Bekanntmachungen der Gerichte

Notifikation (Art. 36 Bst. b des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 20. Dez. 1968; VwVG; SR 172.021).

Mendoza Vivian Renzo Jürg, geb. 6. August 1968, in Calle Tres Marias 575, Monterrico, Santiago de Surco Lima 33, Peru ohne Zustellungsdomizil in der Schweiz.

Das Bundesverwaltungsgericht verfügt gestützt auf Artikel 52 Absätze 2 und 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 20. Dezember 1968 (VwVG, SR 172.021): 1.

Dem Beschwerdeführer wird eine Nachfrist von 14 Tagen ab Eröffnung dieser Verfügung eingeräumt zur Verbesserung der Beschwerde.

2.

Der Beschwerdeführer wird aufgefordert, seinen Antrag nachvollziehbar und verständlich zu begründen und die angerufenen Beweismittel zu nennen und soweit möglich einzureichen.

3.

Läuft die Frist unbenutzt ab, wird aufgrund der Akten entschieden.

4. Dezember 2012

Bundesverwaltungsgericht: Abteilung III

9248

2012-2903