9 Bundesbeschluss über die Finanzierung von Beiträgen zur Unterstützung von Dachverbänden der Weiterbildung in den Jahren 20132016 vom 11. September 2012
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und auf Artikel 4 des Bundesgesetzes vom 16. März 20122 über die Unterstützung von Dachverbänden der Weiterbildung, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 22. Februar 20123, beschliesst: Art. 1 Für die Finanzierung von Beiträgen zur Unterstützung von Dachverbänden der Weiterbildung in den Jahren 20132016 wird ein Zahlungsrahmen von 3,6 Millionen Franken bewilligt.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Ständerat, 14. Juni 2012
Nationalrat, 11. September 2012
Der Präsident: Hans Altherr Der Sekretär: Philippe Schwab
Der Präsident: Hansjörg Walter Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz
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SR 101 SR 412.11; AS 2012 1469 BB1 2012 3099
2011-2412
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Finanzierung von Beiträgen zur Unterstützung von Dachverbänden der Weiterbildung in den Jahren 20132016. BB
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