Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 11689 Widersprechende Solar Century Holdings Limited, 91­94 Lower Marsh, GB-London SE1 7AB, CH-Marke Nr. 471 518 «THE SOLAR CENTURY» gegen Widerspruchsgegnerin CenturySolar AG, Alte Bahnlinie 8, DE-71691 Freiberg, internationale Registrierung Nr. 1 056 733 «CenturySolar».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 3. Januar 2012 Folgendes verfügt: 1.

Das Widerspruchsverfahren wird zufolge Gegenstandslosigkeit als erledigt abgeschrieben.

2.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

3.

Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

4.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie der vorliegenden Verfügung einzureichen.

3. Januar 2012

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

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2012-0060