Allgemeinverfügung des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO über das Verbot des Inverkehrbringens von schlegelartigen Schneidwerkzeugen für tragbare handgeführte Freischneider/Motorsensen
Die am 24. April 2012 im Bundesblatt (BBl 2012 46244625) publizierte Allgemeinverfügung des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO über das Verbot des Inverkehrbringens von schlegelartigen Schneidwerkzeugen für tragbare handgeführte Freischneider/Motorsensen ist am 24. Mai 2012 in Rechtskraft erwachsen.
10. Juli 2012
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Der Leiter Produktesicherheit: Franz Schild
6938
2012-1542