Strategische Ziele 2013­2016 des Bundesrates für den Rat des Eidgenössischen Hochschulinstituts für Berufsbildung EHB vom 5. September 2012

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Einleitung

Das Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB) ist eine öffentlichrechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit. Es ist in seiner Organisation und Betriebsführung selbstständig und führt eine eigene Rechnung.

Das EHB ist das Kompetenzzentrum des Bundes für die Aus- und Weiterbildung von Berufsbildungsverantwortlichen und weiteren Akteurinnen und Akteuren in der Berufsbildung, für die Begleitung und Umsetzung von Berufsreformen und -revisionen sowie für Fragen der Berufsbildungsforschung. Es nimmt die Aufgaben wahr, die in den Artikeln 48 und 48a des Berufsbildungsgesetzes vom 13. Dezember 2002 (SR 412.10) festgelegt sind. Die Tätigkeiten, die Organisation und die Finanzierung des EHB sind in der EHB-Verordnung vom 14. September 2005 (SR 412.106.1) geregelt.

Gestützt auf Artikel 25 der EHB-Verordnung legt der Bundesrat die strategischen Ziele des EHB fest. Sie sind zeitlich und inhaltlich auf den Zahlungsrahmen abgestimmt, den der Bundesrat mit der Botschaft vom 22. Februar 2012 über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2013­2016 (BBl 2012 3099) dem Parlament unterbreitet hat.

Der Bundesrat übt seine Aufsichts- und Kontrollfunktion insbesondere durch die Wahl der Mitglieder des EHB-Rats und von dessen Präsidentin oder Präsidenten, die Genehmigung der Wahl der Direktorin oder des Direktors, die Genehmigung des Geschäftsberichts und der Jahresrechnung und die jährliche Überprüfung der Erreichung der strategischen Ziele aus.

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Strategische Schwerpunkte

2.1

Programmatische Schwerpunkte

Der Bundesrat erwartet, dass das EHB 2.1.1

im Rahmen seines Auftrags die Problemstellungen und Strömungen auf dem Bildungs- und Arbeitsmarkt frühzeitig aufgreift und mit innovativen Lösungsvorschlägen zur Weiterentwicklung der Berufsbildung beiträgt;

2.1.2

im Rahmen der verfügbaren Ressourcen aktiv mit den Verbundpartnern (Organisationen der Arbeitswelt, Kantone und Bund) zusammenarbeitet und mit seinen Leistungen deren Bedürfnissen entspricht;

2012-2008

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2.1.3

als die Expertenorganisation für die Berufsbildung seine Rolle als kompetenter und verlässlicher Ansprechpartner für die Verbundpartner wahrnimmt, eng mit der Arbeitswelt zusammenarbeitet, die Verankerung in der Berufsbildungspraxis sicherstellt und sich in der Berufsbildungslandschaft noch stärker profiliert.

2.2

Aufgaben- und unternehmensbezogene Ziele

Der Bundesrat erwartet, dass das EHB 2.2.1

mit seinen Aus- und Weiterbildungsangeboten ­ praxisverankerte und wissenschaftsbasierte Erkenntnisse entwickelt und vermittelt; ­ Berufsbildungsverantwortliche, Prüfungsexpertinnen und -experten sowie Spezialistinnen und Spezialisten der Berufsbildung inhaltlich und didaktisch zweckmässig qualifiziert und auf die mit ihren Aufgaben verbundenen Herausforderungen vorbereitet;

2.2.2

mit seinen Dienstleistungen ­ die Verbundpartner bei der Weiterentwicklung der Berufe kompetent unterstützt; ­ eine gesamtschweizerisch harmonisierte und sprachregional verträgliche Implementierung von Reformen und Revisionen in der Berufsbildung begleitet;

2.2.3

mit seiner Forschung ­ evidenzbasierte Grundlagen für die Beantwortung offener Fragen, für die Lösung sich abzeichnender Probleme und für die Bewältigung künftiger Herausforderungen schafft und diese den Verbundpartnern und weiteren Akteurinnen und Akteuren für die Steuerung und Weiterentwicklung des Berufsbildungssystems zur Verfügung stellt; ­ mit seinen forschungsbasierten Leistungen und dem Studiengang Master of Science in Berufsbildung sich in der Hochschullandschaft positioniert;

2.2.4

namentlich in folgenden Themenfeldern auf gesellschaftliche Veränderungen und neue Herausforderungen in Berufsbildung und Arbeitswelt reagiert: ­ Lernorte und Lehr-/Lernformen, ­ Sprachkompetenzen, ­ Prüfen und Bewerten, ­ Heterogenität, ­ Positionierung der Höheren Berufsbildung, ­ Fachkräftemangel;

2.2.5

ein effizientes und effektives Qualitätsmanagementsystem implementiert;

2.2.6

Nachwuchsförderung für die Berufsbildungsforschung betreibt.

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Finanzielle Ziele

Der Bundesrat erwartet, dass das EHB 3.1

nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführt wird und seine Ressourcen wirtschaftlich, effizient und effektiv einsetzt;

3.2

seine Tätigkeiten aus den gesetzlich vorgesehenen Finanzierungsquellen (Bundesbeitrag, Gebühren, Einnahmen aus der Zusammenarbeit mit Dritten, Zuwendungen) finanziert und über die Geltungsdauer der strategischen Ziele mindestens ein ausgeglichenes Ergebnis erzielt;

3.3

die selber generierten Erträge namentlich aus Gebühren, Dienstleistungen sowie Drittmitteln für die Forschung erhöht und bis Ende der Geltungsdauer der vorliegenden strategischen Ziele einen Selbstfinanzierungsgrad von 20 % erreicht;

3.4

die Risikoanalyse, Risikokontrolle und Risikosteuerung regelmässig überprüft und bei nachgewiesenem Bedarf weiterentwickelt.

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Personal- und vorsorgepolitische Ziele

Der Bundesrat erwartet, dass das EHB 4.1

eine vorausschauende, sozial verantwortliche Personalpolitik betreibt und für alle Altersgruppen konkurrenzfähige Arbeitsbedingungen in einem Arbeitsumfeld anbietet, das die persönliche Entwicklung und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fördert;

4.2

eine Führungspraxis pflegt, die auf Wertschätzung basiert, Leistung bietet und fordert und durch die interne und externe Kommunikation Vertrauen schafft;

4.3

regelmässig eine Personalbefragung durchführt und je nach Ergebnissen Massnahmen ergreift;

4.4

sich mit geeigneten personal- und vorsorgepolitischen Massnahmen für die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben engagiert;

4.5

den Anteil an Lernenden von mindestens 5 % des Personalbestandes hält;

4.6

das Leistungsniveau der Vorsorgepläne an jenem der Bundesverwaltung orientiert und die Lasten angemessen auf Versicherte und Arbeitgeber verteilt.

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Kooperationen

Der Bundesrat erwartet, dass das EHB 5.1

die Zusammenarbeit mit anderen Anbietern von Ausbildungen für Berufsbildungsverantwortliche intensiviert mit dem Ziel, harmonisierten Ausbildungsangeboten, die hohen qualitativen Ansprüchen genügen, zum Durchbruch zu verhelfen; 8023

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5.2

Synergien in der Forschung nutzt und den wissenschaftlichen Dialog im Bereich der Berufsbildung mit anderen Hochschulen fördert.

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Anpassungen und Massnahmen des Bundesrates

Der Bundesrat kann die vorliegenden strategischen Ziele während ihrer Geltungsperiode bei Bedarf anpassen. Er entscheidet über eine Anpassung nach Rücksprache mit dem EHB-Rat.

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Berichterstattung

7.1

Der Bundesrat erwartet, dass das EHB dem Bundesrat rechtzeitig, zeitgleich mit dem Geschäftsbericht und der Jahresrechnung und in Ergänzung zu diesen schriftlich über die Erreichung der strategischen Ziele im Vorjahr berichtet.

7.2

Im Weiteren erwartet der Bundesrat, dass das EHB während des Jahres den regelmässigen Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundes pflegt, dies namentlich im Rahmen der halbjährlich stattfindenden Eignergespräche.

5. September 2012

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Eveline Widmer-Schlumpf Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

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