Militärische Plangenehmigung betreffend die Stadt Frauenfeld, Waffenplatz; Brückensanierung vom 13. September 2012

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 16. Januar 2012 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Sanierung von zwei Brücken (Thursteg Ochsenfurt und Brücke am Gillgraben) auf der Allmend des Waffenplatzes Frauenfeld unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

25. September 2012

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

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2012-2301