Schwerpunkte bildeten die Fortsetzung der Arbeiten im Bereich des Klimawandels mit besonderem Schwerpunkt auf den institutionellen Strukturen und die Definition einer umfassenden Energiestrategie der Weltbankgruppe.

Aufgrund der aktuellen weltwirtschaftlichen Entwicklungen erhielten die konzeptionellen Arbeiten für den nächsten Weltentwicklungsbericht zum Thema Beschäftigung besondere Aufmerksamkeit.

Im Rahmen der internen Reformen setzte die Bank ihre Massnahmen fort, ihre Programme gezielt auf Entwicklungswirkung auszurichten, diese zu messen und transparent darzustellen. Die 2010 lancierte Initiative zum öffentlichen Zugang zu Daten, Wissen und Erfahrungen wird durch das Management der Weltbank mit Nachdruck weiterverfolgt und ermöglicht, den Dialog zwischen der Weltbank und ihren stakeholdern weiter zu stärken.

6.2.2

Regionale Entwicklungsbanken28

6.2.2.1

Afrikanische Entwicklungsbank (AfDB)

Die Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds, der konzessionelle Mittel an die ärmsten Entwicklungsländer vergibt, ist am 5. Mai in Kraft getreten.

Die Schweiz beteiligt sich gemäss ihrem traditionellen Anteil von 2,47 Prozent an der Finanzierung. Zusammen mit den zusätzlich zur Verfügung gestellten Mitteln wurden auch die strategische Ausrichtung für 2011­2013 und institutionelle Anpassungen festgelegt. Die Umsetzung der vereinbarten Massnahmen für den konzessionellen Entwicklungsfonds und der Reformagenda der 2010 verabschiedeten Kapitalerhöhung der Bank stand im Berichtsjahr im Vordergrund. Die Umsetzung kommt gut voran und wird von den Mitgliedsländern aktiv mitverfolgt.

Die Ereignisse in Nordafrika beeinflussen die Aktivitäten der AfDB. Diese war in den betroffenen Ländern bereits vorher aktiv und wird nun ihre Tätigkeiten innerhalb ihres Mandates anpassen und intensivieren. Spezielles Augenmerk kommt dabei der guten Regierungsführung, der Infrastruktur, der höheren Ausbildung und der Entwicklung des Privatsektors zu. Das Engagement verschiedener Akteure verstärkt sich, mit Folgen für die Geberkoordination. Aufgrund der Bedürfnisse der nordafrikanischen Länder und der verschiedenen Mandate, Kapazitäten und des 28

Vgl. Ziff. 10.1.1 «Finanzielles Engagement der Schweiz 2011 gegenüber den multilateralen Entwicklungsbanken».

911

Fachwissens der einzelnen Akteure ist eine breit abgestützte und gut koordinierte Vorgehensweise angezeigt.

6.2.2.2

Asiatische Entwicklungsbank (AsDB)

Anlässlich der im 2009 verabschiedeten Kapitalerhöhung der AsDB wurden strategische Ausrichtungen und institutionelle Anpassungen vereinbart. Die Umsetzung erfolgt wie vorgesehen. An der Jahresversammlung 2011 stellte die Bank eine Studie über die Perspektiven der Region bis 2050 vor. Die Herausforderungen betreffen vor allem die Ungleichheiten innerhalb der Länder, die Gefahr einer Wachstumsfalle für Entwicklungsländer, der Umgang mit natürlichen Ressourcen, der Klimawandel, die gute Regierungsführung und die institutionellen Kapazitäten.

Alle vier Jahre wird der Asiatische Entwicklungsfonds, der konzessionelle Mittel an die ärmsten Entwicklungsländer vergibt, wiederaufgefüllt. Die Verhandlungen für die Periode 2013­2016 sind im Berichtsjahr angelaufen und werden im Frühjahr 2012 abgeschlossen.

6.2.2.3

Interamerikanische Entwicklungsbank (IDB)

Die 2010 genehmigte Kapitalerhöhung ist wegen der nationalen Budget- und Entscheidprozesse einzelner Mitglieder noch nicht in Kraft getreten. Im Berichtsjahr stand die Anpassung der Strategie und institutionellen Struktur der IDB im Vordergrund, welche als Teil der Kapitalerhöhung beschlossen wurde. Die Kriminalität wird in der Region zunehmend zu einem Problem, welches die Entwicklung lateinamerikanischer Staaten massgebend behindert. Entsprechend arbeitet die IDB zusammen mit Regierungen an diesbezüglichen neuen Initiativen.

Bei der Umsetzung des vereinbarten Reformkurses betont die Schweiz insbesondere die konsequente Wirkungsmessung von Programmen und die Verbesserung von institutionellen Lernprozessen, welche die Qualität zukünftiger Programme weiter verbessern soll.

6.2.2.4

Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD)

Die fortlaufende Unterstützung der osteuropäischen und zentralasiatischen Staaten führte im Nachgang zur Finanz- und Wirtschaftskrise zu einem Rekordniveau an Aktivitäten von 9 Milliarden Euro und zu einem Nettoertrag von 1,2 Milliarden Euro. Da sich die Zahlungsausfälle auf einem tiefen Niveau halten, ist die Finanzlage der Bank weiterhin gut. Die substanziellen Erträge erlaubten der Bank, an der Seite bilateraler Geber wie der Schweiz, 170 Millionen Euro an von der Bank verwaltete Fonds beizutragen, welche Projekte zur Sicherung und Demontage der Tschernobyl-Anlage finanzieren.

Im Zusammenhang mit dem «arabischen Frühling» erachtete die internationale Gemeinschaft die umfassende und rasche Unterstützung jener Länder als notwendig, welche den Weg des Pluralismus und der Demokratie einschlugen. Priorität hat 912

dabei die Schaffung besserer Perspektiven für die mehrheitlich junge Bevölkerung, insbesondere durch verbesserte Beschäftigungsmöglichkeiten. Vor diesem Hintergrund wurde vorgeschlagen, dass die EBRD in den Ländern des «arabischen Frühlings» aktiv wird, zumal sie in den Transitionsländern im Osten darauf spezialisiert ist, die Entwicklung des Privatsektors zu fördern. Die Gouverneure der Mitgliedsstaaten stimmten dem Vorschlag am 30. September klar zu. Zur Umsetzung bedarf es Änderungen des Übereinkommens zur Errichtung der EBRD. Die entsprechende Botschaft wird dem Parlament in der Beilage des vorliegenden Berichts unterbreitet (vgl. Ziff. 10.2.4).

6.2.2.5

Entwicklungsbank des Europarates (CEB)

Die CEB führte ihre Bestrebungen weiter, ihre Gouvernanz zu stärken und die regionale und sektorielle Ausrichtung vermehrt auf transitions- und armutsrelevante Schwerpunkte zu legen. Die Schweiz setzte sich in den Leitungsgremien der Institution mit gleichgesinnten Ländern für die Umsetzung der geplanten Reformen ein.

Die Schweiz überprüfte gleichzeitig ihre Mitgliedschaft, wobei sie insbesondere aus europapolitischen Erwägungen zum Schluss kam, Mitglied bei der CEB zu bleiben.

Sie beteiligte sich jedoch nicht an der im Berichtsjahr verabschiedeten Kapitalerhöhung der CEB von 2,2 Milliarden Euro.

7

Bilaterale Wirtschaftsbeziehungen Das Berichtsjahr war weltweit geprägt von einer Konjunkturabkühlung und vom zunehmenden Risiko einer erneuten Wirtschaftskrise. Die Schuldenkrise in Europa und der starke Schweizerfranken kamen erschwerend hinzu. Die Nuklear-Katastrophe vom 11. März in Japan löste eine weltweite Schockwelle aus, auch in der Wirtschaft. Auch der «arabische Frühling» hatte Auswirkungen auf das internationale wirtschaftspolitische Klima.

Angesichts dieser Unsicherheiten war es für die Schweiz besonders wichtig, sowohl die Wirtschaftsbeziehungen mit ihren traditionellen Partnern weiter zu pflegen als auch die Kontakte mit weiteren interessanten Wirtschaftspartnern weltweit aktiv zu gestalten.

Die Umsetzung der Aussenwirtschaftsstrategien gegenüber Märkten mit besonderem Potenzial ­ Brasilien, Russland, Indien und China (BRIC) sowie der Türkei, Indonesien, den Mitgliedsstaaten des Golfkooperationsrats (GCC), Mexiko und Südafrika ­ wurde im Berichtsjahr fortgesetzt. Einen Höhepunkt bildeten die Wirtschaftsmissionen des Vorstehers des EVD, Johann N. SchneiderAmmann nach Indien, Russland, Brasilien und Chile.

Von Bedeutung waren ausserdem die Aufnahme bzw. Fortführung von Verhandlungen über FHA, insbesondere die Eröffnung von Verhandlungen mit China und der Zollunion Russland­Belarus­Kasachstan, sowie zahlreiche Tagungen Gemischter Wirtschaftskommissionen mit wichtigen Handelspartnern der Schweiz.

913

7.1

Westeuropa und Südosteuropa

Der Anteil Europas am schweizerischen Aussenhandel verharrte in den ersten neun Monaten des Berichtsjahres bei rund 70 Prozent. Mit 67 Prozent ist die EU nach wie vor der wichtigste Handelspartner der Schweiz. Die Bedeutung der ostmitteleuropäischen EU-Länder (Polen, Tschechien, Slowakei und Ungarn) als Absatzmarkt für die schweizerischen Exporte blieb gegenüber dem Vorjahr stabil. Demgegenüber gingen die schweizerischen Ausfuhren in die südosteuropäischen Transitionsländer in den ersten neun Monaten der Berichtsperiode deutlich zurück (­11,5 %), während die Importe aus diesen Ländern um 14,5 Prozent anstiegen. Der Aussenhandel mit der Türkei verzeichnete im gleichen Zeitraum einen Zuwachs von 3,3 Prozent.

Die Intensivierung der bilateralen Kontakte mit den EU- und EFTA-Ländern wurde fortgesetzt. Mit Deutschland und dem Vereinigten Königreich wurde je ein Steuerabkommen unterzeichnet. Die bilateralen Beziehungen mit Italien waren am Jahresende durch die Wiederaufnahme von Kontakten im Hinblick auf eine Lösungsfindung betreffend die offenen Steuerfragen geprägt (Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens, schwarze Listen, Grenzgängerabkommen und Marktzugang).

Anlässlich des World Economic Forum (WEF) in Davos im Januar traf sich Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann mit den Wirtschaftsministern Frankreichs, Christine Lagarde, und Deutschlands, Rainer Brüderle. Ebenfalls im Januar besuchte er Ungarn, wo er Gespräche mit Wirtschafts- und Finanzminister György Matolcsy und Entwicklungsminister Tamas Fellegi führte. Im März stand ein Besuch in Berlin an, wo der Vorsteher des EVD mit Wirtschafts- und Technologieminister Rainer Brüderle, Ernährungs-, Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner sowie mit Bildungs- und Forschungsministerin Annette Schavan Gespräche führte. Im Mai traf er in Bern mit dem König von Spanien Juan Carlos anlässlich von dessen Staatsbesuch in der Schweiz zusammen. Danach reiste er zu einem Antrittsbesuch bei der EU-Kommission nach Brüssel. Mit den Nachbarstaaten wurden die jährlichen bilateralen Treffen auf technischer Ebene durchgeführt (Gemischte Kommissionen und Wirtschaftsdialoge). Der Staatssekretär für Wirtschaft Jean-Daniel Gerber begab sich zu einem offiziellen Besuch nach Frankreich.

Seine Nachfolgerin, Staatssekretärin Marie-Gabrielle Ineichen-Fleisch,
besuchte Frankreich, Italien, Österreich, Deutschland und Grossbritannien. Sämtliche Besuche zeigten die Bedeutung enger Kontakte der Schweiz mit den EU-Mitgliedsländern für die Beziehungen der Schweiz mit der EU auf.

Die bilateralen Beziehungen mit Südosteuropa erfuhren eine Intensivierung durch die Unterzeichnung eines bilateralen Investitionsschutzabkommens mit dem Kosovo (vgl. Ziff. 5.4 und 10.2.2). Dies ist das erste Wirtschaftsabkommen, welches die Schweiz mit dem jungen Balkanstaat abgeschlossen hat. Mit Bosnien und Herzegowina sowie Montenegro fanden im Rahmen der EFTA Freihandelsverhandlungen statt. Das FHA mit Montenegro wurde anlässlich des EFTA-Ministertreffens im November unterzeichnet (vgl. Ziff. 10.2.1). Mit Bosnien und Herzegowina werden die Verhandlungen voraussichtlich im ersten Quartal 2012 abgeschlossen (vgl. Ziff. 4.1).

Die Umsetzung der vom Bundesrat im Februar 2009 verabschiedeten aussenwirtschaftspolitischen Strategie des EVD für die Türkei wurde fortgesetzt, unter anderem durch das Inkrafttreten des im Rahmen des EFTA-FHA ausgehandelten Proto914

kolls betreffend die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen. Am WEF in Davos traf der Vorsteher des EVD mit dem türkischen Vizepremier und Wirtschaftsminister Ali Babacan zusammen. Die Tagungen der bilateralen Wirtschaftskommissionen, die mit Serbien (Mai) und mit der Türkei (Oktober) stattfanden, verfolgten das Ziel, den Marktzutritt für schweizerische Unternehmen in diesen Ländern zu verbessern.

7.2

Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS)

Der schweizerische Aussenhandel mit den GUS-Ländern, die 2009 von der Krise hart getroffen wurden, hat sich erholt (+7,8 % zwischen Januar und September gegenüber der gleichen Vorjahresperiode). Die Exporte in diese Länder erhöhten sich um 15,7 Prozent, die Importe verringerten sich um 0,7 Prozent. Der Handel mit Russland entspricht rund der Hälfte dieses Warenverkehrs. Der Anstieg der Exporte war besonders deutlich mit Russland (+7,0 %) und der Ukraine (+31,1 %). Infolgedessen stieg der Anteil der GUS-Länder am schweizerischen Aussenhandel auf 1,8 Prozent (im Vorjahr 1,7 %).

Die Umsetzung der aussenwirtschaftspolitischen Strategie des EVD für Russland sowie des Aktionsplans 2011­2013 wurde weitergeführt. Der angepasste und erneuerte Aktionsplan fokussiert auf die Bereiche Energie, Life Sciences, Maschinenbau, Luft- und Raumfahrtindustrie sowie Informations- und Nanotechnologie. Anlässlich seiner Wirtschaftsmission nach Russland im Juli traf der Vorsteher des EVD unter anderem mit dem Vizepremier Alexander Zhukov und Industrie- und Handelsminister Viktor Khristenko zusammen. Mit Wirtschaftsentwicklungsministerin Elvira Nabiullina unterzeichnete er eine Gemeinsame Erklärung über die bilaterale Zusammenarbeit zum Zwecke der wirtschaftlichen Modernisierung. Ausserdem wurden im Berichtsjahr ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz­Russland sowie je ein Memorandum of Understanding im Finanzund Energiebereich unterzeichnet.

Die Verhandlungen über ein Handels- und Wirtschaftsabkommen mit Tadschikistan wurden erfolgreich abgeschlossen und das Abkommen im Juli unterzeichnet. Das Abkommen wird dem Parlament in der Beilage des vorliegenden Berichts unterbreitet (vgl. Ziff. 10.2.3). Mit Turkmenistan wird über ein ähnliches Abkommen verhandelt.

Die Tagungen der bilateralen Wirtschaftskommissionen, die mit Kasachstan (Mai), Russland und Aserbaidschan (beide Dezember) stattfanden, bezweckten die allgemeinen Rahmenbedingungen für schweizerische Unternehmen in diesen Ländern zu verbessern.

7.3

USA und Kanada

Die USA erholen sich nur zögerlich von der Wirtschafts- und Finanzkrise. Insbesondere die Lage auf dem Arbeitsmarkt bleibt mit einer Arbeitslosenquote von rund 9 Prozent angespannt. Ausserdem kämpfen die USA mit einem hohen Budgetdefizit und betreiben eine expansive Geldpolitik, um die Wirtschaft zu beleben. Auch im Berichtsjahr blieben die USA nach der EU die zweitwichtigste Exportdestination für die Schweiz. Allerdings werden die Exporte durch die starke Aufwertung des 915

Schweizerfrankens gegenüber dem US-Dollar erschwert. In den ersten neun Monaten des Berichtsjahres nahmen die Exporte um knapp 3 Prozent zu. Weiterhin unterhalten beide Länder eine intensive Investitionsbeziehung, indem die USA einer der wichtigsten Investoren in der Schweiz sind und die Schweiz zum sechstgrössten Direktinvestor in den USA aufgestiegen ist.

Die bilaterale Wirtschaftskommission (Joint Economic Commission) tagte zu Beginn des Jahres in Washington. Diskutiert wurden unter anderem die Regulierung der Finanzmärkte, die Rückführung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte (Potentatengelder) sowie die Umsetzung des neuen Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA). Mit diesem Gesetz bezwecken die USA eine striktere Umsetzung der US-Steuergesetze für Vermögenswerte im Ausland. Alle für in den USA steuerpflichtige Personen tätigen ausländischen Finanzdienstleister werden den gleichen Melderegeln unterstellt wie amerikanische Finanzinstitute. Das Gesetz soll etappenweise bis Januar 2014 in Kraft treten. Weitere Themen waren die Sanktionspolitik gegenüber dem Iran, der Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse und das Visa Waiver Program, welches Schweizer Bürger bei Reisen in die USA von der Visumspflicht befreit. Für das Verbleiben in diesem Programm fordert die USA von der Schweiz eine intensivere polizeiliche Zusammenarbeit.

Im Rahmen des Kooperationsforums Schweiz­USA für Handel und Investitionen wurden die Arbeiten zur Registrierung von Produkten, zu Handel und Sicherheit, Schutz des geistigen Eigentums und zum Export von Lebensmitteln in die USA fortgesetzt. Mit dem Safe Harbor Framework wurde ein Regelwerk ausgearbeitet, welches den Datentransfer zwischen Schweizer und zertifizierten US-Unternehmen erheblich erleichtert, indem es für beide Länder einen ausreichenden Datenschutz gewährleistet. Es sind bereits über 1 000 Firmen zertifiziert worden.

Kanada ist hinter den USA der zweitwichtigste Wirtschaftspartner der Schweiz auf dem amerikanischen Kontinent. Im Vergleich zum Vorjahr gingen die Exporte in dieses Land allerdings in den ersten neun Monaten des Berichtsjahres um rund 6 % zurück. Die Wirtschaftsbeziehungen zu Kanada bleiben dennoch sehr gut und wurden durch das 2009 in Kraft getretene EFTA­Kanada-FHA verstärkt.

7.4

Lateinamerika

Das Wirtschaftswachstum Lateinamerikas betrug im Berichtsjahr 4,5 Prozent. Die schweizerischen Direktinvestitionen sind entsprechend angestiegen. Beim Handel nahmen die Importe in den ersten neun Monaten im Berichtsjahr stark zu (+6 %), die Exporte blieben stabil (+0,6 %).

Im Oktober reiste der Vorsteher des EVD mit einer Wirtschaftsdelegation nach Brasilien, um der Umsetzung der Brasilien-Strategie der Schweiz weitere Impulse zu verleihen. Schwerpunkt der Gespräche bildeten die Themen Freihandel, Investitionsschutz und Doppelbesteuerung. Mit raschen Fortschritten ist in diesen schwierigen Dossiers kaum zu rechnen. Hingegen wurde ein Abkommen zum Austausch von jungen Berufsleuten unterzeichnet. In Chile wurden unter anderem die Weiterentwicklung des FHA und Anliegen der Privatwirtschaft diskutiert.

Mexiko ist nach Brasilien der zweitwichtigste Handelspartner der Schweiz in Lateinamerika. Im Juni tagte die bilaterale Konsultativgruppe Schweiz­Mexiko unter Teilnahme von Schweizer Wirtschaftsvertretern. Besprochen wurden unter 916

anderem der Schutz des geistigen Eigentums, Uhrenfälschungen, zahlreiche Fragen betreffend die Pharmaindustrie und die allgemeine Sicherheitslage in Mexiko.

Mit Argentinien, drittwichtigster Absatzmarkt der Schweiz in Lateinamerika, wurden die Verhandlungen für eine Gemischte Wirtschaftskommission abgeschlossen und ein entsprechendes Abkommen unterzeichnet. Die erste Sitzung der Gemischten Wirtschaftskommission ist für 2012 vorgesehen.

Mit Kolumbien wurden die Wirtschaftsbeziehungen dank des Inkrafttretens des FHA und des Doppelbesteuerungsabkommens verstärkt. In diesem Zusammenhang besuchte Staatssekretärin Marie-Gabrielle Ineichen-Fleisch während des Berichtsjahres dieses Land.

Bei den Besuchen der Aussenminister von Uruguay Luis Almagro und Ecuador Ricardo Patiño beim Vorsteher des EVD standen mit Uruguay die Beziehungen zwischen der EFTA und dem MERCOSUR29, mit Ecuador das bilaterale Investitionsschutzabkommen im Zentrum der Diskussionen.

7.5

Asien und Ozeanien

Obwohl das Berichtsjahr weltweit von einer Konjunkturabkühlung und vom zunehmenden Risiko einer erneuten Wirtschaftskrise geprägt war, verbuchten die meisten asiatischen Länder ein starkes Wirtschaftswachstum. Während die Eurozone durchschnittlich 1,8 Prozent zulegte, verzeichneten mehrere Volkswirtschaften Asiens gemäss IWF jährliche Wachstumsraten von über 6 Prozent (Hong Kong, Indonesien, Malaysia, Philippinen, Republik Korea, Sri Lanka, Thailand und Vietnam) oder sogar 10 Prozent (China, Indien, Singapur und Taiwan). Auch die asiatischen Entwicklungsländer wuchsen mit Raten zwischen 5 Prozent und 8 Prozent (Bangladesch, Kambodscha, Laos, Mongolei und Myanmar). Dieses Wachstum bringt auch Probleme mit sich, unter anderem Inflationstendenzen. Japan kämpft gegen strukturelle Probleme wie Bevölkerungsüberalterung, eine hohe Verschuldung, Schwierigkeiten bei den Reformen und bei der weiteren Öffnung der Wirtschaft nach aussen.

Die dreifache Katastrophe vom 11. März (Erdbeben, Tsunami und Atomkatastrophe in Fukushima) verschärfte die Situation in Japan. In Australien und Neuseeland zog das Wachstum nach einem relativ flauen Jahr 2010 unter anderem dank blühenden Rohstoffexporten nach Asien wieder an.

Das verhältnismässig nachhaltige Wachstum Asiens erlaubte der Schweiz, ihre Exporte in diese Region weiter zu erhöhen, namentlich im Maschinenbau, im Chemie- und Pharmasektor sowie in der Uhrenbranche. So stiegen die Exporte nach Asien und Ozeanien in den ersten neun Monaten des Berichtsjahres im Vergleich zur selben Periode des Vorjahres um mehr als 12 Prozent an. Das grösste Warenhandelsvolumen dieser Region erwirtschaftete die Schweiz mit China, gefolgt von Japan, Hong Kong und Indien.

Im Berichtsjahr verdienen vor allem drei Ereignisse in Bezug auf die Beziehung der Schweiz mit Asien besondere Erwähnung: Erstens die im Januar am WEF in Davos formell eröffneten bilateralen Verhandlungen über ein FHA mit China (vgl.

Ziff. 4.3.2). Zweitens löste die dreifache Katastrophe vom 11. März in Japan eine weltweite Schockwelle aus, auch im Wirtschaftssektor. Zahlreiche Staaten und 29

Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay.

917

Unternehmen prüften in der Folge, wie anfällig ihr Beschaffungswesen und wie stark ihre gegenseitige Abhängigkeit ist. Bis heute bekam die Schweiz die Auswirkungen dieses Ereignisses nur marginal zu spüren. Drittens pflegte die Schweiz im Berichtsjahr sehr intensive Beziehungen mit Indien. Ein erstes Treffen zwischen dem Vorsteher des EVD und dem indischen Handels- und Industrieminister Anand Sharma fand anlässlich des WEF statt. Im April folgte eine Gemischte Wirtschaftsmission nach Indien und im Sommer war Indien Gastland während der Fêtes de Genève. Als Krönung stattete die indische Präsidentin Pratibha Devisingh Patil mit einer grossen Delegation aus der Privatwirtschaft der Schweiz Anfang Oktober einen Staatsbesuch ab. Die Verhandlungen der EFTA über ein FHA mit Indien kamen weiter voran (vgl. Ziff. 4.2).

7.6

Mittlerer Osten und Afrika

Der Schweizer Handel mit den beiden Regionen Mittlerer Osten und Afrika nahm in den ersten neun Monaten des Berichtsjahres im Vergleich zur entsprechenden Vorjahresperiode um 2,6 Prozent zu. Rund 4 Prozent des gesamten schweizerischen Aussenhandelsvolumens gehen in die Region Afrika/Mittlerer Osten. Die Schweizer Exporte beliefen sich in der erwähnten Periode insgesamt auf über 8,3 Milliarden Schweizerfranken, was im Vergleich zur entsprechenden Vorjahresperiode einen leichten Rückgang darstellt (­1,1 %). Die Importe aus den beiden Regionen sind gleichzeitig um rund 14 Prozent auf etwa 3,2 Milliarden Schweizerfranken gestiegen. Die Schweiz verzeichnete erneut einen erheblichen Handelsbilanzüberschuss gegenüber diesen beiden Regionen.

7.6.1

Mittlerer Osten und Nordafrika (MENA)30

Die Länder der MENA-Region standen im Zeichen des «arabischen Frühlings», welcher im Januar in Tunesien seinen Anfang nahm und sich auf weitere Länder mit unterschiedlicher Intensität ausbreitete (u.a. Ägypten, Algerien, Bahrain, Jemen, Jordanien, Libyen, Marokko, Oman und Syrien). Nach Erlangen der Unabhängigkeit des Süd- vom Nordsudan im Juli, nach Beendigung eines jahrzehntelangen Bürgerkriegs, zählt der afrikanische Kontinent neu 54 Länder. Die wirtschaftliche Leistung der erdölexportierenden Länder31 dieser Region konnte im Berichtsjahr dank einer expansiven Fiskalpolitik und gestützt auf dauerhaft hohe Energiepreise trotz des fast totalen Zusammenbruchs der Ölförderung in Libyen deutlich zulegen. Das reale BIP-Wachstum wurde für diese Länder im Berichtsjahr vom IWF auf 5 Prozent geschätzt. Für die Mitgliedsländer des Golfkooperationsrates (GCC)32 ging der IWF gar von 7 Prozent BIP-Wachstum aus, da mehrere dieser Länder (insbesondere Saudi-Arabien) aufgrund der hohen Erdölpreise und der Produktionsausfälle aus Libyen kurzfristig ihre Erdölproduktion gesteigert haben. Bei einigen erdölimportie-

30

31 32

918

Algerien, Bahrain, Dschibuti, Ägypten, Irak, Iran, Israel, Jemen, Jordanien, Katar, Kuwait, Libanon, Libyen, Oman, Palàstinensiche Gebiete, Marokko, Mauretanien, Saudi-Arabien, Sudan, Südsudan, Syrien, Tunesien, und Vereinigte Arabische Emirate.

Algerien, Bahrain, Irak, Iran, Jemen, Katar, Kuwait, Libyen, Saudi-Arabien, Südsudan und Vereinigte Arabische Emirate.

Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien und Vereinigte Arabische Emirate.

renden Ländern33 der Region geht hingegen die politische und wirtschaftliche Transformation nur langsam voran. Während die Auslandsüberweisungen (remittances) relativ stabil blieben, erfuhren der Tourismus und die Kapitalzuflüsse durch Investitionen einen starken Rückgang, was zusammen mit höheren Rohstoffpreisen zu einer Schwächung der Auslandsreserven führte. Der IWF schätzt das durchschnittliche BIP-Wachstum für die ölimportierenden Länder dieser Region im Berichtsjahr auf 2 Prozent, was gegenüber dem Vorjahr einem Minus von 2,3 Prozentpunkten entspricht. Die politischen Turbulenzen in einigen Ländern der MENA-Region beinflussten den Handel mit der Schweiz kaum. Die Exporte in diese Region gingen in den ersten neun Monaten des Berichtsjahres gegenüber der entsprechenden Vorjahresperiode um weniger als 1 Prozent, die Importe aus dieser Region um ungefähr 10 Prozent zurück.

Bei den hochrangigen wirtschaftsdiplomatischen Treffen stand im ersten Quartal des Berichtsjahres der Besuch von Staatssekretär Jean-Daniel Gerber bei mehreren Ministern in Marokko im Zentrum. Am 6. Juni folgte der Höflichkeitsbesuch der Staatssekretärin im marokkanischen Aussenministerium bei Staatssekretärin MarieGabrielle Ineichen-Fleisch, wodurch die bilateralen Beziehungen zu Marokko weiter verstärkt werden konnten.

Begleitet von zahlreichen Ministern und einer umfangreichen Wirtschaftsdelegation traf sich der kuwaitische Premierminister Sheihk Nasser Mohammed Al-Ahmed Al-Sabah im September mit Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey und einer Delegation von Schweizer Unternehmen zu einem offiziellen Arbeitsbesuch in der Schweiz.

Mitte Oktober besuchte die Staatssekretärin Marie-Gabrielle Ineichen-Fleisch in Begleitung von Vertretern der Privatwirtschaft Algerien und traf verschiedene Minister sowie den Gouverneur der algerischen Zentralbank.

7.6.2

Sub-Sahara Afrika

Trotz beträchtlicher Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern verzeichnete die Region südlich der Sahara im Berichtsjahr eine wirtschaftliche Erholung. Im Durchschnitt wuchs das BIP der Länder dieser Region um rund 5 Prozent. In den meisten einkommensschwachen Ländern und in den sieben ölexportierenden Ländern34 befindet sich das Wirtschaftswachstum bereits wieder auf dem gleichen Niveau wie vor der Finanz- und Wirtschaftskrise. In den Ländern mittleren Einkommens geht hingegen die wirtschaftliche Erholung etwas langsamer voran. Die gestiegenen Ölund Nahrungsmittelpreise, mancherorts zusätzlich verstärkt durch anhaltende ausserordentliche Dürreperioden, belasteten im Berichtsjahr besonders die öffentlichen und privaten Haushalte in den ärmeren Ländern.

Der Staatssekretär Jean-Daniel Gerber empfing im Februar den Aussenminister Nigerias zu einem Höflichkeitsbesuch. Dieser Besuch fand im Rahmen der Unterzeichnung einer Absichtserklärung zur Etablierung einer Migrationspartnerschaft zwischen der Schweiz und Nigeria statt.

33 34

Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Marokko, Mauretanien, Sudan, Syrien und Tunesien.

Äquatorialguinea, Angola, Gabun, Kamerun, Kongo, Nigeria und Tschad.

919

Auch die Beziehungen zu Kamerun wurden im Berichtsjahr gepflegt. Am 10. Mai empfing der Vorsteher des EVD im Rahmen der «Journée de promotion du Cameroun» in Zürich den kamerunischen Minister für Wirtschaft und Planung zu einem Höflichkeitsbesuch. Gegenstand des Treffens war die Förderung der bilateralen Investitionsbeziehungen.

8

Exportkontroll- und Embargomassnahmen Im August hiess der Bundesrat eine Anpassung der Strafbestimmung des Güterkontrollgesetzes gut, welche bei Verletzungen der Meldepflicht gemäss Güterkontrollverordnung zur Anwendung gelangt.

In den verschiedenen Exportkontrollregimen wurde von den USA die Frage der Mitgliedschaft Indiens thematisiert. Die Schweiz begrüsste wie zahlreiche andere Staaten diese Initiative grundsätzlich, knüpfte ihre Zustimmung insbesondere im Nuklearbereich jedoch an klare politische Zusagen Indiens.

Im Bereich der wirtschaftlichen Zwangsmassnahmen wurden die Sanktionen gegenüber Iran im Einklang mit den wichtigsten Handelspartnern deutlich ausgeweitet. Neue Massnahmen wurden im Zusammenhang mit dem «arabischen Frühling» gegenüber Libyen und Syrien erlassen.

Die Arbeiten zur Revision des Embargogesetzes wurden aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse eingestellt.

8.1

Massnahmen zur Nichtweiterverbreitung von Gütern zur Herstellung von Massenvernichtungswaffen und deren Trägersystemen sowie von konventionellen Waffen

8.1.1

Politische Entwicklungen international und national

Anlässlich seines Besuchs in Indien vom November 2010 hatte US-Präsident Barack Obama angekündigt, dass sich sein Land aktiv für die Mitgliedschaft Indiens in den vier bestehenden internationalen Exportkontrollregimen einsetzen würde. In der Folge brachten die USA entsprechende Vorstösse in den verschiedenen Gremien ein, ohne dass Indien ein konkretes Aufnahmegesuch gestellt wurde. Eine allfällige Mitgliedschaft Indiens wirft vor allem in der Gruppe der Nuklearlieferländer (Nuclear Suppliers Group, NSG) eine Reihe von Fragen auf, da es weder den Atomsperrvertrag (Non Proliferation Treaty, NPT) noch andere wichtige internationale Abkommen im Nuklearbereich unterzeichnet hat. Die Schweiz begrüsste zwar eine Mitgliedschaft Indiens in den Exportkontrollregimen grundsätzlich, machte ihre Zustimmung aber von klaren politischen Zusagen Indiens in der NSG, insbesondere im Bereich der Nichtweiterverbreitung von Atomwaffen sowie bezüglich eines Testverbots für Nuklearwaffen, abhängig. Sie verwies dabei darauf, dass ­ nach der Aufhebung des Lieferverbots von zivilen Nukleargütern im 2008 durch die NSG ­ die Praxis der bisherigen Exportkontrolle dieser Güter durch eine weitere einseitige Konzession zu Gunsten Indiens in Frage gestellt würde.

920

Im Oktober 2010 hat die NSG eine auf drei Jahre ausgelegte fundamentale Revision der beiden Kontrolllisten in Angriff genommen. Die Schweiz beteiligt sich aktiv an dieser Arbeit. Insbesondere im Bereich der doppelt verwendbaren Güter (Dual-useGüter) stehen für die Schweiz den Bemühungen um die Nichtweiterverbreitung von Atomwaffen gewichtige Interessen der Exportindustrie gegenüber. Die Schweiz setzt sich dafür ein, dass die Listen den heutigen technologischen Standards angepasst werden und gleichzeitig die zunehmende Verfügbarkeit von kontrollierter Technologie aus Ländern, die nicht der NSG angehören, gebührend berücksichtigt wird.

Im einzigen Exportkontrollregime für konventionelle Rüstungsgüter, dem Wassenaar Arrangement (WA), wird das allgemeine Funktionieren des Regimes und seiner Organe alle vier Jahre überprüft. Im Rahmen des Assessment 2011 leitete die Schweiz eine der vier Arbeitsgruppen sowie die Task Force zu den bestehenden WA-Richtlinien (best practices) und der nationalen Umsetzung.

Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigten, dass verschiedene Staaten, welche der Proliferation verdächtigt werden, zunehmend versuchen, die Exportkontrollen zu umgehen, indem sie Güter beschaffen, die von den internationalen Kontrollen knapp nicht mehr erfasst sind. In der Schweiz kann der Export solcher Güter gestützt auf Artikel 4 der Güterkontrollverordnung vom 25. Juni 1997 (GKV, SR 946.202.1) untersagt oder einer Meldepflicht unterstellt werden, wenn ein Zusammenhang mit Massenvernichtungswaffen oder zugehörigen Trägersystemen hergestellt werden kann (sog. Catch-all-Bestimmung). Ein Entscheid des Bundesgerichts von 2010 zeigte aber, dass die bisher bestehenden Strafbestimmungen ungenügend waren. Der Bundesrat beschloss daher, eine Verletzung der Meldepflicht den strengeren Bestimmungen von Artikel 15 des Güterkontrollgesetzes vom 13. Dezember 1996 (GKG, SR 946.202) zu unterstellen und damit das Strafmass zu erhöhen. Die Änderung ist am 15. September in Kraft getreten.

8.1.2

Kontrolle von bewilligungs- oder meldepflichtigen Gütern

Die bewilligungspflichtigen doppelt verwendbaren und besonderen militärischen Güter werden von der GKV sowie der Chemikalienkontrollverordnung vom 17. Oktober 2007 (ChKV, SR 946.202.21) erfasst. Die im Rahmen der Exportkontrollregime beschlossenen Nachführungen werden regelmässig in die Anhänge der GKV übernommen. Die letzte Anpassung datiert vom 1. Januar 2010.

Die Eckdaten zu den Ausfuhren der Schweiz im Rahmen des GKG sind in der Tabelle unter Ziffer 8.1.3 zusammengefasst. Der Gesamtwert aller Güter, die mit einer Bewilligung exportiert wurden, liegt allerdings um ein Vielfaches über dem angegebenen Betrag von 1,5 Milliarden Schweizerfranken, denn in dieser Summe sind Güter, die mit einer Generalausfuhrbewilligung exportiert wurden, nicht enthalten.

In der Berichtsperiode lehnte das SECO insgesamt sechs Exportgesuche ab, wobei es sich ausschliesslich um sogenannte Catch-all-Meldungen gemäss Artikel 4 GKV handelte (vgl. Ziff. 8.1.1).

921

Die Verschärfung der Sanktionen gegenüber Iran trug zur erhöhten Wachsamkeit, aber auch zur Verunsicherung der Wirtschaft bei, unter anderem, weil Finanztransfers von und nach Iran ­ auch für unproblematische Geschäfte ­ schwierig wurden (vgl. Ziff. 8.2.1). So gingen beim SECO zahlreiche Anfragen ein, welche weiterhin mögliche legale Geschäftstätigkeiten aus der Schweiz mit Iran betrafen. Allein in der Periode von Februar bis September wurden 1532 Anfragen (im Gesamtwert von rund 1,1 Mrd. CHF) bezüglich der Ausfuhr nicht kontrollierter Güter in den Iran durch das SECO geprüft und für nicht proliferationsrelevant befunden.

8.1.3

Eckdaten zu Ausfuhren im Rahmen des Güterkontrollgesetzes

Vom 1. Oktober 2010­30. September 2011 wurden gestützt auf die GKV und ChKV die nachfolgend aufgeführten Ausfuhrgesuche oder der Meldepflicht unterstellten Ausfuhren bewilligt bzw. abgelehnt: Einzelbewilligungen1

Anzahl

Wert in Mio. CHF

171 524

12,1 232,5

215

58,2

61

19,5

­ Bereich konventionelle Waffen (WA): ­ doppelt verwendbare Güter ­ besondere militärische Güter (ohne Kriegsmaterial)

711 183

287,1 909,9

­ Waffen (nach Anhang 5 GKV)2

­ Nuklearbereich (NSG): ­ eigentliche Nukleargüter ­ doppelt verwendbare Güter ­ doppelt verwendbare Güter im Chemie- und Biologiewaffenbereich (AG) ­ doppelt verwendbare Güter im Raketenbereich (MTCR)

126

1,8

­ Sprengstoff (nach Anhang 5 GKV)3

27

4,8

­ bewilligte Güter nach ChKV

16

0,07

2 034

1 526

Anzahl

Wert in CHF

­ ­ ­ ­ 6

­ ­ ­ ­ 931 773

6

931 773

Total

Abgelehnte Ausfuhren ­ ­ ­ ­ ­

im Rahmen der NSG im Rahmen der AG im Rahmen des MTCR im Rahmen des WA im Rahmen der «Catch-all»-Regelung

Total

922

Meldungen nach Art. 4 GKV (Catch-all)

Anzahl

Wert in Mio. CHF

1 273

980,6

Anzahl Generalausfuhrbewilligungen4 ­ Ordentliche Generalausfuhrbewilligungen (OGB nach GKV)

125

­ Ausserordentliche Generalausfuhrbewilligungen (AGB nach GKV)

22

­ Generalausfuhrbewilligungen (nach ChKV)

10

Total

157

Einfuhrzertifikate

527

1 2 3 4

Gewisse Bewilligungen können doppelt aufgeführt sein, da sie von zwei Exportkontrollregimen erfasst werden.

Waffen, deren Ausfuhr nur national (Waffengesetz vom 20. Juni 1997; SR 514.54), nicht aber international kontrolliert ist.

Sprengstoff, dessen Ausfuhr nur national (Sprengstoffgesetz vom 25. März 1977; SR 941.41), nicht aber international kontrolliert ist.

Es handelt sich um sämtliche gültigen Generalausfuhrbewilligungen. Diese haben eine Gültigkeitsdauer von zwei Jahren.

8.2

Embargomassnahmen

Im zweiten Halbjahr 2010 wurde eine Vernehmlassung zur Änderung des Embargogesetzes vom 22. März 2002 (EmbG, SR 946.231) durchgeführt. Die vorgeschlagene Änderung der Amtshilfebestimmung, die Erweiterung des Geltungsbereichs der Zwangsmassnahmen sowie die vorgeschlagenen Änderungen der Strafbestimmungen stiessen bei den Vernehmlassungsteilnehmern auf grosse Ablehnung. Der Bundesrat entschied deshalb, die Arbeiten zur Revision des EmbG einzustellen.

8.2.1

Embargomassnahmen der UNO

Der Bundesrat beschloss am 19. Januar, die Sanktionsmassnahmen gegenüber Iran dem Niveau der wichtigsten Handelspartner der Schweiz anzupassen. Die bisher in Kraft stehende Verordnung wurde einer Totalrevision unterzogen (SR 946.231.143.6, AS 2011 383, 5485, AS 2012 13). Verschiedene Regierungen, allen voran der USA und der EU, aber auch Australiens, Japans, Kanadas, Neuseelands, Norwegens und der Republik Korea, hatten gegenüber Teheran Massnahmen verhängt, die über die bisher erlassenen Resolutionen des UNO-Sicherheitsrates hinausgingen. Insbesondere die Ende Oktober 2010 in Kraft getretenen Massnahmen der EU führten dazu, dass die Schweiz aufgrund der unterschiedlichen Rechtslage als Umgehungsort für den Güter- und Dienstleistungshandel hätte genutzt werden können. Dies wurde mit der Revision der Verordnung verhindert. Die neu beschlos923

senen Massnahmen beinhalten weitergehende Lieferverbote für Dual-use-Güter, ein umfassendes Verbot der Lieferung von Rüstungs- und Repressionsgütern sowie Ausfuhrbeschränkungen und Finanzierungsverbote bezüglich der iranischen Öl- und Gasindustrie. Im Bereich der Finanzdienstleistungen wurden Verbote für die Gewährung von Versicherungen und Rückversicherungen, Sorgfaltspflichten für gewisse Bankbeziehungen sowie Melde- und Bewilligungspflichten für Geldtransfers ab einer bestimmten Höhe eingeführt. Die Zurückhaltung des internationalen Bankensystems bezüglich Finanztransfers von und nach Iran führte dazu, dass Zahlungen auch für unproblematische Geschäfte sehr schwierig wurden.

Am 30. März erliess der Bundesrat eine neue Verordnung über Massnahmen gegenüber Libyen (SR 946.231.149.82, AS 2011 1305). Damit setzte die Schweiz die vom UNO-Sicherheitsrat mit den Resolutionen 1970 und 1973 beschlossenen Massnahmen sowie die darüber hinausgehenden Sanktionsbeschlüsse der EU um. Die Sanktionen umfassten ein Rüstungs- und Repressionsgüterembargo, Finanz- und Reisesanktionen gegenüber bestimmten natürlichen und juristischen Personen aus dem Umfeld von Moammar Gaddafi sowie eine Sperrung des schweizerischen Luftraums für libysche Luftfahrzeuge. Angesichts der Umwälzungen in Libyen und der Machtübernahme durch den Übergangsrat wurden die Sanktionen gegenüber Tripolis in der zweiten Jahreshälfte gelockert. Der UNO-Sicherheitsrat beschloss am 16. September mit der Resolution 2009, die Finanzsanktionen gegenüber den libyschen Staatsunternehmen aufzuheben bzw. zu erleichtern und die Luftverkehrsbeschränkungen aufzuheben. In Übereinstimmung mit den Beschlüssen der UNO und der EU wurde die Verordnung mehrere Male angepasst (AS 2011 1909, 3163, 4119, 4473, 4857, AS 2012 91). Aufgrund der Finanzsanktionen wurden in der Schweiz Vermögenswerte von insgesamt 650 Millionen Schweizerfranken eingefroren. Davon konnten am 23. September, in Anwendung von Resolution 2009, 385 Millionen Schweizerfranken freigegeben werden. Die blockierten Vermögenswerte gehörten zum weitaus grössten Teil libyschen Staatsunternehmen.

In Übereinstimmung mit den Beschlüssen des zuständigen UNO-Sanktionskomitees wurde im Berichtsjahr Anhang 2 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen mit Verbindungen zu Usama bin Laden,
der Gruppierung «Al-Qaïda» oder den Taliban mehrmals nachgeführt (SR 946.203, AS 2011 321, 565, 845, 1303, 2933, 4395). Am 17. Juni beschloss der Sicherheitsrat mit den Resolutionen 1988 und 1989, das bisherige Sanktionsregime aufzuteilen und die Sanktionen gegenüber der «Al-Qaïda» und den Taliban separat weiterzuführen.

Per Ende des Berichtsjahres waren aufgrund dieser Verordnung noch Vermögenswerte von rund 16 Millionen Schweizerfranken eingefroren. Eine von den Massnahmen nach dieser Verordnung betroffene natürliche Person hatte beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine Beschwerde gegen die Schweiz angestrengt. Die Anhörung vor der Grossen Kammer des EGMR fand im März statt, der Entscheid des Gerichtshofes steht noch aus.

Gestützt auf die Verordnung vom 18. Mai 2004 über die Einziehung eingefrorener irakischer Gelder und wirtschaftlicher Ressourcen und deren Überweisung an den Development Fund for Iraq (SR 946.206.1) wurde im Berichtsjahr ein neues Einziehungsverfahren eröffnet. Gegen dieses wurde beim Bundesverwaltungsgericht rekurriert. Ein anderes Beschwerdeverfahren, welches an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gezogen wurde, ist weiterhin hängig.

924

Die übrigen, auf Beschlüssen des UNO-Sicherheitsrates basierenden Sanktionsverordnungen wurden weiter- und soweit notwendig nachgeführt.

8.2.2

Embargomassnahmen der EU

Infolge der gewaltsamen Unterdrückung der Proteste der Bevölkerung durch die syrischen Streit- und Sicherheitskräfte und der damit einhergehenden massiven Menschenrechtsverletzungen erliess der Bundesrat am 18. Mai die Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien (SR 946.231.172.7, AS 2011 2193). Damit schloss sich die Schweiz den Sanktionen an, welche die EU am 9. Mai verhängt hatte. Im Einklang mit der EU wurden die Sanktionsmassnahmen mehrmals ausgeweitet (AS 2011 2285, 3807, 4353, 4483, 4515, 4517, 6269). Sie umfassen ein Rüstungsund Repressionsgüterembargo, verschiedene Verbote betreffend den syrischen Erdölsektor, Finanz- und Reisesanktionen gegenüber Präsident Assad und eng mit ihm verbundener Personen und Unternehmen sowie ein Verbot, der syrischen Zentralbank Banknoten und Münzen zu liefern. Aufgrund dieser Verordnung wurden in der Schweiz syrische Vermögenswerte von rund 45 Millionen Schweizerfranken eingefroren.

In Anlehnung an die Sanktionsbeschlüsse der EU hatte der Bundesrat im Jahr 2006 Sanktionen gegenüber Belarus verhängt (SR 946.231.116.9). Angesichts der Fälschungen bei den weissrussischen Präsidentschaftswahlen von Ende 2010 und des gewaltsamen Vorgehens gegen die politische Opposition, die Zivilgesellschaft und Medienvertreter weitete die EU ihre Massnahmen im Berichtsjahr erheblich aus.

Insbesondere wurden zusätzliche Personen den Finanz- und Reisesanktionen unterstellt. Die Schweiz schloss sich diesen Massnahmen ebenfalls an (AS 2011 783, 1673, 3983). Im Zusammenhang mit den Sanktionsmassnahmen gegenüber Belarus, aber auch denjenigen gegenüber Syrien, kam es im Berichtsjahr zu mehreren Rekursverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht.

Die übrigen auf Beschlüssen der EU basierenden Sanktionsverordnungen (Personen aus der ehemaligen Bundesrepublik Jugoslawien, Myanmar, Simbabwe und Guinea) wurden weitergeführt.

8.3

Massnahmen gegen Konfliktdiamanten

Um zu verhindern, dass Rohdiamanten aus Konfliktgebieten in den legalen Handel gelangen, beteiligt sich die Schweiz seit 2003 am internationalen Zertifizierungssystem für Rohdiamanten des Kimberley-Prozesses. Die entsprechenden Massnahmen wurden auch im vergangenen Jahr weitergeführt.

Seit zwei Jahren überschattet die Kontroverse um Simbabwe die Verhandlungen im Kimberley-Prozess. Im Wesentlichen geht es dabei um die Frage, ob Diamanten, welche nicht aus einem Konfliktgebiet stammen, aber mit schweren Menschenrechtsverletzungen assoziiert werden, auch in den Anwendungsbereich des Kimberley-Prozesses fallen. Simbabwe wurde einer Spezialordnung unterstellt, nachdem bekannt geworden war, dass es beim Abbau seiner Diamantenvorkommen im Marange-Gebiet zu massiven Menschenrechtsverletzungen durch die Armee gekommen war. Aus Protest über die mangelnden Fortschritte zur Lösung dieser Frage entschieden die Nichtregierungsorganisationen, an der Plenarversammlung 925

des Kimberley-Prozesses, welche im November in Kinshasa stattfand, nicht teilzunehmen.

Mit einem jährlichen Beitrag von 15 000 Schweizerfranken unterstützt die Schweiz Projekte in afrikanischen Produktionsländern zur Verhinderung und Bekämpfung von Schmuggel, zur Gewaltprävention im Diamantenbereich und zur Erhöhung des direkten Nutzens für die lokalen Diamantenschürfer.

Die Schweiz hat zwischen dem 1. Oktober 2010 und dem 30. September 2011 insgesamt 705 Zertifikate für Rohdiamanten ausgestellt. In dieser Zeitperiode wurden Rohdiamanten im Wert von 2,2 Milliarden US-Dollar (10,5 Mio. Karat) importiert bzw. eingelagert und im Wert von 2,6 Milliarden US-Dollar (10,4 Mio.

Karat) exportiert beziehungsweise ausgelagert. Der Rohdiamantenhandel findet fast ausschliesslich über das Zollfreilager des Genfer Flughafens statt.

9

Standortförderung

9.1

Exportförderung und Exportrisikoversicherung

Die Frankenstärke führte sowohl im Bereich der Exportförderung wie auch bei der Exportrisikoversicherung zu einer stärkeren Nachfrage mit zum Teil neuen Bedürfnissen insbesondere auch von KMU. Osec und die SERV richteten ihre Dienstleistungen entsprechend darauf aus und erweiterten ihr Beratungs- und Unterstützungsangebot. Mit der Annahme der Botschaft «Standortförderung» durch das Parlament wurde die operative Exportförderung für die Jahre 2012­2015 sichergestellt.

9.1.1

Exportförderung

Osec Business Network Switzerland (Osec) unterstützt im Auftrag des Bundes schweizerische Unternehmen, insbesondere KMU, bei ihrer Exporttätigkeit. In Ergänzung zu privaten Initiativen stellt Osec allgemeine Informationen über ausländische Absatzmärkte und aussenwirtschaftlich relevante Themen (z.B. Zollbestimmungen und nationale Vorschriften) bereit und bietet Erstberatung bei Fragen rund um den Export. Osec leistet auch organisatorische Unterstützung bei der Durchführung von Messeauftritten im Ausland. Weiter erbringt Osec kommerzielle Dienstleistungen, wie beispielsweise spezifische Marktanalysen und -abklärungen für einzelne Produkte und Dienstleistungen.

Osec verzeichnete im Berichtsjahr eine erneute Zunahme der Nachfrage nach Beratungsdienstleistungen. Wegen der Frankenstärke suchten Schweizer Firmen beispielsweise vermehrt Absatzmöglichkeiten ausserhalb des Euro- und US-Dollarraumes oder alternative Bezugsquellen. Daneben standen die weitere Erhöhung des Kundennutzens der angebotenen Dienstleistungen, die verstärkte Einbindung privater Partner sowie die Verstärkung der Netzwerkkoordination im Vordergrund. Mittlerweile machen die an private Experten und Firmen übertragenen Mandate einen grossen Teil der Tätigkeiten aus. Industrie- und Handelskammern profitierten im

926

Berichtsjahr von Projektbeiträgen und Zuwendungen in der Höhe von 700 000 Schweizerfranken.

Das Parlament hat in der Herbstsession im Rahmen der Botschaft «Standortförderung 2012­2015» die Weiterführung der Exportförderung für die nächsten vier Jahre bestätigt. Der ursprünglich vom Bundesrat beantragte Rahmenkredit von 75 Millionen wurde dabei um 9 Millionen auf insgesamt 84 Millionen Schweizerfranken erhöht. Vor dem Hintergrund der Frankenstärke sollen mit den zusätzlichen Mitteln insbesondere neue Absatzmärkte ausserhalb des Euro- und US-Dollarraums erschlossen werden. Auf der Grundlage des Exportfördergesetzes vom 6. Oktober 2000 (SR 946.14) hat das SECO mit Osec im Dezember eine neue Leistungsvereinbarung für die nächsten vier Jahre abgeschlossen.

Seit Mitte 2010 sind drei Exportplattformen in den Bereichen Cleantech, Medtech sowie Architektur/Engineering/Design operativ. Osec trägt seither im Rahmen ihres Exportförderungsmandates die Umsetzungsverantwortung, wobei das Ziel der Übergang der Exportplattformen in die finanzielle Unabhängigkeit ist.

Im Ausland arbeitet Osec eng mit den Schweizer Botschaften und Generalkonsulaten zusammen. In wichtigen traditionellen und aufstrebenden Märkten betreibt sie sogenannte Swiss Business Hubs (SBH)35. Rückmeldungen der exportierenden Unternehmen zeigen, dass diese einen geschätzten und wichtigen Mehrwert im Dienstleistungsportfolio von Osec bieten. Das Netz der SBH ist in der Berichtsperiode um einen Hub (Republik Korea) auf achtzehn ausgedehnt worden. Die SBH sind in der überwiegenden Zahl den Schweizer Vertretungen im Ausland angegliedert, diejenigen in Italien und Österreich werden von bilateralen Handelskammern geführt.

9.1.2

Schweizerische Exportrisikoversicherung (SERV)

Im Mai genehmigte der Bundesrat die neuen strategischen Ziele der SERV für die Zeit bis 2014. Diese berücksichtigen einerseits den erfolgreichen Abschluss der Aufbauphase der SERV und andererseits die Resultate einer externen Evaluation der SERV aus dem Jahr 201036. Mit einem Unternehmenserfolg von 123,5 Millionen Schweizerfranken im Jahr 2010 konnte der Bundesrat zudem zum vierten Mal in Folge ein erfolgreiches Geschäftsjahr der SERV zur Kenntnis nehmen. Dies ermöglichte eine Kapitalerhöhung und eine weitere Stärkung der Risikofähigkeit. Die Anzahl ausgestellter Versicherungspolicen und grundsätzlicher Versicherungszusagen nahm gegenüber dem Vorjahr um 39 Prozent auf 837 zu. Am meisten wurden Versicherungen für Exportgeschäfte nach Osteuropa und Zentralasien sowie in die Region Naher Osten und Nordafrika abgeschlossen. Generell war vermehrt die Absicherung von kleinen Geschäften, insbesondere durch KMU, festzustellen.

Das versicherte Volumen erreichte 5,5 Milliarden Schweizerfranken (Vorjahr 4,4 Mrd. CHF). Überdurchschnittlich zur anzahlmässigen Entwicklung beigetragen haben die auf Grund der befristeten Ergänzung der Versicherungsleistungen der 35

36

Brasilien, China, Deutschland, Frankreich, Golfstaaten, Grossbritannien, Indien, Italien, Japan, Kanada, Polen, Republik Korea, Russland, Österreich, Spanien, Südafrika, USA und den Ländern der Vereinigung südostasiatischer Staaten (ASEAN).

Evaluation der Schweizerische Exportversicherung SERV, Schlussbericht, vgl. www.seco.admin.ch/themen/00513/00595/00596/index.html.

927

SERV vom 20. März 2009 (SR 946.11) eingeführten Produkte, namentlich die Bondgarantie und die Fabrikationskreditversicherung. Diese Produkte sind dazu geeignet, die Liquidität der Exporteure zu erhöhen, was auch zur Linderung der negativen Auswirkungen der Frankenstärke beiträgt. In der Herbstsession haben die eidgenössischen Räte die Geltungsdauer der genannten Ergänzung des Gesetzes um vier Jahre verlängert. Damit kann die SERV die entsprechenden Produkte bis Ende 2015 anbieten.

Als zusätzliche Massnahme zur Abfederung der Frankenstärke und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit erhöhte der Bundesrat im Rahmen einer Änderung der Verordnung über die Schweizerische Exportrisikoversicherung (SR 946.101) den Deckungssatz bei Fabrikationskreditversicherungen per 1. November von 80 auf 95 Prozent. Gleichzeitig beschloss er, den Deckungssatz bei Lieferantenkreditversicherungen bei 95 Prozent zu belassen. Die SERV erhöhte den Deckungssatz bei Bondgarantien von 95 auf 100 Prozent und ermöglichte, dass Banken und Finanzinstitute den Selbstbehalt bei Käuferkreditversicherungen anderweitig absichern können (z.B. bei privaten Versichern).

Weiter genehmigte der Vorsteher des EVD Johann N. Schneider-Ammann auf Grund neuer Bestimmungen der OECD einen neuen Prämientarif und Zusatzprämientarif der SERV (vgl. Ziff. 9.1.3). Damit wurde der SERV unter anderem ermöglicht, den Zuschlag für Policen in Fremdwährungen sowie für die Absicherung des Fremdwährungseventualrisikos bei Vorliegen besonderer Umstände, namentlich bei starken, für die schweizerische Exportwirtschaft mit erheblichen Wettbewerbsnachteilen verbundenen Wechselkursschwankungen, herabzusetzen oder aufzuheben. Gleichzeitig wurde die Absicherungsmöglichkeit des Fremdwährungseventualrisikos auch auf kurzfristige Geschäfte (unter 2 Jahren) ausgedehnt.

9.1.3

Exportfinanzierung (OECD)

Am 1. September trat die im Rahmen des Exportkreditarrangements37 der OECD beschlossene neue Mindestprämienregelung in Kraft. Diese umfasst neben der Neuregelung der Mindestprämien für das politische Risiko neu auch Mindestprämien für das wirtschaftliche Risiko des Schuldners. Damit wird sichergestellt, dass die kommerziellen Käuferrisiken nach einheitlichen Kriterien beurteilt und Wettbewerbsverzerrungen weitgehend vermieden werden. Daneben fanden Verhandlungen über die Erweiterung des Sektorabkommens für erneuerbare Energien und Wasserprojekte statt. Dabei ging es um die Aufnahme von Umwelttechnologien, die einen substanziellen Beitrag zum Klimaschutz leisten (z.B. Reduktion von Treibhausgasen) und auf Grund ihrer Finanzierungseigenschaften flexiblerer Finanzierungsbedingungen (z.B. Kreditlaufzeiten) bedürfen.

Der Arbeitsschwerpunkt in der Exportkreditgruppe der OECD lag in der umfassenden Überarbeitung der seit 2007 geltenden OECD-Umweltleitlinie38. Mit dieser Leitlinie haben sich alle Mitgliedländer der OECD-Exportkreditgruppe verpflichtet, Umweltaspekte und soziale Aspekte bei der Gewährung von öffentlich unterstützten 37 38

928

Vgl. www.oecd.org/document/22/ 0,3746,fr_2649_37431_42386006_1_1_1_37431,00.html.

Vgl. www.oecd.org/officialdocuments/displaydocumentpdf/ ?cote=TAD/ECG(2007)9&doclanguage=fr.

Exportkrediten sowie Exportkreditgarantien bzw. Exportrisikoversicherungen gleichwertig zu berücksichtigen. Diese Gleichwertigkeit stellt sicher, dass Wettbewerbsverzerrungen weitgehend verhindert werden können. Einen zentralen Verhandlungspunkt in der Überarbeitung der OECD-Umweltleitlinie bildete die von der Schweiz unterstützte Aufnahme zusätzlicher sozialer Aspekte.

9.1.4

Umschuldungen (Pariser Klub)

Das Berichtsjahr stand im Zeichen eines beschleunigten Wandels der traditionellen Gläubiger-Schuldnerlandschaft, akzentuiert durch die Folgen der globalen Finanzund Wirtschaftskrise von 2008/09. Die Schweiz konnte mit Togo und Liberia, welche den Prozess im Rahmen der Highly Indebted Poor Countries (HIPC)-Initiative erfolgreich beendet haben, am 2. Juni bzw. 16. März ein bilaterales Entschuldungsabkommen unterzeichnen. Im Rahmen dieser Abkommen wurden Togo 65,8 Millionen Schweizerfranken und Liberia 3,3 Millionen Schweizerfranken erlassen.

Damit sind beide Länder gegenüber der Schweiz schuldenfrei.

Aufgrund des Machtkampfes nach den Präsidentschaftswahlen wurde der Entschuldungsprozess mit der Côte d'Ivoire im Rahmen der HIPC-Initiative und des Pariser Klubs unterbrochen. Im November fanden deshalb Pariser Klub-Verhandlungen über die Wiederaufnahme des Prozesses statt. Beim Erreichen des Erfüllungszeitpunkts (Completion Point) wird die Schweiz die Schulden des Landes in der Höhe von 12,7 Millionen Schweizerfranken vollständig erlassen. Nach der Annahme des Referendums über die Unabhängigkeit des Südsudans müssen beide Staaten eine Einigung in der Frage der Schuldenaufteilung finden. Eine Umschuldung im Pariser Klub wird erst nach formeller Klärung dieser Frage möglich werden.

9.2

Standortpromotion

Der internationale Standortwettbewerb dürfte sich in den kommenden Jahren weiter intensivieren. Osec stellt nach wie vor ein breites Interesse potenzieller ausländischer Investoren nach Information über den Wirtschaftsstandort Schweiz fest. Die Frankenstärke zeigte jedoch gegen Ende des Berichtsjahres teilweise negative Auswirkungen auf konkrete Ansiedlungsprojekte. Mit der Annahme der Botschaft «Standortförderung 2012­2015» durch das Parlament und der Erneuerung der entsprechenden Verträge zwischen Osec, den Kantonen und dem Bund ist die Standortpromotion für die nächsten vier Jahre auf eine erneuerte Basis gestellt worden.

Der Bund fördert die nachhaltige Ansiedlung ausländischer Unternehmen. In enger Zusammenarbeit mit den Kantonen verfolgt er dabei das Ziel, neue Arbeitsplätze zu schaffen, das Steuersubstrat zu erhöhen und Wissens- und Technologieträger in die Schweiz zu holen. Potenzielle Investoren werden mit Publikationen, via Internet und soziale Medien, an Veranstaltungen im In- und Ausland und mit Medieninformationen über die Vorteile des Unternehmensstandorts Schweiz informiert. Gesetzliche Grundlage dafür ist das Bundesgesetz vom 5. Oktober 2007 zur Förderung der 929

Information über den Unternehmensstandort Schweiz (SR 194.2). Osec verfügte im Berichtsjahr wiederum über ein Budget von rund 6 Millionen Schweizerfranken für diese Aufgaben, wovon 1,3 Millionen aus Beiträgen der Kantone stammten.

Die eidgenössischen Räte haben im Berichtsjahr beschlossen, die Standortpromotion in der nächsten Legislatur in einem praktisch unveränderten institutionellen und finanziellen Rahmen weiterzuführen. Auf dieser Grundlage haben sowohl der Bund mit Osec als auch Osec mit den Kantonen die Leistungsvereinbarungen für 2012­2015 erneuert.

Die nationale Standortpromotion war im Berichtsjahr vor allem in Europa (Deutschland, Frankreich und Russland), den USA, Japan, China und Indien aktiv. Potenzielle Investoren wurden vor allem durch Seminare (zum Teil mit Beteiligung der Schweizer Botschafter vor Ort), durch Messe- und Konferenzbeteiligungen sowie durch Medienreisen für Journalisten und Informationsreisen für ausländische Unternehmer in die Schweiz angesprochen. Gemäss der vereinbarten Aufgabenteilung vermittelt Osec den kantonalen Wirtschaftsförderstellen Kontakte mit interessierten Investoren. Die Kantone ihrerseits beraten die Investoren im Detail, unterbreiten ihnen konkrete Offerten und begleiten sie gegebenenfalls bis zu einer konkreten Ansiedlung.

Gemäss einer von der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz durchgeführten Erhebung haben die gemeinsamen Anstrengungen von Bund und Kantonen im Jahr 2010 zu mindestens 380 Ansiedlungen geführt, wobei 2 430 Arbeitsplätze geschaffen wurden.

9.3

Tourismus

Die Entwicklung der Zahl der Logiernächte in der Hotellerie zeigt, dass die Tourismusnachfrage zwischen Januar und September rückläufig war. Insbesondere bei den Gästen aus den europäischen Nahmärkten fiel der Rückgang markant aus. Für Lichtblicke sorgen die Logiernachtzahlen aus verschiedenen asiatischen Ländern wie China und Indien.

Bei der Umsetzung der Wachstumsstrategie für den Tourismusstandort Schweiz nimmt die internationale Zusammenarbeit einen hohen Stellenwert ein. Im Rahmen der Mitarbeit in der UNWTO fokussierte die Schweiz insbesondere auf die Verbreitung und Umsetzung des Globalen Kodex für Ethik im Tourismus sowie auf die Verbesserung der internationalen Vergleichbarkeit von Tourismusdaten.

Die Zusammenarbeit der Schweiz mit dem Tourismuskomitee der OECD konzentriert sich auf die beiden Schwerpunkte «Green Innovation in Tourism» und «Tourism Trends and Policies».

Die Zahl der Logiernächte in der Hotellerie ging in der Schweiz zwischen Januar und September um 2,0 Prozent zurück. Während die Nachfrage der Schweizer Gäste (­0,2 %) relativ konstant blieb, wurde bei den ausländischen Gästen ein deutlicher Rückgang von 3,3 Prozent verbucht. Die Zahlen waren je nach Herkunftsland sehr unterschiedlich. Besonders markant fiel der Rückgang der Logiernächte bei Besu-

930

chern aus den europäischen Nahmärkten aus. Der stark angestiegene Aussenwert des Schweizerfrankens dürfte hierbei eine wichtige Rolle gespielt haben. Für Touristen aus Asien bleibt die Schweiz ein beliebtes Reiseziel. Beispielsweise ist die Zahl der Logiernächte aus China und Indien zwischen Januar und September um kräftige 46,3 Prozent respektive 20,8 Prozent angestiegen. Zur Abfederung der negativen Auswirkungen der Frankenstärke auf den Schweizer Tourismus erhöhte das Parlament die Mittel für das touristische Landesmarketing von Schweiz Tourismus um 24 Millionen Schweizerfranken für die Jahre 2011­2013 sowie stockte das Bundesdarlehen an die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit vorsorglich und befristet um 100 Millionen Schweizerfranken auf.

9.3.1

Internationale Zusammenarbeit

Die vom Bundesrat im Jahr 2010 verabschiedete Wachstumsstrategie für den Tourismusstandort Schweiz bezeichnet die fortschreitende Globalisierung als eine der wichtigsten Herausforderungen für den Schweizer Tourismus. Die Globalisierung führt zu einem steigenden Konkurrenzdruck, eröffnet der heimischen Tourismuswirtschaft durch den Zustrom kaufkräftiger Touristen aber auch Chancen.

Die Globalisierung des Tourismus bedingt eine Verstärkung der tourismuspolitischen Zusammenarbeit auf internationaler Ebene. Bei der Umsetzung der Wachstumsstrategie für den Tourismusstandort Schweiz nimmt diese einen hohen Stellenwert ein. Die Schweiz konzentriert ihre internationale Zusammenarbeit auf die multilaterale Ebene, insbesondere in der UNWTO und der OECD.

9.3.2

UNWTO

Die aktive Mitgliedschaft der Schweiz in der Welttourismusorganisation der UNO (UNWTO) ist ein wichtiges Instrument der multilateralen Zusammenarbeit. Die UNWTO mit Sitz in Madrid und 154 Mitgliedsländern sowie über 400 Partnern aus der Privatwirtschaft ist eine internationale Austauschplattform und ein Kompetenzzentrum für tourismusspezifische Themen.

Ein Schwerpunkt der Organisation ist die Förderung der Entwicklung eines verantwortungsvollen, nachhaltigen und global zugänglichen Tourismus. In diesem Zusammenhang erarbeitete die UNWTO einen Globalen Kodex für Ethik im Tourismus. Im September fand in Madrid der erste internationale Kongress zum Thema Ethik und Tourismus statt. Die Schweiz engagierte sich bei der Erarbeitung des Ethikkodexes und trägt zu dessen Verbreitung und Umsetzung bei.

Die Schweiz ist für den Zeitraum 2007­2011 gewähltes Mitglied des StatistikKomitees der UNWTO. Sie arbeitet an Lösungsansätzen zur Verbesserung der statistischen Grundlagen für die Tourismuspolitik mit. Diesbezüglich sind insbesondere die International Recommendations for Tourism Statistics 2008 (IRTS 2008) von Bedeutung. Anlässlich des Treffens des Komitees im Januar wurde der Entwurf zum Erfassungshandbuch für die IRTS 2008 diskutiert. Dieses dient in erster Linie der Verbesserung der internationalen Vergleichbarkeit von Tourismusdaten, und ist deshalb für den Schweizer Tourismus insbesondere im Hinblick auf die Überprüfung der Positionierung im Wettbewerb und für die Erarbeitung von strategischen Grundlagen von grosser Bedeutung.

931

Anlässlich der Generalversammlung im Oktober wurde das Arbeitsprogramm der UNWTO für die Jahre 2012­2013 verabschiedet. Basierend auf diesem Arbeitsprogramm wird die Schweiz ihre Mitarbeit insbesondere auf die Themen Wettbewerbsfähigkeit des Tourismus sowie Nachhaltige Entwicklung fokussieren. Wichtig sind zudem die Langzeitprognosen für die Entwicklung des weltweiten Tourismus bis 2030.

Für 2012 ist geplant, den UNWTO-Generalsekretär Taleb Rifai zu einem Arbeitsbesuch in die Schweiz einzuladen. Im Hinblick auf die Generalversammlung 2013 soll eine Kandidatur der Schweiz zur Einsitznahme in den Exekutivrat der UNWTO geprüft werden.

9.3.3

OECD

Das OECD-Tourismuskomitee erarbeitete für 2012­2016 ein neues Mandat. Die Schweiz brachte ihre Prioritäten (Qualitätsentwicklung und -sicherung, Produktivitätssteigerung, Weiterentwicklung des Wintertourismus sowie Re-Invent Summer) bei der Ausarbeitung dieses Mandats ein. Auf Basis des Mandats wird das OECDTourismuskomitee im Jahr 2012 ein zweijähriges Arbeitsprogramm für die Periode 2013­2014 festlegen.

Zurzeit konzentriert sich die Zusammenarbeit der Schweiz in der OECD auf die beiden Schwerpunkte Green Innovation in Tourism und Tourism Trends and Policies. Bei ersterem ist die Schweiz Mitglied der Steuerungsgruppe. Die Ergebnisse dieses Projekts werden voraussichtlich Ende 2012 vorliegen und einen wesentlichen Beitrag zum Wissensaufbau und zur Wissensdiffusion des Themenfelds «Nachhaltige Entwicklung» liefern, welches Schwerpunkt der Wachstumsstrategie für den Tourismusstandort Schweiz ist.

Das Projekt Tourism Trends and Policies fokussiert auf die Themen Governance, Ausbildung, Evaluation tourismuspolitischer Massnahmen und gibt einen Überblick über die tourismuspolitischen Trends in den einzelnen OECD-Ländern, was für die Weiterentwicklung der Schweizer Tourismuspolitik von grosser Bedeutung ist. Die Ergebnisse werden voraussichtlich Ende 2012 vorliegen.

9.3.4

Zusammenarbeit mit ECPAT

Die Schweiz setzte im Berichtsjahr ihr Engagement im Rahmen der Kampagne End Child Prostitution, Child Pornography and Trafficking of Children for Sexual Purposes zusammen mit Deutschland und Österreich fort. Das SECO organisierte Anfang November mit den verschiedenen involvierten und interessierten Akteuren (ECPAT Schweiz, Deutschland, Frankreich, Interpol, Kuoni) einen Kongress zur Diskussion der zukünftigen strategischen Ausrichtung der Kampagne.

932

10

Beilagen

10.1

Beilagen 10.1.1­10.1.3 Teil I:

Beilagen nach Artikel 10 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982 über aussenwirtschaftliche Massnahmen (zur Kenntnisnahme)

933

10.1.1

Finanzielles Engagement der Schweiz 2011 gegenüber den multilateralen Entwicklungsbanken

Zahlungen der Schweiz an die Weltbank (in Mio. Fr.)

Institutionelle Verpflichtungen IBRD-Kapitalanteil IFC-Kapitalanteil MIGA-Kapitalanteil IDA-Beiträge IDA-MDRI Spezielle Initiativen Global Environment Facility1 Konsulentenfonds und Secondments1 Gesamtzahlungen der Schweiz 1

2008

2009

2010

2011

189,4 0,0 0,0 0,0 174,0 15,4

206,3 0,0 0,0 0,0 192,2 14,1

225,9 0,0 0,0 0,0 209,8 16,1

256,0 0,0 0,0 0,0 237,7 18,3

31,0 29,8 1,2

30,2 29,5 0,7

30,3 29,5 0,8

29,4 29,2 0,2

220,4

236,5

256,2

285,4

Fonds werden von der Weltbank verwaltet (ab 2008 inkl. Young Professional Program)

Zahlungen der Schweiz an die Afrikanische Entwicklungsbank (in Mio. Fr.)

Institutionelle Verpflichtungen AfDB Kapitalanteil AfDF Beiträge AfDF-MDRI Spezielle Initiativen Konsulentenfonds und Secondments Gesamtzahlungen der Schweiz

934

2008

2009

2010

2011

69,2 0,0 66.5 2,7

87,4 0,0 83,0 4,4

86,4 0,0 81,8 4,6

71,1 6,0 58,3 6,8

0,0 0,0

0,0 0,0

0,0 0,0

0,0 0,2

69,2

87,4

86,4

71,3

Zahlungen der Schweiz an die Asiatische Entwicklungsbank (in Mio. Fr.)

Institutionelle Verpflichtungen ADB Kapitalanteil ADF Beiträge Spezielle Initiativen Konsulentenfonds und Secondments Gesamtzahlungen der Schweiz

2008

2009

2010

2011

13,5 0,0 13,5

14,2 0,0 14,2

13,7 0,0 13,7

14,6* 1,3 13,4

0,0 0,0

0,0 0,0

0,0 0,0

0,0 0,0

13,5

14,2

13,7

14,6

* Abweichung ist rundungsbedingt.

Zahlungen der Schweiz an die Interamerikanische Entwicklungsbank (in Mio. Fr.)

2008

2009

2010

2011

Institutionelle Verpflichtungen IDB Kapitalanteil IIC Kapitalanteil FSO Beiträge

0,0 0,0 0,0 0,0

0,0 0,0 0,0 0,0

0,0 0,0 0,0 0,0

4,0 1,4 0,0 2,6

Spezielle Initiativen Beiträge an den MIF Konsulentenfonds und Secondments

1,6 1,6 0,0

0,3 0,3 0,0

0,6 0,6 0,0

0,9 0,7 0,2

Gesamtzahlungen der Schweiz

1,6

0,3

0,6

4,9

Zahlungen der Schweiz an die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (in Mio. Fr.)

2008

2009

2010

2011

Institutionelle Verpflichtungen EBRD Kapitalanteil

2,5 2,5

1,2 1,2

0,0 0,0

0,0 0,0

Spezielle Initiativen Konsulentenfonds und Secondments

1,2 1,2

0,3 0,3

0,5 0,5

0,0 0,0

Gesamtzahlungen der Schweiz

3,7

1,5

0,5

0,0

935

10.1.2

Bewilligungen für Versandkontrollen im Auftrag ausländischer Staaten

Die im Zusammenhang mit dem WTO-Übereinkommen über Kontrollen vor dem Versand (SR 0.632.20, Anhang 1A.10) erlassene Verordnung vom 17. Mai 1995 über die Durchführung von Versandkontrollen (SR 946.202.8) regelt die Zulassung, Durchführung und Überwachung solcher Kontrollen (v.a. Überprüfung der Qualität, der Menge und des Preises) im Auftrag ausländischer Staaten durch spezialisierte Versandkontrollgesellschaften in der Schweiz. Solche Gesellschaften benötigen pro Auftragsland eine Bewilligung des EVD.

Nach Artikel 15 der Verordnung ist jährlich eine Liste zu veröffentlichen, in welcher die Versandkontrollstellen, die über eine Bewilligung zur Vornahme von Versandkontrollen in der Schweiz verfügen, sowie die Länder, auf die sich die Bewilligung bezieht, aufgeführt sind.

Zurzeit verfügen fünf Kontrollgesellschaften über solche Bewilligungen. Es sind Bureau Veritas Switzerland AG in Weiningen (Veritas), Cotecna Inspection SA in Genf (Cotecna), Inspectorate (Suisse) SA in Prilly (Inspectorate), Intertek Testing Services Switzerland Ltd in Monnaz (Intertek) et SGS Société Générale de Surveillance SA in Genève (SGS). Die entsprechenden Bewilligungen beziehen sich auf 29 Staaten, von denen sechs nicht der WTO angehören. Nachfolgend sind die betreffenden Staaten und Versandkontrollstellen in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet39; das Stichdatum ist der 1. Dezember 201140.

Land und WTO-Status (*) = Nichtmitglied

Kontrollstelle(n)

Bewilligung gültig seit:

Angola

Veritas Cotecna SGS Cotecna Intertek Veritas Cotecna SGS Veritas SGS Veritas SGS SGS SGS Veritas Intertek

28.02.2002 25.10.2006 31.10.2006 27.05.2008 07.06.2000 21.06.2000 10.08.2004 01.09.1996 15.03.2000 01.09.1996 30.05.2008 12.09.2003 09.04.2003 01.03.2000 06.03.2001 02.12.2002

Äquatorialguinea (*) Bangladesch Benin Burkina Faso Burundi Côte d'Ivoire Ecuador Guinea Haiti Indonesien Iran (*)

39 40

936

Auf der Liste können auch Bewilligungen aufgeführt sein für Kontrollmandate, die sistiert, aber nicht beendet sind, und somit wieder operabel werden können.

Diese Liste findet sich auch auf Internetseite: www.seco.admin.ch/themen/00513/00514/index.html?lang=de.

Land und WTO-Status (*) = Nichtmitglied

Kamerun Komoren (*) Kongo (Brazzaville) Kongo (Kinshasa) Liberia (*) Mali Mauretanien Mosambik Niger Nigeria Senegal Sierra Leone Somalia (*) Tansania (nur Sansibar) Tschad Usbekistan (*) Zentralafrikanische Republik

Kontrollstelle(n)

Bewilligung gültig seit:

Cotecna Inspectorate SGS Cotecna Cotecna Veritas Veritas Veritas SGS Intertek Cotecna SGS Cotecna Intertek Veritas SGS Veritas Intertek SGS Veritas

10.02.2009 30.11.2010 01.09.1996 15.08.1996 22.08.2006 24.03.2006 08.12.1997 20.02.2007 01.09.1996 27.03.2001 08.12.1997 01.09.1999 22.08.2001 14.02.2007 26.04.2010 01.04.1999 02.01.2004 07.06.2000 10.04.2001 02.01.2004

937

10.1.3

OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen41 (Angenommen vom OECD-Rat auf Ministerebene mit Erklärung vom 25. Mai 2011)

Einführung 1. Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen (kurz: die Leitsätze) stellen Empfehlungen der Regierungen an die multinationalen Unternehmen dar. Mit den Leitsätzen soll gewährleistet werden, dass die Aktivitäten multinationaler Unternehmen im Einklang mit den staatlichen Politiken stehen, die Vertrauensbasis zwischen den Unternehmen und dem Gastland gestärkt, das Klima für ausländische Investitionen verbessert und der Beitrag der multinationalen Unternehmen zur nachhaltigen Entwicklung gesteigert werden. Die Leitsätze sind Bestandteil der OECD-Erklärung über internationale Investitionen und multinationale Unternehmen, die sich ausserdem auch mit Fragen der Inländerbehandlung, widersprüchlichen Auflagen für Unternehmen sowie Massnahmen zur Förderung bzw. Abwehr von Investitionen befasst. Die Leitsätze legen auf dem Prinzip der Freiwilligkeit beruhende Grundsätze und Massstäbe für ein verantwortungsvolles und dem geltenden Recht und international anerkannten Normen entsprechendes unternehmerisches Handeln fest. Jedoch verpflichten sich die Teilnehmerstaaten zur Umsetzung der Leitsätze im Einklang mit dem OECD-Ratsbeschluss zu den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. Ausserdem können Angelegenheiten, die unter die Leitsätze fallen, auch Gegenstand nationalen Rechts und etwaiger internationaler Verpflichtungen sein.

2. In der Weltwirtschaft hat sich ein tiefgreifender Strukturwandel vollzogen, und die Leitsätze wurden ihrerseits weiterentwickelt, um diesen Änderungen Rechnung zu tragen. Mit der zunehmenden Entstehung dienstleistungsbezogener und wissensintensiver Branchen und der Expansion der Internetwirtschaft spielen Dienstleistungs- und Technologieunternehmen am internationalen Markt eine immer wichtigere Rolle. Auf die grossen Konzerne entfällt nach wie vor ein sehr bedeutender Anteil der internationalen Investitionen, und es besteht ein Trend zu internationalen Grossfusionen. Parallel dazu haben aber auch die kleinen und mittleren Unternehmen ihre Auslandsinvestitionen ausgeweitet und spielen nunmehr eine wichtige Rolle auf der internationalen Bühne. Die multinationalen Unternehmen haben sich ­ ebenso wie die im Inland tätigen Unternehmen ­ angepasst und machen von einem immer breiter gefächerten Spektrum von Unternehmensstrukturen und Organisationsformen
Gebrauch. Strategische Allianzen und engere Beziehungen zu Zulieferfirmen und Unterauftragnehmern verwischen immer mehr die eigentlichen Unternehmensgrenzen.

3. Der rasche Strukturwandel der multinationalen Unternehmen kommt auch bei ihren Aktivitäten in Ländern der Dritten Welt zum Ausdruck, in denen ausländische Direktinvestitionen stark zugenommen haben. Die multinationalen Unternehmen diversifizieren mehr und mehr ihre Tätigkeiten in Entwicklungsländern, die früher auf Grundstofferzeugung und -gewinnung beschränkt waren, mittlerweile aber auch die Bereiche Verarbeitung, Montage, Entwicklung des Binnenmarkts und Dienstleistungen umfassen. Ein weiterer wesentlicher Schritt ist das zunehmende Auftreten von in Entwicklungsländern ansässigen multinationalen Unternehmen als grosse internationale Investoren.

41

938

Übersetzung des französischen Originaltextes.

4. Über den Handel und die internationalen Investitionen haben die Aktivitäten der multinationalen Unternehmen die Verbindungen zwischen den einzelnen Ländern und Regionen intensiviert und vertieft. Von der Tätigkeit der multinationalen Unternehmen leiten sich erhebliche Vorteile für die Ursprungs- wie auch die Gastländer ab. Zu derartigen Nutzeffekten kommt es, wenn multinationale Unternehmen die von den Verbrauchern gewünschten Produkte und Dienstleistungen zu wettbewerbsfähigen Preisen anbieten und wenn sie den Kapitalgebern angemessene Renditen verschaffen. Mit ihrer Handels- und Investitionstätigkeit tragen die multinationalen Unternehmen zur effizienten Nutzung von Finanz- und Humankapital, Technologie sowie natürlichen Ressourcen bei. Sie erleichtern den Technologietransfer zwischen den verschiedenen Regionen der Welt wie auch die Entwicklung von Technologien, die den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten angepasst sind. Über formale Berufsbildungsmassnahmen wie auch über die Ausbildung am Arbeitsplatz tragen die multinationalen Unternehmen ferner zur Entwicklung des Humankapitals und Schaffung neuer Beschäftigungsmöglichkeiten in den Gastländern bei.

5. Die Unternehmen wie auch alle Unternehmensbeteiligten sehen sich auf Grund von Art, Umfang und Tempo des wirtschaftlichen Wandels vor neue strategische Herausforderungen gestellt. Multinationale Unternehmen verfügen über die Möglichkeit, im Interesse der nachhaltigen Entwicklung eine Politik der besten Verfahrensweisen zu praktizieren, die die Kohärenz zwischen ökonomischen, ökologischen und sozialen Zielen gewährleistet. Die Fähigkeit der multinationalen Unternehmen, zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung beizutragen, wird entscheidend gestärkt, wenn Handel und Investitionen im Kontext offener, wettbewerbsfähiger und adäquat regulierter Märkte stattfinden.

6. Zahlreiche multinationale Unternehmen liefern den Beweis dafür, dass die Beachtung hoher Standards bei der Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit wachstumsfördernd wirken kann. Es herrscht heute in der Welt ein scharfer Wettbewerb, und die multinationalen Unternehmen sehen sich einer Vielzahl rechtlicher, sozialer und vertraglicher Konstellationen gegenüber. In diesem Kontext können einige Unternehmen versucht sein, über ihrem Streben nach Wettbewerbsvorteilen die Einhaltung angemessener
Verhaltensgrundsätze und Standards zu vernachlässigen. Es genügt aber, dass nur eine kleine Zahl von Unternehmen derartige Praktiken anwendet, um den Ruf aller zu gefährden und in der Öffentlichkeit Besorgnis hervorzurufen.

7. Als Reaktion auf diese Befürchtungen der Öffentlichkeit haben viele Unternehmen konzerninterne Orientierungs- und Managementprogramme und -systeme eingerichtet, die ihr Bekenntnis zu staatsbürgerlicher Verantwortung, zu guten Verfahrensweisen und zum Wohlverhalten der Unternehmen und ihrer Beschäftigten bekräftigen sollen. Einige haben Beratungs-, Prüfungs- und Zertifizierungsdienste in Anspruch genommen, was zur Akkumulierung von Fachwissen in diesen Bereichen beigetragen hat. Die Unternehmen haben auch den gesellschaftlichen Dialog darüber angeregt, was als gutes Geschäftsverhalten anzusehen ist, und haben mit den Unternehmensbeteiligten u.a. im Rahmen von Multi-Stakeholder-Initiativen an der Aufstellung von Grundsätzen für ein verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln gearbeitet. In den Leitsätzen wird präzisiert, welche gemeinsamen Erwartungen die Teilnehmerstaaten für das Geschäftsverhalten der Unternehmen und anderer Akteure hegen, und sie dienen letzteren als Orientierungshilfe. Mithin ergänzen und verstärken die Leitsätze private Initiativen zur Definition und Umsetzung von Massstäben für ein verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln.

939

8. Die Regierungen bemühen sich gemeinsam wie auch in Zusammenarbeit mit anderen Organisationen um eine Stärkung des internationalen Regulierungsrahmens für die Geschäftstätigkeit der Unternehmen. Der Start dieses Prozesses kann auf den Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts mit den Arbeiten der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) datiert werden. Die Annahme der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen im Jahr 1948 war ein weiterer Meilenstein. Ihm folgte die stetige Entwicklung von Standards, die für viele Bereiche verantwortungsvollen unternehmerischen Handelns massgeblich sind ­ ein Prozess, der bis heute andauert. Die OECD hat mit der Entwicklung von Standards in so unterschiedlichen Bereichen wie Umwelt, Korruptionsbekämpfung, Verbraucherinteressen, Corporate Governance und Besteuerung einen wichtigen Beitrag zu diesem Prozess geleistet.

9. Das gemeinsame Ziel der Teilnehmerländer besteht darin, den positiven Beitrag zu fördern, den die multinationalen Unternehmen zum ökonomischen, ökologischen und sozialen Fortschritt leisten können, und die Schwierigkeiten, die im Rahmen ihrer diversen Aktivitäten entstehen können, auf ein Mindestmass zu beschränken.

Bei der Verwirklichung dieses Ziels haben die Regierungen die Vielzahl von Unternehmen, Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen als Partner, die mit den ihnen eigenen Mitteln das gleiche Ziel zu erreichen suchen. Die Regierungen können diese Bemühungen dadurch unterstützen, dass sie in ihren jeweiligen Ländern effiziente Rahmenbedingungen schaffen, die eine stabile makroökonomische Politik, eine diskriminierungsfreie Behandlung der Unternehmen, eine angemessene Marktregulierung und Finanzaufsicht, ein unparteiisches Justiz- und Rechtsvollzugssystem sowie eine effiziente und integere öffentliche Verwaltung umfassen. Sie können dazu ferner auch beitragen, indem sie angemessene Standards und Massnahmen zu Gunsten der nachhaltigen Entwicklung aufrechterhalten und fördern und langfristig angelegte Reformen zur Gewährleistung eines effizient und effektiv arbeitenden öffentlichen Sektors durchführen. Mit ihrem Bekenntnis zu den Leitsätzen verpflichten sich die Regierungen dazu, ihre nationalen und internationalen Politiken zur Steigerung des Wohlergehens und des Lebensstandards aller Menschen kontinuierlich
zu verbessern.

I. Begriffe und Grundsätze 1. Die Leitsätze stellen gemeinsame Empfehlungen der Regierungen an multinationale Unternehmen dar. Sie enthalten Grundsätze und Massstäbe für gute Praktiken im Einklang mit dem geltenden Recht und international anerkannten Standards. Die Beachtung der Leitsätze durch die Unternehmen beruht auf dem Prinzip der Freiwilligkeit und hat keinen rechtlich zwingenden Charakter. Allerdings können einige Fragen, die unter die Leitsätze fallen, auch auf der Ebene des nationalen Rechts oder internationaler Verpflichtungen geregelt werden.

2. Die erste Pflicht der Unternehmen besteht in der Einhaltung des geltenden Rechts der jeweiligen Länder. Die Leitsätze sind weder ein Ersatz für nationale Gesetze und Vorschriften, noch dürfen sie als diesen übergeordnet angesehen werden. Wenn der Anwendungsbereich der Leitsätze auch vielfach über den der Gesetze hinausgeht, dürfen sie doch weder dazu führen noch bezwecken, ein Unternehmen mit widersprüchlichen Auflagen zu konfrontieren. In Ländern hingegen, in denen die nationalen Gesetze und Vorschriften mit den Grundsätzen und Massstäben der Leitsätze in Konflikt stehen, sollten sich die Unternehmen um Mittel und Wege bemühen, die

940

Grundsätze und Standards so weit wie irgend möglich einzuhalten, ohne mit dem geltenden Recht des jeweiligen Landes in Konflikt zu geraten.

3. Da sich die Geschäftstätigkeit multinationaler Unternehmen über die gesamte Welt erstreckt, sollte die internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich sämtliche Länder einbeziehen. Die Teilnehmerstaaten halten die auf ihrem Hoheitsgebiet operierenden Unternehmen dazu an, die Leitsätze überall dort, wo sie ihre Geschäftstätigkeit ausüben, unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Gastlands zu beachten.

4. Eine genaue Definition des Begriffs multinationales Unternehmen ist zum Zweck der Leitsätze nicht erforderlich. Diese Unternehmen sind in allen Wirtschaftsbereichen tätig. Es handelt sich gewöhnlich um Unternehmen oder andere in mehreren Ländern niedergelassene Unternehmensteile, die so miteinander verbunden sind, dass sie ihre Geschäftstätigkeit auf unterschiedliche Art und Weise koordinieren können. Einer oder mehrere dieser Unternehmensteile können u.U. in der Lage sein, einen wesentlichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit der anderen Unternehmensteile auszuüben, doch wird ihr Autonomiegrad innerhalb des Gesamtunternehmens je nach den betreffenden multinationalen Unternehmen sehr unterschiedlich sein.

Das Gesellschaftskapital kann privat, öffentlich oder gemischt sein. Die Leitsätze gelten für alle Einheiten eines multinationalen Unternehmens (Muttergesellschaften und/oder unabhängige Unternehmensteile). Von den verschiedenen Unternehmensteilen wird ­ entsprechend der effektiv zwischen ihnen bestehenden Kompetenzaufteilung ­ erwartet, dass sie zusammenarbeiten und sich gegenseitig unterstützen, um die Einhaltung der Leitsätze zu erleichtern.

5. Mit den Leitsätzen wird keine unterschiedliche Behandlung von multinationalen und nationalen Unternehmen bezweckt; vielmehr sehen sie Verhaltensmassstäbe für alle Unternehmen vor. Insoweit gelten für multinationale und nationale Unternehmen, soweit die Leitsätze für beide relevant sind, die gleichen Erwartungen hinsichtlich ihres Verhaltens.

6. Die Regierungen sind bestrebt, die Einhaltung der Leitsätze auf möglichst breiter Basis zu fördern. Wenn auch eingeräumt wird, dass kleine und mittlere Unternehmen möglicherweise nicht über dieselben Kapazitäten wie Grossunternehmen verfügen,
halten die Teilnehmerstaaten diese gleichwohl dazu an, die Empfehlungen der Leitsätze so weit wie irgend möglich anzuwenden.

7. Die Regierungen der Teilnehmerstaaten sollten diese weder zu protektionistischen Zwecken noch auf eine Weise verwenden, die den komparativen Vorteil eines Landes, in dem multinationale Unternehmen investieren, beeinträchtigt.

8. Regierungen sind befugt, vorbehaltlich des internationalen Rechts die Bedingungen festzusetzen, unter denen multinationale Unternehmen innerhalb ihres Hoheitsgebiets tätig werden. Die Unternehmensteile eines in verschiedenen Ländern ansässigen multinationalen Unternehmens unterliegen den in den jeweiligen Ländern geltenden Gesetzen. Sofern sich multinationale Unternehmen widersprüchlichen Auflagen von Teilnehmerstaaten oder Drittländern gegenübersehen, werden die betreffenden Regierungen ermutigt, bei der Lösung eventuell entstehender Probleme vertrauensvoll zusammenzuarbeiten.

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9. Die Regierungen der Teilnehmerstaaten bekennen sich damit zu ihrer Verantwortung für eine gerechte Behandlung der Unternehmen in Übereinstimmung mit dem internationalen Recht sowie den von ihnen eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen.

10. Um die Lösung etwaiger Probleme zwischen Unternehmen und Regierungen der Gastländer zu erleichtern, sollte die Anwendung geeigneter internationaler Streitbeilegungsmechanismen, einschliesslich Schiedsverfahren, gefördert werden.

11. Die Regierungen der Teilnehmerstaaten werden die Leitsätze umsetzen und sich für ihre Anwendung einsetzen. Sie werden Nationale Kontaktstellen einrichten, die die Beachtung der Leitsätze fördern und als Diskussionsforum für sämtliche Fragen bezüglich der Leitsätze fungieren. Die betreffenden Regierungen werden ferner an geeigneten Prüfungs- und Konsultationsverfahren teilnehmen, die sich mit Fragen der Auslegung der Leitsätze in einer sich wandelnden Welt befassen.

II. Allgemeine Grundsätze Die Unternehmen sollten der erklärten Politik der Länder, in denen sie tätig sind, voll Rechnung tragen und auch die Meinungen der anderen Unternehmensbeteiligten in Betracht ziehen.

A. Die Unternehmen sollten in dieser Hinsicht: 1.

Einen Beitrag zum wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Fortschritt im Hinblick auf die angestrebte nachhaltige Entwicklung leisten.

2.

Die international anerkannten Menschenrechte der von ihrer Tätigkeit betroffenen Personen respektieren.

3.

Den lokalen Kapazitätsaufbau durch eine enge Zusammenarbeit mit den jeweiligen örtlichen Gemeinwesen einschliesslich Vertretern der lokalen Wirtschaft fördern und gleichzeitig die Expansion der Aktivitäten des Unternehmens auf den Inlands- und Auslandsmärkten gemäss dem Prinzip solider Geschäftspraktiken fördern.

4.

Die Humankapitalbildung fördern, namentlich durch Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und Erleichterung von Aus- und Weiterbildung ihrer Arbeitnehmer.

5.

Davon absehen, sich um Ausnahmeregelungen zu bemühen bzw. Ausnahmen zu akzeptieren, die nicht in den Gesetzen oder Vorschriften über Menschenrechte, Umwelt, Gesundheit, Sicherheit, Arbeitsmarkt, Besteuerung, finanzielle Anreize oder sonstige Bereiche vorgesehen sind.

6.

Gute Corporate-Governance-Grundsätze unterstützen und für deren Beachtung sorgen sowie u.a. über Unternehmensgruppen empfehlenswerte Corporate-Governance-Praktiken entwickeln und anwenden.

7.

Wirksame Selbstregulierungspraktiken und Managementsysteme konzipieren und anwenden, die ein Klima des gegenseitigen Vertrauens zwischen den Unternehmen und der Gesellschaft der Gastländer begünstigen.

8.

Dafür sorgen, dass die in multinationalen Unternehmen beschäftigten Arbeitskräfte umfassend über die jeweilige Unternehmenspolitik unterrichtet sind und sich daran halten, indem sie sie hinreichend, auch im Rahmen von Schulungsprogrammen, über diese Politik informieren.

942

9.

Von diskriminierenden oder disziplinarischen Massnahmen gegenüber Arbeitnehmern absehen, die dem Management oder gegebenenfalls den zuständigen Behörden in gutem Glauben Praktiken melden, die gegen das geltende Recht, die Leitsätze oder die Unternehmenspolitik verstossen.

10. Risikoabhängige Due-Diligence-Prüfungen durchführen, beispielsweise durch die Einbeziehung von Due Diligence in ihre unternehmensbasierten Risikomanagementsysteme, um, wie in den Ziffern 11 und 12 beschrieben, tatsächliche und potenzielle negative Effekte zu ermitteln, zu verhüten und zu mindern, sowie Rechenschaft darüber ablegen, wie diesen Effekten begegnet wird. Natur und Ausmass der Due-Diligence-Vorkehrungen hängen von den spezifischen Umständen des Einzelfalls ab.

11. Verhindern, dass sich ihre eigenen Aktivitäten auf Angelegenheiten, die unter die Leitsätze fallen, negativ auswirken oder einen Beitrag dazu leisten, und diesen Effekten begegnen, wenn sie auftreten.

12. Bestrebt sein, einen negativen Effekt zu verhüten oder zu mindern in Fällen, in denen sie selbst nicht zu diesem Effekt beigetragen haben, dieser Effekt aber gleichwohl auf Grund einer Geschäftsbeziehung mit der Geschäftstätigkeit, den Produkten oder Dienstleistungen des Unternehmens unmittelbar verbunden ist. Hiermit soll die Verantwortung aber nicht von dem Verursacher eines negativen Effekts auf das Unternehmen verlagert werden, mit dem der Verursacher eine Geschäftsbeziehung unterhält.

13. Neben der Bewältigung der negativen Effekte im Zusammenhang mit Angelegenheiten, die unter die Leitsätze fallen, ihre Geschäftspartner, einschliesslich Zulieferfirmen und Unterauftragnehmer, wo praktikabel, zur Anwendung von Grundsätzen verantwortungsvollen unternehmerischen Handelns ermutigen, die im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen stehen.

14. Bereit sein, sich mit wichtigen Akteuren zusammenzuschliessen, damit deren Ansichten in Fragen der Planung und Entscheidungsfindung bei Projekten oder anderen Aktivitäten, die das Leben lokaler Gemeinschaften u.U.

massgeblich beeinflussen, auch sachdienlich berücksichtigt werden können.

15. Sich jeder ungebührlichen Einmischung in die Politik des Gaststaats enthalten.

B. Die Unternehmen werden dazu angehalten: 1.

Ihren Umständen entsprechend kooperative Anstrengungen in den geeigneten Foren zu unterstützen, um die Internetfreiheit durch die Einhaltung der Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit online zu fördern.

2.

An Privat- oder Multi-Stakeholder-Initiativen und gesellschaftlichen Dialogen über ein verantwortungsvolles Management der Zulieferkette gegebenenfalls teilzunehmen oder diese zu unterstützen und gleichzeitig sicherzustellen, dass diese Initiativen den sozialen und wirtschaftlichen Folgen für die Entwicklungsländer sowie den existierenden international anerkannten Standards gebührend Rechnung tragen.

943

III. Offenlegung von Informationen 1. Die Unternehmen sollten sicherstellen, dass aktuelle und exakte Informationen über alle wesentlichen Angelegenheiten veröffentlicht werden, die ihre Geschäftstätigkeit, Struktur, Finanzlage, Betriebsergebnisse, Eigentumsverhältnisse und Corporate-Governance-Struktur betreffen. Diese Informationen sollten sich auf das Gesamtunternehmen beziehen und gegebenenfalls nach Geschäftsbereichen oder geografischen Gebieten aufgeschlüsselt sein. Die Offenlegungspolitik sollte Art, Grösse und Standort des betreffenden Unternehmens angepasst sein, unter gebührender Berücksichtigung von Kosten, Vertraulichkeitserfordernissen und sonstigen Wettbewerbserwägungen.

2. Die Offenlegungspflicht der Unternehmen sollte sich auf wesentliche Informationen zu mindestens folgenden Punkten beziehen: a)

Finanz- und Betriebsergebnisse des Unternehmens;

b)

Unternehmensziele;

c)

wichtige Kapitalbeteiligungen und Stimmrechte, einschliesslich der Struktur der betreffenden Unternehmensgruppe und der konzerninternen Beziehungen, sowie Mechanismen zur Verbesserung der Überwachung;

d)

die Vergütungspolitik für die Mitglieder des Boards und der Geschäftsführung sowie Informationen über die Board-Mitglieder, namentlich ihre Qualifikationen, das Bestellungsverfahren, eine etwaige Mitgliedschaft im Board anderer Unternehmen und Angaben darüber, ob die einzelnen BoardMitglieder vom Board als unabhängig eingestuft werden;

e)

Geschäfte zwischen verbundenen Parteien;

f)

absehbare Risikofaktoren;

g)

Fragen im Hinblick auf Beschäftigte und andere Unternehmensbeteiligte;

h)

Corporate-Governance-Strukturen und -Praktiken, insbesondere was den Inhalt etwaiger Corporate-Governance-Kodizes oder -Strategien sowie die entsprechenden Umsetzungsverfahren betrifft.

3. Die Unternehmen werden dazu angehalten, ergänzende Informationen, namentlich folgender Art, mitzuteilen: a)

für die Öffentlichkeit bestimmte Erklärungen über Grundsätze bzw. unternehmerische Verhaltensregeln, einschliesslich von Informationen über die Unternehmenspolitik in Fragen, die unter die Leitsätze fallen, je nach ihrer Relevanz für die Aktivitäten des betreffenden Unternehmens;

b)

Praktiken und andere Verhaltenskodizes, zu denen sich das Unternehmen bekennt, das Datum ihrer Annahme sowie die Länder und die Unternehmensteile, für die derartige Erklärungen gelten;

c)

die vom Unternehmen im Hinblick auf diese Erklärungen und Kodizes erzielten Ergebnisse;

d)

Informationen über Systeme für die Innenrevision, das Risikomanagement und die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen;

e)

Informationen über die Beziehungen zu den Beschäftigten und anderen Unternehmensbeteiligten.

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4. Die Unternehmen sollten in Bezug auf Rechnungslegung sowie Offenlegung finanzieller und nicht finanzieller Informationen, gegebenenfalls einschliesslich Umwelt- und Sozialinformationen, hohe Qualitätsstandards zu Grunde legen. Dabei sollte über die Normen und Verfahren, die für die Sammlung und Veröffentlichung der Informationen massgebend sind, Auskunft gegeben werden. Alljährlich sollte eine Jahresabschlussprüfung von einem unabhängigen, kompetenten und qualifizierten Prüfer durchgeführt werden, damit dem Board und den Aktionären von externer Seite objektiv bescheinigt wird, dass der Jahresabschluss die Vermögens-, Ertragsund Finanzlage des Unternehmens in allen wesentlichen Aspekten angemessen wiedergibt.

IV. Menschenrechte Die Staaten haben die Pflicht, die Menschenrechte zu schützen. Die Unternehmen sollten im Rahmen der international anerkannten Menschenrechte, der von den Ländern, in denen sie tätig sind, eingegangenen internationalen Menschenrechtsverpflichtungen sowie der einschlägigen nationalen Gesetze und Vorschriften: 1.

Die Menschenrechte achten, was bedeutet, dass sie eine Verletzung der Menschenrechte anderer vermeiden und negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte begegnen sollten, an denen sie beteiligt sind.

2.

Im Kontext ihrer eigenen Aktivitäten verhindern, negative Auswirkungen auf die Menschenrechte zu verursachen oder einen Beitrag dazu zu leisten, und diesen Auswirkungen begegnen, wenn sie auftreten.

3.

Sich um Mittel und Wege bemühen, negative Auswirkungen auf die Menschenrechte zu verhüten oder zu mindern, die auf Grund einer Geschäftsbeziehung mit ihrer Geschäftstätigkeit, ihren Produkten oder Dienstleistungen unmittelbar verbunden sind, selbst wenn sie nicht zu diesen Auswirkungen beitragen.

4.

Eine Erklärung ausarbeiten, in der sie ihr Engagement zur Achtung der Menschenrechte formulieren.

5.

Je nach ihrer Grösse, der Art und des Kontextes ihrer Geschäftstätigkeit und dem Ausmass der Risiken von negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht (Due Diligence) nachkommen.

6.

Rechtmässige Verfahren fördern oder sich daran beteiligen, um eine Wiedergutmachung der negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte zu ermöglichen, wenn sich herausstellt, dass sie diese Auswirkungen verursacht oder dazu beigetragen haben.

V. Beschäftigung und Beziehungen zwischen den Sozialpartnern Die Unternehmen sollten im Rahmen der geltenden Gesetze und Bestimmungen sowie der bestehenden Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen und Beschäftigungspraktiken sowie der geltenden internationalen Arbeitsstandards: 1. a)

Das Recht der von dem multinationalen Unternehmen beschäftigten Arbeitskräfte respektieren, Gewerkschaften und Vertretungsorgane ihrer Wahl zu gründen bzw. ihnen beizutreten.

b)

Das Recht der von dem multinationalen Unternehmen beschäftigten Arbeitskräfte respektieren, Gewerkschaften und Vertretungsorgane ihrer Wahl zu 945

beauftragen, sich bei Tarifverhandlungen vertreten zu lassen, und bereit sein, mit diesen Arbeitnehmerorganisationen entweder einzeln oder über Arbeitgeberverbände konstruktive Verhandlungen zu führen mit dem Ziel, Vereinbarungen über die Beschäftigungsbedingungen zu treffen.

c)

Zur wirksamen Abschaffung der Kinderarbeit beitragen und unverzügliche und wirksame Massnahmen zur Gewährleistung des Verbots und der Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit zu ergreifen.

d)

Zur Beseitigung sämtlicher Formen von Zwangs- oder Pflichtarbeit beitragen und angemessene Massnahmen ergreifen, um zu gewährleisten, dass Zwangsoder Pflichtarbeit in ihrer Geschäftstätigkeit nicht existieren.

e)

Im Rahmen ihrer Aktivitäten vom Grundsatz der Chancengleichheit und Gleichbehandlung in der Beschäftigung geleitet sein und gegenüber ihren Arbeitskräften in Bezug auf Beschäftigung oder Beruf jegliche Diskriminierung aus Gründen der Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, politischen Anschauung, Abstammung oder sozialen Herkunft oder eines anderen Status unterlassen, sofern die Politik des betreffenden Staats nicht ausdrücklich eine Auswahl der Arbeitskräfte nach bestimmten Kriterien vorsieht mit dem Ziel, eine grössere Gleichheit der Beschäftigungschancen zu erreichen, oder die Auswahl mit inhärenten Arbeitsplatzanforderungen zusammenhängt.

2. a)

Den Arbeitnehmervertretern die Unterstützung zuteilwerden lassen, die erforderlich ist, um das Zustandekommen wirksamer Tarifverträge zu fördern.

b)

Den Arbeitnehmervertretern die Informationen zur Verfügung stellen, die als Grundlage für konstruktive Verhandlungen über die Beschäfti- gungsbedingungen erforderlich sind.

c)

Den Arbeitnehmern und ihren Vertretern die Informationen zur Verfügung stellen, die es ihnen ermöglichen, sich ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild von der Lage des betreffenden Unternehmensteils oder gegebenenfalls des Gesamtunternehmens zu bilden.

3. Konsultationen und Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern und deren jeweiligen Vertretern in Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse fördern.

4. a)

In Bezug auf Beschäftigungsbedingungen und Arbeitgeber-ArbeitnehmerBeziehungen nicht weniger günstige Standards beachten, als sie von vergleichbaren Arbeitgebern des Gastlands angewendet werden.

b)

Wenn multinationale Unternehmen in Entwicklungsländern tätig werden, wo vergleichbare Arbeitgeber möglicherweise nicht existieren, im Einklang mit dem staatlichen Politikrahmen die bestmöglichen Löhne, Leistungen und Arbeitsbedingungen bieten. Diese sollten mit der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens in Zusammenhang stehen und zumindest hinreichend sein, um den Grundbedürfnissen der Arbeitnehmer und ihrer Familien gerecht zu werden.

c)

Im Rahmen ihrer Aktivitäten angemessene Massnahmen zur Gewährleistung der Gesundheit und der Sicherheit am Arbeitsplatz treffen.

946

5. Bei ihrer Tätigkeit soweit irgend möglich einheimische Arbeitskräfte beschäftigen und für Fortbildungsmassnahmen zur Anhebung des Qualifikationsniveaus sorgen, und zwar in Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmervertretern und gegebenenfalls den zuständigen Behörden.

6. Bei Überlegungen zu Veränderungen ihrer Geschäftstätigkeit, die mit erheblichen Beschäftigungseffekten verbunden wären ­ wie insbesondere Schliessung eines Unternehmensteils mit Massenentlassungen ­, die Vertreter der bei ihnen beschäftigten Arbeitskräfte und ihre Verbände sowie gegebenenfalls auch die zuständigen Behörden in angemessener Art und Weise von derartigen Veränderungen in Kenntnis setzen und mit den Arbeitnehmervertretern und den zuständigen Behörden zusammenarbeiten, um nachteilige Auswirkungen soweit wie irgend durchführbar abzumildern. Unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalls wäre es angebracht, wenn die Unternehmensleitung solche Informationen bekannt geben könnte, bevor die endgültige Entscheidung getroffen wird. Es können auch andere Wege einer sinnvollen Zusammenarbeit beschritten werden, um die Auswirkungen derartiger Entscheidungen zu mildern.

7. Bei Bona-fide-Verhandlungen mit den Arbeitnehmervertretern über die Beschäftigungsbedingungen oder wenn die Arbeitnehmer von ihrem Recht Gebrauch machen, sich zu organisieren, weder mit der vollständigen oder teilweisen Verlagerung einer Betriebseinheit aus dem betreffenden Land in ein anderes Land drohen, noch Arbeitnehmer aus Unternehmensteilen im Ausland umsetzen, um hierdurch die Verhandlungen auf unbillige Weise zu beeinflussen oder die Ausübung des Organisationsrechts der Arbeitnehmer zu behindern.

8. Die bevollmächtigten Vertreter der von ihnen beschäftigten Arbeitnehmer in den Stand setzen, über Fragen der Tarifverträge oder der ArbeitgeberArbeitnehmer-Beziehungen zu verhandeln, und den beteiligten Parteien die Möglichkeit geben, mit Vertretern der Unternehmensleitung, die zur Beschlussfassung über die anstehenden Fragen ermächtigt sind, Konsultationen über Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse zu veranstalten.

VI. Umwelt Die Unternehmen sollten im Rahmen der Gesetze, Bestimmungen und Verwaltungspraktiken der Länder, in denen sie tätig sind, und unter Berücksichtigung der einschlägigen internationalen Abkommen, Grundsätze,
Ziele und Standards der Notwendigkeit des Schutzes von Umwelt, öffentlicher Gesundheit und Sicherheit in gebührender Weise Rechnung tragen und ihre Geschäftstätigkeit generell so ausüben, dass sie einen Beitrag zu dem allgemeineren Ziel der nachhaltigen Entwicklung leistet. Die Unternehmen sollten insbesondere: 1. Ein auf das jeweilige Unternehmen zugeschnittenes Umweltmanagementsystem einrichten und aufrechterhalten, das u.a. Folgendes vorsieht: a)

Sammlung und Evaluierung zweckdienlicher, aktueller Informationen über mögliche Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Umwelt, Gesundheit und Sicherheit;

b)

Aufstellung messbarer Ziele und gegebenenfalls spezifischer Zielvorgaben für die Verbesserung der Ergebnisse im Umweltbereich und bei der Nutzung von Ressourcen sowie regelmässige Überprüfungen der fortgesetzten Gültigkeit dieser Ziele; die Zielvorgaben sollten gegebenenfalls mit der ein-

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schlägigen nationalen Politik und internationalen Umweltverpflichtungen im Einklang stehen; c)

regelmässige Beobachtung und Kontrolle der bei der Verwirklichung der allgemeinen bzw. spezifischen Ziele im Bereich von Umwelt, Gesundheit und Sicherheit realisierten Fortschritte.

2. Unter Berücksichtigung von Erwägungen hinsichtlich Kosten, Geschäftsgeheimnis und Schutz der Rechte an geistigem Eigentum: a)

der Öffentlichkeit und den Beschäftigten zweckdienliche, messbare, (gegebenenfalls) überprüfbare und aktuelle Informationen über mögliche Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Umwelt, Gesundheit und Sicherheit zur Verfügung stellen, die auch einen Überblick über die bei der Verbesserung der Umweltergebnisse erzielten Fortschritte umfassen können;

b)

zu gegebener Zeit einen zweckmässigen Kommunikations- und Konsultationsprozess mit den von der Unternehmenspolitik in den Bereichen Umwelt, Gesundheit und Sicherheit sowie deren Umsetzung unmittelbar betroffenen Gemeinschaften einleiten.

3. Die absehbaren Folgen, die Verfahren, Waren und Dienstleistungen des Unternehmens über deren gesamten Lebenszyklus hinweg für Umwelt, Gesundheit und Sicherheit haben können, abschätzen und beim Entscheidungsprozess berücksichtigen, mit dem Ziel sie zu vermeiden oder, wenn sie sich nicht vermeiden lassen, sie zu mindern. Wenn die in Erwägung gezogenen Aktivitäten erhebliche Auswirkungen auf Umwelt, Gesundheit oder Sicherheit zu haben drohen und der Entscheidung der jeweils zuständigen Behörde unterliegen, sollte eine zweckdienliche Prüfung der Umweltverträglichkeit durchgeführt werden.

4. Falls gemäss dem wissenschaftlichen und technischen Kenntnisstand bezüglich der Risiken eine ernste Umweltschädigung droht, sowie auch unter Berücksichtigung etwaiger Risiken für die menschliche Gesundheit und Sicherheit, die Umsetzung kostenwirksamer Massnahmen zur Verhinderung bzw. grösstmöglichen Reduzierung eines solchen Schadens nicht unter dem Vorwand aufschieben, es mangele an absoluter wissenschaftlicher Gewissheit.

5. Notfallpläne bereithalten, um ernste Umwelt- und Gesundheitsschäden zu vermeiden, zu mildern bzw. zu beheben, die durch ihre Aktivitäten, einschliesslich Unfällen und Krisensituationen, verursacht werden könnten, und Mechanismen zur sofortigen Meldung an die zuständigen Behörden vorsehen.

6. Auf der Ebene des jeweiligen Unternehmens und gegebenenfalls seiner Zulieferkette ständig um eine Verbesserung ihrer Umweltergebnisse bemüht sein, indem sie Aktivitäten fördern, die darauf abzielen: a)

in allen Unternehmensteilen Technologien und Betriebsverfahren einzuführen, die den Umweltstandards des Unternehmensteils mit den diesbezüglich besten Ergebnissen entsprechen;

b)

Waren bzw. Dienstleistungen zu entwickeln und bereitzustellen, die keine ungebührlichen Auswirkungen auf die Umwelt haben und deren Anwendung zum beabsichtigten Zweck gefahrlos ist, die die Treibhausgasemissionen reduzieren, die im Hinblick auf ihren Verbrauch an Energie und natürlichen Ressourcen effizient sind und die wiederverwendet, recycelt oder gefahrlos entsorgt werden können;

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c)

das Bewusstsein ihrer Kunden für die Umweltfolgen der Verwendung von Produkten und Dienstleistungen des betreffenden Unternehmens zu schärfen, namentlich durch die Bereitstellung exakter Informationen über ihre Produkte (z.B. über Treibhausgasemissionen, Biodiversität, Ressourceneffizienz oder sonstige Umweltfragen);

d)

Möglichkeiten zur langfristigen Verbesserung der Umweltergebnisse des Unternehmens zu untersuchen und zu evaluieren, z.B. durch die Entwicklung von Strategien zur Emissionsminderung, zur effizienten Nutzung von Ressourcen, zum Recycling, zur Substitution bzw. Verringerung der Verwendung von giftigen Stoffen oder von Strategien zum Schutz der Biodiversität.

7. Ihren Beschäftigten ein hinreichendes Schulungs- und Ausbildungsangebot zur Verfügung stellen, das sich auf Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsfragen erstreckt, namentlich in Bezug auf die Handhabung gefährlicher Stoffe und die Verhinderung von Umweltkatastrophen, aber auch auf allgemeinere Aspekte des Umweltmanagements, wie z.B. Umweltprüfverfahren, Öffentlichkeitsarbeit und Umwelttechnologien.

8. Zur Konzipierung einer ökologisch sinnvollen und ökonomisch effizienten staatlichen Umweltpolitik beitragen, z.B. durch Partnerschaften oder Initiativen, mit denen das Umweltbewusstsein gestärkt und der Umweltschutz verbessert wird.

VII. Bekämpfung von Bestechung, Bestechungsgeldforderungen und Schmiergelderpressung Die Unternehmen sollten weder direkt noch indirekt Bestechungsgelder oder sonstige ungerechtfertigte Vorteile anbieten, versprechen, gewähren oder fordern, um einen Auftrag oder einen sonstigen unbilligen Vorteil zu erlangen oder zu behalten.

Die Unternehmen sollten auch nicht Bestechungsgeldforderungen und Schmiergelderpressung nachgeben. Die Unternehmen sollten insbesondere: 1. Öffentlichen Amtsträgern oder Arbeitnehmern ihrer Geschäftspartner nicht einen ungerechtfertigten geldwerten oder sonstigen Vorteil anbieten, versprechen oder gewähren. Desgleichen sollten die Unternehmen von öffentlichen Amtsträgern oder Arbeitnehmern ihrer Geschäftspartner nicht einen ungerechtfertigten geldwerten oder sonstigen Vorteil fordern, absprechen oder annehmen. Die Unternehmen sollten nicht Dritte wie in ihrem Auftrag Handelnde und sonstige Mittelspersonen, Berater, Vertreter, Vertriebsunternehmen, Konsortien, Vertragsunternehmen und Zulieferer oder Joint-Venture-Partner heranziehen, um öffentlichen Amtsträgern oder Arbeitnehmern ihrer Geschäftspartner oder deren Angehörigen bzw. Geschäftsfreunden ungerechtfertigte geldwerte oder sonstige Vorteile zukommen zu lassen.

2. Angemessene interne Kontrollmechanismen sowie Ethik- und ComplianceProgramme bzw. -Massnahmen zur Prävention und Aufdeckung von Bestechung entwickeln und einführen, die auf der Grundlage einer Risikobewertung unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Unternehmens konzipiert sind, namentlich der Bestechungsrisiken, denen sich das Unternehmen gegenübersehen könnte (z.B. auf Grund seines Standorts oder
Geschäftsbereichs).

Diese internen Kontrollmechanismen sowie Ethik- und Compliance-Programme bzw. -Massnahmen sollten einen Katalog von finanziellen und Rechnungslegungsverfahren umfassen, insbesondere ein internes Kontrollsystem, das angemessen gestaltet ist, um eine ordnungsgemässe und exakte Führung von Büchern, Aufzeich949

nungen und Konten sicherzustellen, die gewährleistet, dass sie nicht zum Zweck der Bestechung oder Verschleierung von Bestechung verwendet werden können. Diese besonderen Gegebenheiten und Bestechungsrisiken sollten regelmässig überprüft und gegebenenfalls erneut bewertet werden, um zu gewährleisten, dass die internen Kontrollsysteme sowie Ethik- und Compliance-Programme bzw. -Massnahmen des jeweiligen Unternehmens geeignet und weiterhin wirksam sind, und das Risiko zu mindern, dass das Unternehmen in Bestechung, Bestechungsgeldforderungen und Schmiergelderpressung verwickelt wird.

3. In ihren internen Betriebsprüfungen sowie Ethik- und Compliance-Programmen bzw. -Massnahmen den Einsatz von kleineren Beschleunigungszahlungen (facilitation payments), die im Allgemeinen in den Ländern, in denen sie geleistet werden, rechtswidrig sind, verbieten oder davon abraten, und wenn solche Zahlungen geleistet werden, sie in der Buchführung und Rechnungslegung entsprechend wiedergeben.

4. Unter Berücksichtigung der spezifischen Bestechungsrisiken, denen sich das jeweilige Unternehmen gegenübersieht, einer hinreichend dokumentierten Sorgfaltspflicht im Hinblick auf die Einstellung ebenso wie die angemessene und regelmässige Kontrolle der in ihrem Auftrag Handelnden nachkommen und sicherstellen, dass die Vergütung der in ihrem Auftrag Handelnden angemessen ist und ausschliesslich für legitime Dienstleistungen gezahlt wird. Gegebenenfalls sollten sie im Einklang mit den geltenden Erfordernissen der Publizitätspflicht die Beauftragten, die von ihnen für Transaktionen mit öffentlichen Stellen und staatlichen Unternehmen eingesetzt werden, in einer Liste aufführen, die sie den zuständigen Behörden zur Verfügung stellen.

5. Die Transparenz ihrer Aktivitäten zur Bekämpfung von Bestechung, Bestechungsgeldforderungen und Schmiergelderpressung verbessern. Die diesbezüglichen Massnahmen könnten öffentliche Erklärungen umfassen, mit denen sich das Unternehmen zur Bekämpfung von Bestechung, Bestechungsgeldforderungen und Schmiergelderpressung verpflichtet, ebenso wie die Offenlegung der zur Erfüllung dieser Verpflichtung eingeführten Managementsysteme und internen Kontrollmechanismen sowie Ethik- und Compliance-Programme bzw. -Massnahmen. Die Unternehmen sollten auch die Offenheit und den Dialog mit der Öffentlichkeit
fördern, um zu deren Bewusstseinsbildung und Mitarbeit bei der Bekämpfung von Bestechung, Bestechungsgeldforderungen und Schmiergelderpressung beizutragen.

6. Die Arbeitnehmer für die jeweilige Unternehmenspolitik und die internen Kontrollsysteme sowie Ethik- und Compliance-Programme bzw. -Massnahmen zur Bekämpfung von Bestechung, Bestechungsgeldforderungen und Schmiergelderpressung sensibilisieren und sie zu deren Beachtung anhalten, indem sie die diesbezüglichen Politiken, Programme oder Massnahmen hinreichend bekannt machen und Schulungsprogramme sowie Disziplinarverfahren vorsehen.

7. Keine illegalen Spenden an Kandidaten für ein öffentliches Amt oder politische Parteien oder sonstige politische Organisationen leisten. Bei politischen Spenden sollte den Erfordernissen der Publizitätspflicht voll Genüge getan und der Geschäftsleitung Meldung erstattet werden.

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VIII. Verbraucherinteressen Die Unternehmen sollten bei ihren Beziehungen zu den Verbrauchern faire Geschäfts-, Marketing- und Werbepraktiken anwenden und alle zumutbaren Massnahmen treffen, um die Qualität und Zuverlässigkeit der von ihnen angebotenen Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten. Sie sollten insbesondere: 1. Sicherstellen, dass die von ihnen angebotenen Waren und Dienstleistungen allen ausdrücklich vereinbarten bzw. gesetzlich vorgeschriebenen Normen im Hinblick auf Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher entsprechen, namentlich jenen, die Warnungen vor Gesundheitsrisiken sowie Sicherheitshinweise betreffen.

2. Hinreichend exakte, überprüfbare und klare Informationen, u.a. über die Preise und gegebenenfalls die Zusammensetzung, Anwendungssicherheit, Umwelteigenschaften, Wartung, Lagerung und Entsorgung der Waren und Dienstleistungen liefern, damit die Verbraucher ihre Entscheidungen in voller Sachkenntnis treffen können. Diese Informationen sollten so weit wie möglich in einer Weise bereitgestellt werden, die es den Verbrauchern erleichtert, verschiedene Produkte miteinander zu vergleichen.

3. Den Verbrauchern Zugang zu fairen, benutzerfreundlichen, zügigen und wirksamen aussergerichtlichen Streitbeilegungs- und Abhilfeverfahren bieten, die keine unnötigen Kosten oder Belastungen verursachen.

4. Von täuschenden, irreführenden, betrügerischen oder unfairen Darstellungen, Auslassungen und sonstigen Praktiken absehen.

5. Die Anstrengungen zur Förderung der Aufklärung der Verbraucher in den Bereichen stützen, die ihre Geschäftstätigkeit betreffen, insbesondere mit dem Ziel, die Fähigkeit der Verbraucher zu verbessern, i) sachkundige Entscheidungen in Bezug auf komplexe Waren, Dienstleistungen und Märkte zu treffen, ii) die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Folgen ihrer Entscheidungen besser zu verstehen und iii) einen nachhaltigen Konsum zu unterstützen.

6. Das Recht der Verbraucher auf Schutz ihrer Privatsphäre respektieren und angemessene Massnahmen ergreifen, um die Sicherheit personenbezogener Daten, die sie sammeln, speichern, verarbeiten oder verbreiten, zu gewährleisten.

7. Uneingeschränkt mit den zuständigen öffentlichen Stellen bei der Vermeidung bzw. Bekämpfung von täuschenden Marketingpraktiken (einschliesslich irreführender Werbung und betrügerischen Handels)
und der Minderung bzw. Vermeidung von ernsten Bedrohungen für die öffentliche Gesundheit und Sicherheit oder die Umwelt zusammenarbeiten, die durch den Verbrauch, die Verwendung oder die Entsorgung ihrer Waren und Dienstleistungen entstehen.

8. Bei der Anwendung der zuvor genannten Grundsätze a) die Bedürfnisse von anfälligen und benachteiligten Verbrauchern sowie b) die spezifischen Herausforderungen berücksichtigen, die der elektronische Geschäftsverkehr (E-Commerce) für die Verbraucher darstellen kann.

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IX. Wissenschaft und Technologie Die Unternehmen sollten: 1. Bestrebt sein, sicherzustellen, dass ihre Aktivitäten mit der Wissenschafts- und Technologiepolitik und den diesbezüglichen Plänen der Länder, in denen sie tätig sind, im Einklang stehen, und gegebenenfalls zum Ausbau der Innovationskapazitäten auf lokaler und nationaler Ebene beitragen.

2. Im Rahmen ihrer Tätigkeit, soweit praktikabel, Verfahren anwenden, die ­ unter gebührender Berücksichtigung des Schutzes der Rechte an geistigem Eigentum ­ den Transfer und die rasche Verbreitung von Technologien und Know-how erlauben.

3. Gegebenenfalls Entwicklungsarbeiten im Bereich Wissenschaft und Technologie in den Gastländern durchführen, die auf die Bedürfnisse des lokalen Markts zugeschnitten sind, und bei Aktivitäten im Bereich Wissenschaft und Technologie einheimisches Personal beschäftigen und dessen Ausbildung fördern unter Berücksichtigung des am Markt vorhandenen Bedarfs.

4. Bei der Vergabe von Lizenzen für die Nutzung von Rechten an geistigem Eigentum oder bei sonstigen Formen des Technologietransfers vernünftige Bedingungen und Modalitäten anwenden und in einer Weise vorgehen, die den Aussichten auf eine langfristig nachhaltige Entwicklung des Gastlands förderlich ist.

5. Soweit dies im Sinne ihrer Geschäftspolitik ist, Verbindungen zu lokalen Hochschulen und öffentlichen Forschungsinstituten herstellen und gemeinsam mit einheimischen Unternehmen oder Industrieverbänden an Verbundforschungsprojekten teilnehmen.

X. Wettbewerb Die Unternehmen sollten: 1. Ihre Geschäftstätigkeit unter Beachtung aller geltenden wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen und Regelungen ausüben und dabei auch die wettbewerblichen Bestimmungen all jener Länder berücksichtigen, in denen die Aktivitäten möglicherweise wettbewerbshemmende Effekte haben.

2. Keine wettbewerbswidrigen Absprachen zwischen Konkurrenten treffen bzw.

umsetzen, darunter auch keine, die darauf abzielen, a)

verbindliche Preise festzusetzen;

b)

Submissionsangebote abzusprechen;

c)

Produktionsbeschränkungen oder -quoten festzulegen; oder

d)

Märkte unter den Wettbewerbern nach Kunden, Lieferanten, Absatzgebieten oder Sparten aufzuteilen.

3. Mit den untersuchenden Wettbewerbsbehörden zusammenarbeiten, indem sie u.a. ­ vorbehaltlich der geltenden Rechtsvorschriften und geeigneter Schutzmassnahmen ­ Anfragen so rasch und vollständig wie möglich beantworten und den Einsatz aller verfügbaren Instrumente, so z.B. gegebenenfalls einen Vertraulichkeitsverzicht, in Erwägung ziehen, um eine effektive und effiziente Zusammenarbeit zwischen den Ermittlungsbehörden zu fördern.

952

4. Auf regelmässiger Basis sicherstellen, dass sich ihre Arbeitnehmer der Bedeutung bewusst sind, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbsgesetze und -bestimmungen zukommt und insbesondere ihre Unternehmensführung in Wettbewerbsfragen schulen.

XI. Besteuerung 1. Es ist wichtig, dass die Unternehmen durch die pünktliche Entrichtung ihrer Steuerschuld einen Beitrag zu den öffentlichen Finanzen der Gastländer leisten.

Insbesondere sollten die Unternehmen dem Buchstaben und dem Geist der Steuergesetze und -vorschriften der Länder, in denen sie ihre Geschäftstätigkeit ausüben, gerecht werden. Dem Geist der Rechtsvorschriften gerecht zu werden, bedeutet, die Absicht des Gesetzgebers zu erkennen und zu befolgen. Es ist indessen nicht erforderlich, dass ein Unternehmen Zahlungen vornimmt, die über den auf Grund einer solchen Interpretation gesetzlich vorgeschriebenen Betrag hinausgehen. Die Einhaltung der Steuervorschriften umfasst Massnahmen wie die Übermittlung aktueller einschlägiger bzw. gesetzlich vorgeschriebener Informationen an die zuständigen Behörden, damit diese die im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit anfallenden Steuern korrekt veranlagen können, sowie die Beachtung des Fremdvergleichsgrundsatzes bei der Festlegung von Verrechnungspreisen.

2. Die Unternehmen sollten die Governance im Steuerbereich sowie die Einhaltung der Steuervorschriften als wichtiges Element ihrer Aufsichts- und allgemeinen Risikomanagementsysteme behandeln. Insbesondere sollten die Boards Risikomanagementstrategien im Steuerbereich einführen, um sicherzustellen, dass das Finanz-, Aufsichts- und Reputationsrisiko jeweils umfassend ermittelt und bewertet wird.

953

10.2

Beilagen 10.2.1­10.2.4 Teil II:

954

Beilagen nach Artikel 10 Absätze 2 und 3 des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982 über aussenwirtschaftliche Massnahmen (zur Genehmigung)