Bundesratsbeschluss über das Werk Streckenausbauten übriges Netz Achse Gotthard sowie die Vereinbarung der Inbetriebsetzung Achse Gotthard und Freigabe aus den Reserven vom 27. November 2009

Der Schweizerische Bundesrat beschliesst: 1.

Die Vereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Schweizerischen Bundesbahnen SBB betreffend Beschaffung und Realisation der Erhaltungs- und Interventionsanlagen und -geräte, Aufbau der Betriebs-, Interventions-, und Erhaltungsorganisation sowie Bahnstromversorgung für die Achse Gotthard gemäss Artikel 5bis des Alpentransit-Gesetzes (SR 742.104) wird genehmigt.

2.

Der Verpflichtungskredit Streckenausbauten übriges Netz Achse Gotthard von 442 007 494 Franken (Preisstand 1998) wird zu Lasten der Reserven um 72 992 506 Franken auf total 515 Millionen Franken (Preisstand 1998) erhöht.

3.

Der Verpflichtungskredit Reserven von 412,844 Millionen Franken (Preisstand 1998) wird um 72 992 506 Franken reduziert und beträgt somit neu 339 851 494 Franken (Preisstand 1998).

4.

Die Verpflichtungskrediterhöhung wird vollständig freigegeben.

27. November 2009

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident, Hans-Rudolf Merz Die Bundeskanzlerin, Corina Casanova

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Werk Streckenausbauten übriges Netz Achse Gotthard sowie Vereinbarung der Inbetriebsetzung Achse Gotthard und Freigabe aus den Reserven. BRB

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BBl 2017