Bundesbeschluss über das Rüstungsprogramm 2017
Entwurf
vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Armeebotschaft 2017 des Bundesrates vom 22. Februar 20172, beschliesst:
Art. 1
Grundsatz
Dem Rüstungsprogramm 2017 wird zugestimmt.
Art. 2
Der Ausgabenbremse unterstellter Gesamtkredit
Für die im Anhang verzeichneten Verpflichtungskredite wird ein Gesamtkredit von 900 Millionen Franken bewilligt.
Art. 3
Verschiebungen innerhalb des Gesamtkredits
Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) wird ermächtigt, im Rahmen des Gesamtkredits Verschiebungen vorzunehmen.
1
Mittels Kreditverschiebungen dürfen die Verpflichtungskredite je um höchstens 5 Prozent erhöht werden.
2
Art. 4
Schlussbestimmung
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
1 2
SR 101 BBl 2017 2761
2016-1895
2815
Rüstungsprogramm 2017. BB
BBl 2017
Anhang (Art. 2)
Verzeichnis der Verpflichtungskredite Verpflichtungskredite
Mio. Fr.
Einzeln spezifizierte Verpflichtungskredite
900
Verlängerung der Nutzungsdauer der Kampfflugzeuge F/A-18
450
Werterhalt des Integrierten Funkaufklärungs- und Sendesystems
175
Informatikkomponenten für das VBS im Rechenzentrum Campus Munition Gesamtkredit für das Rüstungsprogramm 2017
2816
50 225 900