Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Die Trägerorganisation für die höhere Fachprüfung für Treuhandexperten bestehend aus folgenden Mitgliedern: TREUHAND | SUISSE Schweizerischer Treuhänder Verband und Kaufmännischer Verband Schweiz hat, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und die Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf der Prüfungsordnung über die höhere Fachprüfung diplomierter Treuhandexperte/diplomierte Treuhandexpertin eingereicht.

Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Effingerstrasse 27, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

1. Mai 2012

4694

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie

2012-0941