Bundesratsbeschluss betreffend Verhandlungen über ein plurilaterales Abkommen zur Bekämpfung von Fälschung und Piraterie vom 30. Mai 20081

Der Schweizerische Bundesrat beschliesst: 1.

Der Aufnahme von Verhandlungen wird zugestimmt.

2.

Die im Rahmen des plurilateralen Abkommens anvisierten Massnahmen entsprechen grundsätzlich dem, was sich bereits in der Schweizer Gesetzgebung findet. Die Schweiz wird sich im Rahmen der Verhandlungen dafür einsetzen, dass für die Schweiz keine weiter reichenden Verpflichtungen zur Einführung neuer Schutzstandards und kein eigentlicher (gesetzlicher) Umsetzungsbedarf entstehen.

3.

Die Schweizer Delegation setzt sich wie folgt zusammen: ­ Vertreter IGE, Delegationschef, ...

­ Vertreter IGE, stellvertretender Delegationschef, ...* ­ Vertreter SECO, Ressort Amerika, ...* ­ Vertreter SECO, Ressort Internationales Wirtschaftsrecht, ...* ­ Vertreter OZD, ...* Der Delegationschef wird ermächtigt, bei Bedarf weitere Experten beizuziehen.

4.

Der Delegationschef oder sein Stellvertreter sind zur Paraphierung ermächtigt.

5.

Die Spesen der Delegierten des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (Institut) gehen zu Lasten des Instituts.

Die Spesenregelung für die übrigen Delegierten richtet sich nach Artikel 48 der Verordnung des EFD vom 6. Dezember 2001 zur Bundespersonalverordnung (VBPV) und den Richtlinien vom 1. Februar 2006 für die Entsendung von Delegationen an internationale Konferenzen sowie für deren Vorbereitung und Folgearbeiten. Die Reisekosten gehen zulasten der Budgets der jeweiligen Ämter.

30. Mai 2008

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Pascal Couchepin Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

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Dieser Beschluss wurde nach dem Bundesratsbeschluss vom 9. Mai 2012 veröffentlicht.

Die Namen sind aus Datenschutzgründen anonymisiert.

2012-1136

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Verhandlungen über ein plurilaterales Abkommen zur Bekämpfung von Fälschung und Piraterie. BRB

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