Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Fanzüge; Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (PBG) Mit dieser Gesetzesänderung will der Bundesrat strengere Bestimmungen für den Transport von Fangruppen im öffentlichen Verkehr schaffen. Mit ihrem Verhalten gefährden gewisse dieser Gruppen heute die Betriebssicherheit von Bahn und Bus.

Zudem verursachen sie immer wieder beträchtliche Schäden. Kernelemente der Gesetzesänderung sind die Lockerung der Transportpflicht, verbunden mit der Verpflichtung, Charter- oder Extrazüge und -busse zu benützen, sowie die Einführung einer Haftungsbestimmung.

Vernehmlassungsfrist: 11. Oktober 2012 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Verkehr BAV, 3003 Bern, Telefon 031 323 14 37, www.bav.admin.ch/aktuell/vernehmlassung/03863/index.html Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

26. Juni 2012

2012-1444

Bundeskanzlei

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