Änderung des Nationalen Frequenzzuweisungsplans 2012 Der Schweizerische Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 31. Oktober 2012 beschlossen: Der am 1. Oktober 2012 revidierte nationale Frequenzzuweisungsplan1 wird genehmigt und tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.

Der genehmigte Frequenzzuweisungsplan kann beim Bundesamt für Kommunikation, Frequenzmanagement, Postfach, Zukunftstrasse 44, 2501 Biel, bezogen, oder unter folgender Internetadresse abgerufen werden: www.bakom.admin.ch / Themen / Frequenzen & Antennen / Nationaler Frequenzzuweisungsplan.

27. November 2012

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Bundesamt für Kommunikation

Der nationale Frequenzzuweisungsplan wird durch Verweis publiziert (Art. 5 Abs. 1 in Verbindung mit 13 Abs. 2 PublG; SR 170.512).

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