Vernehmlassungsverfahren Bundeskanzlei Änderung des Bundesgesetzes über die Gesetzessammlungen und das Bundesblatt (Publikationsgesetz, PublG) Das geltende Publikationsgesetz vom 18. Juni 2004 soll im Rahmen einer Revision den technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst werden, in der insbesondere der Primatwechsel auf die elektronische Veröffentlichung vorgesehen ist. Bei diesem Anlass werden auch Verbesserungen beim Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu den für sie rechtlich relevanten Texten vorgeschlagen. Schliesslich wird die Anpassung einiger Detailbestimmungen im Lichte von gemachten Erfahrungen der letzten Jahre vorgesehen.

Vernehmlassungsfrist: 8. März 2013 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Schweizerische Bundeskanzlei, KAV, Feldeggweg 1, 3003 Bern, Telefon 031 322 37 36, Fax 031 322 58 51, www.bk.admin.ch/org/bk/00332/00335/index.html?lang=de Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

4. Dezember 2012

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Bundeskanzlei

2012-2929