Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Anpassung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) Die Anpassung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) ist in Folge der Verabschiedung der Motion Barthassat durch das Parlament erforderlich geworden. Die Motion verlangt vom Bundesrat, Jugendlichen ohne gesetzlichen Status, die ihre obligatorische Schule in der Schweiz absolviert haben, den Zugang zur Berufslehre zu ermöglichen. Im Rahmen dieser Anpassung schlägt der Bundesrat eine neue Bestimmung vor, um die aktuellen Regelungen betreffend die Härtefallprüfung im Ausländergesetz sowie im Asylgesetz zu ergänzen.

Vernehmlassungsfrist: 8. August 2012 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Migration, Stabsbereich Recht, Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern, Telefon 031 325 01 68, Fax 031 325 92 38, www.bfm.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

13. März 2012

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Bundeskanzlei

2012-0529