Flughafen Zürich Plangenehmigung für den Neubau einer Schallschutzhalle für Triebwerk-Standläufe

Mit Verfügung vom 7. September 2012 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) das von der Flughafen Zürich AG am 7. Dezember 2011 eingereichte Gesuch für den Neubau einer Schallschutzhalle für Triebwerk-Standläufe genehmigt. Die Plangenehmigung umfasst folgende Elemente: ­

Bau einer neuen Schallschutzhalle für Triebwerk-Standläufe an Flugzeugen, die im Zuge von Unterhalts- und Wartungsarbeiten nötig sind und mehr als Leerlaufleistung der Triebwerke erfordern;

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Anpassungen Vorfeld Werft.

Die Plangenehmigungsverfügung, die Gesuchsunterlagen, der Bericht über die Umweltverträglichkeit sowie die Stellungnahmen der zuständigen Umweltfachstelle (BAFU) können vom 18. September bis zum 17. Oktober 2012 zu den ordentlichen Bürozeiten an folgender Stelle eingesehen werden: ­

Amt für Verkehr, Neumühlequai 10, 8090 Zürich.

Der vollständige Wortlaut des Entscheids kann bezogen werden beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion LESA, 3003 Bern Tel. 031 323 37 14, FAX 031 325 92 12, e-mail: info@bazl.admin.ch.

Der Entscheid ist im Internet publiziert unter: www.bazl.admin.ch Aktuell Medienmitteilungen

18. September 2012

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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

2012-2238