Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend die Gemeinde Meiringen, Flugplatz; Steinschlagverbauungen Mitwirkung und Anhörung vom 11. Dezember 2012 Gesuchsteller:

armasuisse Immobilien

Gegenstand:

Ordentliches militärisches Plangenehmigungsverfahren nach dem Militärgesetz (SR 510.10) und der Militärischen Plangenehmigungsverordnung (SR 510.51).

Gesuchsdossier:

­ Projekt- und Baubeschrieb ­ Rodungsgesuch ­ Planbeilagen

Mitwirkungs- und Nach Artikel 126 und 126d des Militärgesetzes in VerbinAnhörungsverfahren: dung mit Artikel 62a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (SR 172.010) sind die betroffenen Kantone, Gemeinden und Fachbehörden des Bundes anzuhören, bevor die militärische Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt. Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat zudem die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei der Gemeinde Meiringen schriftliche Anregungen einzureichen.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können bei der Gemeinde Meiringen vom 14. Dezember 2012 bis 29. Januar 2013 (Stillstand der Frist vom 18. Dezember bis und mit dem 2. Januar nach Art. 22a Abs. 1 Bst. c des Verwaltungsverfahrensgesetzes; SR 172.021) eingesehen werden.

Einsprache:

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder des Bundesgesetzes über die Enteignung (SR 711) Partei ist, kann seine Einsprache schriftlich und begründet innert 30 Tagen nach der Publikation im Bundesblatt, bis spätestens am 29. Januar 2013, bei der Gemeinde Meiringen zuhanden der militärischen Genehmigungsbehörde einreichen. Die eingegangenen Einsprachen und Stellungnahmen werden über den Kanton an die Genehmigungsbehörde weitergeleitet.

11. Dezember 2012

9422

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

2012-3042