Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 12353 Widersprechende Liberty Mutual Insurance Company, 175 Berkeley Street, USBoston, MA 02116, CH-Marke Nr. 600 109 «LIBERTY MUTUAL INSURANCE EUROPE LIMITED» gegen Widerspruchsgegnerin La Banque Centrale Populaire, 101 Bd Mohamed Zerktouni, Casablanca, Marokko, internationale Registrierung Nr. 1 102 402 «BLADI LIBERTY».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 24. September 2012 Folgendes verfügt: 1.

Das Widerspruchsverfahren wird zufolge Gegenstandslosigkeit als erledigt abgeschrieben.

2.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

3.

Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

4.

Diese Verfügung wird der Widerspruchspartei schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde geführt werden (Art. 50 Abs. 1 VwVG). Die Rechtsschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und Unterschrift zu enthalten. Der angefochtene Entscheid und die Beweismittel sind, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen (Art. 52 Abs. 1 VwVG).

24. September 2012

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

8428

2012-2494