Bundesbeschluss IV über den Voranschlag 2012 des Bereichs der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Bereich) vom 12. Dezember 2011

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 35 des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 19911 über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Gesetz), nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 24. August 20112, beschliesst: Art. 1 Der Voranschlag des Bereiches der Eidgenössischen Technischen Hochschulen für das Jahr 2012 wird mit den nachstehenden Beträgen genehmigt: 1.

Die konsolidierte Erfolgsrechnung des Bereiches der Eidgenössischen Technischen Hochschulen, die bei einem operativen Ertrag von 3 097 612 200 Franken, einem operativen Aufwand von 3 117 989 200 Franken und dem Finanzergebnis von 10 891 000 Franken mit einem negativen budgetierten Jahresergebnis von 9 486 000 Franken abschliesst;

2.

Die konsolidierte Investitionsrechnung mit budgetierten Investitionen von netto 245 100 000 Franken.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Ständerat, 7. Dezember 2011

Nationalrat, 12. Dezember 2011

Der Präsident: Hans Altherr Der Sekretär: Philippe Schwab

Der Präsident: Hansjörg Walter Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

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SR 414.110 Im BBl nicht veröffentlicht

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Voranschlag 2012 des Bereichs der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Bereich). BB IV

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