Allgemeinverfügung des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO über das Verbot des Inverkehrbringens von schlegelartigen Schneidwerkzeugen für tragbare handgeführte Freischneider/Motorsensen

Die am 24. April 2012 im Bundesblatt (BBl 2012 4624­4625) publizierte Allgemeinverfügung des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO über das Verbot des Inverkehrbringens von schlegelartigen Schneidwerkzeugen für tragbare handgeführte Freischneider/Motorsensen ist am 24. Mai 2012 in Rechtskraft erwachsen.

10. Juli 2012

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Der Leiter Produktesicherheit: Franz Schild

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2012-1542