Bekanntmachungen der Gerichte

Notifikation (Art. 36 Bst. a des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 20. Dez. 1968; VwVG; SR 172.021).

Guliyev Rashad, geboren am 8. Juli 1984, Aserbaidschan, unbekannten Aufenthalts.

Das Bundesverwaltungsgericht verfügt gestützt auf Artikel 52 Absätze 1­3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 20. Dezember 1968 (VwVG, SR 172.021): 1.

Der Beschwerdeführer wird aufgefordert, innert 15 Tagen ab Publikation dieser Verfügung ein Exemplar seiner Beschwerde mit seiner Unterschrift zu versehen und im Original auf postalischem Weg einzureichen

2.

Die Frist gilt als gewahrt, wenn die schriftliche Eingabe spätestens am letzten Tag dem Bundesverwaltungsgericht eingereicht oder zu dessen Handen der schweizerischen Post oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung übergeben wird.

3.

Läuft die Frist ungenutzt ab, wird auf die Beschwerde nicht eingetreten.

28. August 2012

Bundesverwaltungsgericht: Abteilung III

7910

2012-1984