Gesuche um Erteilung von Arbeitszeitbewilligungen

Bewilligung für Pikettdienst (Nacht- und Sonntagsarbeit) (Art. 14 und 15 ArGV 1) ­ 12-000510 / 50377751 Manor AG Basel-Zentrale Hauptsitz, 4058 Basel Informatik-Abteilung: Störungsbehebung und Unterstützung bei Betriebsproblemen Betrieb, welcher unter den Anhang der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) fällt 1 M, 1 F 01.05. 2012­30.04. 2015 (Neuerteilung) Bewilligung für Sonntagsarbeit (Art. 19 ArG) ­ 12-000511 / 50377751 Manor AG Basel-Zentrale Hauptsitz, 4058 Basel Informatik-Abteilung: Wartungsarbeiten an Systemen, die zwingend während Randzeiten ausgeführt werden müssen Technisch unentbehrliche Betriebsweise 1 M, 1 F 01.05. 2012­30.04. 2015 (Neuerteilung) (M = Männer, F = Frauen, J = Jugendliche) Rechtsmittel Wer durch die Erteilung einer Arbeitszeitbewilligung in seinen Rechten oder Pflichten berührt ist und wer berechtigt ist, dagegen Beschwerde zu führen, kann innert zehn Tagen seit Publikation des Gesuches beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Effingerstrasse 31, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 031 322 29 48) Akteneinsicht nehmen.

15. Mai 2012

Staatssekretariat für Wirtschaft: Direktion für Arbeit

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2012-1149