Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 11675 Widersprechende ESSILOR INTERNATIONAL (Compagnie Générale d'Optique), 147, rue de Paris, FR-94220 Charenton le Pont, internationale Registrierung Nr. 592 776 «CRIZAL» gegen Widerspruchsgegnerin Rodenstock GmbH, Isartalstrasse 43, D-80469 München, internationale Registrierung Nr. 1 058 423 «SOLITAIRE CRYSTAL».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 29. Februar 2012 Folgendes verfügt: 1.

Die Sistierung des Widerspruchsverfahrens Nr. 11675 wird aufgehoben.

2.

Das Widerspruchsverfahren wird zufolge Gegenstandslosigkeit als erledigt abgeschrieben.

3.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

4.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie der vorliegenden Verfügung einzureichen.

29. Februar 2012

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2012-0594

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