Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB hat, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und die Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf der Prüfungsordnung über die Berufsprüfung Fachmann für Management in gewerkschaftlichen Organisationen mit eidgenössischem Fachausweis/Fachfrau für Management in gewerkschaftlichen Organisationen mit eidgenössischem Fachausweis eingereicht.

Der Reifen-Verband der Schweiz RVS hat, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und die Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf der Änderung der Prüfungsordnung über die Berufsprüfung Reifenfachmann mit eidgenössischem Fachausweis/Reifenfachfrau mit eidgenössischem Fachausweis eingereicht.

Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Effingerstrasse 27, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

27. November 2012

9154

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie

2012-2871