Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Totalrevision des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 2003 über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur (Bundesgesetz über die elektronische Signatur, ZertES) Mit der vorliegenden Revision sollen die folgenden Ziele erreicht werden: ­

Als Ergänzung zur bisherigen qualifizierten elektronischen Signatur, die nur natürlichen Personen zugänglich ist, soll eine weitere Form der elektronischen Signatur definiert werden, die sogenannte geregelte elektronische Signatur. Diese kann zusätzlich auch von juristischen Personen und Behörden genutzt werden.

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Nebst der elektronischen Signatur soll auch die sichere Authentifikation mit Zertifizierungsdienste-Produkten gesetzlich geregelt werden.

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Schliesslich soll, wo immer möglich, eine terminologische Bereinigung bzw.

Vereinfachung bei der Regelung der elektronischen Signatur in den verschiedenen Gesetzen und Verordnungen herbeigeführt werden.

Vernehmlassungsfrist: 6. Juli 2012 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Justiz (BJ), Fachbereich Rechtsinformatik, Bundesrain 20, 3003 Bern, Telefon 031 323 53 36, Fax 031 322 42 79, www.bj.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

11. April 2012

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Bundeskanzlei

2012-0767