Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Ausdehnung der Rechtshilfe bei Fiskaldelikten Teilrevision des Rechtshilfegesetzes und Übernahme der Zusatzprotokolle des Europarats vom 17. März 1978 auf dem Gebiet der Auslieferung und der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen ohne Fiskalvorbehalt.

Einerseits soll der im Rechtshilfegesetz verankerte Vorbehalt, dass bei Fiskaldelikten keine Rechtshilfe geleistet wird, künftig gegenüber Staaten mit einem Doppelbesteuerungsabkommen gemäss OECD-Musterabkommen nicht mehr angewendet werden. Der Fiskalvorbehalt entfällt für alle Instrumente der Rechtshilfe: die Beweiserhebung, die Auslieferung von Personen sowie die Übernahme von Strafverfolgung und Strafvollstreckung.

Andererseits soll sich die Schweiz mit der Übernahme der beiden Zusatzprotokolle vom 17. März 1978 zum Europäischen Rechtshilfe- und Auslieferungsübereinkommen zur Rechtshilfe ohne Fiskalvorbehalt verpflichten. Damit wird eine einheitliche Regelung für eine grosse Gruppe von Staaten erreicht, mit denen aufgrund der gemeinsamen Werte und vieler gemeinsamer Rechtsgrundlagen eine enge Partnerschaft besteht.

Vernehmlassungsfrist: 8. Oktober 2012 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Justiz, Direktionsbereich Internationale Rechtshilfe, Bundesrain, 3003 Bern, Telefon 031 322 43 19, Fax 031 322 53 80, www.bj.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

26. Juni 2012

2012-1447

Bundeskanzlei

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