E Bundesbeschluss über den Verpflichtungskredit für den Ausbauschritt 2025 der Eisenbahninfrastruktur

Entwurf

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 58 des Eisenbahngesetzes vom 20. Dezember 19571, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 18. Januar 20122, beschliesst: Art. 1 Für den Ausbau nach dem Bundesbeschluss vom ...3 über den Ausbauschritt 2025 der Eisenbahninfrastruktur wird ein Verpflichtungskredit von 3500 Millionen Franken bewilligt (Preisstand Oktober 2008, exklusive Teuerung und Mehrwertsteuer).

Art. 2 Der Bundesrat kann den Verpflichtungskredit um die ausgewiesene Teuerung und die Mehrwertsteuer erhöhen.

Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

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SR 742.101 BBl 2012 1577 BBl 2012 1773

2011-2611

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Verpflichtungskredit für den Ausbauschritt 2025 der Eisenbahninfrastruktur. BB

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