Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 12336 Widersprechende joimax GmbH, Amalienbadstrasse 41, RaumFabrik 61, 76227 Karlsruhe, Deutschland, internationale Registrierung Nr. 943 230 «Tessys» gegen Widerspruchsgegnerin Dallen Medical, Inc., 1046 Calle Recodo, Suite G, San Clemente CA 92673, USA, internationale Registrierung Nr. 1 103 107 «Tensyn».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 20. September 2012 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 12336 wird gutgeheissen.

3.

Der internationalen Registrierung Nr. 1 103 107 «Tensyn» wird der Schutz in der Schweiz für alle beanspruchten Waren der Klasse 10 definitiv verweigert (sog. Déclaration de refus total faisant suite à un refus provisoire ­ règle 18ter 3) du règlement d'exécution commun [sur motifs relatifs]).

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

20. September 2012

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

8426

2012-2443