Bundesbeschluss über das Rüstungsprogramm 2017

Entwurf

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Armeebotschaft 2017 des Bundesrates vom 22. Februar 20172, beschliesst:

Art. 1

Grundsatz

Dem Rüstungsprogramm 2017 wird zugestimmt.

Art. 2

Der Ausgabenbremse unterstellter Gesamtkredit

Für die im Anhang verzeichneten Verpflichtungskredite wird ein Gesamtkredit von 900 Millionen Franken bewilligt.

Art. 3

Verschiebungen innerhalb des Gesamtkredits

Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) wird ermächtigt, im Rahmen des Gesamtkredits Verschiebungen vorzunehmen.

1

Mittels Kreditverschiebungen dürfen die Verpflichtungskredite je um höchstens 5 Prozent erhöht werden.

2

Art. 4

Schlussbestimmung

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

1 2

SR 101 BBl 2017 2761

2016-1895

2815

Rüstungsprogramm 2017. BB

BBl 2017

Anhang (Art. 2)

Verzeichnis der Verpflichtungskredite Verpflichtungskredite

Mio. Fr.

Einzeln spezifizierte Verpflichtungskredite

900

­ Verlängerung der Nutzungsdauer der Kampfflugzeuge F/A-18

450

­ Werterhalt des Integrierten Funkaufklärungs- und Sendesystems

175

­ Informatikkomponenten für das VBS im Rechenzentrum Campus ­ Munition Gesamtkredit für das Rüstungsprogramm 2017

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50 225 900