Richtplan des Kantons St. Gallen Richtplananpassung 11 Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat am 15. Februar 2012 folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 1. Februar 2012 wird die Richtplananpassung 11 des Kantons St. Gallen genehmigt.

2.

Der Kanton soll im Kapitel IV 32 «publikumsintensive Einrichtungen» im Richtplanbeschluss zur zulässigen Nutzung von Positivstandorten durch publikumsintensive Einrichtungen Folgendes festhalten: a. Die Behörden der Nachbarkantone und des benachbarten Auslands sind im Genehmigungsverfahren zu den Sondernutzungsplänen anzuhören; b. die kantonale Fachstelle für Denkmalpflege ist unter den «Beteiligten» aufzuführen.

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Amt für Raumentwicklung des Kantons St. Gallen, Lämmlisbrunnenstr. 54, 9001 St. Gallen, Tel. 071 229 31 47

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Bundesamt für Raumentwicklung, Mühlestrasse 2, 3063 Ittigen, Tel. 031 322 40 58

6. März 2012

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Bundesamt für Raumentwicklung

2012-0429