Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 12190 Widersprechende Stechert Stahlrohrmöbel GmbH, Hubstrasse 7, 91452 Wilhermsdorf (DE), internationale Registrierung Nr. 978 701 «h» (fig.) gegen Widerspruchsgegnerin HIGOLD HARDWARE MANUFACTURING CO., LTD., Industrial areas, Dong cun, Xingtan Town, Shunde, Foshan City, Guangdong Province (CN), internationale Registrierung Nr. 1 090 128 «h HIGOLD» (fig.).

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 28. September 2012 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 12190 wird abgewiesen.

3.

Der angefochtenen internationalen Registrierung Nr. 1 090 128 «h HIGOLD» (fig.) wird der Schutz in der Schweiz definitiv gewährt (vgl. Déclaration d'octroi selon la règle 18ter 2)i)).

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Es werden keine Parteikosten gesprochen.

6.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

28. September 2012

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

8424

2012-2496