Militärische Plangenehmigung betreffend Gemeinde Emmen, Militärflugplatz Emmen, Flugzeughalle 1, diverse Instandsetzungsmassnahmen und Installation einer Photovoltaikanlage vom 5. Juli 2012

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 7. Mai 2012 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Instandsetzungsmassnahmen und die Installation einer Photovoltaikanlage an der Flugzeughalle 1 auf dem Militärflugplatz Emmen (LU) unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

17. Juli 2012

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10)

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2012-1627