Bundesbeschluss über die Finanzierung der Berufsbildung in den Jahren 2008­2011 Änderung vom 8. Dezember 2011 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 3. Dezember 20101, beschliesst: I Der Bundesbeschluss vom 20. September 20072 über die Finanzierung der Berufsbildung in den Jahren 2008­2011 wird wie folgt geändert: Art. 1 Abs. 3 (neu) Der Zahlungsrahmen wird um 757,6 Millionen Franken erhöht. Die Laufzeit wird um ein Jahr verlängert. Der Jahresanteil beträgt für 2012 757,6 Millionen Franken.

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Art. 2 Abs. 3 und 4 (neu) Der Verpflichtungskredit wird um 88 Millionen Franken erhöht. Die Laufzeit wird um ein Jahr verlängert.

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0,9 Millionen Franken des Verpflichtungskredits werden zugunsten der Dachverbände für Weiterbildung verwendet (Übergangslösung Kulturförderungsgesetz).

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Art. 3 Abs. 2 (neu) Der Zahlungsrahmen wird um 28,5 Millionen Franken erhöht. Die Laufzeit wird um ein Jahr verlängert.

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II Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Ständerat, 6. Dezember 2011

Nationalrat, 8. Dezember 2011

Der Präsident: Hans Altherr Der Sekretär: Philippe Schwab

Der Präsident: Hansjörg Walter Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

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BBl 2011 757 BBl 2007 7467

2010-2120

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Finanzierung der Berufsbildung in den Jahren 2008­2011. BB

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