Anpassung der laufenden BVG-Hinterlassenen- und Invalidenrenten an die Preisentwicklung auf den 1. Januar 2013 vom 26. Oktober 2012

Nach Artikel 36 BVG und Artikel 1 Absatz 2 sowie Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung vom 16. September 1987 über die Anpassung der laufenden Hinterlassenenund Invalidenrenten an die Preisentwicklung (SR 831.426.3) gibt das Bundesamt für Sozialversicherungen den Anpassungssatz für die erstmalige und für die nachfolgenden Anpassungen bekannt.

Erstmalige Anpassung Das erste Mal anzupassen sind auf den 1. Januar 2013 alle Hinterlassenen- und Invalidenrenten, die im Verlaufe des Jahres 2009 zum ersten Mal ausgerichtet wurden. Der Anpassungssatz beträgt 0,4 Prozent.

Nachfolgende Anpassungen Die Anpassungen erfolgen gemäss Artikel 2 Absatz 1 dieser Verordnung auf den gleichen Zeitpunkt wie die Anpassungen der Renten der Alters- und Hinterlassenenversicherung. Angesichts der jeweils entsprechenden Preisentwicklung werden die Hinterlassenen- und Invalidenrenten, die vor 2009 entstanden sind, auf 2013 nicht angepasst.

26. Oktober 2012

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Bundesamt für Sozialversicherungen

2012-2774