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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Errichtung von zwei neuen diplomatischen Vertretungen (Vom 26. Februar 1975)

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, Das Bundesgesetz vom 9. März 1967 über die Errichtung diplomatischer Vertretungen ermächtigte uns, in jenen Ländern Botschaften zu eröffnen, die in den Jahren 1966 bis und mit 1970 unabhängig geworden sind und die die Schweiz anerkannt hat, sowie in Jemen, den Malediven-Inseln und Singapur. Mit Bundesgesetz vom 30. Juni 1972 ermächtigten Sie uns, eine diplomatische Vertretung in Bangladesh zu errichten. Diese Gesetze enthalten jedoch keine Klausel, Botschaften in Ländern, welche die Unabhängigkeit seitdem erlangt haben oder sie in der nächsten Zukunft erlangen werden, zu errichten.

Heute sehen wir uns veranlasst, in Anwendung des Grundsatzes der Universalität unserer Aussenbeziehungen, die Ermächtigung zur Errichtung von diplomatischen Vertretungen in Mozambique und in Angola zu beantragen, sobald diese portugiesischen Überseeprovinzen die Unabhängigkeit erlangt haben. Beide verfügen über ein ansehnliches wirtschaftliches Potential, das ihnen als unabhängige Staaten ihren Platz unter i den anderen afrikanischem Staaten südlich des Äquators sichern dürfte.

Zu Ihrer Orientierung machen wir Ihnen noch folgende'Angaben:

Mozambique Mozambique liegt an der Ostküste Afrikas, hat eine Fläche von 799 380 Quadratkilometern und zählt über 8 Millionen Einwohner, i Die Wirtschaft Mozambiques stützt sich fast ausschliesslich (90%) auf die Landwirtschaft; ihre Hauptexportprodukte sind Cashew-Nüsse, Baumwolle, Zukker, Kopra und Tee. Unter den wichtigsten Importprodukten befinden sich 1975-146

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Maschinen, Apparate und elektrisches Material, Transportmaterial, Metalle und Metallwaren, Textilien und Textilwaren, Erzeugnisse der chemischen Industrie.

In den letzten Jahren haben sich unsere Handelsbeziehungen wie folgt entwickelt : 1970

Einfuhren Ausfuhren

95 124

1971 1972 1973 (m Millionen Franken)

7,4 15,7

6,5 22,1

7,7 35,5

1974

12,5 37,6

Unsere Ausfuhren setzten sich 1973 hauptsächlich aus chemischen und pharmazeutischen Produkten, Motoren, Textilmaschinen und Uhren zusammen. Einzelne Sisal-, Baumwoll- und Kopraplantagen sowie Handelsfirmen sind mehrheitlich in schweizerischen Händen. Die Schweizerkolonie zählt annähernd 140 Nurschweizer und 40 Doppelbürger, darunter zahlreiche Missionare.

Nach dem Abkommen von Lusaka vom 7. September 1974 wird Mozambique die volle Unabhängigkeit am 25. Juni 1975 erlangen. Mit unserem Beschluss vom 30. Oktober 1974 haben wir bereits die Anerkennung dieses künftigen Staates auf jenen Zeitpunkt grundsätzlich in Aussicht genommen. Gleichzeitig sollte auch unsere konsularische Vertretung in Lourenço-Marques in eine Botschaft umgewandelt werden. Die Errichtung einer diplomatischen Vertretung wird keine wesentlichen finanziellen Auswirkungen nach sich ziehen, da in absehbarer Zeit keine Personalvermehrung des Postens vorzusehen ist. Wir werden lediglich den zurzeit amtierenden Konsul als Geschäftsträger a. i. anmelden und einen unserer in einem Nachbarland residierenden Missionschef ebenfalls in Mozambique akkreditieren.

Angola Diese portugiesische Überseeprovinz, die von Zaire, Sambia, Südwestafrika (Namibien) und dem Atlantischen Ozean abgegrenzt wird, hat eine Oberfläche von l 246 700 Quadratkilometern und hauptsächlich eine Bantubevölkerung von rund 6 Millionen Einwohnern. Die Schätzungen über die weisse Bevölkerung schwanken zwischen 300 000 und 700 000.

Zwischen der Schweiz und Angola bestehen bisher keine wirtschaftlichen Vereinbarungen. Angola exportiert zur Hauptsache Rohöl, Kaffee, Diamanten und Eisenerz. Weitere Exportprodukte sind: Fischmehl, Rohbaumwolle, Sisal, Bananen, Holz und Mais. Es importiert Maschinen und Apparate, Transportmittel, Grundmetalle und Waren daraus, chemische und pharmazeutische Produkte, Textilien und Nahrungsmittel.

Die Schweiz importierte 1973 vor allem: Kaffee, Fleisch- und Fischmehl, Mais und Kakaobohnen. Die schweizerische Ausfuhr setzte sich im gleichen Jahr

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zusammen aus chemischen und pharmazeutischen Produkten, Medikamenten, Maschinen und Apparaten, Uhren, Textilien und verschiedenen Waren.

Nach dem in Portimao ausgehandelten Abkommen vom 15. Januar 1975 wird Angola am 11. November 1975 die Unabhängigkeit erlangen.

Die schweizerischen Interessen in Angola werden gegenwärtig vom Konsulat in Luanda, das von einem Honorarkonsul geleitet wird, gewahrt. Die Schweizer-kolonie umfasst ungefähr 90 Nurschweizer und 10 Doppelbürger.

Wir beabsichtigen, einen unserer in einem Nachbarland residierenden Botschafter ebenfalls in Angola zu akkreditieren. Ob es erforderlich sein wird, in Luanda eine von einem Geschäftsträger a. i. geleitete Botschaft zu errichten, bleibt eine offene Frage; wenn immer möglich, werden wir versuchen, mit einer konsularischen Vertretung auszukommen.

Aufgrund dieser Überlegungen empfehlen wir Ihnen die Annahme des beiliegenden Entwurfes zu einem Bundesgesetz. Die verfassungsmässige Zuständigkeit der eidgenössischen Räte beruht auf Artikel 85 Ziffer 3 der Bundesverfassung.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

Bern, den 26. Februar 1975 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Graber

Der Bundeskanzler : Huber

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Bundesgesetz über die Errichtung von diplomatischen Vertretungen in Mozambique und Angola

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 85 Ziffer 3 der Bundesverfassung, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 26. Februar 19751\ beschliesst :

Art. l Der Bundesrat wird ermächtigt, in Mozambique und in Angola diplomatische Vertretungen zu errichten, nachdem diese portugiesischen Überseeprovinzen die Unabhängigkeit erlangt haben.

Art. 2 1 2

Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

Der Bundesrat bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Errichtung von zwei neuen diplomatischen Vertretungen (Vom 26. Februar 1975)

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1975

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75.014

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17.03.1975

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