Bundesbeschluss über die Finanzierung der Berufsbildung in den Jahren 20082011 Änderung vom 8. Dezember 2011 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 3. Dezember 20101, beschliesst: I Der Bundesbeschluss vom 20. September 20072 über die Finanzierung der Berufsbildung in den Jahren 20082011 wird wie folgt geändert: Art. 1 Abs. 3 (neu) Der Zahlungsrahmen wird um 757,6 Millionen Franken erhöht. Die Laufzeit wird um ein Jahr verlängert. Der Jahresanteil beträgt für 2012 757,6 Millionen Franken.
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Art. 2 Abs. 3 und 4 (neu) Der Verpflichtungskredit wird um 88 Millionen Franken erhöht. Die Laufzeit wird um ein Jahr verlängert.
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0,9 Millionen Franken des Verpflichtungskredits werden zugunsten der Dachverbände für Weiterbildung verwendet (Übergangslösung Kulturförderungsgesetz).
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Art. 3 Abs. 2 (neu) Der Zahlungsrahmen wird um 28,5 Millionen Franken erhöht. Die Laufzeit wird um ein Jahr verlängert.
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II Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Ständerat, 6. Dezember 2011
Nationalrat, 8. Dezember 2011
Der Präsident: Hans Altherr Der Sekretär: Philippe Schwab
Der Präsident: Hansjörg Walter Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz
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BBl 2011 757 BBl 2007 7467
2010-2120
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Finanzierung der Berufsbildung in den Jahren 20082011. BB
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