Militärische Plangenehmigung betreffend Gemeinde Uttigen, Munitionsdepot, Ersatz Elektro-Hauptverteilung und Notstrom vom 28. August 2012

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 3. Mai 2012 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Ersatz der Elektro-Hauptverteilung sowie der Notstromanlage im Munitionsdepot Uttigen, Gemeinde Uttigen, unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

11. September 2012

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10)

8000

2012-2155