Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Revision des Bundesgesetzes über die Lärmsanierung der Eisenbahnen Das geltende Bundesgesetz über die Lärmsanierung der Eisenbahnen legt die zum Schutz der Bahnanwohner vor übermässigem Lärm zu treffenden Massnahmen fest und regelt deren Finanzierung. Es ist bis Ende 2015 befristet. Mit der vorliegenden Revision erhält der Bundesrat die Kompetenz, ab 2020 Emissionsgrenzwerte für alle in der Schweiz verkehrenden Güterwagen einzuführen. Zudem wird auch das Massnahmenspektrum mit dem Ziel erweitert, die Auswirkungen des hohen Verkehrswachstums aufzufangen und den Lärmschutz entlang des Schienennetzes weiter zu verbessern. Die Gültigkeitsdauer des Gesetzes soll verlängert werden.

Vernehmlassungsfrist: 31. August 2012 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Verkehr, Sektion Grossprojekte, 3003 Bern, Telefon 031 323 21 29, Fax 031 322 55 95, www.bav.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

23. Mai 2012

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Bundeskanzlei

2012-1194