Bundesbeschluss Entwurf über den Verpflichtungskredit für die Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur der schweizerischen Privatbahnen für die Jahre 20132016 vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 2. März 20122, beschliesst: Art. 1 Für die Abgeltung der geplanten ungedeckten Kosten und die Finanzierung der Investitionen im Infrastrukturbereich der schweizerischen Privatbahnen wird für den Zeitraum 20132016 ein Verpflichtungskredit von 2825 Millionen Franken bewilligt.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
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SR 101 BBl 2012 4015
2011-2244
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Verpflichtungskredit für die Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur der schweizerischen Privatbahnen für die Jahre 20132016. BB
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